Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 25.10.2001 - 2 S 88/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1791
VGH Baden-Württemberg, 25.10.2001 - 2 S 88/01 (https://dejure.org/2001,1791)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.10.2001 - 2 S 88/01 (https://dejure.org/2001,1791)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - 2 S 88/01 (https://dejure.org/2001,1791)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,1791) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Autoradio: Gebührenpflicht des Leasinggebers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung zu Rundfunkgebühren für in Kraftfahrzeuge eingebaute Rundfunkempfangsgeräte; Zulassung von Mitarbeiterkraftfahrzeugen; Fiktion in § 1 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag im Rahmen des Gleichbehandlungsgebots und des Äquivalenzprinzips; Rundfunkteilnehmer ...

  • Judicialis

    RGebStV 1991 § 1 Abs. 3; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonstige Abgaben - Rundfunkgebühr; Rundfunkteilnehmer/Fiktion; Kraftfahrzeug/Zulassung; Gleichbehandlungsgebot; Äquivalenzprinzip

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 52, 126 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 359
  • DVBl 2002, 927 (Ls.)
  • afp 2002, 350
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88

    8. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2001 - 2 S 88/01
    Im Kern gemeint ist damit, dass die Bestimmung des § 1 Abs. 3 RGebStV gegen das Äquivalenzprinzip verstoße, weil es an der faktischen Möglichkeit des Rundfunkempfangs während der Dauer einer Überlassung des Kraftfahrzeugs an Dritte fehle, während die Rundfunkgebühr nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteil vom 22.2.1994, BVerfGE 90, 60 ff.; so schon Beschluss vom 6.10.1992, NJW 1992, 3285, 3286) als Gegenleistung für die Gesamtveranstaltung Rundfunk in Deutschland allein an den Empfängerstatus, der durch das Bereithalten eines Empfangsgeräts begründet werde, anknüpfen dürfe.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2000 - 2 S 74/99

    Rundfunkgebührenbefreiung: Nutzung zu gewerblichen Zwecken

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2001 - 2 S 88/01
    Für die Regelung in Art. 2 Abs. 2 RGebStV 1991 war die Fiktion zu rechtfertigen mit Blick auf die Rechtsklarheit und die Praktikabilität (dazu BVerwG, Beschluß vom 20.11.1995, aaO und die Beschlüsse des Senats vom 7.1.1998 - 2 S 2828/97 - und vom 20.3.2000 - 2 S 74/99 -).
  • VG Berlin, 01.04.1992 - 1 A 158.90

    Auferlegung von Rundfunkgebühren für durch die Justizvollzugsanstalten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2001 - 2 S 88/01
    Dem steht es gleich, wenn für das Rundfunkgerät vom Betreffenden eine eigenständige verbindliche Benutzungsregelung getroffen werden kann (dazu VGH BW, Urteil vom 7.8.1992, VBlBW 1993, 11; vgl. ferner Grupp, Grundfragen des Rundfunkgebührenrechts, 1983, 109; VG Berlin, Urteil vom 1.4.1992 - 1 A 158.90 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.1994 - 2 S 247/94

    Rundfunkgebührenpflicht des Beherbergungsgewerbes für das Bereithalten von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2001 - 2 S 88/01
    So ist demgegenüber anerkannt, dass die tatsächliche Verfügungsgewalt von dem Begriff des Bereithaltens ebenso erfasst ist wie der Umstand, dass jemand auf der Grundlage der ihm eröffneten Verfügungsbefugnis für das Empfangsgerät eine verbindliche Benutzungsregelung treffen kann (vgl. nur VGH BW, B. v. 7.8.1992; Urteil vom 20.10.1994 - 2 S 247/94 - zu Geräten in Hotels; dazu auch OVG Rhl.-Pf., Urteil vom 23.3.1994, VBlBW 1994, 498 und Herrmann, Rundfunkrecht, 1994, S. 699 m.w.N.).
  • BVerfG, 06.10.1992 - 1 BvR 1586/89

    7. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2001 - 2 S 88/01
    Im Kern gemeint ist damit, dass die Bestimmung des § 1 Abs. 3 RGebStV gegen das Äquivalenzprinzip verstoße, weil es an der faktischen Möglichkeit des Rundfunkempfangs während der Dauer einer Überlassung des Kraftfahrzeugs an Dritte fehle, während die Rundfunkgebühr nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteil vom 22.2.1994, BVerfGE 90, 60 ff.; so schon Beschluss vom 6.10.1992, NJW 1992, 3285, 3286) als Gegenleistung für die Gesamtveranstaltung Rundfunk in Deutschland allein an den Empfängerstatus, der durch das Bereithalten eines Empfangsgeräts begründet werde, anknüpfen dürfe.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1986 - 14 S 2173/85

    Rundfunkgebühr für Autoradio

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2001 - 2 S 88/01
    Namentlich ist anerkannt, dass die Fiktion der Vorgängerregelung zu § 1 Abs. 3 Satz 1 RGebStV, Art. 2 Abs. 2 RGebStV 1974, rechtmäßig war (vgl. ferner auch VGH BW, U. v. 28.11.1986 - 14 S 2173/85 -, NJW 1987, 3030; Urteil vom 2.12.1993 - 2 S 3032/92 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1992 - 14 S 2371/90

    Zur gebührenpflichtigen Bereithaltung eines Rundfunkempfangsgerät

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2001 - 2 S 88/01
    Dem steht es gleich, wenn für das Rundfunkgerät vom Betreffenden eine eigenständige verbindliche Benutzungsregelung getroffen werden kann (dazu VGH BW, Urteil vom 7.8.1992, VBlBW 1993, 11; vgl. ferner Grupp, Grundfragen des Rundfunkgebührenrechts, 1983, 109; VG Berlin, Urteil vom 1.4.1992 - 1 A 158.90 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.1994 - 12 A 11840/93

    Rundfunkgerät; Bereithalten zum Empfang; Beherbergungsgewerbes ; Betriebsinhaber;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2001 - 2 S 88/01
    So ist demgegenüber anerkannt, dass die tatsächliche Verfügungsgewalt von dem Begriff des Bereithaltens ebenso erfasst ist wie der Umstand, dass jemand auf der Grundlage der ihm eröffneten Verfügungsbefugnis für das Empfangsgerät eine verbindliche Benutzungsregelung treffen kann (vgl. nur VGH BW, B. v. 7.8.1992; Urteil vom 20.10.1994 - 2 S 247/94 - zu Geräten in Hotels; dazu auch OVG Rhl.-Pf., Urteil vom 23.3.1994, VBlBW 1994, 498 und Herrmann, Rundfunkrecht, 1994, S. 699 m.w.N.).
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68

    2. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2001 - 2 S 88/01
    Dass die Fiktion als allgemeines gesetzestechnisches Mittel verfassungsrechtlich zulässig ist, ist - wie auch die Klägerin nicht verkennt - allgemein anerkannt (vgl. dazu H. Schneider, Gesetzgebung, 2. Aufl., Rdnrn. 369, 371 ff.; Tipke/Kruse, AO § 42 Rdnr. 11; BVerfGE 31, 314).
  • VGH Bayern, 10.03.2008 - 7 BV 07.765

    Rundfunkgebühr; Empfangsgerät im Leasingfahrzeug; Vollzugs- und Erhebungsdefizit

    Aus dieser Wortwahl wie auch aus den Gesetzesmaterialien (LT-Drs. 12/3026 S. 70) geht zwar hervor, dass sich der Normgeber des Instruments einer Fiktion bedienen wollte (vgl. BVerwG vom 20.11.1995 Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 77; VGH BW vom 25.10.2001 NVwZ 2002, 359/60 f.) § 1 Abs. 3 RGebStV enthält aber keine rechtliche Fiktion dergestalt, dass die Zulassungsinhaber bzw. Halter von Fahrzeugen die darin eingebauten Geräte selbst zum Empfang bereithielten und deshalb im Sinne des § 1 Abs. 2 RGebStV als Rundfunkteilnehmer anzusehen seien.

    Für den Zulassungsinhaber folgt diese persönliche Zurechnung unmittelbar aus der Sondervorschrift des § 1 Abs. 3 RGebStV (ebenso i. E. VGH BW vom 25.10.2001 NVwZ 2002, 359/361).

    Aus Gründen der Rechtsklarheit und Praktikabilität (vgl. LT-Drs. 12/3026 S. 70) durfte der Normgeber daher - in Ausübung des ihm insbesondere bei Massenerscheinungen zustehenden Generalisierungs- und Typisierungsspielraums (BVerfG vom 4.4.2001 BVerfGE 103, 310/319 m.w.N.; vgl. auch VGH BW vom 25.10.2001 NVwZ 2002, 359/360) - bei den als Fahrzeugzubehör verwendeten Geräten die Teilnehmereigenschaft an die aus den Fahrzeugregistern ablesbare Eigenschaft als Zulassungsinhaber knüpfen.

  • OVG Saarland, 26.06.2009 - 3 A 455/07

    Rundfunkgebühren für in Kraftfahrzeuge eingebaute Rundfunkempfangsgeräte

    Auch mit dieser Eigenschaft kann ein Rundfunkgerät zum Empfang bereit gehalten, d.h. im eigenen Verfügungsbereich so gehalten werden, dass ein Rundfunkempfang ohne besonderen zusätzlichen Aufwand möglich ist, vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 25.10.2001 - 2 S 88/01 -.

    10/664 vom 19.9.1991, S. 129, 130; VGH Mannheim, Urteil vom 25.10.2001- 2 S 88/01 - , zitiert nach juris.

  • VG Gelsenkirchen, 18.10.2016 - 14 K 3657/14

    Begriff des Inhabers eines Kraftfahrzeugs im Rundfunkrecht weicht vom

    Das Anknüpfen an die Zulassung ist Praktikabilitätserwägungen ebenso wie solchen der Rechtsklarheit geschuldet, vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 25. Oktober 2001, Az. 2 S 88/01, unter Darlegung auch der Regelung aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag von 1974, Art. 2 Abs. 2, der noch auf die Haltereigenschaft abstellte, und der Begründung der Änderung des Staatsvertrages mit Auslegungsschwierigkeiten.

    vgl. hierzu - noch zur Rundfunkgebührenpflicht - VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 25. Oktober 2001, Az. 2 S 88/01; BayVGH, Urteil v. 10. März 2008, Az. 7 BV 07.765; nachf.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2003 - 2 S 699/02

    Rundfunkgebühr - Händler - Sonderaktion

    Denn auch mit dieser Eigenschaft kann - was auch das Verwaltungsgericht nicht verkannt hat - ein Rundfunkgerät zum Empfang bereitgehalten werden, d.h. ein solches Gerät in dem eigenen Verfügungsbereich so gehalten werden, dass ein Rundfunkempfang ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand möglich ist (Senatsurteil vom 25.10.2001 - 2 S 88/01 -), wobei es dem gleichsteht, wenn für das Rundfunkgerät vom Betreffenden eine eigenständige verbindliche Benutzungsregelung getroffen werden kann (dazu Senatsurteil vom 7.8.1992, VBlBW 1993, 11 und vom 25.10.2001, aaO; vgl. ferner Grupp, aaO, S. 109).
  • VG Frankfurt/Main, 25.08.2005 - 10 E 4208/04

    Verkaufsaktionen von Rundfunk- und Fernsehgeräten in ALDI-Märkten lösen

    Bei der Klägerin als juristischer Person sei, ausgehend von dem Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 25.10.2001 (Az.: 2 S 88/01), als gleichwertige Tatbestandsvoraussetzung neben dem Halten im eigenen Verfügungsbereich die Möglichkeit anzusehen, für das Rundfunkgerät eine eigenständige verbindliche Nutzungsregelung treffen zu können.
  • VG Dessau, 17.03.2004 - 1 A 1068/03

    Gebührenpflicht von Rundfunkgeräten am Arbeitsplatz

    Sie ist mit Blick auf die Rechtsklarheit und die Praktikabilität zu rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.11.1995 - 6 B 73.95 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 77; VGH B-W, Urteil vom 25. Oktober 2001 - 2 S 88/01 - NVwZ 2002, 359, 360), weil es unter Gleichheitsgesichtspunkten nicht zu beanstanden ist, dass derjenige zur Gebührenzahlung herangezogen wird, der sich durch Bereithaltung eines Empfangsgeräts die Nutzungsmöglichkeit verschafft hat (vgl. BVerfG, Urteil vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60, 106 [BVerfG 22.02.1994 - 1 BvL 30/88] ).
  • VG Sigmaringen, 22.01.2004 - 6 K 2524/02

    Rundfunkgebührenpflicht des Arbeitgebers für mitarbeitereigene Geräte

    Der Normgeber hat damit das in der Praxis bedeutsame Problem privater Radiogeräte von Mitarbeitern in firmeneigenen Kraftfahrzeugen (hierzu Grupp, a.a.O., S. 165 ff.) regelungstechnisch zugunsten der Verwaltungspraktikabilität und aus Gründen der Rechtsklarheit mit einer Fiktion gelöst und damit einen Sachverhalt dem gesetzlichen Tatbestand zugeordnet, den der Pflichtige - typischerweise das Unternehmen, auf welches das Fahrzeug zugelassen ist - gerade nicht verwirklicht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.10.2001 - 2 S 88/01 -, NVwZ 2002, 359; BVerwG, Beschluss vom 04.04.2002 - 6 B 1.02 - und die Begründung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland und zu dem Vertrag zum Europäischen Fernsehkulturkanal, LT-Ds. 10/5930 vom 04.10.1991, S. 110).
  • VG Saarlouis, 23.11.2011 - 6 K 426/11

    Frage des Anspruchs auf Rundfunkgebührenerstattung bei Anscheinsermächtigung

    Diese kann ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithalten, d.h. im eigenen Verfügungsbereich so halten, dass ein Rundfunkempfang ohne besonderen Aufwand möglich ist.(Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 26.06.2009 - 3 A 455/07 - unter Bezugnahme auf den VGH Mannheim, Urteil vom 25.10.2001 - 2 S 88/01 -, jeweils bei Juris).
  • VG Saarlouis, 08.10.2009 - 6 K 407/09
    VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.10.2008, - 2 S 88/01 - ; VG München, Urteil vom 24.11.2006, - M 6 aK 04.6557 - BayVGH, Urteil vom 10.03.2008, - 7 BV 07.765 -, alle zitiert nach juris.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht