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   OVG Sachsen, 02.05.1997 - 2 S 682/96   

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https://dejure.org/1997,6046
OVG Sachsen, 02.05.1997 - 2 S 682/96 (https://dejure.org/1997,6046)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02.05.1997 - 2 S 682/96 (https://dejure.org/1997,6046)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02. Mai 1997 - 2 S 682/96 (https://dejure.org/1997,6046)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erbschaft; Sozialhilfe; Anrechnung; Vermögen; Erblasserwille

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Erbschaft als einzusetzendes Vermögen nach BSHG

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2898
  • NVwZ 1997, 1239 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Saarland, 17.03.2006 - 3 R 2/05

    Sozialhilfe: Nachranggrundsatz bei Behindertentestament

    Mangels Verfügungsbefugnis der Klägerin stellt der der dauerhaften Testamentsvollstreckung unterliegende Nachlass demnach kein verwertbares Vermögen im Verständnis von § 88 Abs. 1 BSHG dar vgl. VGH Mannheim Urteil vom 22.1.1992 - 6 S 384/90 -, NJW 1993, 152, zitiert nach Juris; OVG Bautzen, Beschluss vom 2.5.1997 - 2 S 682/96 -, NJW 1997, 2898.

    Denn in der Rechtsprechung und auch in der Literatur wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass eine Ausgestaltung letztwilliger Verfügungen zu Gunsten Behinderter mit dem Ziel, diesen Zuwendungen unter Vermeidung der Anrechnung auf Sozialhilfeleistungen zukommen zu lassen und gegebenenfalls - worum es hier allerdings nicht geht - sogar das Familienvermögen für andere Familienmitglieder zu erhalten (so genannte Behindertentestamente), im Rahmen der grundgesetzlich gewährleisteten Testierfreiheit regelmäßig nicht zu missbilligen ist vgl. außer den bereits zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 21.3.1990 und vom 20.10.1993 zum Beispiel OLG Frankfurt, Urteil vom 7.10.2003 - 14 U 233/02 -, ZEV 2004, 24; OVG Bautzen, Beschluss vom 2.5.1997 - 2 S 682/96 - NJW 1997, 2898; Brühl in LPK-BSHG, 6. Auflage 2003, § 88 mit VO Rdnr. 127; Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Auflage 2006, § 138 Rdnr. 50 a m.w.N.; anderer Ansicht zum Beispiel Mayer-Maly/Armbrüster in Münchner Kommentar zum BGB, 4. Auflage 2001, § 138 Rdnr. 45, die allerdings davon ausgehen, dass die herrschende Meinung derartige Testamente für zulässig hält.

  • OLG Stuttgart, 25.06.2001 - 8 W 494/99

    Betreuungsrecht - Versagung vormundschaftlicher Genehmigung - Anfechtung namens

    Der Erblasser hat aber seine Nichte gerade in Kenntnis ihrer Behinderung als gleichberechtigte Miterbin seines Vermögens eingesetzt, so dass die Ausschlagung seitens des Betreuers dem erkennbaren Erblasserwillen widerspricht Dem Testament des Onkels ist auch kein Anhaltspunkt dafür zu entnehmen, er habe seine Nichte nur unter dem Vorbehalt als Miterbin einsetzen wollen, dass ein Zugriff des Sozialhilfeträgers auf das vererbte Vermögen ausgeschlossen sei (vgl. OVG Bautzen ZEV 1997, 344).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.10.2007 - L 7 AS 3528/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Der von der Erblasserin zugewandte Geldbetrag wäre deshalb im Sinne des § 12 Abs. 1 SGB II rechtlich nur verwertbar, wenn der Antragsteller gegenüber dem Testamentsvollstrecker neben den Nutzungen Teile der Vermächtnissubstanz - im Wege der Selbsthilfe - rechtlich durchsetzbar fordern könnte (vgl. hierzu Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Januar 1992 - 6 S 384/90 - FEVS 43, 423; Sächs. Oberverwaltungsgericht , Beschluss vom 2. Mai 1997 - 2 S 682/96 - NJW 1997, 2898; Hamb. OVG, Urteil vom 2. Mai 1997 - Bf IV 33/96 - ; OVG des Saarlandes, Urteil vom 17. März 2006 - 3 R 2/05 - ).

    Dies hat der BGH für die Fälle des so genannten "Behindertentestaments" bereits entschieden (vgl. BGHZ 111, 36; 123368; hierzu ferner Sächs. OVG, Beschluss vom 2. Mai 1997 a.a.O.; OVG des Saarlandes, Urteil vom 17. März 2006 - a.a.O.; Brühl in LPK-SGB XII, 7. Auflage, § 90 Rdnr. 126; W. Schellhorn in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 17. Auflage, § 2 Rdnr. 38; Eberl-Borges/Schüttlöffel, FamRZ 2006, 589, 595); mit Blick auf die grundrechtlich geschützte Testierfreiheit hat der BGH eine sittliche Verpflichtung des Erblassers, das Wohl seines Kindes zugunsten des Trägers der Fürsorgeleistung hintanzustellen, verneint.

  • VG München, 18.11.1997 - M 1 K 96.5647

    Nichtigkeit eines Einheimischenmodell-Vertrages

    SächsOVG, Beschluß vom 2.5.1997 - 2 S 682/96 - Aus dem Tatbestand: Der geistig und körperlich behinderte Antragsteller lebt seit dem 15.5.1995 in einem Sonderpflegeheim.
  • SG Aachen, 25.01.2011 - S 20 SO 71/10

    Sozialhilfe

    Diese Rechtsprechung betrifft jedoch entweder den Einsatz von Vermögen oder eine bestimmte Erbenstellung des behinderten Kindes (Vor-, Nacherbe) oder Nachlassgegenstände, die der Verwaltung eines Testamentsvollstreckers unterliegen, oder Verwendungszwecke, die im Testament festgelegt sind (vgl. dazu z. B. BGH, Urteile vom 21.03.1990 - IV ZR 169/89 - und vom 20.10.1993 - IV ZR 231/92; OVG Sachsen, Beschluss vom 02.05.1997 - 2 S 682/96; VG Frankfurt, Urteil vom 13.12.2002 - 7 E 5266/00; VG Saarland, Urteil vom 21.01.2005 - 4 K 156/03; OVG Saarland, Urteil vom 17.03.2006 - 3 R 2/05; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.10.2007 - L 7 AS 3528/07 ER-B; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29.09.2009 - L 8 SO 177/09 B ER).
  • LG Itzehoe, 01.08.2006 - 4 T 311/06
    Gegen die festgestellte Auslegung der letztwilligen Verfügung kann unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. hierzu BGH NJW Seite 248 m.w.N. sowie OVG Bautzen, NJW 1997, Seite 2898 ff.) noch nicht geltend gemacht werden, dass eine solche Urkunde gemäß § 138 BGB nichtig ist, weil staatliche Leistungsträger, z. B. auch Sozialhilfeträger, trotz vorhandenem Vermögen gegenüber einem Erben leistungspflichtig sind und die Erbschaft einem Zugriff der Sozialhilfeträger entzogen wird.
  • VG Frankfurt/Main, 13.12.2002 - 7 E 5266/00
    In Literatur und Rechtsprechung (vgl. zum Beispiel LPK-BSGH, Anm. 11, Schellhorn, BSHG, 16. Aufl. Anm. 12, Oestreicher/Schelter/Kunz, BSHG, 1999 Rdnr. 3, jeweils zu § 88; Hess. VGH, Urteil vom 14.06.1988, FEVS 38, 1 = NJW 1989, 2836; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.01.1992, FEVS 43, 423 = NJW 1993, 152 und OVG Sachsen, Beschluss vom 02.05.1997, FEVS 47, 531 = NJW 1997, 2898) ist, soweit ersichtlich, einhellig anerkannt, dass Vermögensgegenstände eines Hilfesuchenden aus rechtlichen Gründen nicht verwertbar und daher von ihm gemäß § 88 Abs. 1 BSHG auch nicht einzusetzen sind, wenn er darüber beispielsweise wegen der Anordnung einer Testamentsvollstreckung nicht verfügen kann.
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