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   LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2007 - 2 Sa 109/07   

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https://dejure.org/2007,5752
LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2007 - 2 Sa 109/07 (https://dejure.org/2007,5752)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.06.2007 - 2 Sa 109/07 (https://dejure.org/2007,5752)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - 2 Sa 109/07 (https://dejure.org/2007,5752)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begrenzung des Anspruchs auf Lohnfortzahlung bei Hinzutreten einer neuen Krankheit während einer bereits bestehenden Arbeitsunfähigkeit; Beginn des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Falle der Arbeitsunfähigkeit

  • Judicialis

    LFZG § 1 Abs. 1; ; LFZG § 3 Abs. 1; ; GewO § 131 c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LFZG § 1 Abs. 1 § 3 Abs. 1
    Keine wiederholte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei einheitlichem Verhinderungsfall

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nur sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - auch bei Krankheiten-Serie?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 02.12.1981 - 5 AZR 89/80

    Lohnfortzahlungsanspruch - Anspruch auf Lohnfortzahlung - Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2007 - 2 Sa 109/07
    In diesem Fall kann der Arbeitnehmer bei entsprechender Dauer der durch beide Erkrankungen verursachten Arbeitsverhinderungen die Sechs-Wochen-Fristen einmal in Anspruch nehmen (Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalles, vgl. BAG 5 AZR 89/80 in BAGE 37, 172).
  • BAG, 12.09.1967 - 1 AZR 367/66

    Gehaltsfortzahlungsanspruch - Arbeitsverhinderung - Sechs-Wochenfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2007 - 2 Sa 109/07
    Das Bundesarbeitsgericht hat sich hier der älteren Rechtsprechung zu § 131 c Gewerbeordnung angeschlossen (vgl. BAG vom 12.09.1967, 1 AZR 367/66 = BAGE 20, 90).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2010 - 11 Sa 547/09

    Entgeltfortzahlung bei zwei selbständigen Verhinderungsfällen - Arbeitsfähigkeit

    Zwei selbständige Verhinderungsfälle liegen nur vor, wenn der Arbeitnehmer zwischen zwei Krankheiten tatsächlich arbeitet oder wenn er zwischen den beiden Krankheiten zwar arbeitsfähig war, tatsächlich aber nicht arbeiten konnte, weil er nur wenige außerhalb der Arbeitszeit liegende Stunden arbeitsfähig war (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.06.2007 - 2 Sa 109/07 - zitiert nach juris Rd-Nr. 30).

    Nur für den Fall, dass zwischen zwei Zeiträumen der Arbeitsunfähigkeit eine Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt war, die nicht zwingend mit einer Arbeitsleistung einhergehen muss, kommt es auf die Ursachen der Arbeitsunfähigkeit, also auf die zugrundeliegenden Krankheiten an (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.06.2007 - 2 Sa 109/07 - zitiert nach juris Rdnr. 32).

  • ArbG Hamburg, 10.12.2014 - 27 Ca 300/14

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Grundsatz der Einheit des

    Zwei selbständige Verhinderungsfälle liegen nur vor, wenn der Arbeitnehmer zwischen zwei Krankheiten tatsächlich arbeitet oder wenn er zwischen den beiden Krankheiten zwar arbeitsfähig war, tatsächlich aber nicht arbeiten konnte, weil er nur wenige außerhalb der Arbeitszeit liegende Stunden arbeitsfähig war (LAG Rheinland-Pfalz v. 28.06.2007 - 2 Sa 109/07 -, juris Rn. 30).

    Nur für den Fall, dass zwischen zwei Zeiträumen der Arbeitsunfähigkeit eine Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt war, die nicht zwingend mit einer Arbeitsleistung einhergehen muss, kommt es auf die Ursachen der Arbeitsunfähigkeit, also auf die zugrundeliegenden Krankheiten an (LAG Rheinland-Pfalz v. 28.06.2007 - 2 Sa 109/07 -, juris Rn. 32).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.01.2012 - 5 Sa 528/11

    Zahlungsklage - Arbeitsentgelt - Entgeltfortzahlung

    Zwei selbständige Verhinderungsfälle liegen nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer zwischen zwei Krankheitszeiten tatsächlich arbeitet oder wenn er zwischen den beiden Krankheiten zwar arbeitsfähig war, tatsächlich aber nicht arbeiten konnte, weil er nur wenige außerhalb der Arbeitszeit liegende Stunden arbeitsfähig war (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 28.06.2007 - 2 Sa 109/07 - Dörner/Luczak/Wildschütz, a. a. O., Rz. 1964 ff.).

    Nur für den Fall, dass zwischen zwei Zeiträumen der Arbeitsunfähigkeit eine Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt wird, die nicht zwingend mit einer Arbeitsleistung einhergehen muss, kommt es auf die Ursachen der Arbeitsunfähigkeit an, also auf die zugrunde liegenden Krankheiten (vgl. BAG 02.12.1981, a. a. O.; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz 28.06.2007, a. a. O.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.03.2016 - 4 Sa 161/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Grundsatz der Einheit des

    Zwei selbständige Verhinderungsfälle liegen nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer zwischen zwei Krankheiten tatsächlich arbeitet oder wenn er zwischen den beiden Krankheiten zwar arbeitsfähig war, tatsächlich aber nicht arbeiten konnte, weil er nur wenige außerhalb der Arbeitszeit liegende Stunden arbeitsfähig war (LAG Rheinland-Pfalz v. 28.06.2007 - 2 Sa 109/07 - Juris).
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