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   LAG Berlin-Brandenburg, 26.01.2018 - 2 Sa 1365/17   

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LAG Berlin-Brandenburg, 26.01.2018 - 2 Sa 1365/17 (https://dejure.org/2018,13387)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.01.2018 - 2 Sa 1365/17 (https://dejure.org/2018,13387)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Januar 2018 - 2 Sa 1365/17 (https://dejure.org/2018,13387)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte in der Systemgastronomie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte in der Systemgastronomie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Baden-Württemberg, 13.10.2016 - 3 Sa 34/16

    Anschlussverbot - Befristung - Verzugsschadenpauschale - arbeitsrechtliche

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.01.2018 - 2 Sa 1365/17
    Die Beklagte war in Verzug, § 288 Abs. 5 BGB gilt auch für Arbeitsverhältnisse (vgl. nur die Begründung des LAG Berlin-Brandenburg 14.11.2017 - 11 Sa 1102/17 - zitiert nach juris, Rz. 135 ff; LAG Baden-Württemberg 13.10.2016 - 3 Sa 34/16 - zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg 22.03.2017 - 15 Sa 1992/16 - zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 27.10.2017 - 10 Sa 308/17 - zitiert nach juris; LAG Baden-Württemberg 09.10.2017 - 4 Sa 8/17 - zitiert nach juris; LAG Köln 16.08.2017 - 3 Sa 15/17 - zitiert nach juris).
  • BAG, 14.09.2016 - 4 AZR 1006/13

    Rückkehr in eine alte Vergütungsgruppe - Einordnung zwischen Eingangs- und

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.01.2018 - 2 Sa 1365/17
    Diese Möglichkeit scheidet aus, wenn den Tarifvertragsparteien ein Spielraum zur Lückenschließung bleibt und es ihnen wegen der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie überlassen bleiben muss, die von ihnen für angemessen gehaltene Regelung selbst zu finden (vgl. nur BAG 14.09.2016 - 4 AZR 1006/13 - zitiert nach juris, Rz. 21 m. w. N.).
  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 589/15

    Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitarbeit - Auslegung eines Haustarifvertrags

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.01.2018 - 2 Sa 1365/17
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. nur BAG 26.04.2017 - 10 AZR 589/15 - zitiert nach juris Rz. 14 m. w. N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.03.2017 - 15 Sa 1992/16

    Beitreibungskostenpauschale im Arbeitsverhältnis - Abrechnung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.01.2018 - 2 Sa 1365/17
    Die Beklagte war in Verzug, § 288 Abs. 5 BGB gilt auch für Arbeitsverhältnisse (vgl. nur die Begründung des LAG Berlin-Brandenburg 14.11.2017 - 11 Sa 1102/17 - zitiert nach juris, Rz. 135 ff; LAG Baden-Württemberg 13.10.2016 - 3 Sa 34/16 - zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg 22.03.2017 - 15 Sa 1992/16 - zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 27.10.2017 - 10 Sa 308/17 - zitiert nach juris; LAG Baden-Württemberg 09.10.2017 - 4 Sa 8/17 - zitiert nach juris; LAG Köln 16.08.2017 - 3 Sa 15/17 - zitiert nach juris).
  • LAG Düsseldorf, 11.07.2017 - 14 Sa 340/17

    Auslegung des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer und Auszubildenden der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.01.2018 - 2 Sa 1365/17
    Die Beklagte meint, dass § 5 Ziff. 5 MTV entweder direkt gelte, ein Anspruch der Klägerin also nur dann bestehe, wenn sie monatlich über 169 Stunden gearbeitet hätte, was unstreitig nicht der Fall sei, oder ergänzend jedenfalls so zu verstehen sei, dass ein Mehrarbeitszuschlag bei Teilzeitbeschäftigten, die eine Jahresarbeitszeit vereinbart hätten, erst dann bestehe, wenn sie die Jahresarbeitszeit einer Vollzeitkraft, also 2028 Stunden, überschritten hätte, und beruft sich auf entsprechende Rechtsprechung der Instanzgerichte, u.a. auf die Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 11.07.2017 - 14 Sa 340/17 - BeckRS 2017, 137638 (vgl. die Entscheidung in Kopie Bl. 125 ff. d. A.) und des LAG Niedersachsen vom 06.11.2017 - 8 Sa 672/17 (siehe die Entscheidung in Kopie Bl. 150 ff. d. A.).
  • LAG Köln, 16.08.2017 - 3 Sa 15/17

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Fachverkäufers in einem

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.01.2018 - 2 Sa 1365/17
    Die Beklagte war in Verzug, § 288 Abs. 5 BGB gilt auch für Arbeitsverhältnisse (vgl. nur die Begründung des LAG Berlin-Brandenburg 14.11.2017 - 11 Sa 1102/17 - zitiert nach juris, Rz. 135 ff; LAG Baden-Württemberg 13.10.2016 - 3 Sa 34/16 - zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg 22.03.2017 - 15 Sa 1992/16 - zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 27.10.2017 - 10 Sa 308/17 - zitiert nach juris; LAG Baden-Württemberg 09.10.2017 - 4 Sa 8/17 - zitiert nach juris; LAG Köln 16.08.2017 - 3 Sa 15/17 - zitiert nach juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 09.10.2017 - 4 Sa 8/17

    Verzugsschadenspauschale - Entgeltfälligkeitsregelung - unangemessene

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.01.2018 - 2 Sa 1365/17
    Die Beklagte war in Verzug, § 288 Abs. 5 BGB gilt auch für Arbeitsverhältnisse (vgl. nur die Begründung des LAG Berlin-Brandenburg 14.11.2017 - 11 Sa 1102/17 - zitiert nach juris, Rz. 135 ff; LAG Baden-Württemberg 13.10.2016 - 3 Sa 34/16 - zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg 22.03.2017 - 15 Sa 1992/16 - zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 27.10.2017 - 10 Sa 308/17 - zitiert nach juris; LAG Baden-Württemberg 09.10.2017 - 4 Sa 8/17 - zitiert nach juris; LAG Köln 16.08.2017 - 3 Sa 15/17 - zitiert nach juris).
  • LAG Düsseldorf, 27.10.2017 - 10 Sa 308/17

    Voraussetzungen der Verzugspauschale gem. § 288 Abs. 5 BB

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.01.2018 - 2 Sa 1365/17
    Die Beklagte war in Verzug, § 288 Abs. 5 BGB gilt auch für Arbeitsverhältnisse (vgl. nur die Begründung des LAG Berlin-Brandenburg 14.11.2017 - 11 Sa 1102/17 - zitiert nach juris, Rz. 135 ff; LAG Baden-Württemberg 13.10.2016 - 3 Sa 34/16 - zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg 22.03.2017 - 15 Sa 1992/16 - zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 27.10.2017 - 10 Sa 308/17 - zitiert nach juris; LAG Baden-Württemberg 09.10.2017 - 4 Sa 8/17 - zitiert nach juris; LAG Köln 16.08.2017 - 3 Sa 15/17 - zitiert nach juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.11.2017 - 11 Sa 1102/17

    Anspruch auf Tariferhöhung - Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Fahrgelderstattung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.01.2018 - 2 Sa 1365/17
    Die Beklagte war in Verzug, § 288 Abs. 5 BGB gilt auch für Arbeitsverhältnisse (vgl. nur die Begründung des LAG Berlin-Brandenburg 14.11.2017 - 11 Sa 1102/17 - zitiert nach juris, Rz. 135 ff; LAG Baden-Württemberg 13.10.2016 - 3 Sa 34/16 - zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg 22.03.2017 - 15 Sa 1992/16 - zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 27.10.2017 - 10 Sa 308/17 - zitiert nach juris; LAG Baden-Württemberg 09.10.2017 - 4 Sa 8/17 - zitiert nach juris; LAG Köln 16.08.2017 - 3 Sa 15/17 - zitiert nach juris).
  • LAG Niedersachsen, 06.11.2017 - 8 Sa 672/17

    Zuschlagspflichtige Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigung in der Systemgastronomie

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.01.2018 - 2 Sa 1365/17
    Die Beklagte meint, dass § 5 Ziff. 5 MTV entweder direkt gelte, ein Anspruch der Klägerin also nur dann bestehe, wenn sie monatlich über 169 Stunden gearbeitet hätte, was unstreitig nicht der Fall sei, oder ergänzend jedenfalls so zu verstehen sei, dass ein Mehrarbeitszuschlag bei Teilzeitbeschäftigten, die eine Jahresarbeitszeit vereinbart hätten, erst dann bestehe, wenn sie die Jahresarbeitszeit einer Vollzeitkraft, also 2028 Stunden, überschritten hätte, und beruft sich auf entsprechende Rechtsprechung der Instanzgerichte, u.a. auf die Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 11.07.2017 - 14 Sa 340/17 - BeckRS 2017, 137638 (vgl. die Entscheidung in Kopie Bl. 125 ff. d. A.) und des LAG Niedersachsen vom 06.11.2017 - 8 Sa 672/17 (siehe die Entscheidung in Kopie Bl. 150 ff. d. A.).
  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 231/18

    Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. Januar 2018 - 2 Sa 1365/17 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen teilweise aufgehoben.
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