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   OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2014 - 2 S 8.14   

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OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2014 - 2 S 8.14 (https://dejure.org/2014,12012)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.05.2014 - 2 S 8.14 (https://dejure.org/2014,12012)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Mai 2014 - 2 S 8.14 (https://dejure.org/2014,12012)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 31 Abs 2 BauGB, § 34 Abs 1 BauGB, § 212a Abs 1 BauGB
    Erdrückende Wirkung ohne wesentlichen Höhenunterschied der Gebäude; freie Aussicht in innerstädtischen Bereichen; Anfechtung von Befreiungen durch den Nachbarn; Nachbarschutz bzgl. der Festsetzungen von bebaubaren Grundstückflächen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 146 Abs 4 S 3 VwGO, § 146 Abs 4 S 6 VwGO, § 31 Abs 2 BauGB, § 34 Abs 1 BauGB, § 212a Abs 1 BauGB, § 6 Abs 5 BauO BE
    Beschwerde; Baugenehmigung; Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz des Nachbarn; Wirksamkeit des Bebauungsplans (offen gelassen); Rücksichtnahmegebot; erdrückende Wirkung; Belichtung; Einsichtsmöglichkeiten; indizielle Bedeutung der Einhaltung des bauordnungsrechtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2013 - 10 N 90.10

    Nachbarklage; Baugenehmigung; Einzelhandelsbetrieb;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2014 - 2 S 8.14
    Ohne Erfolg macht die Antragstellerin geltend, das Verwaltungsgericht habe die von ihm selbst herausgestellten Gewichtungsvorgaben, wonach derjenige, der sich auf den Bebauungsplan berufen könne, grundsätzlich einen gewissen Vorrang habe, und es maßgeblich darauf ankomme, in welchem Umfang Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt worden seien (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - OVG 10 N 90.10 -, juris Rn. 16), nicht hinreichend beachtet.
  • VG Würzburg, 23.01.2014 - W 5 K 13.88

    Nachbarklage; unbeplanter Innenbereich; Anbau an Reihenendhaus; Abwehrrecht gegen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2014 - 2 S 8.14
    Die Übertragbarkeit des Urteils des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 23. Januar 2014 - W 5 K 13.88 - (juris) auf den vorliegenden Sachverhalt wird von ihr nicht hinreichend begründet.
  • BVerwG, 23.02.2011 - 2 B 20.11

    Vereinbarkeit der § 6 , § 52 Abs. 1 und § 84 Abs. 2 Laufbahnverordnung NRW ( LVO

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2014 - 2 S 8.14
    Vielmehr hat der Bundesgesetzgeber dem "Bauen auf eigenes Risiko" insoweit den Vorrang eingeräumt und den Nachbarn für eine Realisierung etwaiger Abwehransprüche auf den Zeitpunkt nach einem Obsiegen in der Hauptsache - mit gegebenenfalls gravierenden wirtschaftlichen Konsequenzen für die Bauherrinnen und Bauherren - verwiesen (vgl. zuletzt Beschluss des Senats vom 18. September 2013 - OVG 2 S 60.13 -, juris Rn. 7 m.w.N., u.a. auf OVG Saarland, Beschluss vom 4. April 2011 - 2 B 20.11 -, juris Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2013 - 2 S 60.13

    Rechtsschutzbedürfnis bei Einwendungen gegen den Rohbau trotz Fertigstellung des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2014 - 2 S 8.14
    Vielmehr hat der Bundesgesetzgeber dem "Bauen auf eigenes Risiko" insoweit den Vorrang eingeräumt und den Nachbarn für eine Realisierung etwaiger Abwehransprüche auf den Zeitpunkt nach einem Obsiegen in der Hauptsache - mit gegebenenfalls gravierenden wirtschaftlichen Konsequenzen für die Bauherrinnen und Bauherren - verwiesen (vgl. zuletzt Beschluss des Senats vom 18. September 2013 - OVG 2 S 60.13 -, juris Rn. 7 m.w.N., u.a. auf OVG Saarland, Beschluss vom 4. April 2011 - 2 B 20.11 -, juris Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2011 - 2 S 47.11

    Vorläufiger Rechtsschutz; Befreiung; Ausnahme; Errichtung einer Wohnanlage;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2014 - 2 S 8.14
    Übereinstimmend mit der gefestigten Rechtsprechung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Februar 2012 - OVG 10 S 39.11 -, juris Rn. 4; ebenso Beschluss des Senats vom 16. Juni 2011 - OVG 2 S 47.11 -, juris Rn. 6) ist es weiter davon ausgegangen, dass die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften in der Regel indiziert, dass das Rücksichtnahmegebot im Hinblick auf die durch das Abstandsflächenrecht geschützten Belange nicht verletzt ist, und ein Vorhaben, das die abstandsflächenrechtlichen Vorgaben wahrt, nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen gegen das Rücksichtnahmegebot verstößt.
  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2014 - 2 S 8.14
    Die Antragstellerin folgt dem Verwaltungsgericht darin, dass bei der Befreiung von nachbarschützenden Festsetzungen jeder Fehler bei der Anwendung des § 31 Abs. 2 BauGB zur Aufhebung der Baugenehmigung führen muss (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. August 2013 - 4 B 39.13 -, juris Rn. 3, und vom 8. Juli 1998 - 4 B 64.98 -, juris Rn. 5), während eine Befreiung von nicht nachbarschützenden Festsetzungen eines Bebauungsplans die Rechte des Nachbarn nur dann verletzt, wenn die Behörde bei ihrer Ermessensentscheidung über die vom Bauherrn beantragte Befreiung nicht die gebotene Rücksicht auf die Interessen des Nachbarn genommen und damit das drittschützende Gebot der Rücksichtnahme verletzt hat.
  • VGH Bayern, 12.09.2013 - 2 ZB 12.671

    Gebot der Rücksichtnahme; Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2014 - 2 S 8.14
    Ebenso wenig genügt der Hinweis der Antragstellerin auf den besonders betroffenen Teil ihres Gebäudes sowie auf die Unterschiede gegenüber dem Sachverhalt, der dem vom Verwaltungsgericht zitierten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zugrunde lag (BayVGH, Beschluss vom 12. September 2013 - 2 ZB 12.671 -), um eine unzumutbare Verschlechterung der Besonnungs- oder sonstigen Belichtungsverhältnisse darzulegen.
  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09

    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2014 - 2 S 8.14
    Die Beantwortung der Frage, ob Grundzüge der Planung berührt werden, setzt einerseits die Feststellung voraus, was zum planerischen Grundkonzept gehört und andererseits die Feststellung, ob dieses planerische Grundkonzept gerade durch die in Frage stehende Befreiung berührt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 2010 - 4 C 10/09 -, juris Rn. 37).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2014 - 2 S 8.14
    Zum Schutz des Nachbarn ist daher regelmäßig das drittschützende Rücksichtnahmegebot des § 31 Abs. 2 BauGB ausreichend, das für die Erteilung einer Befreiung eine Abwägung der nachbarlichen Interessen ermöglicht und den Nachbarn vor unzumutbaren Beeinträchtigungen schützt (vgl. zu Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 1995 - 4 B 52.95 -, juris Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2010 - 10 S 21.10

    Nachbarklage; zweigeschossiges Einfamilienhaus neben fünfgeschossigem Wohnhaus;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2014 - 2 S 8.14
    Entgegen dem Einwand der Antragstellerin hat das Verwaltungsgericht aus der innerstädtischen Lage ihres Gebäudes nicht abgeleitet, die Anwohner müssten sich in einer solchen Lage Blicke der Nachbarn stets gefallen lassen, sondern es hat lediglich hervorgehoben, dass das Rücksichtnahmegebot bei Einhaltung der Abstandsflächen gerade in solchen Lagen nur in absoluten Ausnahmefällen zum Tragen komme (vgl. ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2010 - OVG 10 S 21.10 -, juris Rn. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.1999 - 3 B 2861/97

    Erschließungsbeitrag; Vorläufiger Rechtsschutz; Verwaltungsgerichtliche

  • BVerwG, 27.08.2013 - 4 B 39.13

    Zu den Anforderungen und Folgen einer fehlerhaften Befreiung von einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2012 - 10 S 39.11

    Nachbarklage; Nachbarwiderspruch; aufschiebende Wirkung; Beschwerde;

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2017 - 10 B 10.15

    Nachbarklage; Errichtung eines Wohnhauses mit Gewerbeanteil; Sondergebiet

    Von diesen Grundsätzen geht auch das erkennende Gericht in ständiger Rechtsprechung aus (vgl. nur Beschluss vom 19. Dezember 2012 - OVG 10 N 30.10 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 11. Dezember 2013 - OVG 10 N 90.10 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 19. Mai 2014 - OVG 2 S 8.14 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 9. Juni 2017 - OVG 10 S 34.17 -, juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2015 - 2 S 7.15

    Beschwerde; Nachbar; Baugenehmigung; Gemeinschaftunterkunft für Asylsuchende;

    Der um vorläufigen Rechtsschutz nachsuchende Nachbar muss daher grundsätzlich Umstände darlegen, die geeignet sind, derartige gewichtige Zweifel an der Einhaltung nachbarschützender Vorschriften zu begründen, falls sich solche Zweifel nicht bei summarischer Prüfung als offensichtlich aufdrängen (vgl. zuletzt Beschluss des Senats vom 19. Mai 2014 - OVG 2 S 8.14 -, juris Rn. 9).

    Soweit das Verwaltungsgericht im Einklang mit der von ihm zitierten höchstrichterlichen Rechtsprechung davon ausgegangen ist, die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften zielten im Interesse der Wahrung sozialverträglicher Verhältnisse u.a. darauf ab, eine ausreichende Belichtung, Besonnung und Belüftung des Nachbargrundstücks zu gewährleisten und konkretisierten damit das Gebot nachbarlicher Rücksichtnahme, weshalb der Nachbar insoweit regelmäßig keine darüber hinausgehende Rücksichtnahme verlangen könne (vgl. Beschluss des Senats vom 19. Mai 2014 - OVG 2 S 8.14 -, juris Rn. 4), stellen dies die Antragsteller im rechtlichen Ausgangspunkt nicht in Frage.

    Dies allein belegt jedoch keine unzumutbare Betroffenheit, die unter dem Gesichtspunkt einer erdrückenden Wirkung allenfalls in offenbaren Ausnahmesituationen wie etwa bei einer deutlich übermächtigen oder gefängnishofartig abriegelnden Nachbarbebauung anzunehmen ist (vgl. Beschluss des Senats vom 19. Mai 2014, a.a.O., Rn. 5).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2015 - 2 S 16.15

    Beschwerde; Nachbar; Baugenehmigung; Gemeinschaftunterkunft für Asylsuchende;

    Der um vorläufigen Rechtsschutz nachsuchende Nachbar muss daher grundsätzlich Umstände darlegen, die geeignet sind, derartige gewichtige Zweifel an der Einhaltung nachbarschützender Vorschriften zu begründen, falls sich solche Zweifel nicht bei summarischer Prüfung als offensichtlich aufdrängen (vgl. zuletzt Beschluss des Senats vom 19. Mai 2014 - OVG 2 S 8.14 -, juris Rn. 9).

    Soweit das Verwaltungsgericht im Einklang mit der von ihm zitierten höchstrichterlichen Rechtsprechung davon ausgegangen ist, die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften zielten im Interesse der Wahrung sozialverträglicher Verhältnisse u.a. darauf ab, eine ausreichende Belichtung, Besonnung und Belüftung des Nachbargrundstücks zu gewährleisten und konkretisierten damit das Gebot nachbarlicher Rücksichtnahme, weshalb der Nachbar insoweit regelmäßig keine darüber hinausgehende Rücksichtnahme verlangen könne (vgl. Beschluss des Senats vom 19. Mai 2014 - OVG 2 S 8.14 -, juris Rn. 4), stellt dies die Antragstellerin im rechtlichen Ausgangspunkt nicht in Frage.

    Dies allein belegt jedoch keine unzumutbare Betroffenheit, die unter dem Gesichtspunkt einer erdrückenden Wirkung allenfalls in offenbaren Ausnahmesituationen wie etwa bei einer deutlich übermächtigen oder gefängnishofartig abriegelnden Nachbarbebauung anzunehmen ist (vgl. Beschluss des Senats vom 19. Mai 2014, a.a.O., Rn. 5).

  • VG Berlin, 17.11.2020 - 19 L 286.20

    Rechtschutz gegen Bau einer Flüchtlingsunterkunft

    In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass das Rücksichtnahmegebot auch dann durch ein Vorhaben verletzt sein kann, wenn es Abstandsflächenvorschriften nicht verletzt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Mai 2014 - OVG 2 S 8.14 -, juris Rn. 3).

    Diese Fallgestaltungen beschränken sich allerdings auf Extremfälle, die mit den Schlagwörtern einer "Hinterhofsituation" oder "Gefängnishofsituation", des "Gefühls des Eingemauertseins", der "Abriegelung" oder der fehlenden "Luft zum Atmen" beschrieben werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 14. September 2012 - OVG 10 S 29.12 -, juris Rn. 17 und vom 19. Mai 2014, a.a.O.).

  • VG Freiburg, 13.07.2016 - 6 K 1596/15

    Baurecht: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Nachbarwiderspruch gegen

    Gleichwohl ist das Phänomen enger Häuserschluchten im Baurecht bisher offenbar allein unter dem Gesichtspunkt einer Verschattung bzw. des "optischen Erdrückens" durch eine riegelartige, hoch aufragende, bedrängende Wirkung einer Häuserschlucht auf die Grundstücksnachbarn diskutiert worden: vgl. etwa OVG Bln.Brdbg.- B. v. 19.5.2014 - OVG 2 S 8.14 -, juris, OVG Saarl., B. v. 21.11.2012 - 2 B 284/12 -, juris, HessVGH, U. 7.10.2005 - N 710/05 -, juris, OVG NRW, U. v. 91.12.2009 - 8D12/08.AK - juris) bzw. es wurde allenfalls der umgekehrt Fall geprüft, dass eine Bebauung Windzufuhr und damit Frischluftzufuhr von einem Nachbargrundstück abhält und dadurch ggf. eine nachteilige Beeinträchtigung des Mikroklimas auslöst.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2015 - 2 S 28.15

    Baugenehmigung; Nachbarrechtsschutz; Abstandsflächenrecht; wechselseitiger

    Dass von dem genehmigten Gebäude unter Berücksichtigung der vom Verwaltungsgericht zutreffend zugrundegelegten Indizwirkung der Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften (vgl. Beschluss des Senats vom 19. Mai 2014 - OVG 2 S 8.14 -, juris Rn. 4) gleichwohl außergewöhnliche Störungen oder Beeinträchtigungen ausgehen, wird durch die Beschwerde nicht dargelegt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.01.2018 - 2 S 48.17

    Nachbarklage gegen den Anbau einer Doppelhaushälfte; Verletzung des Gebots des

    Dies spricht, da die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften in der Regel indiziert, dass das Rücksichtnahmegebot im Hinblick auf die durch das Abstandsflächenrecht geschützten Belange nicht verletzt ist (vgl. etwa Beschluss des Senats vom 19. Mai 2014 - OVG 2 S 8.14 -, juris Rn. 4), gegen eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2015 - 3 S 975/14

    Normenkontrolle des Nichteigentümers wegen Verletzung des Abwägungsgebots -

    Für die Annahme einer solchen Wirkung eines Nachbargebäudes besteht somit kein Raum, wenn dessen Baukörper nicht erheblich höher ist als der des betroffenen Gebäudes (Beschl. des Senats v. 8.11.2007 - 3 S 1923/07 - VBlBW 2008, 147; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.5.2014 - OVG 2 S 8.14 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2017 - 10 S 34.17

    Schutz der Nachbarn im Rahmen der Erteilung von Befreiungen zum Maß der baulichen

    Es ist dabei von der Rechtsprechung des Senats (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - OVG 10 N 90.10 -, LKV 2014, juris Rn. 14; vgl. auch Beschluss vom 19. Mai 2014 - OVG 2 S 8.14 -, juris Rn. 18; BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 1995 - BVerwG 4 B 52.95 - juris Rn. 4) ausgegangen, wonach die hier betroffenen Festsetzungen des Maßes der baulichen Nutzung (GRZ und GFZ) durch Bebauungspläne grundsätzlich keine nachbarschützende Funktion haben.
  • VG Cottbus, 16.02.2016 - 3 L 193/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Das Einhalten der erforderlichen Abstandsflächen spricht aber regelmäßig gegen eine "erdrückende" oder "abriegelnde" Wirkung eines Bauvorhabens und indiziert in der Regel, dass das Rücksichtnahmegebot im Hinblick auf die durch das Abstandsflächenrecht geschützten Nachbarbelange (Besonnung, Belichtung, Belüftung) nicht verletzt ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Mai 2014 - OVG 2 S 8.14 -, juris Rn. 4).
  • VG München, 23.07.2014 - M 11 SN 14.2037

    Einfügen; Maß der baulichen Nutzung; Rücksichtnahmegebot; erdrückende Wirkung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2016 - 2 S 29.16

    Berücksichtigung traufseitiger Bebauung im Rahmen des Einfügens eines Gebäudes in

  • VG Hamburg, 14.04.2016 - 7 K 2428/14

    Abstandsflächen; grenzständige Bebauung; notwendige Fenster; Rücksichtnahmegebot

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2020 - 2 S 7.20

    Baurecht: Gesonderte Ermittlung der näheren Umgebung im Rahmen der Beurteilung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2017 - 2 S 51.16

    Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme bei Ausweisung eines Gebiets als

  • VG Cottbus, 28.03.2019 - 3 K 2993/17

    Bauordnungsrechtliche Zulässigkeit der Bebauung einer Grundstücks mit einem

  • VG Cottbus, 14.08.2017 - 3 K 349/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

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