Rechtsprechung
   LAG Hamm, 24.11.1992 - 2 Sa 1090/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,13782
LAG Hamm, 24.11.1992 - 2 Sa 1090/92 (https://dejure.org/1992,13782)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24.11.1992 - 2 Sa 1090/92 (https://dejure.org/1992,13782)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24. November 1992 - 2 Sa 1090/92 (https://dejure.org/1992,13782)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,13782) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    §§ 850 h, 850 c ZPO
    Drittschuldnerprozeß: Verschleiertes Arbeitseinkommen bei Ehegattenarbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Drittschuldnerprozeß; Beweislast; Bemessung des pfändbaren Teils; Lohnpfändung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1993, 1428
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • LAG Baden-Württemberg, 20.03.2014 - 18 Sa 78/13

    Schlüssiger Vortrag im Rahmen einer Drittschuldnerklage

    bb) Für eine schlüssige Drittschuldnerklage sind darzulegen (vgl. Staab NZA 1993, 439, 440; Stöber die Forderungspfändung, 14. Aufl, Rn. 952; Schaub-Linck Arbeitsrechtshandbuch, 15. Aufl. § 89 Rn. 53 mwN.; Berscheid/Kunz/Brand/Nebeling-Schulte Praxis des Arbeitsrechts 4. Aufl. Kap 53 Rn. 194f.; Beispiel schlüssigen Vortrags nach § 114 ZPO: LAG Köln 17. Februar 2011 - 5 Ta 28/11 -, Rn. 13 zitiert nach Juris; Angaben zum Zeitpunkt der Pfändung, dem Einkommen, den Unterhaltspflichten: ArbG Ludwigshafen 23. Juli 1965 - 2 Ca 404/65 - WA 1965, 170): (1) Der Vollstreckungstitel mit Hauptsumme, Zinsen und Kosten, (2) die Pfändung und Überweisung der Bezüge des Arbeitnehmers bei dem Arbeitgeber wegen der titulierten Beträge, (3) die Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner, (4) in welchem Arbeitsverhältnis der Schuldner bei dem Drittschuldner steht und welche Art der Berufstätigkeit der Schuldner ausübt (Übersicht: Staab, NZA 1993, 439, Stöber, die Forderungspfändung, 14 Aufl, Rn. 952; Berscheid/Kunz/Brand/Nebeling-Schulte Praxis des Arbeitsrechts 4. Aufl. Kap 53 Rn. 194f.; Tschöpe-Wessel Anwaltshandbuch, 7. Aufl. 5 I Rn. 32; Darlegung der Art der ausgeübten Tätigkeit: LAG Hamburg 3. März 1986 - 2 Sa 5/86, Leitsatz 1, NZA 1987, 68; Darlegung des Lebenssachverhaltes bei Pfändung eines Mandantenkontos bei einer Rechtsanwaltskanzlei: BGH 25. März 2010 - VII ZB 11/08 - Rn 9 und 18, JurBüro 2010, 440; Zum Umfang der Tätigkeit bei Möglichkeit der Beobachtung: LAG Hamm 24. November 1992 - 2 Sa 1090/92 - zitiert nach Juris), (5) welches Nettoeinkommen dem Schuldner aus dem Arbeitsverhältnis zufließt und inwieweit es von der Pfändung erfasst wird und (6) dass trotz Pfändung und Überweisung der Forderung keine Zahlung erfolgte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht