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   LAG Hamm, 18.03.2009 - 2 Sa 1108/08   

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https://dejure.org/2009,7135
LAG Hamm, 18.03.2009 - 2 Sa 1108/08 (https://dejure.org/2009,7135)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18.03.2009 - 2 Sa 1108/08 (https://dejure.org/2009,7135)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18. März 2009 - 2 Sa 1108/08 (https://dejure.org/2009,7135)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksame Formularklausel zur Pauschalisierung von Überstunden

  • Judicialis

    BGB § 307 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 305 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 1
    Unwirksame Formularklausel zur Pauschalisierung von Überstunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Unwirksamkeit einer pauschalen Überstundenvergütung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Pauschale für Überstunden!

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Pauschalisierungsabrede bei Überstunden unwirksam

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 18.03.2008 - 9 AZR 186/07

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Hamm, 18.03.2009 - 2 Sa 1108/08
    Eine Inhaltskontrolle von Arbeitsbedingungen findet vorliegend unabhängig davon statt, ob es sich hier um Vertragsbedingungen handelt, die für eine Vielzahl von Fällen vorformuliert worden sind, denn Arbeitsverträge sind Verbraucherverträge i.S.v. § 310 Abs. 3 BGB, so dass die §§ 307 bis 309 BGB auch dann anzuwenden sind, wenn es sich gemäß § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB um eine vorformulierte Vertragsbedingung handelt, die nur zur einmaligen Verwendung bestimmt ist (BAG vom 25.05.2005 - 5 AZR 572/04, AP Nr. 1 zu § 310 BGB; BAG vom 15.02.2007 - 6 AZR 286/06, NZA 2007, 614; BAG vom 18.03.2008 - 9 AZR 186/07, NZA 2008, 1004).

    Weil der Arbeitsvertrag zahlreiche formelhafte Klauseln enthält und nicht auf die individuelle Vertragssituation des Klägers zugeschnitten ist, spricht im Übrigen schon der Anschein für seine Mehrfachverwendung (BAG vom 01.03.2006 - 5 AZR 363/05, BB 2006, 1282; BAG vom 18.03.2008 - 9 AZR 186/07, NZA 2008, 1004).

  • LAG Hamm, 11.07.2007 - 6 Sa 410/07

    AGB-Kontrolle von Pauschalisierungsabrede bei Überstunden, Überraschungsklausel,

    Auszug aus LAG Hamm, 18.03.2009 - 2 Sa 1108/08
    Eine arbeitsvertragliche Vereinbarung, wonach erforderliche Überstunden des Arbeitnehmers mit der monatlichen Vergütung abgegolten sind, ist gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam (im Anschluss an LAG Hamm vom 11.07.2007 - 6 Sa 410/07).

    Das Berufungsgericht folgt insoweit der 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts (Urteil vom 11.07.2007 - 6 Sa 410/07), die auch das Arbeitsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat.

  • BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 215/04

    Sondervergütung bei unbefristeter Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 18.03.2009 - 2 Sa 1108/08
    Bereits der äußere Anschein des in der Berufungsinstanz vorgelegten vollständigen Arbeitsvertrages (Bl. 135 bis 144 GA) spricht für eine vorformulierte und standardisierte Verwendung (vgl. BAG vom 26.01.2005 - 10 AZR 215/04, AP Nr. 260 zu § 611 BGB Gratifikation; HWK/Gotthardt, 3. Aufl., § 305 BGB Rdnr. 14).
  • OLG Frankfurt, 22.11.1990 - 6 U 161/89
    Auszug aus LAG Hamm, 18.03.2009 - 2 Sa 1108/08
    Vorformulierte Geschäftsbedingungen können auch dann vorliegen, wenn es sich zwar um einen Vertrag für den Einzelfall handelt, sich dieser aber aus mehrfach verwendeten Textbausteinen zusammensetzt (OLG Frankfurt vom 22.11.1990 - 6 U 161/89, NJW 1991, 1489).
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Hamm, 18.03.2009 - 2 Sa 1108/08
    Eine Inhaltskontrolle von Arbeitsbedingungen findet vorliegend unabhängig davon statt, ob es sich hier um Vertragsbedingungen handelt, die für eine Vielzahl von Fällen vorformuliert worden sind, denn Arbeitsverträge sind Verbraucherverträge i.S.v. § 310 Abs. 3 BGB, so dass die §§ 307 bis 309 BGB auch dann anzuwenden sind, wenn es sich gemäß § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB um eine vorformulierte Vertragsbedingung handelt, die nur zur einmaligen Verwendung bestimmt ist (BAG vom 25.05.2005 - 5 AZR 572/04, AP Nr. 1 zu § 310 BGB; BAG vom 15.02.2007 - 6 AZR 286/06, NZA 2007, 614; BAG vom 18.03.2008 - 9 AZR 186/07, NZA 2008, 1004).
  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 363/05

    Anrechnung von Tariferhöhungen auf Zulagen - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Hamm, 18.03.2009 - 2 Sa 1108/08
    Weil der Arbeitsvertrag zahlreiche formelhafte Klauseln enthält und nicht auf die individuelle Vertragssituation des Klägers zugeschnitten ist, spricht im Übrigen schon der Anschein für seine Mehrfachverwendung (BAG vom 01.03.2006 - 5 AZR 363/05, BB 2006, 1282; BAG vom 18.03.2008 - 9 AZR 186/07, NZA 2008, 1004).
  • BAG, 15.02.2007 - 6 AZR 286/06

    Aufhebungsvertrag oder nachträgliche Befristung - Überraschungsklausel

    Auszug aus LAG Hamm, 18.03.2009 - 2 Sa 1108/08
    Eine Inhaltskontrolle von Arbeitsbedingungen findet vorliegend unabhängig davon statt, ob es sich hier um Vertragsbedingungen handelt, die für eine Vielzahl von Fällen vorformuliert worden sind, denn Arbeitsverträge sind Verbraucherverträge i.S.v. § 310 Abs. 3 BGB, so dass die §§ 307 bis 309 BGB auch dann anzuwenden sind, wenn es sich gemäß § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB um eine vorformulierte Vertragsbedingung handelt, die nur zur einmaligen Verwendung bestimmt ist (BAG vom 25.05.2005 - 5 AZR 572/04, AP Nr. 1 zu § 310 BGB; BAG vom 15.02.2007 - 6 AZR 286/06, NZA 2007, 614; BAG vom 18.03.2008 - 9 AZR 186/07, NZA 2008, 1004).
  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 517/09

    AGB-Kontrolle - Überstundenpauschalierungsabrede

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 18. März 2009 - 2 Sa 1108/08 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.06.2010 - 15 Sa 166/10

    Zur Darlegungs- und Beweislast und Verwirkung bei einer Klage auf

    Von den Landesarbeitsgerichten werden pauschale Überstundenabgeltungsklauseln als intransparent und teilweise zusätzlich auch als unangemessene Benachteiligung i. S. von § 307 Abs. 1 Satz 1BGB beurteilt (LAG Düsseldorf a.a.O. Rd-Nr. 145 ff.; LAG Hamm vom 11.07.2007 - 6 Sa 410/07 - juris Rd-Nr. 35 ff.; LAG Hamm vom 18.03.2009 - 2 Sa 1108/08 - juris Rd-Nr. 20, Revision beim BAG - 5 AZR 517/09; zur früheren Rechtslage ohne Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen LAG Köln vom 20.12.2001 - 6 Sa 965/01 - AiB 2003, 563).
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