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   LG Saarbrücken, 01.04.2004 - 2 S 227/03   

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https://dejure.org/2004,29723
LG Saarbrücken, 01.04.2004 - 2 S 227/03 (https://dejure.org/2004,29723)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 01.04.2004 - 2 S 227/03 (https://dejure.org/2004,29723)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 01. April 2004 - 2 S 227/03 (https://dejure.org/2004,29723)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Kein Zutrittsrecht des Miteigentümer-Ehegatten zur ehemals gemeinsam genutzten Wohnung ohne besonderen Grund

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1580
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Bremen, 22.08.2017 - 5 WF 62/17

    Recht des nicht mehr im gemeinsamen Familienheim wohnenden Ehegatten auf Zutritt

    Ein Ehegatte, der das im Miteigentum stehende Hausgrundstück endgültig verlassen hat, hat kein Recht auf Gewährung von Zutritt zu der Immobilie für sich oder Dritte ohne Vorliegen eines besonderen Grundes (vgl. LG Saarbrücken, FamRZ 2004, 1580; Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, 6. Aufl., Rn. 92).
  • AG Brandenburg, 16.07.2021 - 31 C 79/21

    Zwangsversteigerung: Sachverständiger darf Grundstück besichtigen

    Ein Ehegatte, der das im Miteigentum stehende Hausgrundstück endgültig verlassen hat, hat nämlich in der Regel kein Recht auf Gewährung von Zutritt zu dieser Immobilie für sich oder seinen Bevollmächtigten ohne Vorliegen eines besonderen Grundes ( OLG Bremen , Beschluss vom 22.08.2017, Az.: 5 WF 62/17, u.a. in: NJW 2017, Seiten 3245 f.; LG Saarbrücken , Urteil vom 01.04.2004, Az.: 2 S 227/03, u.a. in: FamRZ 2004, Seite 1580 ).

    Ohne einen solchen besonderen Grund stellen das Betreten und die Besichtigung der vormals gemeinsam genutzten Ehewohnung durch den ausgezogenen Miteigentümer - mithin hier den Verfügungskläger - vielmehr eine von der in der Immobilie verbliebenen Miteigentümerin - mithin hier der Verfügungsbeklagten - nicht hinzunehmende Verletzung ihrer nach Art. 13 GG geschützten Privatsphäre dar ( OLG Bremen , Beschluss vom 22.08.2017, Az.: 5 WF 62/17, u.a. in: NJW 2017, Seiten 3245 f.; LG Saarbrücken , Urteil vom 01.04.2004, Az.: 2 S 227/03, u.a. in: FamRZ 2004, Seite 1580; AG Bremerhaven , Beschluss vom 05.05.2017, Az.: 154 F 268/17, u.a. in: BeckRS 2017, Nr. 122133 ).

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