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   LG Frankenthal, 23.10.2013 - 2 S 261/12   

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https://dejure.org/2013,47548
LG Frankenthal, 23.10.2013 - 2 S 261/12 (https://dejure.org/2013,47548)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 23.10.2013 - 2 S 261/12 (https://dejure.org/2013,47548)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 23. Oktober 2013 - 2 S 261/12 (https://dejure.org/2013,47548)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Kein Ersatz fiktiver Ab- und Anmeldekosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hälftige Schadensteilung durch Mitverschulden des Überholenden i.R.e. Schadensersatzanspruchs aus einem Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.03.1969 - VI ZR 263/67

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Einbiegen von einer

    Auszug aus LG Frankenthal, 23.10.2013 - 2 S 261/12
    Bei dieser Sachlage tritt die Betriebsgefahr des überholenden Fahrzeugs gegenüber dem Verschuldens- und Verursachungsbeitrag des Linksabbiegers vollständig zurück (BGH VersR 1969, 614; KG Berlin jeweils aaO.; OLG Nürnberg VRS 104, 177 f; a. A., allerdings ohne nähere Begründung: OLG Stuttgart VersR 1977, 88 f).
  • KG, 07.10.2002 - 12 U 41/01

    Beweisführung und Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem

    Auszug aus LG Frankenthal, 23.10.2013 - 2 S 261/12
    Da der Unfall sich in unmittelbarem örtlichem und zeitlichem Zusammenhang mit dem Linksabbiegen des Beklagtenfahrzeugs mit dem links überholenden Pkw des Klägers ereignet hat, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Beklagte zu 1 die ihm als Linksabbieger obliegende erhöhte Sorgfaltspflicht verletzt hat (KG Berlin VRS 103, 403 ff, VRS 110, 8 ff).
  • OLG Nürnberg, 11.10.2002 - 6 U 2114/02

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Auszug aus LG Frankenthal, 23.10.2013 - 2 S 261/12
    Bei dieser Sachlage tritt die Betriebsgefahr des überholenden Fahrzeugs gegenüber dem Verschuldens- und Verursachungsbeitrag des Linksabbiegers vollständig zurück (BGH VersR 1969, 614; KG Berlin jeweils aaO.; OLG Nürnberg VRS 104, 177 f; a. A., allerdings ohne nähere Begründung: OLG Stuttgart VersR 1977, 88 f).
  • OLG Stuttgart, 30.01.1976 - 2 U 144/75

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Auszug aus LG Frankenthal, 23.10.2013 - 2 S 261/12
    Bei dieser Sachlage tritt die Betriebsgefahr des überholenden Fahrzeugs gegenüber dem Verschuldens- und Verursachungsbeitrag des Linksabbiegers vollständig zurück (BGH VersR 1969, 614; KG Berlin jeweils aaO.; OLG Nürnberg VRS 104, 177 f; a. A., allerdings ohne nähere Begründung: OLG Stuttgart VersR 1977, 88 f).
  • KG, 15.08.2005 - 12 U 41/05

    Haftung bei Verkehrsunfall: Voraussetzungen einer unklaren Verkehrslage beim

    Auszug aus LG Frankenthal, 23.10.2013 - 2 S 261/12
    Da der Unfall sich in unmittelbarem örtlichem und zeitlichem Zusammenhang mit dem Linksabbiegen des Beklagtenfahrzeugs mit dem links überholenden Pkw des Klägers ereignet hat, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Beklagte zu 1 die ihm als Linksabbieger obliegende erhöhte Sorgfaltspflicht verletzt hat (KG Berlin VRS 103, 403 ff, VRS 110, 8 ff).
  • OLG Köln, 21.12.1994 - 11 U 119/94

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Parkplatz suchenden Linksabbiegers mit

    Auszug aus LG Frankenthal, 23.10.2013 - 2 S 261/12
    Eine hälftige Schadensteilung erfolgt nur, wenn auch den Überholenden ein Mitverschulden trifft (OLG Köln VRS 89, 432 f), was vorliegend jedoch nicht hat festgestellt werden können.
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