Rechtsprechung
OVG Bremen, 04.06.2018 - 2 S 42/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Oberverwaltungsgericht Bremen
RVG § 33; RVG § 33 Abs 1; RVG § 33 Abs 9
Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswertes - außergerichtlicher Vergleich; Gegenstandswert; Mehrvergleich; Prozesskostenhilfe; Prozesskostenhilfe für einen außergerichtlichen Vergleich; Vergleichsüberhang - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 33 Abs. 1 ; RVG § 33 Abs. 9
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen außergerichtlichen Vergleich; Festsetzung des Gegenstandswerts für den über den gerichtlichen Streitwert hinausgehenden Teil der vergleichsweisen Regelung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 05.02.2018 - 6 V 3073/17
- OVG Bremen, 04.06.2018 - 2 S 42/18
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2018, 791
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- OVG Hamburg, 11.02.2013 - 3 Nc 48/11
Gegenstandswert bei Mehrvergleich
Auszug aus OVG Bremen, 04.06.2018 - 2 S 42/18
In den Fällen, in denen - wie hier - Prozesskostenhilfe für den Mehrvergleich bewilligt worden war, konnte das OVG Hamburg aus den vorstehenden Gründen von einer eingehenderen Begründung für die Entscheidung, den Gegenstandswert festzusetzen, absehen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 11.02.2013 - 3 Nc 48/11 - juris sowie vom 22.11.2012 - 3 Bs 203/11 - juris).Die Erledigung des Widerspruchsverfahrens hat hier allein die Bedeutung, die im Fall einer bloß vorläufigen Zulassung trotz weitgehender Vorwegnahme der Hauptsache verbleibende Restunsicherheit der Antragsteller und der Hochschule zu beseitigen (vgl. ähnlich auch OVG Hamburg, Beschluss vom 11.02.2013 - 3 Nc 48/11 -, Rn. 8, juris).
- OLG Koblenz, 05.09.2014 - 13 WF 799/14
Rechtsanwaltsvergütung im Scheidungsverbundverfahren: Vergleichsmehrwert eines …
Auszug aus OVG Bremen, 04.06.2018 - 2 S 42/18
Die vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Beschlüsse des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 12.08.2015 - 12 W 10/15 - juris) und des OLG Koblenz (Beschluss vom 05.09.2014 - 13 WF 799/14 - juris) betreffen - soweit ersichtlich - Fälle, in denen Prozesskostenhilfe nicht bewilligt worden war. - OLG Karlsruhe, 12.08.2015 - 12 W 10/15
Rechtsanwaltsgebühren: Gerichtliche Wertfestsetzung für außergerichtliche …
Auszug aus OVG Bremen, 04.06.2018 - 2 S 42/18
Die vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Beschlüsse des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 12.08.2015 - 12 W 10/15 - juris) und des OLG Koblenz (Beschluss vom 05.09.2014 - 13 WF 799/14 - juris) betreffen - soweit ersichtlich - Fälle, in denen Prozesskostenhilfe nicht bewilligt worden war.
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2013 - 7 L 28.13
Ablehnung der Festsetzung des Gegenstandswerts; Beilegung des gerichtlichen …
Auszug aus OVG Bremen, 04.06.2018 - 2 S 42/18
Im Übrigen wird in der Rechtsprechung sogar die Auffassung vertreten, dass es auch bei fehlender Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter bestimmten Voraussetzungen geboten sein kann, den Gegenstandswert für einen Mehrvergleich festzusetzen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.06.2013 - OVG 7 L 28.13 -). - OVG Hamburg, 22.11.2012 - 3 Bs 203/11
Streitwert im vorläufigen Hochschulzulassungsverfahren - Mehrvergleich
Auszug aus OVG Bremen, 04.06.2018 - 2 S 42/18
In den Fällen, in denen - wie hier - Prozesskostenhilfe für den Mehrvergleich bewilligt worden war, konnte das OVG Hamburg aus den vorstehenden Gründen von einer eingehenderen Begründung für die Entscheidung, den Gegenstandswert festzusetzen, absehen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 11.02.2013 - 3 Nc 48/11 - juris sowie vom 22.11.2012 - 3 Bs 203/11 - juris). - VG Berlin, 28.11.2013 - 3 K 33.12
Zulassung zum Studium der Psychologie
Auszug aus OVG Bremen, 04.06.2018 - 2 S 42/18
Für einen Amtshaftungsanspruch könnte es insoweit an einem schuldhaft rechtswidrigen Handeln fehlen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 28.11.2013 - 3 K 33.12 -, Rn. 19 ff., juris).
- OVG Hamburg, 24.02.2021 - 3 So 12/20
Gegenstandswert bei einem Mehrvergleich
Sie ist vorliegend bereits deshalb anwendbar, weil ein Rechtsanwalt, der - wie hier - im Wege der Prozesskostenhilfe (auch) für den Mehrvergleich zur Vertretung beigeordnet worden ist, nicht darauf verwiesen werden kann, den seinem Vergütungsanspruch zugrundeliegenden Geschäftswert der Staatskasse gegenüber wie bei der Geltendmachung von Gebühren seinem Mandanten gegenüber begründen und ggf. beweisen zu müssen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 4.6.2018, 2 S 42/18, NVwZ-RR 2018, 791, juris Rn. 5 f.). - OVG Sachsen, 27.05.2019 - 5 B 72/19
Vergleichsmehrwert; Vergleichsüberhang; Abgeltungsklausel
Die Beteiligten messen dieser Regelung einen eigenständigen Wert nicht bei; ein solcher Wert lässt sich hier auch nicht ermitteln (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 4. Juni 2018 - 2 S 42/18 -, juris Rn. 9).
Rechtsprechung
LG Lüneburg, 22.02.2019 - 2 S 42/18 |
Verfahrensgang
- AG Soltau, 17.10.2018 - 4 C 216/18
- LG Lüneburg, 22.02.2019 - 2 S 42/18
- BGH, 17.12.2019 - VI ZB 19/19