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   LAG Niedersachsen, 21.10.2009 - 2 Sa 1438/08   

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https://dejure.org/2009,35477
LAG Niedersachsen, 21.10.2009 - 2 Sa 1438/08 (https://dejure.org/2009,35477)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.10.2009 - 2 Sa 1438/08 (https://dejure.org/2009,35477)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Oktober 2009 - 2 Sa 1438/08 (https://dejure.org/2009,35477)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 229 BGB; § 241 Abs. 2 BGB; § 311 Abs. 1 BGB; § 397 Abs. 1 BGB; § 611 Abs. 1 BGB; § 666 BGB; § 667 BGB; § 985 BGB; § 986 Abs. 1 BGB; § 34 StGB
    Herausgabe von im Besitz des Arbeitnehmers befindlicher Geschäftsunterlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herausgabe von im Besitz des Arbeitnehmers befindlicher Geschäftsunterlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herausgabe von im Besitz des Arbeitnehmers befindlicher Geschäftsunterlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 283/10

    Geschäftsunterlagen - Herausgabeanspruch des Arbeitgebers

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 21. Oktober 2009 - 2 Sa 1438/08 - wird zurückgewiesen.
  • AG Brandenburg, 31.01.2018 - 31 C 212/17

    Keine Berechtigung zur Übertragung eines Facebook-Accounts

    Zwar würde der Verfügungsklägerin hier wohl gegenüber dem Verfügungsbeklagten evtl. (jedoch wohl vor einem Arbeits -Gericht und nicht vor einem Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit; ArbG Hamburg , Urteil vom 24.01.2013, Az.: 29 Ga 2/13, u.a. in: NZWiSt 2014, Seiten 419 f. ) ein Anspruch gemäß § 667 BGB analog auf Herausgabe dessen zustehen, was der Verfügungsbeklagte im Rahmen des Arbeitsverhältnisses bei der Verfügungsklägerin erlangt hat (Fotos, Filme, Schriftsätze, Akten etc. p.p. sowie deren Datenträger), wenn der Verfügungsbeklagte daran kein Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) zusteht ( BGH , Urteil vom 26.02.2009, Az.: I ZR 28/06, u.a. in: NJW 2009, Seiten 1420 ff.; BAG , Urteil vom 11.04.2006, Az.: 9 AZR 500/05, u.a. in: NJW 2006, Seiten 3803 ff.; BGH , Urteil vom 28.01.1993, Az.: I ZR 294/90, u.a. in: NJW 1993, Seiten 1786 ff.; OLG Dresden , Beschluss vom 05.09.2012, Az.: 4 W 961/12, u.a. in: NJW-RR 2013, Seiten 27 f.; Thüringer LAG , Urteil vom 18.03.2015, Az.: 6 SaGa 5/14, u.a. in: "juris"; LAG Niedersachsen , Urteil vom 21.10.2009, Az.: 2 Sa 1438/08, u.a. in: "juris"; LAG Hamm (Westfalen) , Urteil vom 26.02.1991, Az.: 11 (10) Sa 1398/90, u.a. in: ARST 1991, Seiten 182 f.; Hoffmann-Remy/Tödtmann , NZA 2016, Seiten 792 ff.; Ernst , CR 2012, Seiten 276 ff. = = NJOZ 2011, Seiten 953 ff.; Legerlotz , ArbRB 2011, Seiten 250 ff.; Oberwetter , NJW 2011, Seiten 417 f.; Bierekoven , ITRB 2011, Seiten 110 ff.; Bissels/Lützeler/Wisskirchen , BB 2010, 2433 ff. ), jedoch macht die Verfügungsklägerin einen derartigen Anspruch hier gerade nicht geltend.
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