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   OVG Berlin, 05.12.2003 - 2 S 30.03   

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https://dejure.org/2003,7728
OVG Berlin, 05.12.2003 - 2 S 30.03 (https://dejure.org/2003,7728)
OVG Berlin, Entscheidung vom 05.12.2003 - 2 S 30.03 (https://dejure.org/2003,7728)
OVG Berlin, Entscheidung vom 05. Dezember 2003 - 2 S 30.03 (https://dejure.org/2003,7728)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Baugenehmigung für Errichtung einer Gaststätte; Bauplanungsrechtliche Beurteilung eines Vorhabens; Vorliegen eines faktisch reinen Wohngebiets; Berücksichtigung der maßstabbildenden näheren Umgebung; Vermischung der Nutzungsarten durch Übergangslage oder Gemengelage; ...

  • Judicialis

    BauGB § 34 Abs. 2; ; BauGB § 34; ; BauNVO § 3; ; BauNVO § 3 Abs. 2; ; BauNVO § 3 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bildung einer Gemengelage?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 47 (Entscheidungsbesprechung)

    § 34 BauGB; § 3 BauNVO
    Keine Baugenehmigung für Gaststätte in faktisch reinem Wohngebiet (RA Dr. Christian-W. Otto; Neue Justiz 8/2004, S. 375-376)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bildung einer Gemengelage: Reines Wohngebiet und Gewerbegebiet (IBR 2004, 1104)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2004, 375
  • BauR 2004, 801
  • ZfBR 2004, 480 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 20.08.1998 - 4 B 79.98

    Bauplanungsrecht; Nachbarschutz, Anspruch auf Gebietserhaltung; Prägung,

    Auszug aus OVG Berlin, 05.12.2003 - 2 S 30.03
    Hier ist die Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen Innenbereich und Außenbereich sinngemäß auf die Feststellung der näheren Umgebung nach § 34 BauGB übertragbar, wonach auch unmittelbar aneinandergrenzende bebaute Grundstücke gleichwohl unterschiedlichen Baugebieten angehören können, wenn bestimmten Besonderheiten eine trennende Funktion zukommt (vgl. BVerwG Beschluss vom 20. August 1998, NVwZ-RR 1999, 105).

    Diese Umgebungsbedingungen mögen zwar einem reinen Wohngebiet nicht zuträglich sein, haben den bodenrechtlichen Charakter der angrenzenden Grundstücke aber offenbar nie geprägt oder beeinflusst, wie die deutliche Unterscheidbarkeit beider Bereiche zeigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 1998, NVwZ-RR 1999, S. 105 = UPR 1999, S. 26).

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus OVG Berlin, 05.12.2003 - 2 S 30.03
    Der Antragsteller hat als Nachbar auch in faktischen reinen Wohngebieten im Sinne des § 34 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 BauNVO einen Anspruch auf die Bewahrung der Gebietsart in seiner näheren Umgebung (Gebietserhaltungs- oder -gewährleistungsanspruch) und ist zur Abwehr solcher Grundstücksnutzungen berechtigt, die ihrer Art nach in dem Baugebiet nicht zulässig sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1993, Buchholz 406.19 Nr. 118 = BVerwGE 94, 151, 161).

    Hierzu bedarf es keiner zusätzlichen Feststellung einer tatsächlich spürbaren und nachweisbaren Beeinträchtigung und damit der Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme im Einzelfall (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1993, a.a.O., sowie Beschluss vom 11. April 1996, ZfBR 1997, S. 51, 52 = Buchholz 406.11 § 34 Nr. 179), so dass es auf die Frage der Lärmvorbelastung sowie eventueller zusätzlicher Belastungen durch die Gaststätte infolge zeitlicher Verlagerungen der Lärmeinwirkungen in die lärmärmeren Phasen des Tages nicht ankommt.

  • BVerwG, 11.04.1996 - 4 B 51.96

    Anforderungen an Vorliegen eines faktischen Mischgebiets; Anspruch des Nachbarn

    Auszug aus OVG Berlin, 05.12.2003 - 2 S 30.03
    Hierzu bedarf es keiner zusätzlichen Feststellung einer tatsächlich spürbaren und nachweisbaren Beeinträchtigung und damit der Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme im Einzelfall (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1993, a.a.O., sowie Beschluss vom 11. April 1996, ZfBR 1997, S. 51, 52 = Buchholz 406.11 § 34 Nr. 179), so dass es auf die Frage der Lärmvorbelastung sowie eventueller zusätzlicher Belastungen durch die Gaststätte infolge zeitlicher Verlagerungen der Lärmeinwirkungen in die lärmärmeren Phasen des Tages nicht ankommt.
  • BVerwG, 29.04.1997 - 4 B 67.97

    Bauplanungsrecht - Begriff der näheren Umgebung im unbeplanten Innenbereich;

    Auszug aus OVG Berlin, 05.12.2003 - 2 S 30.03
    Die Einheitlichkeit der Wohnbebauung in dem genannten Bereich zeigt, dass die sowohl auf den von dem Antragsgegner eingereichten Luftbildern als auch bei der Ortsbesichtigung klar erkennbare andersartige Bebauung südlich der Betriebszufahrt zu der Industriebrachfläche und zu dem Gewerbegebiet nicht mehr zur näheren Umgebung des Baugrundstücks im Sinne des § 34 BauGB gehört (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. April 1997, ZfBR 1997, S. 268 = NVwZ 1998, S. 94).
  • BVerwG, 02.02.2000 - 4 B 87.99

    Bebauungsplan; Immissionsschutz; Gewerbegebiet; erheblich belästigende

    Auszug aus OVG Berlin, 05.12.2003 - 2 S 30.03
    Es geht dabei um die Verhinderung einer schleichenden Umwandlung des Baugebiets (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Februar 2000, BRS 63 Nr. 190 = BauR 2000, 1019), denn eine solche Entwicklung könnte dazu führen, dass die Berechtigung, das eigene Grundstück in der vorgesehenen baugebietstypischen Art zu nutzen, mit der Veränderung des Gebietscharakters untergeht.
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auszug aus OVG Berlin, 05.12.2003 - 2 S 30.03
    Danach behält eine bereits vollständig eingestellte Nutzung so lange ihre prägende Wirkung, wie nach der Verkehrsauffassung noch mit einer Aufnahme einer gleichartigen Nutzung gerechnet werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 1986, BVerwGE 75, 34; Urteil vom 27. August 1998, ZfBR 1999, S. 49 = Buchholz 406.11 § 34 Nr. 190).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus OVG Berlin, 05.12.2003 - 2 S 30.03
    Sie unterschreiten die Erheblichkeitsschwelle und sind deshalb - selbst wenn dort der "Sitz" einer der von dem Antragsgegner genannten Gewerbebetriebe wäre - bei der Bestimmung des Charakters der näheren Umgebung wegen Unwesentlichkeit auszusondern (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990, BVerwGE 84, 322 = Buchholz 406.11 § 34 Nr. 134).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus OVG Berlin, 05.12.2003 - 2 S 30.03
    Danach behält eine bereits vollständig eingestellte Nutzung so lange ihre prägende Wirkung, wie nach der Verkehrsauffassung noch mit einer Aufnahme einer gleichartigen Nutzung gerechnet werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 1986, BVerwGE 75, 34; Urteil vom 27. August 1998, ZfBR 1999, S. 49 = Buchholz 406.11 § 34 Nr. 190).
  • VG Berlin, 17.09.2008 - 13 A 104.08

    Kein Baustop für Straftäterprojekt in Lankwitz

    Zwar kann sich der Nachbar im Plangebiet auch dann gegen die Zulassung einer gebietsfremden Nutzung und die schleichende Umwandlung des Baugebiets wenden, wenn er durch sie nicht unzumutbar beeinträchtigt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Februar 2000 - BVerwG 4 B 87.99 -, zitiert nach [...], RdNr. 9; OVG Berlin, Beschluss vom 5. Dezember 2003 - OVG 2 S 30.03 -, zitiert nach [...], RdNr. 20), jedoch droht hier angesichts der besonderen Zweckbestimmung des Vorhabens keine schleichende Gebietsumwandlung, sodass die Befreiung den sog. Gebietserhaltungsanspruch der Antragsteller nicht verletzt.
  • VG München, 21.04.2008 - M 8 K 07.2903

    Bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit einer kerngebietstypischen, zu einer

    Diese Grundsätze lassen es nicht zu, die Wohnanlage als der näheren Umgebung nicht zugehörig auszuscheiden, weil zwischen ihr und den nördlich angrenzenden gewerblichen Nutzungen keine städtebaulich relevante Zäsur mit trennender Funktion besteht (vgl. OVG Berlin vom 05.12.2003 - 2 S 30.03 - UPR 2004, 236 = BauR 2004, 801, unter Hinweis auf BVerwG vom 20.08.1998 - 4 B 79.98 - UPR 1999, 26 = BauR 1999, 32 = NVwZ-RR 1999, 105 = Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 191).
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