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   VGH Baden-Württemberg, 11.07.1991 - 2 S 3365/89   

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VGH Baden-Württemberg, 11.07.1991 - 2 S 3365/89 (https://dejure.org/1991,5731)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.07.1991 - 2 S 3365/89 (https://dejure.org/1991,5731)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Juli 1991 - 2 S 3365/89 (https://dejure.org/1991,5731)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erschließungsbeitrag: Umfang der Überprüfung durch das Gericht - Bezeichnung der Erschließungseinheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1991, 367 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.1990 - 2 S 1852/89

    Erschließungsbeitragspflicht, Aufwandsermittlung und Abrechnung mehrerer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.1991 - 2 S 3365/89
    Wie das Verwaltungsgericht in dem angegriffenen Urteil bereits ausgeführt und worauf der Senat in seinem in dieser Sache ergangenen Urteil vom 29.10.1987 hingewiesen hat, fehlt es zwischen dem S weg und dem westlichen (FW 27) und dem östlichen (FW 29) Ast der Straße S ... an dem erforderlichen gesteigerten funktionalen Zusammenhang, da die Angrenzer der jeweiligen Straße nicht auf die jeweils andere angewiesen sind, um zu weiterführenden Straßen oder zu anderen Ortsteilen des Gemeindegebiets zu gelangen (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.6.1990 -- 2 S 1852/89 --).

    Ein wegen einer fehlerhaften Zusammenfassungsentscheidung rechtswidriger Erschließungsbeitragsbescheid unterliegt nicht der Aufhebung, wenn und soweit bei getrennter Abrechnung der einzelnen Erschließungsanlage ein gleichhoher oder höherer Beitrag festzusetzen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.1.1982, Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 18; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.6.1990 - 2 S 1852/89 --); ergibt sich ein geringerer Erschließungsbeitrag als der festgesetzte, so ist der angefochtene Beitragsbescheid nur hinsichtlich der Differenz, also hinsichtlich des "überschießenden" Betrags, aufzuheben.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1987 - 2 S 1930/86

    Genaue Bezeichnung des veranlagten Grundstücks als Wirksamkeitserfordernis des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.1991 - 2 S 3365/89
    Er bezeichnet die Beitragsschuldnerin, die Höhe des festgesetzten Erschließungsbeitrags und schließlich auch die Art der Abgabe, nämlich "Erschließungsbeitrag" (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.9.1987 - 2 S 1930/86 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.1990 - 2 S 354/90

    Inhaltlich hinreichende Bestimmtheit der Art der Beitragsforderung als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.1991 - 2 S 3365/89
    Fehlt die Angabe der abgerechneten Erschließungsanlage im Bescheid, so kann darin allenfalls ein Verstoß gegen § 121 Abs. 1 AO in Verb. mit § 3 Abs. 1 Nr. 3 b liegen, wonach ein schriftlicher Verwaltungsakt schriftlich zu begründen ist, soweit dies zu seinem Verständnis erforderlich ist (so st.Rspr. des Senats, vgl. Beschluß vom 11.12.1990 - 2 S 354/90 --).
  • BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 29.88

    Erschließungsbeitrag für die Kosten beitragsfähiger Anbaustraßen - Rechtlicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.1991 - 2 S 3365/89
    Das Bundesverwaltungsgericht hat durch Urteil vom 10.11.1989 - BVerwG 8 C 29.88 - auf die Revision der Beklagten das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlungen und Entscheidung zurückverwiesen.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.1987 - 2 S 2570/86

    Zur Erschließungsbeitragspflicht bei planabweichender Herstellung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.1991 - 2 S 3365/89
    Dem Senat liegen die einschlägigen Erschließungsbeitragsakten der Beklagten, der Bebauungsplan "S -E" nebst Bebauungsplanverfahrensakten, ein Ordner Planakten des Ingenieurbüros K die Widerspruchsakten des Landratsamts F, die Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts Karlsruhe in den Verfahren 2 K 208/84, 2 K 209/84, 2 K 78/84 sowie die Gerichtsakten des Senats in den Verfahren 2 S 217/87, 2 S 2569/86 und 2 S 2570/86, ferner die Vergleichsberechnung der Beklagten vom 14.6.1991 bezüglich des "FW 29" vor.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.1986 - 2 S 3160/84

    Verteilungsmaßstab für Entwässerungsbeiträge

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.1991 - 2 S 3365/89
    Gleiches gilt für die Beitragssatzung der Beklagten vom 18.9.1984, die dieselbe Regelung in § 3 Abs. 1 enthält und darüber hinaus in § 7 Abs. 5 eine Verteilungsregelung aufweist, die ebenfalls nicht hinreichend bestimmt ist (vgl. insoweit Urteil des Senats vom 11.12.1986 - 2 S 3160/84 --).
  • VG Lüneburg, 17.11.2016 - 3 A 16/15

    Aufrundung; Bestimmtheit; Divisor; Erschließungsbeitrag; Gebäudehöhe;

    Ein Beitragsbescheid muss hinreichend bestimmt sein, § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b) NKAG i.V.m. § 119 Abs. 1 Abgabenordnung (AO), § 11 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b) NKAG i.V.m. § 157 Abs. 1 Satz 2 AO und in seinem verfügenden Teil daher hinreichend deutlich erkennen lassen, von wem was für welche Maßnahme und für welches Grundstück gefordert wird (Bay. VGH, Beschl. v. 28.06.2010 - 6 CS 10.952 -, juris Rn. 9; zur Notwendigkeit der Grundstücksbezeichnung vgl. auch VGH Mannheim, Urt. v. 11.07.1991 - 2 S 3365/89 -, juris Rn. 15; Urt. v. 24.09.1987 - 2 S 1930/86 - juris Leitsatz 1; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage 2012, § 24 Rn. 29).

    Auch wenn eine Grundstücksbezeichnung völlig fehlt, kann der Bescheid unheilbar nichtig sein (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 11.07.1991 - 2 S 3365/89 -, juris Rn. 16).

    Eine Auslegung des Bescheides unter Berücksichtigung sämtlicher erkennbarer Umstände zur Bestimmung des veranlagten Grundstücks ist demgegenüber nur dann möglich, wenn der Bescheid "lediglich" eine fehlerhafte, unrichtige oder mehrdeutige Bezeichnung des Grundstücks enthält (VGH Mannheim, Urt. v. 11.07.1991 - 2 S 3365/89 -, juris Rn. 16; vgl. auch VG Bayreuth, Beschl. v. 20.01.2003 - B 4 S 02.1107 -, juris Rn. 21).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.2015 - 2 S 2301/14

    Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage; Abweichen von

    Da die Erhebung von Erschließungsbeiträgen eine rechtlich gebundene Entscheidung ist, führt somit ein Begründungsmangel des Bescheids nicht zu dessen Aufhebung (vgl. Senatsurteil vom 11.07.1991 - 2 S 3365/89 - juris Rn. 17).
  • VG Lüneburg, 06.03.2018 - 3 A 105/15

    Abschnitt; Abschnittsbildung; Austausch; Leuchtenköpfe

    Ein Beitragsbescheid muss hinreichend bestimmt sein, § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b) NKAG i.V.m. § 119 Abs. 1 Abgabenordnung (AO), § 11 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b) NKAG i.V.m. § 157 Abs. 1 Satz 2 AO und in seinem verfügenden Teil daher hinreichend deutlich erkennen lassen, von wem was für welche Maßnahme und für welches Grundstück gefordert wird (Bay. VGH, Beschl. v. 24.3.2015 - 6 CS 15.389 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 28.6.2010 - 6 CS 10.952 -, juris Rn. 9; zur Notwendigkeit der Grundstücksbezeichnung vgl. auch VGH Mannheim, Urt. v. 11.7.1991 - 2 S 3365/89 -, juris Rn. 15; Urt. v. 24.9.1987 - 2 S 1930/86 - juris Leitsatz 1; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage 2012, § 24 Rn. 29).
  • OVG Sachsen, 12.07.2007 - 5 B 566/05

    Abgabenrecht; Abwasserbeitrag; Bestimmtheit; Buchgrundstück;

    Zur Begründung verweist die Beklagte auf Urteile des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (v. 24.9.1987 - 2 S 1930/86 - u. v. 11.7.1991 - 2 S 3365/89 -) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Urt. v. 17.5.1996 - 6 B 93.2355 -).

    Der im Erschließungsbeitragsrecht vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vertretenen Auffassung (Urt. v. 11.7.1991 - 2 S 3365/89 -, zitiert nach juris), dass in Fällen, in denen statt der gesamten Grundstücksfläche nur eine Teilfläche im Bescheid als veranlagt bezeichnet und der Berechnung des Beitrags zugrunde gelegt wird, gleichwohl das gesamte Buchgrundstück Gegenstand des Bescheides ist und nur die Angabe der (Teil-)Fläche im Bescheid unrichtig ist, folgt der Senat für das sächsische Abwasserbeitragsrecht nicht.

  • OVG Sachsen, 31.03.2014 - 5 A 124/13

    Änderungen eines Kommunalabgabenbescheids außerhalb des Widerspruchsverfahrens

    Hiervon ist der Senat auch in seiner bisherigen Rechtsprechung in Abgrenzung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ausgegangen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 12. August 2007, LKV 2009, 79, 80; a. A. VGH BW, Urt. v. 11. Juli 1991 - 2 S 3365/89 -, juris Rn. 16).
  • OVG Thüringen, 14.03.2000 - 4 ZEO 470/99

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

    vom 11.07.1991 - 2 S 3365/89 -, zitiert nach Juris, der die Bezeichnung der abgerechneten Maßnahme der Begründung des Bescheids zuordnet; dem folgend wohl Driehaus in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand 9/1999, § 8, Rdnr. 76).
  • VG Saarlouis, 30.03.2010 - 11 K 1491/08

    Kanalbaubeitragsanspruch: Entstehung, Rückwirkung, Verjährung

    Es kommt also bei einer fehlerhaften, unrichtigen oder mehrdeutigen Bezeichnung des Grundstücks darauf an, ob der Empfänger nach den ihm bekannten Umständen - auch unter Einbeziehung des Widerspruchsbescheids - das veranlagte Grundstück unter Berücksichtigung von Treu und Glauben bestimmen kann (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.1991 -2 S 3365/89-, zit. nach juris; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2008, § 8 Rdnr. 76).
  • VG München, 12.01.2010 - M 2 K 08.4040

    Erschließungsbeitrag; Grünstreifen; Aufwandshöhe

    Durch Auslegung kann aber - auch unter Heranziehung des Widerspruchsbescheids, in dem die Fl.Nr. korrekt angegeben wurde, - das betroffene Grundstück zweifelsfrei bestimmt werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.07.1991, 2 S 3365/89; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, § 24 Rdnr. 29).
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