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   LAG Niedersachsen, 11.06.2014 - 2 Sa 125/14   

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https://dejure.org/2014,18448
LAG Niedersachsen, 11.06.2014 - 2 Sa 125/14 (https://dejure.org/2014,18448)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.06.2014 - 2 Sa 125/14 (https://dejure.org/2014,18448)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Juni 2014 - 2 Sa 125/14 (https://dejure.org/2014,18448)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf vollständig erworbenen Urlaubsanspruch bei Wechsel in Teilzeitbeschäftigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf vollständig erworbenen Urlaubsanspruch bei Wechsel in Teilzeitbeschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wechsel in eine Teilzeitbeschäftigung - und der bereits erworbene Urlaubsanspruch

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verkürzung des Urlaubsanspruchs bei Änderung der Verteilung der Arbeitszeit auf weniger Arbeitstage in einer Kalenderwoche

  • arbeitsrechtsiegen.de (Kurzinformation)

    Urlaubskürzung bei Wechsel von Vollzeitarbeitsverhältnis in eine Teilzeittätigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Bei Wechsel von Vollzeit zur Teilzeit wird erworbener Urlaub nicht gekürzt

Besprechungen u.ä.

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsprechungswechsel nach EuGH-Entscheid: Arbeitnehmer behalten bei Wechsel in Teilzeit vollen Resturlaubsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2014, 527
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 13.06.2013 - C-415/12

    Brandes - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.06.2014 - 2 Sa 125/14
    Bei einer Änderung der Verteilung der Arbeitszeit auf weniger Arbeitstage in einer Kalenderwoche im Verlauf eines Kalenderjahres verkürzt sich die Dauer des dem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs nicht entsprechend, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub in dem Zeitraum, in dem er vollbeschäftigt war, nicht nehmen konnte (EuGH, 13. Juni 2013 C 415/12 ).

    Mit Beschluss vom 13. Juni 2013 hat der EuGH (- C 415/12 - C.-) erkannt (Bl. 111 ff d.A.):.

    Dies folge aus dem Beschluss des EuGH vom 13. Juni 2013 (- C-415/12 - C. -).

    Das Arbeitsgericht Nienburg folgt mit seiner Entscheidung dem Beschluss des EuGH vom 13. Juni 2013 (- C-415/12 - C. - EzA Richtlinie 97/81 EG - Vertrag 1999 Nr. 2) und wendet sich gegen die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes seit der Entscheidung vom 28. April 1998 (- 9 AZR 314/97 - AP BUrlG § 3 Nr. 7).

    Der EuGH führt aus, eine andere Auffassung verwechsele Ruhepausen, die dem Zeitabschnitt eines tatsächlich genommenen Urlaubs entspricht, und die normale berufliche Inaktivität während eines Zeitraumes, in dem der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsverhältnisses nicht zu arbeiten braucht (EuGH, 13. Juni 2013 - C 415/12 - RdNr. 41).

  • BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 314/97

    Neuberechnung der Dauer des Urlaubs bei Verringerung der Zahl der wöchentlichen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.06.2014 - 2 Sa 125/14
    Das Arbeitsgericht Nienburg folgt mit seiner Entscheidung dem Beschluss des EuGH vom 13. Juni 2013 (- C-415/12 - C. - EzA Richtlinie 97/81 EG - Vertrag 1999 Nr. 2) und wendet sich gegen die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes seit der Entscheidung vom 28. April 1998 (- 9 AZR 314/97 - AP BUrlG § 3 Nr. 7).

    So hatte bereits Homeister in seiner Anmerkung zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes in BB 1999, 798 ff. ausgeführt, dass die Berechnungsweise des Bundesarbeitsgerichtes seiner Ansicht nach nicht zulässig sei.

  • EuGH, 22.04.2010 - C-486/08

    Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols - Sozialpolitik -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.06.2014 - 2 Sa 125/14
    Aus der Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union (im Folgenden: EuGH) vom 22. April 2010 (- C 486/08 - Tirol) folge, dass bei einer Änderung des Beschäftigungsausmaßes der bis dahin nicht verbrauchte Jahresurlaub nicht dem neuen Beschäftigungsausmaß anzupassen sei.

    Maßgebend ist, dass das beklagte Land spätestens seit Bekanntwerden der Entscheidung des EuGH vom 22. April 2010 (- C-486/08 - Tirol - NZA 2010, 557) damit rechnen musste, dass der EuGH die in dem Vorabentscheidungsersuchen gestellte Rechtsfrage abweichend von der bisherigen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes beantworten werde.

  • ArbG Nienburg, 19.12.2013 - 2 Ca 257/12
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.06.2014 - 2 Sa 125/14
    Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Nienburg vom 19. Dezember 2013 - 2 Ca 257/12 Ö - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Nienburg vom 19. Dezember 2013 - 2 Ca 257/12 Ö - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.06.2014 - 2 Sa 125/14
    Der Bürger darf dennoch auf die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung festgestellte Rechtslage vertrauen, wenn sich eine Änderung der Rechtsprechung nicht im Rahmen der vorhersehbaren Entwicklung hält (BAG, 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - BAGE 130, 119).
  • EuGH, 08.11.2012 - C-229/11

    Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub kann bei in einem Sozialplan vereinbarter

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.06.2014 - 2 Sa 125/14
    Der Grundsatz kann jedoch nicht nachträglich auf einen Anspruch auf Jahresurlaub angewandt werden, der in der Zeit der Vollzeitbeschäftigung erworben wurde (EuGH, 8. November 2012 - C-229/11 und C- 230/11 - Heimann und Toltschin - , NZA 2012, 1237).
  • BAG, 19.06.2012 - 1 ABR 19/11

    Gesamtbetriebsrat - Zuständigkeit - Schichtrahmenplan

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.06.2014 - 2 Sa 125/14
    Der Grundsatz kann jedoch nicht nachträglich auf einen Anspruch auf Jahresurlaub angewandt werden, der in der Zeit der Vollzeitbeschäftigung erworben wurde (EuGH, 8. November 2012 - C-229/11 und C- 230/11 - Heimann und Toltschin - , NZA 2012, 1237).
  • OVG Saarland, 23.09.2015 - 1 A 219/14

    Ausgleich für verfallenen Resturlaub; Verletzung der Hinweispflicht des § 83 Abs.

    Dies ist in der Arbeitsgerichtsbarkeit für inhaltlich vergleichbare Regelungen seit Februar 2015 - zu Recht auch in Bezug auf Kürzungen, die durch eine Reduzierung der Wochenarbeitstage während des laufenden Urlaubsjahres veranlasst sind - höchstrichterlich geklärt(BAG, Urteil vom 10.2.2015 - 9 AZR 53/14 (F) -, juris) und war in der dortigen Instanzrechtsprechung in Reaktion auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs schon zuvor anerkannt.(ArbG Nienburg, Urteil vom 18.12.2013 - 2 Ca 257/12 Ö -, und LAG Niedersachsen, Urteil vom 11.6.2014 - 2 Sa 125/14 -, jew. juris).

    Dieses Verständnis der vom Europäischen Gerichtshof gewählten Formulierung, der Arbeitnehmer dürfe tatsächlich nicht die Möglichkeit gehabt haben, seinen Urlaubsanspruch auszuüben, liegt auch der neueren arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung zugrunde(LAG Niedersachsen, Urteil vom 11.6.2014, a.a.O., Rdnrn. 57 f.) und überzeugt.

  • VG Aachen, 12.03.2015 - 1 K 2974/13

    Arbeitstage; Beamte; Berchnung; Erholungsurlaub; europarechtlich; Hinderung;

    EU 2010, Nr. C 161, juris Rn. 34 m. w. N., und vom 13. Juni 2013 - C-415/12 -, a.a.O. Rn. 32; BAG, Urteil vom 10. Februar 2015 - 9 AZR 53/14 (F) -, a.a.O.; LAG Niedersachsen, Urteil vom 11. Juni 2014 - 2 Sa 125/14 -, juris.
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