Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 2 S 939/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,900
VGH Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 2 S 939/08 (https://dejure.org/2010,900)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.03.2010 - 2 S 939/08 (https://dejure.org/2010,900)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. März 2010 - 2 S 939/08 (https://dejure.org/2010,900)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,900) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zum Anspruch einer Gemeinde auf Ersatz von Gewerbesteuerausfall nach Feststellung der Nichtigkeit von Gewerbesteuermessbescheiden durch das Finanzamt in einem finanzgerichtlichen Verfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Löschung eines ursprünglich bestehenden und Entstehung eines neuen Rechtsträgers bei formwechselnder Umwandlung einer KG in eine GmbH; Wirksamkeit eines irrtümlich an eine KG gerichteten Gewerbesteuermessbescheid bei formwechselnder Umwandlung in eine GmbH; Vorliegen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Löschung eines ursprünglich bestehenden und Entstehung eines neuen Rechtsträgers bei formwechselnder Umwandlung einer KG in eine GmbH; Wirksamkeit eines irrtümlich an eine KG gerichteten Gewerbesteuermessbescheid bei formwechselnder Umwandlung in eine GmbH; Vorliegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Kein Ausgleich für Gewerbesteuerausfall wegen Fehler des Finanzamts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatz wegen verschusselter Gewerbesteuer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewerbesteuer und die formwechselnde Umwandlung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ein Fehler des Finanzamts bringt Gemeinde um Gewerbesteuer: Land schuldet keinen Ausgleich

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein Ausgleich für Fehler des Finanzamts

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gemeinde erhält keinen Ausgleich für Gewerbesteuerausfall bei Fehler des Finanzamts - Verhältnis zwischen Finanzämtern und Gemeinden nicht mit privatrechtlichem Schuldverhältnis vergleichbar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1547 (Ls.)
  • VBlBW 2010, 437
  • DVBl 2010, 1582
  • DÖV 2010, 567
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 30.01.1976 - III R 60/74

    Ausschluß eines Klagerechts - Gemeinde - Grundsteuermeßbetragsbescheid -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 2 S 939/08
    Die Gemeinde kann danach gegen einen von ihr für falsch gehaltenen Grundsteuermessbescheid grundsätzlich keine Klage erheben (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. u. a. Urt. v. 30.1.1976 - III R 60/74 - BFHE 118, 285; Urt. v. 21.10.1970 - I R 94/68 - BFHE 100, 295).

    Daran ist richtig, dass der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 30.1.1976 - III R 60/74 - (BFHE 118, 285), mit dem er die Verfassungsmäßigkeit des § 40 Abs. 3 FGO bestätigt hat, auch auf die Folgen hingewiesen hat, die es für die Rechtssicherheit, nämlich für das Vertrauen der Steuerpflichtigen in die Bestandskraft der Steuerbescheide, hätte, wenn man den Steuergläubigern - außer den Gemeinden auch dem Bund, den Ländern hinsichtlich der von Bundesfinanzbehörden verwalteten Biersteuer, den Kirchen und den berufsständischen Kammern bezüglich ihrer Beiträge - ein Klagerecht einräumen würde.

    Finanzämter und Gemeinden stehen daher im Gewerbesteuerverfahren nicht in einem Über- und Unterordnungsverhältnis, sondern haben als gleichgeordnete Rechtsträger - nacheinander tätig werdend - nach Maßgabe des Grundgesetzes und des Landesrechts das Grundsteuergesetz zu vollziehen (vgl. BFH, Urt. v. 30.1.1976 - III R 60/74 - BFHE 118, 285; BGH, Beschl. v. 25.9.2003 - III ZR 362/02 - NVwZ 2004, 127).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urt. v. 30.1.1976 - III R 60/74 - BFHE 118, 285; Urt. v. 21.10.1970 - I R 94/68 - BFHE 100, 295) verstößt diese Regelung nicht gegen Art. 19 Abs. 4 GG, da die hebeberechtigten Gemeinden durch zu niedrig festgesetzte Steuermessbeträge nicht in ihren Rechten verletzt seien.

  • BGH, 25.09.2003 - III ZR 362/02

    Drittbezogenheit von Amtspflichten des Finanzamts bei Festsetzung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 2 S 939/08
    Finanzämter und Gemeinden stehen daher im Gewerbesteuerverfahren nicht in einem Über- und Unterordnungsverhältnis, sondern haben als gleichgeordnete Rechtsträger - nacheinander tätig werdend - nach Maßgabe des Grundgesetzes und des Landesrechts das Grundsteuergesetz zu vollziehen (vgl. BFH, Urt. v. 30.1.1976 - III R 60/74 - BFHE 118, 285; BGH, Beschl. v. 25.9.2003 - III ZR 362/02 - NVwZ 2004, 127).

    Aus diesem Verhältnis zwischen Finanzämtern und Gemeinden im Gewerbesteuerverfahren hat der Bundesgerichtshof (Beschl. v. 25.9.2003, aaO) geschlossen, dass eine Gemeinde, die wegen des Verhaltens des Finanzamts einen Gewerbesteuerausfall erlitten habe, nicht gemäß § 839 Abs. 1 S. 1 BGB Schadensersatz verlangen könne, da Pflichten, die den Beteiligten im Interesse der Förderung des gemeinsam angestrebten Ziels oblägen, nicht als drittgerichtete Amtspflichten angesehen werden könnten, deren Verletzung außenrechtliche Amtshaftungsansprüche der geschädigten Körperschaft auslöse.

  • BVerfG, 27.01.2010 - 2 BvR 2185/04

    Mindesthebesatz von 200 % bei der Gewerbesteuer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 2 S 939/08
    Aus Art. 28 Abs. 2 GG folgt aber über das in Satz 3 der Vorschrift Gewährleistete hinaus keine bestimmte Ausgestaltung des kommunalen Einnahmesystems (BVerfG, Beschl. v. 27.1.2010 - 2 BvR 2185/04 - Juris).

    Den Gemeinden ist damit aber weder eine bestimmte Höhe des Steueraufkommens noch die Gewerbesteuer als solche von Verfassungs wegen garantiert (BVerfG, Beschl. v. 27.1.2010, aaO).

  • BFH, 21.10.1970 - I R 94/68
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 2 S 939/08
    Die Gemeinde kann danach gegen einen von ihr für falsch gehaltenen Grundsteuermessbescheid grundsätzlich keine Klage erheben (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. u. a. Urt. v. 30.1.1976 - III R 60/74 - BFHE 118, 285; Urt. v. 21.10.1970 - I R 94/68 - BFHE 100, 295).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urt. v. 30.1.1976 - III R 60/74 - BFHE 118, 285; Urt. v. 21.10.1970 - I R 94/68 - BFHE 100, 295) verstößt diese Regelung nicht gegen Art. 19 Abs. 4 GG, da die hebeberechtigten Gemeinden durch zu niedrig festgesetzte Steuermessbeträge nicht in ihren Rechten verletzt seien.

  • VG Karlsruhe, 21.02.2008 - 6 K 2136/07

    Versäumnis der Landesfinanzverwaltung innerhalb der steuerlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 2 S 939/08
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 21. Februar 2008 - 6 K 2136/07 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 21.2.2008 - 6 K 2136/07 - zu ändern, die Bescheide der Oberfinanzdirektion vom 24.1.

  • BFH, 21.10.1985 - GrS 4/84

    Wirksamkeit von Verwaltungsakten - GmbH als Adressat - Erlöschen durch Umwandlung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 2 S 939/08
    Hiervon ist der Bundesfinanzhofs u.a. für den Fall ausgegangen, dass der Adressat des Verwaltungsakts eine Gesellschaft ist, die bei Erlass des Verwaltungsakts durch Umwandlung erloschen war und daher in diesem Zeitpunkt nicht mehr existierte (vgl. u. a. Urt. v. 25.1.2006 - I R 52/05 - BFH/NV 2006, 1243; Beschl. des Großen Senats v. 21.10.1985 - GrS 4/84 - BFHE 145, 110).

    Im Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 21.10.1985 (aaO) ging es um die Umwandlung einer GmbH in eine KG auf der Grundlage des seinerzeit geltenden Umwandlungsgesetzes vom 6.11.1969.

  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 294/05

    Zurechnung des Verschuldens eines mit Straßenbauarbeiten beauftragten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 2 S 939/08
    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, entspricht die sinngemäße Anwendung des vertraglichen Schuldrechts als Ausdruck allgemeiner Rechtsgedanken auch auf öffentlich-rechtliche Verhältnisse der ständigen Rechtsprechung, wenn eine besonders enge, mit einem privatrechtlichen Schuldverhältnis vergleichbare Beziehung des Einzelnen zum Staat oder zur Verwaltung begründet worden ist und mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung ein Bedürfnis für eine angemessene Verteilung der Verantwortung innerhalb des öffentlichen Rechts besteht (vgl. u. a. BGH, Urt. v. 11.1.2007 - III ZR 294/05 - NJW-RR 2007, 457 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 31.89

    Bauordnungsrecht: Gemeindlicher Anspruch auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 2 S 939/08
    Die Klägerin verweist in diesem Zusammenhang zu Recht auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 12.12.1991 - 4 C 31.89 - NVwZ 1992, 878), wonach die Gemeinde in ihrer Planungshoheit verletzt wird, wenn die Bauaufsichtsbehörde sich im Baugenehmigungsverfahren über ein ausdrücklich versagtes Einvernehmen der Gemeinde hinwegsetzt oder die Behörde rechtsirrig die Baugenehmigungsfreiheit eines Vorhabens annimmt und aus diesem Grund die bei Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens notwendige Beteiligung der Gemeinde unterlässt.
  • BGH, 23.02.2006 - III ZR 164/05

    Haftung des Jugendamts bei vorläufiger Unterbringung in einer Pflegefamilie

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 2 S 939/08
    Vertragsähnliche Beziehungen, die die Anwendung des vertraglichen Schuldrechts erlauben, hat der Bundesgerichtshof hingegen im Verhältnis eines Anschlussnehmers zur Gemeinde hinsichtlich des Betriebs einer gemeindlichen Abwasserkanalisation, beim Betrieb der Wasserversorgung als öffentliche Einrichtung, für ein Nutzungsverhältnis zwischen dem Benutzer und dem hoheitlichen Träger eines kommunalen Schlachthofs und für das Rechtsverhältnis zwischen dem Bund und dem Träger der Beschäftigungsstelle angenommen, das mit der Anerkennung einer privatrechtlich organisierten Beschäftigungsstelle des Zivildienstes nach § 4 ZDG begründet wird (vgl. BGH, Urt. v. 23.2.2006 - III ZR 164/05 - BGHZ 166, 268).
  • BFH, 24.01.2008 - V R 36/06

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage wegen Nichtigkeit eines Verwaltungsakts -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 2 S 939/08
    Die herrschende Meinung in der Literatur geht dagegen in diesen Fällen von einem die Behörde bindenden, feststellenden Verwaltungsakt aus (vgl. die Nachweise zum Meinungsstand im Urteil des BFH vom 24.1.2008 - V R 36/06 - BFHE 220, 208).
  • BFH, 30.09.2003 - III R 6/02

    Erhöhte Investitionszulage nach § 5 InvZulG bei Formwechsel

  • BFH, 08.10.2008 - I R 3/06

    Steuerliche Behandlung von Versorgungsverpflichtungen bei Umwandlung einer

  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99

    Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung

  • BFH, 25.01.2006 - I R 52/05

    VA - Adressat

  • BVerwG, 15.06.2011 - 9 C 4.10

    Klagebefugnis, Gewerbesteuer, Gewerbesteuermessbescheid, Besteuerungsgrundlagen,

    Die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung hat der Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 29. März 2010 (KStZ 2011, 33 = VBlBW 2010, 437) zurückgewiesen.
  • FG Köln, 14.01.2016 - 13 K 1398/13

    Ausschluss einer Gemeinde von der Erhebung einer Klage gegen

    9 C 4/10, BVerwGE 140, 34 unter II.1.), geht auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit davon aus, § 40 Abs. 3 FGO schließe grundsätzlich eine Klage gegen einen fehlerhaften Messbescheid außerhalb des in § 40 Abs. 3 FGO umschriebenen Bereichs aus (vgl. z.B. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. März 2010 2 S 939/08, KStZ 2011, 33; in BVerwG 140, 34; BVerwG-Urteil vom 27. Januar 1995 8 C 30/92, BStBl II 1995, 522 mit umfangreicher Darlegung der Gesetzgebungsgeschichte zur Einführung der Teilnahmerechte nach § 21 Abs. 3 FVG zum Ausgleich der Abschaffung der Rechtsmittelbefugnis der Gemeinden gegen Steuermessbescheide der Finanzämter).
  • SG Karlsruhe, 17.12.2010 - S 1 KA 575/10

    Medizinisches Versorgungszentrum - Umwandlung des Trägers von GmbH in

    Vielmehr besteht vor und nach dem Formwechsel ein und dasselbe Rechtssubjekt (vgl. BGH, NJW 2010, 3708; BFHE 203, 553 und 223, 115 sowie VGH Baden-Württemberg, VBlBW 2010, 437ff).
  • VG Cottbus, 27.06.2013 - 1 K 951/10

    Sonstiges

    Ungeachtet der Frage, ob dieses Rechtsinstitut auf das Verhältnis zwischen einer Kommune und einer staatlichen Behörde Anwendung findet (bejahend Fiedler/Fink, "Der Folgenbeseitigungsanspruch zwischen Trägern öffentlicher Verwaltung in der kommunalen Selbstverwaltung", DÖV 1988, 317 ff.; in diesem Sinn wohl auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. März 2010 - 2 S 939/08 -, KStZ 2011, 33, juris Rn. 34; ohne Erörterung dieses Problems: BVerwG, Beschluss vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 7 B 143.86 -, NVwZ 1987, 788, juris Rn. 3; BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2011 - BVerwG 9 C 4.10 -, BVerwGE 140, 34, juris Rn. 18) - was jedenfalls dann problematisch erscheint, wenn man den Folgenbeseitigungsanspruch als Ausprägung der Abwehrwehrfunktion der Freiheitsgrundrechte des Grundgesetzes begreift (so beispielsweise Schoch, "Der Folgenbeseitigungsanspruch", JURA 1993, 478 [480 f.]; Grzeszick in Erichsen/Ehlers, Allgemeines Verwaltungsrecht, § 45 Rn. 118 ff.; offen: BVerwG, Urteil vom 25. August 1971 - BVerwG IV C 23.69 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 58, juris Rn. 15 f.; anders: BVerwG, Urteil vom 19. Juli 1984 - BVerwG 3 C 81.82 -, BVerwGE 69, 366, juris Rn. 30 [rechtliche Grundlage in Art. 20 Abs. 3 GG]) - und worin konkret das auf Seiten der Klägerin beeinträchtigte subjektive Recht bestehen soll, vermag dieser Anspruch schon nach seinem Inhalt das hier fragliche Leistungsbegehren der Klägerin nicht zu tragen.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2015 - NC 9 S 1499/14

    Vergabe außerkapazitärer Studienplätze; verwaltungsrechtliches Schuldverhältnis;

    Die sinngemäße Anwendung des vertraglichen Schuldrechts als Ausdruck allgemeiner Rechtsgedanken auch auf öffentlich-rechtliche Verhältnisse entspricht der ständigen Rechtsprechung, wenn eine besonders enge, mit einem privatrechtlichen Schuldverhältnis vergleichbare Beziehung des Einzelnen zum Staat oder zur Verwaltung begründet worden ist und mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung ein Bedürfnis für eine angemessene Verteilung der Verantwortung innerhalb des öffentlichen Rechts besteht (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.03.2010 - 2 S 939/08 -, VBlBW 2010, 437).
  • VG Cottbus, 22.08.2013 - 1 K 1019/12

    Schulrecht

    Es kommt weder zu einer Gesamtrechtsnachfolge noch bedarf es der Übertragung der einzelnen Vermögensgegenstände (vgl. BFH, Urteil vom 8. Oktober 2008 - I R 3/06 -, BFHE 223, 115, juris Rn. 21; BFH, Urteil vom 14. Februar 2007 - II R 66/05 -, BFHE 217, 176, juris Rn. 13; BFH, Urteil vom 30. September 2003 - III R 6/02 -, BFHE 203, 553, juris Rn. 16 f.; BFH, Beschluss vom 4. Dezember 1996 - II B 116/96 -, BFHE 181, 349, juris Rn. 9; BGH, Urteil vom 21. August 2002 - 1 StR 115/02 -, BGHSt 47, 369, juris Rn. 40; BGH, Urteil vom 27. November 2009 - LwZR 15/09 -, ZIP 2010, 377, juris Rn. 19, 22; Hessischer VGH, Urteil vom 25. Juli 2011 - 9 A 103/11 -, NuR 2012, 485, juris Rn. 36; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. März 2010 - 2 S 939/08 -, KStZ 2011, 33, juris Rn. 27; Kübler in Semler/Stengel, UmwG, 3. Aufl. 2012, § 202 Rn. 7 ff.; Meister/Klöcker in Kallmeyer, UmwG, 5. Aufl. 2013, § 202 Rn. 13 ff.; Decher in Lutter/Winter, UmwG, 4. Aufl. 2009, § 202 Rn. 7 ff., 23 ff.; Jaensch in Keßler/Kühnberger, Umwandlungsrecht, 2009, § 202 Rn. 5 ff.; Limmer in ders., Handbuch der Unternehmensumwandlung, 4. Aufl. 2012, Teil 4 Rn. 7 ff., 320 ff.; s. auch die Begründung des Gesetzentwurfs zum Umwandlungsgesetz BT-Drs.
  • VG Würzburg, 10.05.2016 - W 4 K 15.1335

    Kostenfestsetzung nach Rücknahme eines Genehmigungsantrags - Insolvenz und

    Die (gesellschaftsrechtliche) Umwandlung von einer GmbH in eine eingetragene Genossenschaft im Rahmen des Insolvenzverfahrens führt nicht zum Erlöschen des ursprünglich bestehenden und zur Entstehung eines neuen Rechtsträgers; vielmehr besteht vor und nach dem Formwechsel ein und dasselbe Rechtssubjekt fort (für einen entsprechend zu behandelnden Fall der formwechselnden Umwandlung VGH Baden-Württemberg, U.v. 29.3.2010 - 2 S 939/08 - juris Rn. 27 m. w. N.).
  • VG Würzburg, 10.05.2016 - W 4 K 15.1336

    Kostenfestsetzung nach Rücknahme eines Genehmigungsantrags - Insolvenz und

    Die (gesellschaftsrechtliche) Umwandlung von einer GmbH in eine eingetragene Genossenschaft im Rahmen des Insolvenzverfahrens führt nicht zum Erlöschen des ursprünglich bestehenden und zur Entstehung eines neuen Rechtsträgers; vielmehr besteht vor und nach dem Formwechsel ein und dasselbe Rechtssubjekt fort (für einen entsprechend zu behandelnden Fall der formwechselnden Umwandlung VGH Baden-Württemberg, U.v. 29.3.2010 - 2 S 939/08 - juris Rn. 27 m. w. N.).
  • SG Kassel, 17.12.2010 - S 1 KA 575/10
    Vielmehr besteht vor und nach dem Formwechsel ein und dasselbe Rechtssubjekt (vgl. BGH, NJW 2010, 3708 [BGH 09.06.2010 - XII ZR 171/08]; BFHE 203, 553 und 223, 115 sowie VGH Baden-Württemberg, VBlBW 2010, 437ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht