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   VGH Baden-Württemberg, 08.05.2003 - 2 S 699/02   

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VGH Baden-Württemberg, 08.05.2003 - 2 S 699/02 (https://dejure.org/2003,1666)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.05.2003 - 2 S 699/02 (https://dejure.org/2003,1666)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Mai 2003 - 2 S 699/02 (https://dejure.org/2003,1666)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rundfunkgebühr - Händler - Sonderaktion

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rundfunkgebührenpflicht der Verkäuferin für die bei Sonderaktionen in einer Verkaufsstelle verkauften Rundfunkgeräte; Bereithalten und Nutzung eines Rundfunkgerätes durch eine juristische Person; Rundfunkgebührenpflicht aufgrund der abstrakten technischen Möglichkeit des ...

  • Judicialis

    RGebStV § 1 Abs. 2 Satz 1; ; RGebStV § 1 Abs. 2 Satz 2; ; RGebStV § 5 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rundfunkgebührenpflicht, Rundfunkteilnehmer, Rundfunkgerät/Bereithalten, Rundfunkgerät/Eignung zum Rundfunkempfang, Händlergebühr, Discounter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Bei Verkauf originalverpackter Fernsehgeräte keine Rundfunkgebührenpflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2003, 544
  • VBlBW 2004, 30
  • ZUM 2003, 697
  • afp 2003, 578
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1992 - 14 S 2371/90

    Zur gebührenpflichtigen Bereithaltung eines Rundfunkempfangsgerät

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2003 - 2 S 699/02
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass nach objektiven Kriterien zu bestimmen ist, wer Rundfunkteilnehmer ist, und es mit Blick hierauf maßgeblich ist, wer die rechtlich gesicherte tatsächliche Verfügungsmacht über das Empfangsgerät besitzt, wer also die Möglichkeit hat, das Gerät zu nutzen, d.h. insbesondere über seinen Einsatz und die Programmwahl tatsächlich und verantwortlich zu bestimmen (allg. Meinung; vgl. nur VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.8.1992, VBlBW 1993, 11; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 6.9.1999, NJW 2000, 649).

    Denn auch mit dieser Eigenschaft kann - was auch das Verwaltungsgericht nicht verkannt hat - ein Rundfunkgerät zum Empfang bereitgehalten werden, d.h. ein solches Gerät in dem eigenen Verfügungsbereich so gehalten werden, dass ein Rundfunkempfang ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand möglich ist (Senatsurteil vom 25.10.2001 - 2 S 88/01 -), wobei es dem gleichsteht, wenn für das Rundfunkgerät vom Betreffenden eine eigenständige verbindliche Benutzungsregelung getroffen werden kann (dazu Senatsurteil vom 7.8.1992, VBlBW 1993, 11 und vom 25.10.2001, aaO; vgl. ferner Grupp, aaO, S. 109).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2001 - 2 S 88/01

    Autoradio: Gebührenpflicht des Leasinggebers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2003 - 2 S 699/02
    Denn auch mit dieser Eigenschaft kann - was auch das Verwaltungsgericht nicht verkannt hat - ein Rundfunkgerät zum Empfang bereitgehalten werden, d.h. ein solches Gerät in dem eigenen Verfügungsbereich so gehalten werden, dass ein Rundfunkempfang ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand möglich ist (Senatsurteil vom 25.10.2001 - 2 S 88/01 -), wobei es dem gleichsteht, wenn für das Rundfunkgerät vom Betreffenden eine eigenständige verbindliche Benutzungsregelung getroffen werden kann (dazu Senatsurteil vom 7.8.1992, VBlBW 1993, 11 und vom 25.10.2001, aaO; vgl. ferner Grupp, aaO, S. 109).
  • BVerfG, 06.09.1999 - 1 BvR 1013/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gebührenpflicht gegenüber

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2003 - 2 S 699/02
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass nach objektiven Kriterien zu bestimmen ist, wer Rundfunkteilnehmer ist, und es mit Blick hierauf maßgeblich ist, wer die rechtlich gesicherte tatsächliche Verfügungsmacht über das Empfangsgerät besitzt, wer also die Möglichkeit hat, das Gerät zu nutzen, d.h. insbesondere über seinen Einsatz und die Programmwahl tatsächlich und verantwortlich zu bestimmen (allg. Meinung; vgl. nur VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.8.1992, VBlBW 1993, 11; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 6.9.1999, NJW 2000, 649).
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68

    2. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2003 - 2 S 699/02
    Die Rundfunkgebühr ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe zur Finanzierung der Landesrundfunkanstalten (BVerfG, Urteil vom 27.7.1971, BVerfGE 31, 314, 329 f. und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.8.1975 - V 593/75 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2008 - 2 S 700/07

    Rundfunkgebühren; Verkauf von originalverpackten Empfangsgeräten durch

    Die von einem Lebensmitteldiscounter bei Sonderaktionen originalverpackt zum Verkauf angebotenen Rundfunkempfangsgeräte werden nicht im Sinne von §§ 1 Abs. 2, 5 Abs. 4 RGebStV zum Empfang bereitgehalten (Aufgabe der mit Senatsurteil vom 8.5.2003 - 2 S 699/02 - vertretenen Rechtsauffassung).

    Mit Bescheid vom 9.11.2005 setzte die Beklagte für die von der Klägerin in Filialen in Baden-Württemberg in den Jahren 2001, 2002 und 2003 durchgeführte Sonderverkäufe von originalverpackten Hörfunk- und Fernsehempfangsgeräten unter Berufung auf das Urteil des Senats vom 8.5.2003 - 2 S 699/02 - Gebühren von insgesamt 35.212,13 EUR fest.

    Rundfunkteilnehmer ist dementsprechend nach gefestigter Rechtsprechung grundsätzlich, wer die rechtlich gesicherte tatsächliche Verfügungsmacht über ein Rundfunkempfangsgerät besitzt und damit die Möglichkeit hat, das Gerät zu nutzen, d.h. insbesondere über seinen Einsatz und die Programmwahl tatsächlich verantwortlich zu bestimmen (vgl. Senatsurteil vom 8.5.2003 - 2 S 699/02 - VBlBW 2004, 30 mit weiteren Nachweisen).

    Insoweit hält der Senat an der in seinem Urteil vom 8.5.2003 (aaO) geäußerten Rechtsansicht nicht fest.

  • VG Düsseldorf, 29.11.2005 - 27 K 3798/04

    Keine Rundfunkgebührenpflicht für originalverpackte Rundfunk- und

    Im Anschluss an eine rundfunkgebührenrechtliche Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 8. Mai 2003 (-2 S 699/02-) zur Gebührenpflichtigkeit von Handelsunternehmen für in ihren Geschäftsräumen zum Verkauf vorgehaltene Rundfunkgeräte, trat der Beklagte an ein Unternehmen der Klägerin heran, um mit ihm eine bundesweite Vereinbarung zur Gebührenberechnung zu treffen.

    So im Ergebnis auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 4. November 2004 - 12 A 11402/04.OVG - und 18. Juli 2005 - 12 A 10203/05.OVG -, a.A. VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 8. Mai 2003 - 2 S 699/02 - dem folgend: VG Koblenz, Entscheidung vom 11.Mai 2004 - 1 K 507/04.KO - juris; VG Frankfurt, Urteil vom 25. August 2005, - 10 E 4208/04(V).

    Urteil vom 8. Mai 2003 - 2 S 699/02 - juris Rz.: 20: Auch hier ist für die Rundfunkgebührenpflicht ausreichend, dass ein Rundfunkempfangsgerät sich so im Verfügungsbereich des Unternehmens befindet, dass der Rundfunkempfang ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand für Prüf- und Vorführzwecke nutzbar gemacht werden kann.".

    So aber VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Mai 2003 - 2 S 699/02 - a.a.O. ohne weitere Begründung.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2004 - 12 A 11402/04

    ALDI muss keine Rundfunkgebühren zahlen

    Der Beklagte setzte mit Gebührenbescheid vom 19. Dezember 2003 für die Zeit vom 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2003 eine Händlergebühr für ein Hörfunk- und ein Fernsehgerät in Höhe von 754, 69 EUR fest und nahm darin Bezug auf das Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 8. Mai 2003 (- 2 S 699/02 -, VBlBW 2004, 30).

    Allein aufgrund der abstrakten technischen Möglichkeit des Rundfunkempfangs kann nicht zwangsläufig die Rundfunkteilnehmereigenschaft und damit das Sonderverhältnis einer Person zur örtlichen Rundfunkanstalt entstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1988 - 7 C 34.87 -, BVerwGE 79, 90, 94; [a. A. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Mai 2003 - 2 S 699/02 -, VBlBW 2004, 30).

    Dies kann im Umkehrschluss nur bedeuten, dass Geräte, die unter keine der genannten Kategorien fallen, von vornherein nicht gebührenpflichtig sind (Fiebig, TKMR 2003, 266, 272).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - 19 A 377/06

    Keine Rundfunkgebührenpflicht für Fernseher und Radios, die in

    - 19 A 3253/04 -, m. w. N.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8. Mai 2003 - 2 S 699/02 -, TKMR 2003, 266 (267f).

    Damit nicht im Einklang steht allerdings die Ansicht, die der VGH Bad.-Württ. in seinem Urteil vom 8. Mai 2003 - 2 S 699/02 -, MMR 2003, 544 (545), vertritt, ein Rundfunkempfangsgerät werde im Sinne von § 5 Abs. 3 RGebStV a. F. für Prüf- und Vorführzwecke zum Empfang bereitgehalten, wenn es sich so im Verfügungsbereich des Unternehmens befinde, dass der Rundfunkempfang ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand für Prüf- und Vorführzwecke nutzbar gemacht werden kann.

    Entgegen der in seinem Urteil vom 8. Mai 2003 (a. a. O., S. 546) vertretenen Ansicht des VGH Bad.-Württ. liegt in der Praxis der Klägerin, die Geräte nur originalverpackt ohne Vorführung, Prüfung und Beratung zu verkaufen, und nicht allein in dem zeitlichen Ablauf der entscheidende Unterschied zum klassischen Rundfunkhandel.

  • VG Düsseldorf, 29.11.2005 - 27 K 1172/05

    Keine Rundfunkgebührenpflicht für originalverpackte Rundfunk- und

    So im Ergebnis auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 4. November 2004 - 12 A 11402/04.OVG - und 18. Juli 2005 - 12 A 10203/05.OVG -, a.A. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Mai 2003 - 2 S 699/02 - dem folgend: VG Koblenz, Entscheidung vom 11.Mai 2004 - 1 K 507/04.KO - juris; VG Frankfurt, Urteil vom 25. August 2005, - 10 E 4208/04(V).

    Urteil vom 8. Mai 2003 - 2 S 699/02 - juris, Rz.: 20: Auch hier ist für die Rundfunkgebührenpflicht ausreichend, dass ein Rundfunkempfangsgerät sich so im Verfügungsbereich des Unternehmens befindet, dass der Rundfunkempfang ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand für Prüf- und Vorführzwecke nutzbar gemacht werden kann.".

    So aber VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Mai 2003 - 2 S 699/02 - a.a.O. ohne weitere Begründung.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - 19 A 378/06

    Festsetzung von Rundfunkgebühren für zum Verkauf angebotene Rundfunkgeräte eines

    - 19 A 3253/04 -, m. w. N.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8. Mai 2003 - 2 S 699/02 -, TKMR 2003, 266 (267f).

    Damit nicht im Einklang steht allerdings die Ansicht, die der VGH Bad.-Württ. in seinem Urteil vom 8. Mai 2003 - 2 S 699/02 -, MMR 2003, 544 (545), vertritt, ein Rundfunkempfangsgerät werde im Sinne von § 5 Abs. 3 RGebStV a. F. für Prüf- und Vorführzwecke zum Empfang bereitgehalten, wenn es sich so im Verfügungsbereich des Unternehmens befinde, dass der Rundfunkempfang ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand für Prüf- und Vorführzwecke nutzbar gemacht werden kann.

    Entgegen der in seinem Urteil vom 8. Mai 2003 (a. a. O., S. 546) vertretenen Ansicht des VGH Bad.-Württ. liegt in der Praxis der Klägerin, die Geräte nur originalverpackt ohne Vorführung, Prüfung und Beratung zu verkaufen, und nicht allein in dem zeitlichen Ablauf der entscheidende Unterschied zum klassischen Rundfunkhandel.

  • VG Düsseldorf, 29.11.2005 - 27 K 1454/05

    Keine Rundfunkgebührenpflicht für originalverpackte Rundfunk- und

    So im Ergebnis auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 4. November 2004 - 12 A 11402/04.OVG - und 18. Juli 2005 - 12 A 10203/05.OVG -, a.A. VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 8. Mai 2003 - 2 S 699/02 - dem folgend: VG Koblenz, Entscheidung vom 11. Mai 2004 - 1 K 507/04.KO - juris; VG Frankfurt, Urteil vom 25. August 2005 - 10 E 4208/04(V) -.

    Urteil vom 8. Mai 2003 - 2 S 699/02 -, juris Rz.: 20: Auch hier ist für die Rundfunkgebührenpflicht ausreichend, dass ein Rundfunkempfangsgerät sich so im Verfügungsbereich des Unternehmens befindet, dass der Rundfunkempfang ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand für Prüf- und Vorführzwecke nutzbar gemacht werden kann.".

    So aber VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Mai 2003 - 2 S 699/02 - a.a.O. ohne weitere Begründung.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2005 - 12 A 10203/05

    Zur Rundfunkgebührenpflicht von Lebensmitteldiscountern: ALDI muss keine

    Dies kann im Umkehrschluss nur bedeuten, dass Geräte, die unter keine der genannten Kategorien fallen, von vornherein nicht gebührenpflichtig sind (Fiebig, TKMR 2003, 266, 272).

    Immerhin hat der Beklagte selbst bis zu der Gebührenerhebung, die dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 8. Mai 2003 - 2 S 699/02 - (VBlBW 2004, 30) zugrunde lag, für den Verkauf von Rundfunkempfangsgeräten im Rahmen besonderer Aktionen der Klägerin keine Rundfunkgebühren erhoben, ohne dass deswegen die Erfüllung seiner Aufgaben gefährdet war.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - 19 A 379/06

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Rundfunkgebühren für ein in Geschäftsräumen

    OVG NRW, Beschluss vom 1. März 2006 - 19 A 3253/04 -, m. w. N.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8. Mai 2003 - 2 S 699/02 -, TKMR 2003, 266 (267 f).

    Damit nicht im Einklang steht allerdings die Ansicht, die der VGH Bad.-Württ. in seinem Urteil vom 8. Mai 2003 - 2 S 699/02 -, MMR 2003, 544 (545), vertritt, ein Rundfunkempfangsgerät werde im Sinne von § 5 Abs. 3 RGebStV a. F. für Prüf- und Vorführzwecke zum Empfang bereitgehalten, wenn es sich so im Verfügungsbereich des Unternehmens befinde, dass der Rundfunkempfang ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand für Prüf- und Vorführzwecke nutzbar gemacht werden kann.

    Entgegen der in seinem Urteil vom 8. Mai 2003 (a. a. O., S. 546) vertretenen Ansicht des VGH Bad.-Württ. liegt in der Praxis der Klägerin, die Geräte nur originalverpackt ohne Vorführung, Prüfung und Beratung zu verkaufen, und nicht allein in dem zeitlichen Ablauf der entscheidende Unterschied zum klassischen Rundfunkhandel.

  • VGH Bayern, 10.03.2008 - 7 BV 07.765

    Rundfunkgebühr; Empfangsgerät im Leasingfahrzeug; Vollzugs- und Erhebungsdefizit

    Es kommt dabei nach dem eindeutigen Wortlaut des § 1 Abs. 3 RGebStV nicht auf die Frage an, ob die zu Gebührenschuldnern erklärten Fahrzeugverantwortlichen auch persönlich die Verfügungsgewalt über die eingebauten Geräte ausüben und über deren tatsächliche Benutzung einschließlich der Programmwahl bestimmen können, wie dies nach allgemeiner Auffassung für ein Bereithalten zu fordern ist (s. hierzu BayVGH vom 30.6.1981 BayVBl. 1982, 52/53; VGH BW vom 8.5.2003 VBlBW 2004, 30; OVG NW vom 2.3.2007 NWVBl 2007, 270; Naujock in: Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl. 2008 RdNr. 31a zu § 1 RGebStV).
  • VG Sigmaringen, 22.01.2004 - 6 K 2524/02

    Rundfunkgebührenpflicht des Arbeitgebers für mitarbeitereigene Geräte

  • VG Frankfurt/Main, 25.08.2005 - 10 E 4208/04

    Verkaufsaktionen von Rundfunk- und Fernsehgeräten in ALDI-Märkten lösen

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2010 - 1 O 89/09

    Rundfunkgebührenbefreiung gilt nur für die Vermietung von Gästezimmern und

  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2009 - 2 S 3218/08

    Rundfunkgebührenpflicht eines Gebrauchtwagenhändlers

  • VG Stade, 10.01.2008 - 3 A 1609/06

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Rundfunkgebühren durch Gleichbehandlung des

  • VG Stuttgart, 20.02.2008 - 3 K 4218/06

    Zur Rundfunkgebühr für Autohaus/Autohändler

  • VG Koblenz, 11.05.2004 - 1 K 507/04

    Discounter muss Rundfunkgebühren zahlen

  • VG Würzburg, 27.01.2009 - W 1 K 08.1886

    Rundfunkgebühr auch für PCs

  • OVG Hamburg, 25.02.2010 - 4 Bf 59/09

    Vertretungsverhältnisse einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt - gemeinsame

  • OVG Niedersachsen, 15.09.2014 - 4 LC 277/12

    Erhebung von Rundfunkgebühren für Radiogeräte in den Vorführwagen eines

  • VG Hamburg, 25.09.2007 - 10 K 127/07

    Keine Rundfunkgebühr für zum Verkauf angebotene DVB-S-Receiver oder

  • VG Koblenz, 28.05.2004 - 1 K 507/04
  • VG Magdeburg, 10.12.2014 - 2 A 239/12

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkgebühren

  • VG Münster, 02.09.2010 - 7 K 2184/09

    Möglichkeit der vorübergehenden Abmeldung von Rundfunkgeräten im Falle einer

  • VG Oldenburg, 17.08.2010 - 1 A 212/10

    Rundfunkgebühren für ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät

  • VG Magdeburg, 18.11.2014 - 2 A 370/12

    Zur Empfangsbereitschaft eines Rundfunkempfangsgerätes bei verplombter

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