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   VGH Baden-Württemberg, 19.03.2009 - 2 S 2650/08   

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https://dejure.org/2009,746
VGH Baden-Württemberg, 19.03.2009 - 2 S 2650/08 (https://dejure.org/2009,746)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.03.2009 - 2 S 2650/08 (https://dejure.org/2009,746)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. März 2009 - 2 S 2650/08 (https://dejure.org/2009,746)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarung einer Abwassersatzung mit dem allgemeinen Gleicheitssatz bei Bemessung der Abwassergebühren nach dem Frischwassermaßstab; Rechtmäßigkeit von auf Grund einer gemeindlichen Satzung festgesetzten Abwassergebühren

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Gartenbewässerung und Herabsetzung der Abwassergebühren

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1
    Benutzungsgebühr: Abwassergebühr; Frischwassermaßstab; Bagatellgrenze; Gartenbewässerung; Gleichheitssatz; Wasserzähler; Verwaltungsvereinfachung; Verwaltungsaufwand; Wahrscheinlichkeitsmaßstab

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Weniger Abwassergebühren bei Gartenbewässerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • VGH Baden-Württemberg (Pressemitteilung)

    Weniger Abwassergebühren bei Gartenbewässerung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Weniger Abwassergebühren bei Gartenbewässerung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Abrechnung von gesondert gemessenem "Gartenwasser"

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Grundstückseigentümer kämpft gegen Abwassergebühr - Wasser, mit dem der Garten gegossen wird, bleibt ganz und gar gebührenfrei

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Baurecht: Abwassergebühren: Gartenbewässerung muss bei Gebührenberechnung berücksichtigt werden

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Bagatellgrenze für Frischwasser-Abzugsmengen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Weniger Abwassergebühren bei Gartenbewässerung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    VGH Baden-Württemberg zur Zahlung von Abwassergebühren bei Gartenbewässerung - Grundstückseigentümer muss für das für die Gartenbewässerung verwendete Wasser keine Abwassergebühren zahlen

Besprechungen u.ä.

  • pwclegal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtswidrigkeit der Bagatellgrenze in Abwassergebührensatzungen bei Einsatz moderner Ablesetechnik

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 59, 252
  • NVwZ-RR 2009, 696 (Ls.)
  • VBlBW 2009, 472
  • DVBl 2009, 1057
  • DÖV 2009, 682
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.03.2009 - 2 S 2650/08
    Die Grenze liegt dort, wo ein sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung wesentlich gleicher oder die gesetzliche Gleichbehandlung wesentlich ungleicher Sachverhalte auch mit Blick auf die Verwaltungsvereinfachung fehlt (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 28.03.1995 - 8 N 3.93 - NVwZ-RR 1995, 594).

    Eine Rechtfertigung kann sich unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im jeweiligen Entsorgungsgebiet aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität oder daraus ergeben, dass der Grenzwert als pauschalierender Bestandteil eines gültigen Wahrscheinlichkeitsmaßstabs zulässig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.03.1995, aaO).

    Der Frischwasserbezug ist grundsätzlich ein solcher zulässiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab für die Berechnung der Abwassergebühren; das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 28.03.1995, aaO) führt in diesem Zusammenhang Folgendes aus:.

    Die - überdies geringen - Verluste durch den Wasserverbrauch beim Kochen, Waschen, Trinken etc. bei normaler Wohnnutzung treffen typischerweise alle Grundstücke in etwa gleich und lassen sich zudem - anders als die Wassermenge für die Gartenbewässerung - praktisch nicht konkret nachweisen (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 28.03.1995, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 13.02.1996 - 9 K 1853/94

    Entwässerungsgebührensatzung; Abwassergebühren; Beitragsmaßstab;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.03.2009 - 2 S 2650/08
    Die Einführung eines Grenzwertes kann insbesondere nicht mit der Begründung gerechtfertigt werden, der baden-württembergische Satzungsgeber sei - im Gegensatz zum Ortsgesetzgeber etwa in Niedersachsen (vgl. dazu etwa Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 13.02.1996 - 9 K 1853/94 - NdsVBl 1996, 255) - nicht gehalten, einen möglichst wirklichkeitsnahen Wahrscheinlichkeitsmaßstab zu wählen (a.A. für das nordrhein-westfälische Landesrecht Schulte/Wiesemann in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Komm., § 6 KAG, RdNr. 384c).

    Die aus den dargestellten Verlusten "im Haushalt" resultierenden Ungenauigkeiten hinsichtlich der Gebührenbemessung sind deshalb als notwendige Folge der Verwendung des Frischwassermaßstabs hinzunehmen; dieser Umstand ist aber nicht geeignet, vermeidbare Ungenauigkeiten, etwa durch die Einführung eines Grenzwertes für Wassermengen, die zur Bewässerung des Gartens dienen, zu legitimieren (ebenso Nieders. OVG, Urteil vom 13.02.1996, aaO).

  • BVerwG, 24.08.1972 - VII B 54.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.03.2009 - 2 S 2650/08
    Der Nachweis der nicht eingeleiteten Wassermenge kann grundsätzlich dem Gebührenschuldner auferlegt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.08.1972 - VII B 54.71 - DÖV 1973, 535), so dass etwa die Kosten für Anschaffung, Installation und Unterhaltung der notwendigen Messeinrichtungen (z.B. geeichter Wasserzähler für die Gartenbewässerung) nicht der Gemeinde, sondern dem Gebührenschuldner zur Last fallen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2012 - 9 A 2646/11

    Für Wasser, das nachweislich zur Gartenbewässerung verwendet worden ist, dürfen

    Mit Schreiben vom 25. August 2010 beantragte der Kläger unter Hinweis auf einen am 1. August 2010 abgelesenen Zählerstand von 19 m3 und das Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 19. März 2009 - 2 S 2650/08 - die anteilige Erstattung der Schmutzwassergebühren 2009 entsprechend einer Abzugsmenge von 18 m3.

    vgl. auch: OVG Schl.-H., Urteil vom 10. Dezember 2010 - 2 LB 24/10 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19. März 2009 - 2 S 2650/08 -, VBlBW 2009, 472; Nds. OVG, Urteil vom 13. Februar 1996 - 9 K 1853/94 -, OVGE MüLü 46, 334 = NdsVBl.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. März 1995 8 N 3.93 -, juris Rn. 16; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19. März 2009 - 2 S 2650/08 -, juris Rn. 30.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2938/08

    Zur Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen

    Dieser Maßstab beruht auf der Annahme, dass die auf einem Grundstück bezogene Frischwassermenge im Regelfall in einem ungefähr gleichen Verhältnis zur Menge des anfallenden Abwassers steht (vgl. zuletzt VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.03.2009 - 2 S 2650/08 - VBlBW 2009, 472).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.2016 - 2 S 1450/14

    Rechtmäßigkeit einer kommunalen Abwassersatzung zur Erhebung von Abwassergebühren

    Die in der Verweigerung der Absetzungsmöglichkeit für nachweislich nicht eingeleitete Bagatellmengen liegende Ungleichbehandlung wäre weder durch Gründe der Verwaltungspraktikabilität noch als notwendiger Bestandteil eines an sich zulässigen Wahrscheinlichkeitsmaßstabs zu rechtfertigen (vgl. Senatsurteil vom 19.03.2009 - 2 S 2650/08 - juris Rn. 18 ff.; vgl. auch OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 03.12.2012 - 9 A 2646/11- juris; OVG Saarlouis, Urteil vom 24.09.2014 - 1 A 481/13 -).

    Dass der Nachweis dieser Mengen dem Gebührenpflichtigen auferlegt werden kann, ist in der Rechtsprechung anerkannt (BVerwG, Urteil vom 14.04.1967 - VII C 15.65 - juris Rn. 23 f., Beschlüsse vom 12.06.1972 - VII B 117.70 - juris Rn. 7, vom 25.03.1985 - 8 B 11.84 - juris Rn. 8 und vom 28.03.1995 - juris Rn. 16; Senatsurteil vom 19.03.2009 - 2 S 2650/08 - juris Rn. 23; OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 18.12.2007 - 9 A 3648/04 - juris Rn. 19, Beschluss vom 30.07.2012 - 9 A 2799/10 - juris, Urteil vom 03.12.2012 - 9 A 2646/11 - juris Rn. 35, BayVGH, Urteil vom 17.09.1998 - 23 B 96.1607 - juris Rn. 27 f.).

    Um den mit der Bearbeitung einer Vielzahl individuell begründeter Absetzungsanträge verbundenen zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu vermeiden und diesen auf den - geringen zusätzlichen - Aufwand durch die Ablesung eines Zwischenzählers (vgl. Senatsurteil vom 19.03.2009 - 2 S 2650/08 - juris Rn. 23) zu beschränken, bestehen sachliche Gründe, den Nachweis abzusetzender Bagatellmengen nur durch Zwischenzähler zu erlauben.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2021 - 2 S 2801/19

    Kurtaxenpflicht für Bootsliegeplätze in einer Hafenanlage am Bodensee

    Dabei kann das Entscheidungsermessen des Satzungsgebers zusätzlich insbesondere vom Gesichtspunkt der Praktikabilität geleitet werden (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 19.12.2007 - 7 BN 6.07 - juris Rn. 8; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.04.2021 - 2 S 2628/18 - juris Rn. 142; Urteil vom 19.03.2009 - 2 S 2650/08 - juris Rn. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2011 - 2 S 550/09

    Abfallgrundgebühr für Gewerbegrundstück

    Dabei kann das Entscheidungsermessen des Satzungsgebers zusätzlich insbesondere vom Gesichtspunkt der Praktikabilität geleitet werden (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 19.12.2007 - 7 BN 6.07 - juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.03.2009 - 2 S 2650/08 - VBlBW 2009, 472).
  • VG München, 30.11.2023 - M 10 K 20.3377

    Untätigkeitsklage, Widerspruchsfrist, Rechtsbehelfsbelehrung (fehlerhaft),

    Die Rechtsprechung ist solchen pauschalen Abzugsbegrenzungen in der jüngeren Vergangenheit kritisch gegenüber getreten (bzgl. der Grenze von 12 m 3 neben BayVGH, B.v. 18.11.2019 - 20 B 17.1852 - juris Rn. 4 f., auch OVG SH, U.v. 10.12.2010 - 2 LB 24/10 - juris Rn. 20, 26; bzgl. der Grenze von 20 m 3 OVG NRW, U.v. 3.12.2012 - 9 A 2646/11 - juris Rn. 41; VGH BW, U.v. 19.3.2009 - 2 S 2650/08 - juris Rn.18).

    Diese Regelung, die dem Gebührenpflichtigen den Nachweis des Verbrauchs auf dem Grundstück aufbürdet, ist nicht zu beanstanden (BayVGH, B.v. 20.09.2004 - 23 CS 04.2321 - BeckRS 2004, 34184; OVG SH, U.v. 10.12.2010 - 2 LB 24/10 - juris Rn. 24; VGH BW U.v. 19.3.2009 - 2 S 2650/08 - juris Rn. 23; VG München U.v. 7.2.2013 - M 10 K 12.4589 - juris Rn. 19).

    Auch hiergegen ist nichts zu erinnern (BayVGH, B.v. 20.09.2004 - 23 CS 04.2321 - BeckRS 2004, 34184; OVG SH, U.v. 10.12.2010 - 2 LB 24/10 - juris Rn. 24; VGH BW, U.v. 19.3.2009 - 2 S 2650/08 - juris Rn. 23).

  • VG Karlsruhe, 30.01.2014 - 2 K 2233/13

    Abwassergebühren: Kosten für Regenbecken, Abschreibungen für künftige

    Nur die Einhaltung dieser äußersten Grenzen ist unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes zu prüfen, nicht aber die Frage, ob der Gesetzgeber im einzelnen die zweckmäßigste oder vernünftigste Regelung gefunden hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.09.1987 - 8 C 28.86 - DÖV 1988, 513 für den Fall wiederkehrender Beiträge; Beschluss vom 19.12.2007 - 7 BN 6.07 - juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.02.2011 - 2 S 550/09 - VBlBW 2011, 353; Urteil vom 19.03.2009 - 2 S 2650/08 - VBlBW 2009, 472).
  • OVG Saarland, 24.09.2014 - 1 A 481/13

    Nichtigkeit abwassergebührenrechtlicher Satzungsvorschriften bei Absetzung

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg(VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.3.2009 - 2 S 2650/08 -, juris) erklärte 2009 eine Bagatellgrenze von jährlich 20 cbm für nichtig.

    Berechnungsmodelle der vom Verwaltungsgericht zur Anwendung gebrachten Art sind in der abgabenrechtlichen Rechtsprechung durchaus gebräuchlich und aussagekräftig.(BVerwG, Beschluss vom 28.3.1995, a.a.O., Rdnrn. 9 und 12; OVG Niedersachsen, Urteil vom 13.2.1996, a.a.O., Rdnr. 2; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.3.2009, a.a.O., Rdnr. 21; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 3.12.2012, a.a.O., Rdnr.49) Insbesondere hat das Verwaltungsgericht seiner Berechnung den allgemein anerkannten Wert eines durchschnittlichen Frischwasserverbrauchs pro Kopf und Jahr von 50 cbm zu Grunde gelegt und daher gerade keine Extrembeispiele durchgerechnet.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.2022 - 2 S 407/22

    Heranziehung zu einer pauschalierten Jahreskurtaxe für Inhaber eines

    Dabei kann das Entscheidungsermessen des Satzungsgebers zusätzlich insbesondere vom Gesichtspunkt der Praktikabilität geleitet werden (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 19.12.2007 - 7 BN 6.07 - juris Rn. 8; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.07.2021, aaO Rn. 97; Urteil vom 23.04.2021 - 2 S 2628/18 - juris Rn. 142; Urteil vom 19.03.2009 - 2 S 2650/08 - juris Rn. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2021 - 2 S 2628/18

    Erhebung einer verbrauchsunabhängigen Grundgebühr für die Entsorgung von

    Dabei kann das Entscheidungsermessen des Satzungsgebers zusätzlich insbesondere vom Gesichtspunkt der Praktikabilität geleitet werden (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 19.12.2007 - 7 BN 6.07 - juris Rn. 8; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.02.2011, aaO juris Rn. 63; Urteil vom 19.03.2009 - 2 S 2650/08 - VBlBW 2009, 472, juris Rn. 19).
  • VG Düsseldorf, 02.08.2010 - 5 K 1206/10

    Eine in einer Satzung angewandte Bagatellregelung bzgl. nachweislich nicht

  • VG München, 08.11.2012 - M 10 K 12.3281

    Abwassergebühr; Bagatellgrenze für Abzugsausschluss nachgewiesenen

  • VG Düsseldorf, 02.08.2010 - 5 K 2489/10

    Vereinbarkeit einer satzungsrechtlichen Bagatellregelung mit dem

  • VG Düsseldorf, 30.06.2010 - 5 K 2169/10

    Rechtmäßigkeit eines erlassenen Gebührenbescheides für die Einleitung von

  • VG Düsseldorf, 08.07.2010 - 5 K 1158/10

    Anspruch auf Herabsetzung von Gebühren für die Einleitung von Schmutzwasser in

  • VG Ansbach, 15.03.2016 - AN 1 K 15.00891

    Abzug für nachweislich nicht der Entwässerungsanlage zugeführtes Abwasser von der

  • VGH Bayern, 20.09.2012 - 20 ZB 12.1558

    Kanaleinleitungsgebühren; keine Zulassungsgründe

  • VG Saarlouis, 18.10.2013 - 3 K 443/12

    Abwassergebührenerhebung: Vergleichsvertrag zur Beseitigung bestehender

  • VG Minden, 25.08.2010 - 3 K 245/10

    Erhebung von Abwassergebühren unter Berücksichtigung von Frischwasser zur

  • VG Münster, 06.01.2012 - 7 K 499/10

    Anforderungen an die kommunale Festsetzung von Schmutzwassergebühren;

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