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   VGH Baden-Württemberg, 31.05.2010 - 2 S 2423/08   

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VGH Baden-Württemberg, 31.05.2010 - 2 S 2423/08 (https://dejure.org/2010,2153)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31.05.2010 - 2 S 2423/08 (https://dejure.org/2010,2153)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. Mai 2010 - 2 S 2423/08 (https://dejure.org/2010,2153)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung bei Übertragung der Abfallbeseitigung auf privaten Dritten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufgabenwahrnehmung in öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Handlungsformen als eine von dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Selbstverwaltungsrecht umfasste Organisationsentscheidung der Gemeinde; Pflicht der Gemeinde zur Prüfung des Kostenvorteils der ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufgabenwahrnehmung in öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Handlungsformen als eine von dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Selbstverwaltungsrecht umfasste Organisationsentscheidung der Gemeinde; Pflicht der Gemeinde zur Prüfung des Kostenvorteils der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Abfallgebühren der Stadt Freiburg sind rechtens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Private Abfallentsorgung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2010, 1252 (Ls.)
  • DVBl 2010, 1583
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (32)

  • BVerwG, 23.11.1998 - 8 B 173.98

    Abfallbeseitigungsgebühr; Gebührenkalkulation; Mehrkosten durch Privatisierung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.05.2010 - 2 S 2423/08
    Die Entscheidung einer Gemeinde darüber, ob sie ihre Aufgaben in öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Handlungsformen erfüllt, ist eine von ihrem verfassungsrechtlich gewährleisteten Selbstverwaltungsrecht umfasste Organisationsentscheidung (im Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 23.11.1998 - 8 B 173.98 - NVwZ 1999, 653).

    Die Entscheidung einer kommunalen Körperschaft darüber, ob sie ihre Aufgaben in öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Handlungsformen erfüllt, ist vielmehr eine von ihrem verfassungsrechtlich gewährleisteten Selbstverwaltungsrecht umfasste Organisationsentscheidung (BVerwG, Beschl. v. 23.11.1998 - 8 B 173.98 - NVwZ 1999, 653; Schulte/Wiesemann in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2009, § 6 Rn. 128).

    Die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern danach zustehende Organisationswahlfreiheit darf nicht mittelbar dadurch eingeschränkt werden, dass Mehrkosten, die aus der Beauftragung von privaten Dritten in steuerrechtlicher Hinsicht resultieren, für nicht gebührenfähig erklärt werden (BVerwG, Beschl. v. 23.11.1998, aaO).

    Als Teil dieses Entgelts darf die Gewerbesteuer auch auf die Gebührenschuldner umgelegt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.11.1998 - 8 B 173.98 - NVwZ 1999, 653).

  • VGH Hessen, 27.09.2006 - 5 N 358/04

    Abwassergebühr

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.05.2010 - 2 S 2423/08
    Dies gilt unabhängig von dem Grad dieser Beteiligung (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 1.6.2007 - 9 A 372/06 - Juris; HessVGH, Beschl. v. 27.9.2006 - 5 N 358/04 - Juris; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 24.6.1998 - 2 L 113/97 - KStZ 1999, 135; OVG Greifswald, Urt. v. 25.2.1998 - 4 K 8/97 - KStZ 2000, 12).

    Ein Verkauf des Anlagevermögens an einen Dritten ist daher gebührenrechtlich ohne Bedeutung (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 24.6.2008 - 9 A 373/06 - KStZ 2009, 12 und 1.6.2007 - 9 A 372/06 - Juris; HessVGH, Beschl. vom 27.9.2006 - 5 N 358/04 - Juris; Brüning in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2009, § 6 Rn. 199).

    Die bei einer solchen Gesellschaft entstehenden Gewinne müssen daher, soweit sie auf die Beteiligung der Gemeinde entfallen, gebührenmindernd berücksichtigt werden (ebenso HessVGH, Beschl. v. 27.9.2006 - 5 N 358/04 - Juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteile vom 7.11.1996 - 4 K 11/96 - DVBl 1997, 1072 und 25.2.1998 - 4 K 8/97 - KStZ 2000, 12; Wiesemann, NVwZ 2005, 391, 396; Brüning in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2009, § 6 Rn. 197f; Faiß, Das Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, Stand Juli 2009, § 14 Rn. 7; Gössl/Reif, KAG für Baden-Württemberg, Stand September 2009, § 14 Anm. 4.1.2.2, S. 26 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1998 - 2 S 399/97

    Normenkontrolle einer Abfallwirtschaftssatzung: Gebührenkalkulation -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.05.2010 - 2 S 2423/08
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 22.10.1998 - 2 S 399/97 - VBlBW 1999, 219) wird der Umfang der als gebührenfähig anzusehenden Kosten allgemein durch den Grundsatz der Erforderlichkeit begrenzt.

    30 Nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 22.10.1998, aaO) ist dem Träger einer öffentlichen Einrichtung bei deren Herstellung, Anschaffung und Ausgestaltung ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zuzubilligen, da die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einer Maßnahme in aller Regel nicht allein von objektiv fassbaren und messbaren Faktoren, sondern auch von planerischen, prognostischen, finanzpolitischen und sonstigen auf Erwägungen der Zweckmäßigkeit beruhenden Gesichtspunkten abhängt.

    Die Grenzen dieses Spielraums sind bei einer gebührenauslösenden Maßnahme erst dann überschritten, wenn der Einrichtungsträger keinerlei Erwägungen über deren Notwendigkeit angestellt hat, sich erkennbar von tatsächlich oder rechtlich unhaltbaren Annahmen oder Prognosen hat leiten lassen oder die Entscheidung auf sachfremden Überlegungen beruht (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.10.1998 - 2 S 399/97 - VBlBW 1999, 219; Scholz, Die Kommunale Benutzungsgebühr, BWGZ 1989, 239 ff., 247).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 113/97

    Abfallentsorgung; Entsorgungsunternehmen; Überwachungsrecht; Kontrollrecht;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.05.2010 - 2 S 2423/08
    Dies gilt unabhängig von dem Grad dieser Beteiligung (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 1.6.2007 - 9 A 372/06 - Juris; HessVGH, Beschl. v. 27.9.2006 - 5 N 358/04 - Juris; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 24.6.1998 - 2 L 113/97 - KStZ 1999, 135; OVG Greifswald, Urt. v. 25.2.1998 - 4 K 8/97 - KStZ 2000, 12).

    Bevor der Entsorgungsträger Dritte beauftragt, hat er jedoch mit Blick auf seine Verpflichtung, die Ausgaben so niedrig wie möglich zu halten, zu prüfen, ob er die den Gegenstand des Auftrags bildenden Tätigkeiten nicht in eigener Regie kostengünstiger selbst vornehmen kann (OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 24.6.1998 - 2 L 113/97 - KStZ 1999, 135; Faiß, Das Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, Stand Juli 2009, § 14 Rn. 7; Brüning, KStZ 2010, 21, 23).

    Die Gründe, die ausnahmsweise zu einer freihändigen Vergabe führen können, sind enumerativ in § 3 Nr. 4 der Verdingungsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A) aufgezählt (OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 24.6.1998 - 2 L 113/97 - KStZ 1999, 135).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - 2 KN 3/06

    Abfallgebühr; Ausschreibung; Kalkulation; Kostendeckungsprinzip; Nachsorgekosten;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.05.2010 - 2 S 2423/08
    41 bb) Die Frage bedarf jedoch keiner abschließenden Klärung, da aus einem Verstoß gegen vergaberechtliche Vorschriften nicht für sich allein auf die fehlende Erforderlichkeit des aus dem Auftrag resultierenden finanziellen Aufwands geschlossen werden kann (ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 19.2.2008 - 15 A 2568/05 - NVwZ-RR 2008, 442; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.2.2008 - 2 KN 3/06 - NordÖR 2008, 236; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 2.3.2004 - 9 LA 28/04 - NdsVBl 2004, 245; OVG Saarland, Urt. v. 25.5.2009 - 1 A 325/08 - Juris; Driehaus in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2009, § 8 Rn. 350a).

    Daraus kann jedoch nicht der Umkehrschluss gezogen werden, dass immer dann, wenn keine Ausschreibung stattgefunden hat, die Kosten nicht erforderlich und damit nicht gebührenfähig sind (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.2.2008, aaO).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2007 - 9 A 372/06
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.05.2010 - 2 S 2423/08
    Dies gilt unabhängig von dem Grad dieser Beteiligung (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 1.6.2007 - 9 A 372/06 - Juris; HessVGH, Beschl. v. 27.9.2006 - 5 N 358/04 - Juris; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 24.6.1998 - 2 L 113/97 - KStZ 1999, 135; OVG Greifswald, Urt. v. 25.2.1998 - 4 K 8/97 - KStZ 2000, 12).

    Ein Verkauf des Anlagevermögens an einen Dritten ist daher gebührenrechtlich ohne Bedeutung (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 24.6.2008 - 9 A 373/06 - KStZ 2009, 12 und 1.6.2007 - 9 A 372/06 - Juris; HessVGH, Beschl. vom 27.9.2006 - 5 N 358/04 - Juris; Brüning in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2009, § 6 Rn. 199).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2008 - 9 A 373/06

    Straßensinkkäste

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.05.2010 - 2 S 2423/08
    Marktpreise lassen sich deshalb allenfalls für bestimmte Teilleistungen feststellen, nicht aber für die von der Beklagten im Rahmen ihrer öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung zu erbringenden Leistungen in ihrer Gesamtheit (vgl. zu dieser Frage OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 24.6.2008 - 9 A 373/06 - KStZ 2009, 12; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 16.2.2005 - 2 LB 109/03 - Juris Rn. 83; HessVGH, Beschl. v. 27.4.1999 - 5 N 3909/98 - NVwZ-RR 2000, 243; Brüning in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2009, § 6 Rn. 197a).

    Ein Verkauf des Anlagevermögens an einen Dritten ist daher gebührenrechtlich ohne Bedeutung (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 24.6.2008 - 9 A 373/06 - KStZ 2009, 12 und 1.6.2007 - 9 A 372/06 - Juris; HessVGH, Beschl. vom 27.9.2006 - 5 N 358/04 - Juris; Brüning in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2009, § 6 Rn. 199).

  • OVG Niedersachsen, 02.03.2004 - 9 LA 28/04

    Beitragserhebung - fehlende öffentliche Ausschreibung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.05.2010 - 2 S 2423/08
    41 bb) Die Frage bedarf jedoch keiner abschließenden Klärung, da aus einem Verstoß gegen vergaberechtliche Vorschriften nicht für sich allein auf die fehlende Erforderlichkeit des aus dem Auftrag resultierenden finanziellen Aufwands geschlossen werden kann (ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 19.2.2008 - 15 A 2568/05 - NVwZ-RR 2008, 442; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.2.2008 - 2 KN 3/06 - NordÖR 2008, 236; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 2.3.2004 - 9 LA 28/04 - NdsVBl 2004, 245; OVG Saarland, Urt. v. 25.5.2009 - 1 A 325/08 - Juris; Driehaus in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2009, § 8 Rn. 350a).

    42 Bei einem Verstoß gegen vergaberechtliche Vorschriften muss der den Auftrag erteilende Abgabengläubiger allerdings nachweisen, dass die dabei zugrunde gelegten Preise sich noch im Rahmen dessen bewegen, was der kostenbezogene Erforderlichkeitsgrundsatz voraussetzt (OVG Niedersachsen, Beschl. v. 2.3.2004, aaO; Urt. vom 22.1.1999 - 9 L 1803/97 - Juris; Driehaus, aaO, § 8 Rn. 350a; Schulte/Wiesemann in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2009, § 6 Rn. 196; Burgi, NVwZ 2001, 601, 607).

  • EuGH, 10.11.2005 - C-29/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung - Artikel 8, 11 Absatz 1 und 15

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.05.2010 - 2 S 2423/08
    Das steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urt. v. 10.11.2005 - C-29/04 - NVwZ 2006, 70; Urt. v. 10.9.2009 - C-573/07 - NVwZ 2009, 1421), wonach in Fällen, in denen ein öffentlicher Auftraggeber mit einer von ihm rechtlich verschiedenen Einrichtung einen Vertrag schließt, eine Ausschreibung nicht erforderlich ist, wenn der öffentliche Auftraggeber über die fragliche Einrichtung eine ähnliche Kontrolle ausübt wie über seine eigenen Dienststellen und diese Einrichtung ihre Tätigkeit im Wesentlichen mit der oder den öffentlichen Stellen verrichtet, die ihre Anteile innehaben.

    Hiervon ausgehend hat der Europäische Gerichtshof in einem Fall, in dem eine österreichische Gemeinde ihre sich aus dem Niederösterreichischen Abfallwirtschaftsgesetz ergebenden gesetzlichen Verpflichtungen auf eine - von ihr vier Monate zuvor gegründete - GmbH übertragen und zwei Wochen später beschlossen hatte, 49 % der Anteile auf einen privaten Dritten zu übertragen, eine Ausschreibungspflicht bejaht (Urt. v. 10.11.2005, aaO).

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.02.2005 - 2 LB 109/03

    Abfallbeseitigung, Abfallgebühr, Kostendeckungsprinzip, Subunternehmer,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.05.2010 - 2 S 2423/08
    Marktpreise lassen sich deshalb allenfalls für bestimmte Teilleistungen feststellen, nicht aber für die von der Beklagten im Rahmen ihrer öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung zu erbringenden Leistungen in ihrer Gesamtheit (vgl. zu dieser Frage OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 24.6.2008 - 9 A 373/06 - KStZ 2009, 12; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 16.2.2005 - 2 LB 109/03 - Juris Rn. 83; HessVGH, Beschl. v. 27.4.1999 - 5 N 3909/98 - NVwZ-RR 2000, 243; Brüning in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2009, § 6 Rn. 197a).

    Es bleibt deshalb in einem solchen Fall bei der Abrechnung nach Selbstkostenpreisen (OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 16.2.2005 - 2 LB 109/03 - Juris; Ebisch/Gottschalk, Preise und Preisprüfungen bei öffentlichen Aufträgen, 7. Aufl., § 1 VO Pr Nr. 30/53 Rn. 110).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.1998 - 4 K 8/97

    Müllgebühren, Kalkulation, Abschreibungen, Unternehmergewinne

  • OVG Niedersachsen, 22.01.1999 - 9 L 1803/97

    Abfallentsorgung; Öffentliche Ausschreibung; Gebührensatzfestsetzung;

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2000 - 2 K 20/97

    Benutzungsgebühren für Rettungs- und Krankenbeförderungsdienst; Körperschaft des

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94

    Mitteilung von Tagesordnungspunkten; Entwicklungs- und Verwaltungskosten in

  • VG Freiburg, 20.06.2008 - 4 K 1144/07

    Rechtmäßigkeit von Abfallgebühren; Gebühren für die Benutzung von öffentlichen

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.1996 - 4 K 11/96

    Überprüfung der Wirksamkeit einer Abfallgebührensatzung

  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1989 - 2 S 2805/87

    Abwassergebühr; Starkverschmutzungszuschlag; Berechnungsmodell; Mischkanalisation

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2006 - 9 A 1029/04

    Erlös aus Cross-Border-Leasing steht nicht dem Gebührenzahler zu

  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.1989 - 2 S 2279/87

    Gebührenkalkulation für Gebührensatzung

  • BGH, 12.06.2001 - X ZB 10/01

    Wirksamkeit der Beschlüsse der Vergabekammer - Begriff des öffentlichen Auftrages

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2001 - 9 A 2737/00

    Querfinanzierung der Biotonne

  • VGH Hessen, 27.04.1999 - 5 N 3909/98

    Kommunalabgaben: gebührenfähige Kosten - Werteverzehr - Fremdleistungen -

  • OVG Niedersachsen, 24.06.1998 - 9 L 2722/96

    Abfallbeseitigung; Kommunalabgaben; Gebührenbelastung; Erforderlichkeitsprinzip

  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.1997 - 2 S 3246/94

    Normenkontrolle einer Abwassersatzung: umlagefähige Kosten der öffentlichen

  • OVG Saarland, 25.05.2009 - 1 A 325/08

    Kalkulation von Abwassergebühren; Kostenüberschreitungsverbot; Toleranzgrenze;

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 145/05

    Kommunalversicherer

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2000 - 2 S 1621/97

    Normenkontrolle einer Abwassersatzung: Gebührenkalkulation - Abschreibungsbeträge

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2008 - 15 A 2568/05

    Ausbaubeitrag: Vergabeverstoß beachtlich?

  • EuGH, 10.09.2009 - C-573/07

    Sea - Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe - Auftrag über die

  • BVerwG, 02.07.1998 - 11 B 30.97

    Lagerung von CASTOR-Behältern im Brennelement-Zwischenlager Ahaus

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2002 - 2 S 2643/01

    Normenkontrolle einer Abgabensatzung; Gebührenkalkulation - Umlage

  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.2020 - 2 S 1504/18

    Kalkulation von Abwassergebühren; Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckung;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats setzt eine sachgerechte Ermessensentscheidung über den Gebührensatz voraus, dass dem Gemeinderat vor oder bei der maßgeblichen Beschlussfassung über den Gebührensatz eine Gebührenkalkulation unterbreitet wird, die sich dieser zu eigen macht (VGH Bad.-Württ, Urteil vom 22.09.2016 - 2 S 1450/14 - juris Rn. 31; vgl. auch Urteil vom 31.05.2010 - 2 S 2423/08 - juris Rn. 24; Urteil vom 20.01.2010 - 2 S 1171/09 - juris Rn. 31; jeweils mwN).

    Die Gebührensatzobergrenze ist danach das Ergebnis eines Rechenvorgangs, bei dem die voraussichtlichen gebührenfähigen Gesamtkosten durch die Summe der voraussichtlichen maßstabsbezogenen Benutzungs- oder Leistungseinheiten geteilt werden (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 31.05.2010, aaO).

    Danach sind Kosten in Geld ausgedrückter Verbrauch (Werteverzehr) von wirtschaftlichen Gütern und Dienstleistungen innerhalb einer bestimmten Leistungsperiode, soweit sie für die betriebliche Leistungserbringung anfallen, also betriebsbedingt sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 31.05.2010, aaO Rn. 75; Urteil vom 13.05.1997 - 2 S 3246/94 - juris Rn. 43; Urteil vom 16.02.1989 - 2 S 2279/87 - VBlBW 1989, 462; Faiß, aaO, § 14 Rn. 4; Gössl in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz (KAG) für Baden-Württemberg, § 14 Anm. 4.1.1; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 10.12.2009 - 3 C 29.08 - juris Rn. 47; Bay. VGH, Beschluss vom 19.02.2019 - 20 B 18.2042 - juris Rn. 15; Hess. VGH, Beschluss vom 18.04.2016 - 5 C 2174/13.N - juris Rn. 28).

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats sind dem (tatsächlichen) Gebührenaufkommen die (tatsächlich) veranlagten Gebühren zugrunde zu legen und nicht die tatsächlich vereinnahmten Gebühren (vgl. VGH Bad.-Württ. Urteil vom 31.05.2010, aaO Rn. 69).

    Vielmehr haben sie den Charakter "spekulativer" Geschäfte, deren finanzielle Risiken nicht den Gebührenschuldnern auferlegt werden dürfen, sondern von der Gemeinde selbst zu tragen sind (vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Urteil vom 31.05.2010, aaO Rn. 75; BVerwG, Urteil vom 10.12.2009, aaO Rn. 47 ff. zu Erträgen und Verlusten einer Cross-Border-Leasing-Transaktion; Bay. VGH, Beschluss vom 19.02.2019 - 20 B 18.2042 - juris Rn. 15; Hamburgisches OVG, Urteil vom 08.12.2010 - 5 Bf 434/04 - juris Rn. 51; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.11.2006 - 9 A 1029/04 - juris Rn. 28 ff.; Brüning in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 61).

    Kostenneutrale Einnahmen sind gebührenrechtlich irrelevant (vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Urteil vom 31.05.2010, aaO; BVerwG, Urteil vom 10.12.2009, aaO; Bay. VGH, Beschluss vom 19.02.2019, aaO; Hamburgisches OVG, Urteil vom 08.12.2010, aaO; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.11.2006, aaO; Brüning in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 61).

    Allerdings wird die Ansatzfähigkeit von Rechtsberatungs-, Rechtsverfolgungs- und Gutachterkosten begrenzt durch den Grundsatz der Erforderlichkeit (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 31.05.2010, aaO Rn. 28 allgemein zu Kosten, die durch die Beauftragung Dritter mit betriebsbedingten Leistungen entstehen).

    Eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung (§ 77 Abs. 2 GemO) ist insbesondere dort geboten, wo kommunales Handeln Gebührenpflichten auslöst (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 31.05.2010, aaO).

    Bei der Beurteilung, ob eine Maßnahme dem Gebot der Erforderlichkeit genügt, steht der Gemeinde allerdings ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Spielraum zu, weil hier auch planerische, prognostische, finanzpolitische und sonstige Zweckmäßigkeitserwägungen eine Rolle spielen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 31.05.2010, aaO Rn. 30; Gössl, aaO, § 14 Anm. 4.1.2.1).

    Die Grenzen dieses Spielraums sind bei einer gebührenauslösenden Maßnahme erst dann überschritten, wenn der Einrichtungsträger keinerlei Erwägungen über deren Notwendigkeit angestellt hat, sich erkennbar von tatsächlich oder rechtlich unhaltbaren Annahmen oder Prognosen hat leiten lassen oder die Entscheidung auf sachfremden Überlegungen beruht (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 31.05.2010, aaO Rn. 55; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.10.1998 - 2 S 399/97 - VBlBW 1999, 219; Gössl, aaO, § 14 Anm. 4.1.2.1).

  • VG Düsseldorf, 08.06.2021 - 17 K 6804/19

    Klagen gegen Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren der Stadt

    Ein monierter fehlender Wirtschaftlichkeitsvergleich dergestalt, ob nicht die Beklagte die Gegenstand des Auftrags bildenden Tätigkeiten in eigener Regie hätte kostengünstiger vornehmen können, vgl. hierzu OVG S-H, Urteil vom 24. Juni 1998 - 2 L 113/97 -, juris Rn. 21; VGH BW, Urteil vom 31. Mai 2010 - 2 S 2423/08 -, juris Rn. 30, führte im Übrigen nicht schon zu einer Unzulässigkeit der Organisationsentscheidung der Beklagten im Sinne des § 114a Abs. 4 GO, sondern betrifft Fragen der Erforderlichkeit bei der Kontrolle der in der Gebührenkalkulation anfallenden Entgelte für in Anspruch genommene Fremdleistungen der Abfallentsorgung nach § 6 Abs. 2 Satz 4 KAG (siehe dazu A. III. 3. b)).

    Ungeachtet dessen ist die Übertragung von Gesellschaftsanteilen einer vormals zu 100% im städtischen Eigentum (Stadt N. ) stehenden GmbH auf eine Anstalt des öffentlichen Rechts in der Kommune auch mindestens "kostenneutral", wenn nicht gar offenkundig wirtschaftlich günstiger als der Eigenerwerb solcher Beteiligungsrechte an "fremden" Unternehmen durch die Beklagte selbst, insoweit von anderen Sachverhalten ausgehend: OVG S-H, Urteil vom 24. Juni 1998 - 2 L 113/97 -, juris Rn. 21; VGH BW, Urteil vom 31. Mai 2010 - 2 S 2423/08 -, juris Rn. 30.

    Da die Kosten für die Abfallbeseitigung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland je nach den örtlichen Gegebenheiten erheblich differieren, lassen sich Marktpreise allenfalls für bestimmte Teilleistungen feststellen, nicht aber für die von der Beklagten im Rahmen ihrer öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung zu erbringenden Leistungen in ihrer Gesamtheit, vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. Juni 2008 - 9 A 373/06 - juris, VGH BW, Urteil vom 31. Mai 2010 - 2 S 2423/08 -, juris Rn. 45 m.w.N.; VG E. , Urteil vom 22. Juni 2009 - 17 K 2086/08 -, juris Rn. 60 ff.; Brüning in: Driehaus, KAG, Stand: Sept. 2020, § 6 Rn. 197a.

    Es bleibt deshalb in einem solchen Fall grundsätzlich bei der Abrechnung nach Selbstkostenpreisen gemäß §§ 5 - 8 VO PR Nr. 30/53, vgl. VGH BW, Urteil vom 31. Mai 2010 - 2 S 2423/08 -, juris Rn. 45; OVG S-H, Urteil vom 16. Februar 2005 - 2 LB 109/03 -, juris Rn. 53 m.w.N.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2023 - 2 S 1/22

    Normenkontrollantrag gegen eine Abfallwirtschaftssatzung; Erhebung eines

    Die Gebührensatzobergrenze ist danach das Ergebnis eines Rechenvorgangs, bei dem die voraussichtlichen gebührenfähigen Gesamtkosten durch die Summe der voraussichtlichen maßstabsbezogenen Benutzungs- oder Leistungseinheiten geteilt werden (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2020 - 2 S 1504/18 - juris Rn. 73; Urteil vom 31.05.2010 - 2 S 2423/08 - juris Rn. 24).

    Wegen der mit der Aufgabenerfüllung korrespondierenden Abgabenbelastung der Benutzer der öffentlichen Einrichtung folgt aus dem Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit die Pflicht, Ausgaben so niedrig wie möglich zu halten und auf den zur Erfüllung der Aufgaben notwendigen Umfang zu beschränken (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.05.2010 - 2 S 2423/08 - juris Rn. 31; Urteil vom 22.10.1998 - 2 S 399/97 - juris Rn. 113; Albrecht in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 587; Scholz, KStZ 1989, 239 ).

  • VG Düsseldorf, 08.06.2021 - 17 K 1964/20

    Anstalt des Öffentlichen Rechts, Gebührenmaßstab, Gebührensatzung,

    Ein monierter fehlender Wirtschaftlichkeitsvergleich dergestalt, ob nicht die Beklagte die Gegenstand des Auftrags bildenden Tätigkeiten in eigener Regie hätte kostengünstiger vornehmen können, vgl. hierzu OVG S-H, Urteil vom 24. Juni 1998 - 2 L 113/97 -, juris Rn. 21; VGH BW, Urteil vom 31. Mai 2010 - 2 S 2423/08 -, juris Rn. 30, führte im Übrigen nicht schon zu einer Unzulässigkeit der Organisationsentscheidung der Beklagten im Sinne des § 114a Abs. 4 GO, sondern betrifft Fragen der Erforderlichkeit bei der Kontrolle der in der Gebührenkalkulation anfallenden Entgelte für in Anspruch genommene Fremdleistungen der Abfallentsorgung nach § 6 Abs. 2 Satz 4 KAG (siehe dazu A. III. 3. b)).

    Ungeachtet dessen ist die Übertragung von Gesellschaftsanteilen einer vormals zu 100% im städtischen Eigentum (Stadt N. ) stehenden GmbH auf eine Anstalt des öffentlichen Rechts in der Kommune auch mindestens "kostenneutral", wenn nicht gar offenkundig wirtschaftlich günstiger als der Eigenerwerb solcher Beteiligungsrechte an "fremden" Unternehmen durch die Beklagte selbst, insoweit von anderen Sachverhalten ausgehend: OVG S-H, Urteil vom 24. Juni 1998 - 2 L 113/97 -, juris Rn. 21; VGH BW, Urteil vom 31. Mai 2010 - 2 S 2423/08 -, juris Rn. 30.

    Da die Kosten für die Abfallbeseitigung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland je nach den örtlichen Gegebenheiten erheblich differieren, lassen sich Marktpreise allenfalls für bestimmte Teilleistungen feststellen, nicht aber für die von der Beklagten im Rahmen ihrer öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung zu erbringenden Leistungen in ihrer Gesamtheit, vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. Juni 2008 - 9 A 373/06 - juris, VGH BW, Urteil vom 31. Mai 2010 - 2 S 2423/08 -, juris Rn. 45 m.w.N.; VG E. , Urteil vom 22. Juni 2009 - 17 K 2086/08 -, juris Rn. 60 ff.; Brüning in: Driehaus, KAG, Stand: Sept. 2020, § 6 Rn. 197a.

    Es bleibt deshalb in einem solchen Fall grundsätzlich bei der Abrechnung nach Selbstkostenpreisen gemäß §§ 5 - 8 VO PR Nr. 30/53, vgl. VGH BW, Urteil vom 31. Mai 2010 - 2 S 2423/08 -, juris Rn. 45; OVG S-H, Urteil vom 16. Februar 2005 - 2 LB 109/03 -, juris Rn. 53 m.w.N.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2021 - 2 S 2628/18

    Erhebung einer verbrauchsunabhängigen Grundgebühr für die Entsorgung von

    Dieser Nachweis kann als geführt angesehen werden, wenn der geschlossene Vertrag den Vorschriften des öffentlichen Preisrechts entspricht (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.05.2010 - 2 S 2423/08 - juris Rn. 41, 42).

    Denn nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 31.05.2010 - 2 S 2423/08 - juris Rn. 41; vgl. auch Brüning in Driehaus, aaO § 6 Rn. 196 und Driehaus in Driehaus, aaO § 8 Rn. 350a) kann aus einem Verstoß gegen vergaberechtliche Vorschriften für sich allein nicht auf die fehlende Erforderlichkeit des aus dem Auftrag resultierenden finanziellen Aufwands geschlossen werden, da mit den vergaberechtlichen Bestimmungen ein Schutz der eventuellen Gebührenzahler nicht bezweckt ist.

    Ist danach die Fremdleistung, deren Entgelt in die Gebührenkalkulation eingestellt wird, nicht aufgrund einer Ausschreibung nach Vergaberecht vergeben worden, so ist der Nachweis der Erforderlichkeit der Höhe des Entgelts in der Regel dann erbracht, wenn der geschlossene Vertrag den Vorschriften des öffentlichen Preisrechts entspricht (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.05.2010, aaO juris Rn. 42; vgl. auch Hessischer VGH, Urteil vom 11.12.2018 - 5 A 1305/17 - juris Rn. 30; Lichtenfeld in Driehaus, aaO § 6 Rn. 738a; Brüning in Driehaus, aaO § 6 Rn. 197).

    Der Antragsgegner hat davon ausgehend plausibel und nachvollziehbar im Einzelnen dargelegt, dass das für die Entsorgung des Risikomaterials der Kategorie K 1 zugrunde gelegte Entgelt den Vorgaben der Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21.11.1953, BAnz 1953 Nr. 244, zuletzt geändert durch Art. 289 VO vom 25.11.2003, BGBl. I S. 2304) - LSP - genügt und damit die entsprechenden Kosten gebührenrechtlich erforderlich sind (vgl. zur Anwendbarkeit der Leitsätze für die Preisermittlung VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.05.2010, aaO juris Rn. 43 f.; Hessischer VGH, Urteil vom 11.12.2018, aaO juris Rn. 30).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2022 - 2 S 3968/20

    Außerkrafttreten einer Norm während des Normenkontrollverfahrens;

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats setzt eine sachgerechte Ermessensentscheidung über den Gebührensatz voraus, dass dem Gemeinderat vor oder bei der maßgeblichen Beschlussfassung über den Gebührensatz eine Gebührenkalkulation unterbreitet wird, die sich dieser zu eigen macht (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2020 - 2 S 1504/18 - juris Rn. 71; Urteil vom 22.09.2016 - 2 S 1450/14 - juris Rn. 31; vgl. auch Urteil vom 31.05.2010 - 2 S 2423/08 - juris Rn. 24; Urteil vom 20.01.2010 - 2 S 1171/09 - juris Rn. 30; jeweils mwN).

    Die Gebührensatzobergrenze ist danach das Ergebnis eines Rechenvorgangs, bei dem die voraussichtlichen gebührenfähigen Gesamtkosten durch die Summe der voraussichtlichen maßstabsbezogenen Benutzungs- oder Leistungseinheiten geteilt werden (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2020 - 2 S 1504/18 - juris Rn. 73; Urteil vom 31.05.2010 - 2 S 2423/08 - juris Rn. 24).

  • VG Düsseldorf, 08.06.2021 - 17 K 7166/19

    Klagen gegen Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren der Stadt

    Ein monierter fehlender Wirtschaftlichkeitsvergleich dergestalt, ob nicht die Beklagte die Gegenstand des Auftrags bildenden Tätigkeiten in eigener Regie hätte kostengünstiger vornehmen können, vgl. hierzu OVG S-H, Urteil vom 24. Juni 1998 - 2 L 113/97 -, juris Rn. 21; VGH BW, Urteil vom 31. Mai 2010 - 2 S 2423/08 -, juris Rn. 30, führte im Übrigen nicht schon zu einer Unzulässigkeit der Organisationsentscheidung der Beklagten im Sinne des § 114a Abs. 4 GO, sondern betrifft Fragen der Erforderlichkeit bei der Kontrolle der in der Gebührenkalkulation anfallenden Entgelte für in Anspruch genommene Fremdleistungen der Abfallentsorgung nach § 6 Abs. 2 Satz 4 KAG (siehe dazu A. I. 3. c) bb) ccc)).

    Ungeachtet dessen ist die Übertragung von Gesellschaftsanteilen einer vormals zu 100% im städtischen Eigentum (Stadt N. ) stehenden GmbH auf eine Anstalt des öffentlichen Rechts in der Kommune auch mindestens "kostenneutral", wenn nicht gar offenkundig wirtschaftlich günstiger als der Eigenerwerb solcher Beteiligungsrechte an "fremden" Unternehmen durch die Beklagte selbst, insoweit von anderen Sachverhalten ausgehend: OVG S-H, Urteil vom 24. Juni 1998 - 2 L 113/97 -, juris Rn. 21; VGH BW, Urteil vom 31. Mai 2010 - 2 S 2423/08 -, juris Rn. 30.

    Da die Kosten für die Abfallbeseitigung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland je nach den örtlichen Gegebenheiten erheblich differieren, lassen sich Marktpreise allenfalls für bestimmte Teilleistungen feststellen, nicht aber für die von der Beklagten im Rahmen ihrer öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung zu erbringenden Leistungen in ihrer Gesamtheit, vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. Juni 2008 - 9 A 373/06 - juris, VGH BW, Urteil vom 31. Mai 2010 - 2 S 2423/08 -, juris Rn. 45 m.w.N.; VG Düsseldorf, Urteil vom 22. Juni 2009 - 17 K 2086/08 -, juris Rn. 60 ff.; Brüning in: Driehaus, KAG, Stand: Sept. 2020, § 6 Rn. 197a.

    Es bleibt deshalb in einem solchen Fall grundsätzlich bei der Abrechnung nach Selbstkostenpreisen gemäß §§ 5 - 8 VO PR Nr. 30/53, vgl. VGH BW, Urteil vom 31. Mai 2010 - 2 S 2423/08 -, juris Rn. 45; OVG S-H, Urteil vom 16. Februar 2005 - 2 LB 109/03 -, juris Rn. 53 m.w.N.

  • VG Düsseldorf, 08.06.2021 - 17 K 1667/20
    Ein monierter fehlender Wirtschaftlichkeitsvergleich dergestalt, ob nicht die Beklagte die Gegenstand des Auftrags bildenden Tätigkeiten in eigener Regie hätte kostengünstiger vornehmen können, vgl. hierzu OVG S-H, Urteil vom 24. Juni 1998 - 2 L 113/97 -, juris Rn. 21; VGH BW, Urteil vom 31. Mai 2010 - 2 S 2423/08 -, juris Rn. 30, führte im Übrigen nicht schon zu einer Unzulässigkeit der Organisationsentscheidung der Beklagten im Sinne des § 114a Abs. 4 GO, sondern betrifft Fragen der Erforderlichkeit bei der Kontrolle der in der Gebührenkalkulation anfallenden Entgelte für in Anspruch genommene Fremdleistungen der Abfallentsorgung nach § 6 Abs. 2 Satz 4 KAG (siehe dazu A. I. 3. c) bb) ccc)).

    Ungeachtet dessen ist die Übertragung von Gesellschaftsanteilen einer vormals zu 100% im städtischen Eigentum (Stadt N1. ) stehenden GmbH auf eine Anstalt des öffentlichen Rechts in der Kommune auch mindestens "kostenneutral", wenn nicht gar offenkundig wirtschaftlich günstiger als der Eigenerwerb solcher Beteiligungsrechte an "fremden" Unternehmen durch die Beklagte selbst, insoweit von anderen Sachverhalten ausgehend: OVG S-H, Urteil vom 24. Juni 1998 - 2 L 113/97 -, juris Rn. 21; VGH BW, Urteil vom 31. Mai 2010 - 2 S 2423/08 -, juris Rn. 30.

    Da die Kosten für die Abfallbeseitigung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland je nach den örtlichen Gegebenheiten erheblich differieren, lassen sich Marktpreise allenfalls für bestimmte Teilleistungen feststellen, nicht aber für die von der Beklagten im Rahmen ihrer öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung zu erbringenden Leistungen in ihrer Gesamtheit, vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. Juni 2008 - 9 A 373/06 - juris, VGH BW, Urteil vom 31. Mai 2010 - 2 S 2423/08 -, juris Rn. 45 m.w.N.; VG Düsseldorf, Urteil vom 22. Juni 2009 - 17 K 2086/08 -, juris Rn. 60 ff.; Brüning in: Driehaus, KAG, Stand: Sept. 2020, § 6 Rn. 197a.

    Es bleibt deshalb in einem solchen Fall grundsätzlich bei der Abrechnung nach Selbstkostenpreisen gemäß §§ 5 - 8 VO PR Nr. 30/53, vgl. VGH BW, Urteil vom 31. Mai 2010 - 2 S 2423/08 -, juris Rn. 45; OVG S-H, Urteil vom 16. Februar 2005 - 2 LB 109/03 -, juris Rn. 53 m.w.N.

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2019 - 2 KN 1/19

    Abfallgebührensatzungen für den Kreis Ostholstein sind formal unwirksam

    Die Heranziehung der preisrechtlichen Vorschriften zur Bemessung der Erforderlichkeit von in die Gebührenkalkulation eingestellten Entgelten Dritter ist auch in der Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt (Urteil des Senats vom 15. Februar 2006 - 2 LB 46/04 -, juris, Rn. 67; OVG Lüneburg, Urteil vom 22. Januar 1999 - 9 L 1803/97 -, juris, Rn. 7; VGH Mannheim, Urteil vom 31. Mai 2010 - 2 S 2423/08 -, juris, Rn. 42; OVG Münster, Urteil vom 27. April 2015 - 9 A 2813/12 -, juris, Rn. 44f.).
  • VG Halle, 23.03.2012 - 4 A 6/11

    Abfallentsorgungsgebühren; Kalkulation, Berücksichtigung von Erlösen aus

    Da nur betriebsbedingte Kosten ansatzfähig sind, ist es systemgerecht, von diesen ansatzfähigen Kosten im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung etwaige Einnahmen nur dann abzuziehen, wenn sie ebenfalls in einem ausreichend engen Zusammenhang mit der durch die Einrichtung vorgesehenen Leistungserbringung stehen oder ihrer Erzielung Kosten der Einrichtung zugrunde liegen (VGH Mannheim, Urteil vom 31. Mai 2010 - 2 S 2423/08 - juris Rn. 75).

    Bei der Veräußerung von Anlagevermögen zum Wiederbeschaffungszeitwert müssen daher die Erlöse gebührenrechtlich nicht in die Gebührenbedarfsberechnung eingestellt werden (OVG Münster, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 9 A 4187/01 - juris Rn. 68; VGH Mannheim, Urteil vom 31. Mai 2010 - 2 S 2423/08 - a.a.O. Rn. 77; Brüning, in: Driehaus, a.a.O., § 6 Rn. 199).

    Diese entsprechen jedenfalls dann dem gebührenrechtlichen Grundsatz der kostenbezogenen Erforderlichkeit, wenn der zugrunde liegende Vertrag den Vorschriften des öffentlichen Preisrechts entspricht (VGH Mannheim, Urteil vom 31. Mai 2010 - 2 S 2423/08 - a.a.O. Rn. 42).

    Hierbei müssen allerdings nach öffentlichem Preisrecht zulässige Gewinnzuschläge, die in die Berechnung des Entgelts einer privaten Gesellschaft eingeflossen sind, dem Gebührenhaushalt zugeführt werden, soweit sie als Gewinn auf eine Beteiligung der Gemeinde an dieser Gesellschaft entfallen (VGH Kassel, Beschluss vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 - a.a.O. Rn. 50; VGH Mannheim, Urteil vom 31. Mai 2010 - 2 S 2423/08 - a.a.O. Rn. 87).

  • VG Karlsruhe, 25.07.2019 - 12 K 40/17

    (Zu der Frage, in welchen Fällen (z.B.

  • VG Potsdam, 06.09.2018 - 8 K 148/12

    Notwendigkeit der preisrechtlichen Überprüfung eines Fremdleistungsentgelts bei

  • VG Potsdam, 22.05.2019 - 8 K 6/14

    Abwasser- und Trinkwassergebühren; Gewinne, die einer Gemeinde auch aus einer nur

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2022 - 2 S 565/21

    Abwassergebühren; Gebührenkalkulation; Umlage der Abschreibungen des

  • VG München, 18.04.2019 - M 12 K 16.821

    Gebührenkalkulation für Urnengrab

  • VG Frankfurt/Main, 23.04.2015 - 6 K 1474/13

    Abfallgebühren: Fremdleistungsentgelt, welches den Vorgaben der Leitsätze für die

  • VG Cottbus, 07.01.2016 - 6 L 345/14

    Wassergebühren; hier Abwassergebühren

  • VG München, 01.08.2019 - M 12 K 18.6314

    Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheides für Urnengrab

  • VG Freiburg, 27.10.2010 - 2 K 1038/10

    Kurtaxe: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung einer fehlenden Verpflichtung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.2021 - 3 K 441/16

    Unzulässigkeit der degressiven Staffelung von Abfallgebühren; Normierung einer

  • VGH Hessen, 16.06.2016 - 5 A 1278/15

    Abfallgebühr

  • VG Halle, 25.03.2014 - 4 A 16/11

    Klage gegen erhöhte Abwasserabgabe wegen Grenzwertüberschreitung bleibt erfolglos

  • VG Düsseldorf, 18.05.2017 - 6 K 6962/14

    Luftsicherheitsgebühr; Kostendeckungsprinzip; Kostendeckungsgrundsatz;

  • VG Göttingen, 23.02.2011 - 3 A 170/09

    Abfallgebühr; Drittleistungsentgelt; Fehlertoleranzgrenze; Fremdleistungsentgelt;

  • OVG Sachsen, 29.05.2017 - 5 A 93/15

    Abfallgebührenkalkulation, Toleranzgrenze, Wagniszuschlag; Personalkosten,

  • VG Cottbus, 12.03.2020 - 6 K 2667/17

    Wer ist Gebührenschuldner der Straßenreinigungsgebühr?

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