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   LG Mönchengladbach, 30.05.2003 - 2 S 22/03   

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https://dejure.org/2003,18332
LG Mönchengladbach, 30.05.2003 - 2 S 22/03 (https://dejure.org/2003,18332)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 30.05.2003 - 2 S 22/03 (https://dejure.org/2003,18332)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 30. Mai 2003 - 2 S 22/03 (https://dejure.org/2003,18332)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fitnessstudiovertrag - Benachteiligt eine zweijährige Vertragslaufzeit die Kunden?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erstvertragslaufzeit von 24 Monate für Fitnessstudio bei Möglichkeit zur Wahl der Vertragslaufzeit zulässig - Keine unangemessene Benachteiligung aufgrund Möglichkeit zur Wahl der jeweiligen Laufzeit

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 416
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • AG Mönchengladbach, 07.01.2003 - 5 C 521/02

    Vorliegen einer allgemeinen Geschäftsbedingung trotz Wahlmöglichkeiten bezüglich

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 30.05.2003 - 2 S 22/03
    Das am 07.01.2003 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach, Aktenzeichen 5 C 521/02, wird abgeändert.
  • BGH, 17.03.1993 - VIII ZR 180/92

    Laufzeit der Dauerschuld ab Vertragsbeginn - Verbot alternativloser

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 30.05.2003 - 2 S 22/03
    Die Beklagte verweist insoweit zutreffend auf die Entscheidung des BGH vom 17.03.1993, NJW 1993, S. 1651 - 1653, wonach "die den anderen Vertragsteil bindende Laufzeit" eines Dauerschuldverhältnisses schon mit dem Abschluss des Vertrages und nicht erst mit einem vereinbarten späteren Zeitpunkt der Leistungserbringung beginnt mit der Folge, dass die Laufzeit von 24 Monaten am 12.04.2001 begann und am 11.04.2003 ablief.
  • OLG Düsseldorf, 15.08.1991 - 6 U 276/90
    Auszug aus LG Mönchengladbach, 30.05.2003 - 2 S 22/03
    Zwar hat das OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, S. 55, 56, eine ähnliche Klausel in einem Verbandsklageverfahren für unzulässig erachtet, weil dies auch den Fall erfasse, dass der Studioinhaber einen wichtigen Grund für eine Kündigung - etwa durch zeitweise Schließung des Studios setze.
  • OLG Düsseldorf, 18.07.1997 - 22 U 269/96

    Pflicht des GmbH-Geschäftsführers zur Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 30.05.2003 - 2 S 22/03
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung stellen die über die mietweise Nutzung der Einrichtung hinausgehenden Dienstleistungen, insbesondere die Beratung über die zweckentsprechende Benutzung der Geräte, Leistungen von sekundärer Bedeutung dar (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1998, 243, 244 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 09.09.1988 - 10 U 62/88

    Verlängerungsklausel (Verlängerung um 18 Monate) in einem Vertrag eines Sport-

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 30.05.2003 - 2 S 22/03
    Anders als in dem Sachverhalt, der dem vom Amtsgericht und der Beklagten zitierten Urteil des OLG Karlsruhe vom 09.09.1988, NJW-RR 1989, 243 f, zugrundelag, steht vorliegend nicht die Zulässigkeit oder - OLG dort angenommene Unzulässigkeit - einer Verlängerungs klausel um 18 Monate in Rede, sondern die Gültigkeit einer in dem vom OLG entschiedenen Fall nicht beanstandeten und nicht angegriffenen erstmaligen Vertragslaufzeit von hier 24 (und dort 18) Monaten.
  • BGH, 02.08.2012 - XII ZR 42/10

    Fitness-Studiovertrag: Wirksamkeit einer Laufzeitklausel; unangemessene

    Teilweise wird auch die Möglichkeit bejaht, Erstlaufzeiten von bis zu 12 Monaten und mehr durch eine vorformulierte Vertragsklausel zu vereinbaren (vgl. LG Mönchengladbach NJW-RR 2004, 416; AG Leipzig Urteil vom 7. März 2003 - 15 C 4619/02 - juris, AG Brandenburg NJOZ 2003, 3374, 3375; Christensen in Ulmer/Brandner/Hensen AGB-Recht 11. Aufl. Teil 2 [Sportstudioverträge] Rn. 4).
  • LG Mönchengladbach, 13.05.2005 - 2 S 234/03

    Voraussetzungen der fristlosen Kündigung eines Fitnessstudiovertrages

    Dies gilt um so mehr, da der in seiner Gesamtheit im Übrigen von der Kammer bereits an den Maßstäben des AGB-Gesetzes überprüfte Vertrag der Klägerin (vgl. hierzu Urteil der Kammer vom 30. Mai 2003, NJW-RR 2004, 416 f) ihm auch die Möglichkeit eingeräumt hätte, zwischen insgesamt vier Laufzeiten des Vertrages zu wählen, nämlich 12, 18 und 24 Monate sowie ein sogenanntes Test-Abo ohne feste Laufzeit.
  • AG Eschweiler, 14.07.2005 - 26 C 93/05

    Unwirksamkeit eines Fitnessvertrages

    Die ebenfalls vereinbarten Dienstleistungselemente haben untergeordneten Charakter, so dass der Vertrag insgesamt nach Mietrecht zu beurteilen ist (vgl. dazu LG Mönchengladbach NJW-RR 2004, 416 m. w. N.).
  • AG Köln, 18.12.2012 - 134 C 211/12
    Teilweise wurde auch die Möglichkeit bejaht, Erstlaufzeiten von bis zu zwölf Monaten und mehr durch eine vorformulierte Vertragsklausel zu vereinbaren (vgl. LG Mönchengladbach, NJW-RR 2004, 416; AG Brandenburg , NJOZ 2003, 3374; Christensen, in: Ulmer!Brandner/Hensen, Teil2 [Sportstudioverträge] Rdnr. 4).
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