Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 12.04.2012 - 2 Sa 15/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines ordentliche unkündbaren Arbeitnehmers zum Schließungszeitpunkt gemäß § 164 Abs 4 S 1 SGB 5 - außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 164 SGB 5
Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Schließung einer Betriebskrankenkasse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beendigung von Arbeitsverhältnissen aufgrund Schließung einer überschuldeten Betriebskrankenkasse; Anwendbarkeit der Regelungen in § 164 SGB V auf die Schließung einer Betriebskrankenkasse
- Betriebs-Berater
Betriebskrankenkasse - keine automatische Beendigung der Arbeitsverhältnisse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beendigung von Arbeitsverhältnissen aufgrund Schließung einer Betriebskrankenkasse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Arbeitsverhältnisse zur City-BKK nicht beendet
- beck-blog (Kurzinformation)
Zur Schließung der CityBKK
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Arbeitsverhältnisse zur City-BKK nicht beendet
- lto.de (Kurzinformation)
Zur City-BKK - Arbeitsverhältnisse trotz Schließung nicht beendet
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Schließung einer Krankenkasse führt nicht ohne weiteres zur Beendigung der Arbeitsverhältnisse
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Arbeitsverhältnisse bei Schließung der City-BKK
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Arbeitsverhältnisse zur City-BKK nicht beendet
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 23.11.2011 - 21 Ca 8139/11
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.04.2012 - 2 Sa 15/12
- BAG, 17.07.2014 - 2 AZR 581/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90
Abwicklung von DDR-Einrichtungen
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.04.2012 - 2 Sa 15/12
Eingriffe müssen sich ihrerseits jedenfalls an den Anforderungen messen lassen, die aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgen (BVerfG vom 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90 - NJW 1991, 1667). - BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09
Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.04.2012 - 2 Sa 15/12
Insbesondere in seiner Entscheidung vom 25. Januar 2011 (BVerfG vom 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09 - NZA 2011, 400) hat es einen Eingriff des Gesetzgebers in dieses Grundrecht (schon) darin gesehen, dass dieser den betroffenen Arbeitnehmern per Gesetz einen neuen Vertragspartner zugewiesen hat, ohne den Arbeitnehmern ein § 613 a Abs. 6 BGB vorgesehenen Widerspruch einzuräumen. - ArbG Berlin, 23.11.2011 - 21 Ca 8139/11
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.04.2012 - 2 Sa 15/12
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 23.11.2011 -21 Ca 8139/11 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
- ArbG Eberswalde, 03.04.2013 - 3 Ca 1192/12
Einsichtnahme in Personalakte durch Dritte
So hat beispielsweise der damalige Berliner Innensenator den Mitarbeitern des Landes Berlin vertraglich deren Rückkehr in den Landesdienst für den Fall der Schließung bzw. der Auflösung der City BKK vertraglich zugesichert (vgl. Zuletzt bspw. LAG Berlin - Brandenburg 12.04.2012 - 2 Sa 15/12 - juris).