Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 31.03.2014 - 2 S 2366/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,8089
VGH Baden-Württemberg, 31.03.2014 - 2 S 2366/13 (https://dejure.org/2014,8089)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31.03.2014 - 2 S 2366/13 (https://dejure.org/2014,8089)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. März 2014 - 2 S 2366/13 (https://dejure.org/2014,8089)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,8089) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehen der abstrakten Beitragsschuld trotz des Bestehens der tatsächlichen Anschlussmöglichkeit schon vor dem Inkrafttreten einer Wasserversorgungssatzung; Absolute zeitliche Obergrenze der Beitragserhebung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Wasserversorgungsbeitrag; Entstehen der Beitragsschuld; absolute zeitliche Obergrenze der Beitragserhebung bei Wechsel von privatem zu öffentlich-rechtlichem System

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG § 2 Abs. 1; KAG § 20 Abs. 1; KAG § 32
    Entstehen der abstrakten Beitragsschuld trotz des Bestehens der tatsächlichen Anschlussmöglichkeit schon vor dem Inkrafttreten einer Wasserversorgungssatzung; Absolute zeitliche Obergrenze der Beitragserhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bei Anschlussmöglichkeit vor Inkrafttreten der Satzung kann Wasserversorgungsbeitragsbescheid zulässig sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei Anschlussmöglichkeit vor Inkrafttreten der Satzung kann Wasserversorgungsbeitragsbescheid zulässig sein

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2014, 861
  • DÖV 2014, 674
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.03.2014 - 2 S 2366/13
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn auch die Erhebung eines privatrechtlichen Entgelts in der Vergangenheit mangels des Zustandekommens eines Vertragsverhältnisses nicht möglich gewesen wäre (Abgrenzung zu BVerfG, Beschluss vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 - NVwZ 2013, 1004).

    Entgegen der Auffassung des Klägers folge auch aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 - (NVwZ 2013, 1004) nicht, dass die Beitragserhebung im vorliegenden Fall rechtswidrig sei.

    Er verweise auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 -.

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 - (NVwZ 2013, 1004) entschieden, dass die Bestimmung in Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes über den Beginn der Festsetzungsfrist bei der Heilung ungültiger Satzungen mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtssicherheit unvereinbar sei.

    Zwar lässt sich dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 - (NVwZ 2013, 1004) möglicherweise der allgemeine Rechtsgedanke entnehmen, dass es regelmäßig eine absolute zeitliche Obergrenze für eine Beitragserhebung geben muss.

    a) In seinem Beschluss vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 - (NVwZ 2013, 1004) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die in Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes getroffene Bestimmung über den Beginn der Festsetzungsfrist bei der Heilung ungültiger Satzungen nichtig ist.

    Daher lassen sich in Bezug auf diesen Zeitraum, in dem die Entgelte für die Wasserversorgung noch auf privatrechtlicher Basis erhoben worden sind, die tragenden Erwägungen in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 05.03.2013 (aaO) nicht auf den vorliegenden Fall übertragen.

    Nach der Überzeugung des Senats ginge es fehl, in einem solchen Fall bei einem Wechsel von einem privatrechtlichen zu einem öffentlich-rechtlichen System die in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 05.03.2013 (aaO) befürwortete absolute zeitliche Obergrenze der Beitragserhebung auch auf solche Zeiträume zu erstrecken, in denen die Erhebung von Entgelten privatrechtlich geregelt war.

  • VGH Bayern, 14.11.2013 - 6 B 12.704

    Ausschluss der Festsetzung von Erschließungsbeiträgen bei Vorteilslageneintritt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.03.2014 - 2 S 2366/13
    48 b) Welche Folgerungen hieraus allgemein für die Erhebung von Beiträgen zu ziehen sind (vgl. hierzu: BayVGH, Urteil vom 14.11.2013 - 6 B 12.704 - OVG BBbg. Urteil vom 14.11.2013 - 9 B 34.12 - SächsOVG, Beschluss vom 25.04.2013 - 5 A 478/10 - jeweils juris), kann offenbleiben.
  • OVG Sachsen, 25.04.2013 - 5 A 478/10
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.03.2014 - 2 S 2366/13
    48 b) Welche Folgerungen hieraus allgemein für die Erhebung von Beiträgen zu ziehen sind (vgl. hierzu: BayVGH, Urteil vom 14.11.2013 - 6 B 12.704 - OVG BBbg. Urteil vom 14.11.2013 - 9 B 34.12 - SächsOVG, Beschluss vom 25.04.2013 - 5 A 478/10 - jeweils juris), kann offenbleiben.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2013 - 9 B 34.12

    Klagen gegen Anschlussbeitragsbescheide der Stadt Cottbus nur teilweise

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.03.2014 - 2 S 2366/13
    48 b) Welche Folgerungen hieraus allgemein für die Erhebung von Beiträgen zu ziehen sind (vgl. hierzu: BayVGH, Urteil vom 14.11.2013 - 6 B 12.704 - OVG BBbg. Urteil vom 14.11.2013 - 9 B 34.12 - SächsOVG, Beschluss vom 25.04.2013 - 5 A 478/10 - jeweils juris), kann offenbleiben.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.1996 - 2 S 1560/93

    Kommunalabgabenrecht: Abgabenpflichtigkeit von Altanschlußnehmern

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.03.2014 - 2 S 2366/13
    In einem solchen Fall entsteht die Beitragschuld erst mit der Schaffung der für eine Beitragserhebung erforderlichen satzungsrechtlichen Grundlage (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.03.1996 - 2 S 1566/93 - VBlBW 1996, 307).
  • BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 23.95

    Beamtenrecht - Beförderung, Auswahl der Beamten für ein neugeschaffenes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.03.2014 - 2 S 2366/13
    Ein materielles Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte über einen längeren Zeitraum untätig geblieben ist, obwohl ihm ein Geltendmachen seines Rechts ohne weiteres zumutbar gewesen wäre, der Verpflichtete infolge dieses Verhaltens darauf vertrauen durfte, dass der Berechtigte das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde, der Verpflichtete hierauf tatsächlich vertraut und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen auf die tatsächlich entstandene Lage eingerichtet und deshalb Maßnahmen ergriffen hat, die er nicht ergriffen hätte oder die er nicht oder nur mit erheblichen Kosten rückgängig machen kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 04.12.2001 - 4 C 2.00 - BVerwGE 115, 274, vom 29.08.1996 - 2 C 23/95 - BVerwGE 102, 33 und vom 20.01.1977 - V C 18.76 - BVerwGE 52, 16; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.07.2009 - 13 S 919/09 - InfAuslR 2009, 403).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1992 - 2 S 1328/90

    Abwasserbeitrag: Abstellen auf im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.03.2014 - 2 S 2366/13
    Ohne (wirksame) Satzung kann aber keine Beitragspflicht entstehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.02.1992 - 2 S 1328/90 - juris).
  • BVerwG, 04.12.2001 - 4 C 2.00

    Niedersachsen verliert vor dem Bundesverwaltungsgericht Erdgasprozess

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.03.2014 - 2 S 2366/13
    Ein materielles Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte über einen längeren Zeitraum untätig geblieben ist, obwohl ihm ein Geltendmachen seines Rechts ohne weiteres zumutbar gewesen wäre, der Verpflichtete infolge dieses Verhaltens darauf vertrauen durfte, dass der Berechtigte das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde, der Verpflichtete hierauf tatsächlich vertraut und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen auf die tatsächlich entstandene Lage eingerichtet und deshalb Maßnahmen ergriffen hat, die er nicht ergriffen hätte oder die er nicht oder nur mit erheblichen Kosten rückgängig machen kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 04.12.2001 - 4 C 2.00 - BVerwGE 115, 274, vom 29.08.1996 - 2 C 23/95 - BVerwGE 102, 33 und vom 20.01.1977 - V C 18.76 - BVerwGE 52, 16; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.07.2009 - 13 S 919/09 - InfAuslR 2009, 403).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 13 S 919/09

    Festsetzungsverjährung bei Abschiebungskosten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.03.2014 - 2 S 2366/13
    Ein materielles Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte über einen längeren Zeitraum untätig geblieben ist, obwohl ihm ein Geltendmachen seines Rechts ohne weiteres zumutbar gewesen wäre, der Verpflichtete infolge dieses Verhaltens darauf vertrauen durfte, dass der Berechtigte das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde, der Verpflichtete hierauf tatsächlich vertraut und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen auf die tatsächlich entstandene Lage eingerichtet und deshalb Maßnahmen ergriffen hat, die er nicht ergriffen hätte oder die er nicht oder nur mit erheblichen Kosten rückgängig machen kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 04.12.2001 - 4 C 2.00 - BVerwGE 115, 274, vom 29.08.1996 - 2 C 23/95 - BVerwGE 102, 33 und vom 20.01.1977 - V C 18.76 - BVerwGE 52, 16; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.07.2009 - 13 S 919/09 - InfAuslR 2009, 403).
  • BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 18.76

    Möglichkeit der Geltendmachung eines Ersatzanspruches mittels Leistungsbescheides

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.03.2014 - 2 S 2366/13
    Ein materielles Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte über einen längeren Zeitraum untätig geblieben ist, obwohl ihm ein Geltendmachen seines Rechts ohne weiteres zumutbar gewesen wäre, der Verpflichtete infolge dieses Verhaltens darauf vertrauen durfte, dass der Berechtigte das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde, der Verpflichtete hierauf tatsächlich vertraut und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen auf die tatsächlich entstandene Lage eingerichtet und deshalb Maßnahmen ergriffen hat, die er nicht ergriffen hätte oder die er nicht oder nur mit erheblichen Kosten rückgängig machen kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 04.12.2001 - 4 C 2.00 - BVerwGE 115, 274, vom 29.08.1996 - 2 C 23/95 - BVerwGE 102, 33 und vom 20.01.1977 - V C 18.76 - BVerwGE 52, 16; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.07.2009 - 13 S 919/09 - InfAuslR 2009, 403).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2018 - 2 S 143/18

    Rechtswidrigkeit einer Beitragserhebung wegen Verstoß gegen das Gebot der

    Erst wenn diese drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind, entsteht die abstrakte Beitragsschuld (vgl. Senatsurteil vom 31.03.2014 - 2 S 2366/13 -, juris, Rn. 29).

    Der Senat hat inzwischen (anders als noch im Urteil vom 31.03.2014 - 2 S 2366/13 -, juris, Rn. 23) Bedenken, ob das baden-württembergische Kommunalabgabengesetz, soweit es nach dem Eintritt der Vorteilslage eine zeitlich unbegrenzte Heranziehung erlaubt, ohne gesetzliche Bestimmung einer zeitlichen Höchstgrenze für die Beitragserhebung dem genannten verfassungsrechtlichen Grundsatz der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit entspricht (zweifelnd ebenfalls: Faiß, Das Kommunalabgabenrecht in BW, Bd. 1, § 32 KAG, Rn. 3 [Stand Oktober 2014] sowie Driehaus, KStZ 2014, 181, 182, dazu im Folgenden 1.).

    Insofern sind die beiden Regelungen miteinander vergleichbar (in diese Richtung schon Senatsurteil vom 31.03.2014 - 2 S 2366/13 -, juris, Rn. 23).

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht die brandenburgische Regelung wegen Verstoßes gegen das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot für verfassungswidrig erklärt und stellt sich dieses Rückwirkungsproblem nach der baden-württembergischen Rechtslage nicht, weil nach dem KAG Baden-Württemberg für die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht - anders als nach brandenburgischer Rechtslage (dazu BVerfG, Beschluss vom 12.11.2015 - a.a.O., Rn. 45 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg) - seit jeher nicht die erste Beitragssatzung mit formellem Geltungsanspruch, sondern die erste rechtswirksame Beitragssatzung maßgeblich ist (vgl. Senatsurteile vom 27.02.1992 - 2 S 1328/90 -, juris, Rn. 18 und vom 31.03.2014 - 2 S 2366/13 -, juris, Rn. 27), mit der Konsequenz, dass auch die Festsetzungsverjährung erst mit Inkrafttreten einer rechtswirksamen Satzung zu laufen beginnt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2017 - 15 A 1812/16

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags i.R.d. Grundsatzes von Treu und Glauben;

    vgl. BVerwG, Urteile vom 15. April 2015 - 9 C 19.14 -, juris Rn. 9, und vom 20. März 2014 - 4 C 11.13 -, BVerwGE 149, 211 = juris Rn. 17; OVG NRW, Urteil vom 30. April 2013 - 14 A 213/11 -, juris Rn. 36; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 31. März 2014 - 2 S 2366/13 -, juris Rn. 47; OVG S.-A., Beschlüsse vom 4. Dezember 2014 - 4 L 174/13 -, juris Rn. 27, und vom 3. Dezember 2014 - 4 L 59/13 -, juris Rn. 37; Schmitt, KommJur 2016, 86, 88; speziell zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen vgl. Bay. VGH, Urteil vom 14. November 2013 - 6 B 12.704 -, juris Rn. 21; Driehaus, KStZ 2014, 181, 182 f.; Martensen, LKV 2014, 446, 447.
  • VG Stuttgart, 16.03.2017 - 1 K 2131/15

    Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser; Absetzung nicht eingeleiteter

    Dementsprechend ist diese Rechtsprechung auch vom VGH Baden-Württemberg nur für Beiträge rezipiert worden (Urteil vom 31.12.2014 - 2 S 2366/13 -, juris Rn. 46).

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist allein der Ablauf eines erheblichen Zeitraumes, selbst wenn es sich dabei um Jahrzehnte handelt, unschädlich für die Rechtmäßigkeit eines Abgabenbescheides (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.03.2014 - 2 S 2366/13 -, juris Rn. 46).

  • VG Freiburg, 06.08.2015 - 1 K 2485/13

    Heranziehung zu Wasserversorgungs-, Kanal- und Klärbeiträgen bei einem

    In solchen Fällen entsteht (erst) mit Inkrafttreten einer rechtsgültigen Satzung die abstrakte Beitragsschuld mit Wirkung ex nunc (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 31.03.2014 - 2 S 2366/13 - DVBl. 2014, 861).
  • BVerfG, 07.04.2021 - 1 BvR 176/15

    Verletzung des Grundsatzes der Rechtssicherheit durch Fehlen einer zeitlichen

    Der Wasserversorgungsbeitragsbescheid der Stadt Bräunlingen vom 19. Dezember 2011 - Mn -, der Widerspruchsbescheid des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis vom 27. Februar 2013, das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 25. September 2013 - 1 K 437/13 - und das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 31. März 2014 - 2 S 2366/13 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtssicherheit (Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2015 - 2 S 1840/14

    Heranziehung zum Erschließungsbeitrag; endgültige Herstellung einer Anlage;

    Vom Sachverhalt her unterscheide sich der vorliegende Fall deshalb grundlegend von dem Sachverhalt, der dem Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 31.03.2014 - 2 S 2366/13 - zugrunde gelegen habe.
  • VG Karlsruhe, 11.09.2014 - 2 K 2326/13

    Heranziehung zum Wasserversorgungsbeitrag nach jahrzehntelanger Untätigkeit der

    Denn diese Vorschriften sind der vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten bayerischen Regelung im Wesentlichen vergleichbar (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.03.2014 - 2 S 2366/13 -, juris Rn. 23, dort offen gelassen), da sie bestimmen, dass im Falle der Ungültigkeit einer Satzung die Festsetzungsfrist nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung einer neuen Satzung endet.
  • VG Schwerin, 31.03.2016 - 4 A 94/11

    Herstellungsbeitrag für die öffentliche Einrichtung; Schmutzwasserbeseitigung

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat im Urteil vom 31. März 2014 (Az. 2 S 2366/13 -, DVBI. 2014, 861) die verfassungsrechtliche Auseinandersetzung im Falle der Anfechtung eines Wasserversorgungsbeitragsbescheids dadurch gemieden, dass seiner Auffassung nach unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls - die in erster Linie darin begründet lagen, dass die dortige Beklagte die Entgelte für die Leistungen der Wasserversorgung seit Anfang 2007 nicht mehr einem privatrechtlichen, sondern einem öffentlich-rechtlichen Regime unterstellt hat - eine verfassungsrechtlich möglicherweise gebotene absolute zeitliche Obergrenze der Beitragserhebung im vorliegenden Fall nicht überschritten hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht