Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 12.09.1997 - A 2 S 371/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,45406
OVG Sachsen-Anhalt, 12.09.1997 - A 2 S 371/96 (https://dejure.org/1997,45406)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.09.1997 - A 2 S 371/96 (https://dejure.org/1997,45406)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. September 1997 - A 2 S 371/96 (https://dejure.org/1997,45406)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,45406) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • VG Freiburg, 11.07.2012 - 4 K 1621/10

    Großherzoglich Badisches Straßenrecht von 1868 entscheidend für

    Dabei ist davon auszugehen, dass für die Existenz von Ortsstraßen- bzw. Bebauungsplänen, die nach dem Badischen Ortsstraßengesetz als Voraussetzung für die Herstellung einer Ortsstraße zu fordern sind, derjenige die Beweislast trägt, der sich auf das Vorhandensein solcher Pläne beruft ( VGH Bad.-Württ., Urteile vom 05.03.1998 - 2 S 615/96 - und vom 27.02.1992 - 2 S 37/90 - sowie Beschluss vom 14.11.1996 - 2 S 371/96 -, m.w.N.; Urteil der Kammer vom 06.07.2011, a.a.O.; Reif, a.a.O., § 49 Anm. 3.2.5.1, m.w.N. ), hier also der Kläger.

    Allein die Tatsache eines Straßenbaus lässt nicht notwendigerweise auf die Existenz eines Ortsstraßen- bzw. Bebauungsplans schließen ( ständige Rspr., siehe VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 23.03.1990 - 2 S 2284/90 -, juris, und vom 14.11.1996, a.a.O., m.w.N.; Reif, a.a.O., § 49 Anm. 3.2.5.1 ).

  • VG Stuttgart, 03.12.2021 - 15 K 867/20

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen; vorhandene - historische - Ortsstraße;

    Weitere Unterlagen zum Ortsbauplan - wie etwa Querprofile zur Aufteilung dieser Straßenfläche - liegen jedoch nicht mehr vor, was grundsätzlich nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.11.1996 - 2 S 371/96 -, juris) zu Lasten der Gemeinde geht, wenn wie hier anhand noch vorhandener Unterlagen und insbesondere des Grunderwerbsplans zahlreiche Indizien dafür vorliegen, dass als Fahrbahnbreite aufgrund des dörflichen Charakters und der Lage des H-Bachs damals 4 Meter als ausreichend angesehen wurden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht