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   LG Frankenthal, 24.04.2013 - 2 S 292/12   

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https://dejure.org/2013,20338
LG Frankenthal, 24.04.2013 - 2 S 292/12 (https://dejure.org/2013,20338)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 24.04.2013 - 2 S 292/12 (https://dejure.org/2013,20338)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 24. April 2013 - 2 S 292/12 (https://dejure.org/2013,20338)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch Schaffung einer Gefahrenquelle bei Eröffnen und Betreiben eines Freizeitparkes

  • rabüro.de

    Zur elterlichen Aufsichtspflicht bei Kleinkindern

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1
    Bei einem Sturz über Gehwegbegrenzungssteine in einem Freizeitpark liegt keine Verkehrssicherungspflichtverletzung vor

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Es liegt keine Verkehrssicherungspflichtverletzung bei einem Sturz über Begrenzungssteine am Gehweg in einem Freizeitpark vor

Papierfundstellen

  • VersR 2013, 1189
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.09.1994 - VI ZR 162/93

    Grenzen der Verkehrssicherungspflicht gegenüber Kindern

    Auszug aus LG Frankenthal, 24.04.2013 - 2 S 292/12
    Zur Abwehr der altersbedingten besonderen Gefahren sind zuerst die aufsichtspflichtigen Eltern zuständig, weil ein umfassender Schutz für kleine Kinder nur durch ihre Beaufsichtigung, welche lückenlos erfolgen muss, gewährleistet wird (OLG Hamm NJW-RR 1996, 643; BGH VersR 1994, 1486 ).

    Zur Abwehr der altersbedingten besonderen Gefahren sind zuerst die aufsichtspflichtigen Eltern zuständig, weil ein umfassender Schutz für kleine Kinder nur durch ihre Beaufsichtigung, welche lückenlos erfolgen muss, gewährleistet wird (OLG Hamm NJW-RR 1996, 643; BGH VersR 1994, 1486).

  • OLG Koblenz, 29.10.1992 - 3 U 1844/91

    Natursteinpflasterung - Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus LG Frankenthal, 24.04.2013 - 2 S 292/12
    Jeder Fußgänger muss bei Benutzung eines Bürgersteiges mit gewissen Unebenheiten rechnen und sich darauf einstellen (OLG Koblenz VersR 1993, 1417).
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