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   LAG München, 16.06.2016 - 2 Sa 1146/15   

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https://dejure.org/2016,50854
LAG München, 16.06.2016 - 2 Sa 1146/15 (https://dejure.org/2016,50854)
LAG München, Entscheidung vom 16.06.2016 - 2 Sa 1146/15 (https://dejure.org/2016,50854)
LAG München, Entscheidung vom 16. Juni 2016 - 2 Sa 1146/15 (https://dejure.org/2016,50854)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW

    § 14 Abs. 1 Nr. 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG),... § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG, § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG, § 14 Abs. 4 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 33 Abs. 3 GG, § 9 TzBfG, Art. 31 Abs. 3 BayHSchPG, §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, §§ 64 Abs. 1, 2c, 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 91a ZPO, § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, § 14 Abs. 1 TzBfG, § 14 Abs. 2 TzBfG, § 242 BGB, Art. 5 Abs. 1 Satz 1 BayHSchPG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 72a ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages im Hochschulbereich auf Grund europarechtskonformer Auslegung

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG
    Haushaltsbefristung

  • rewis.io

    Wirksamkeit einer Befristung bei vorübergehendem Bedarf an der Arbeitsleistung sowie bei Vergütung aus Haushaltsmitteln

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7
    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages im Hochschulbereich auf Grund europarechtskonformer Auslegung

  • rechtsportal.de

    TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7
    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages im Hochschulbereich auf Grund europarechtskonformer Auslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 27.10.2010 - 7 AZR 485/09

    Befristung - Haushalt - Unionsrecht

    Auszug aus LAG München, 16.06.2016 - 2 Sa 1146/15
    Sie verweist in diesen Zusammenhang auf das Urteil des BAG vom 15.11.2011 - 7 AZR 394/10 (gemeint ist offensichtlich die Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union vom 27.10.2010 - 7 AZR 485/09 (A)).

    In seiner Vorlage vom 27.10.2010 - 7 AZR 485/09 (A) - hat das BAG zwar den Gerichtshof der Europäischen Union um Beantwortung der Frage gebeten, ob der Umstand, dass öffentliche Arbeitgeber nach deutschem Recht keine Verpflichtungen eingehen dürfen, die haushaltsrechtlich nicht gedeckt sind, es nach § 5 Nr. 1a der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge (EGRL 70/99) sachlich rechtfertigt, für sie einen zusätzlichen Befristungstatbestand zu schaffen, auf den sich private Arbeitgeber nicht berufen können.

  • ArbG Passau, 21.10.2015 - 5 Ca 939/14

    Sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags

    Auszug aus LAG München, 16.06.2016 - 2 Sa 1146/15
    Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts G vom 21.10.2015 - 5 Ca 939/14 - wird als unzulässig verworfen, soweit die Klägerin begehrt, den Beklagten zu einer Zustimmung zur Verlängerung der Arbeitszeit der Klägerin ab dem 01.10.2014 zu verurteilen.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts G vom 21.10.2015 - 5 Ca 939/14 - wird abgeändert.

  • BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 225/11

    Befristung - Haushalt und Vertretung - aufeinanderfolgende befristete

    Auszug aus LAG München, 16.06.2016 - 2 Sa 1146/15
    Es genüge, dass er als Rechtfertigungsgrund für die Befristung bei Vertragsschluss objektiv vorliege (BAG vom 13.02.2013 - 7 AZR 225/11 - NZA 2013, 777).

    Die von der Klägerin geäußerten Zweifel an der Wirksamkeit von § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG seien in dem vorliegenden Fall nicht von Belang, denn das BAG sei im Urteil vom 13.02.2013 - 7 AZR 225/11 - davon ausgegangen, dass eine Haushaltsbefristung grundsätzlich zulässig sei.

  • EuGH, 26.01.2012 - C-586/10

    Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen

    Auszug aus LAG München, 16.06.2016 - 2 Sa 1146/15
    Das Arbeitsgericht hat die vom BAG entwickelten und auf die Rechtsprechung des EuGH (insbesondere Urteil vom 26.01.2012 - C-586/10 - Kücük - NZA 2012, 135) basierenden Grundsätze des institutionellen Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) zutreffend dargestellt und ohne Rechtsfehler auf den vorliegenden Fall angewendet.
  • BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 728/09

    Befristung - Haushalt - Selbstverwaltungskörperschaft

    Auszug aus LAG München, 16.06.2016 - 2 Sa 1146/15
    In späteren Entscheidungen hat das BAG jedoch von einer Vorlage an den EuGH abgesehen und insbesondere in seinem Urteil vom 09.03.2011 - 7 AZR 728/09 - Ausführungen gemacht, die dafür sprechen, dass § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG europarechtskonform ausgelegt werden kann.
  • BAG, 18.07.2007 - 5 AZR 854/06

    Öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis

    Auszug aus LAG München, 16.06.2016 - 2 Sa 1146/15
    Auch nach der ständigen Rechtsprechung des BAG können an Hochschulen neben Beamtenverhältnissen und Arbeitsverhältnissen auch öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse eigener Art begründet werden (BAG, Urteil vom 18.07.2007 - 5 AZR 854/06 - und vom 14.09.2011 - 10 AZR 466/10).
  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 466/10

    Wissenschaftlicher Mitarbeiter - öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis

    Auszug aus LAG München, 16.06.2016 - 2 Sa 1146/15
    Auch nach der ständigen Rechtsprechung des BAG können an Hochschulen neben Beamtenverhältnissen und Arbeitsverhältnissen auch öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse eigener Art begründet werden (BAG, Urteil vom 18.07.2007 - 5 AZR 854/06 - und vom 14.09.2011 - 10 AZR 466/10).
  • BAG, 14.11.2001 - 7 AZR 568/00

    Tarifvertraglicher Einstellungsanspruch

    Auszug aus LAG München, 16.06.2016 - 2 Sa 1146/15
    Dies gelte selbst dann, wenn der öffentliche Arbeitgeber die Stellenbesetzung in Kenntnis des Einstellungsverlangens eines anderen Arbeitnehmers vorgenommen habe (BAG vom 14.11.2001 - 7 AZR 568/00 - NZA 2002, 392).
  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 497/97

    Kündigung gegenüber einem Hochschullehrer wegen repressiven Verhaltens in der DDR

    Auszug aus LAG München, 16.06.2016 - 2 Sa 1146/15
    Andernfalls ist die Berufung insgesamt unzulässig (BAG vom 11.3.1998 - 2 AZR 497/97 -NZA 1998, 959 m.w.N.).
  • BAG, 14.02.2007 - 7 AZR 193/06

    Befristung - Haushalt

    Auszug aus LAG München, 16.06.2016 - 2 Sa 1146/15
    Eine zeitliche Übereinstimmung der Dauer des Arbeitsvertrages und der Laufzeit der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sei nicht erforderlich (BAG vom 14.02.2007 - 7 AZR 193/06 - NZA 2007, 871).
  • BAG, 15.12.2011 - 7 AZR 394/10

    Wirksamkeit der Befristung einer Arbeitszeiterhöhung

  • BAG, 23.05.2018 - 7 AZR 16/17

    Befristung - Haushalt - Rechtsmissbrauch

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 16. Juni 2016 - 2 Sa 1146/15 - aufgehoben.
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