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   LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2002 - 2 Sa 150/02   

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LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2002 - 2 Sa 150/02 (https://dejure.org/2002,5150)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.08.2002 - 2 Sa 150/02 (https://dejure.org/2002,5150)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. August 2002 - 2 Sa 150/02 (https://dejure.org/2002,5150)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer hilfsweise ausgesprochenen ordentlichen Kündigung; Kündigung aufgrund vom Arbeitgeber mißbilligten außerbetrieblichen Verhaltens; Arbeitsvertragsverletzung durch außerdienstliches Verhalten ; Politische Meinungsäußerungen eines Angehörigen des ...

  • Wolters Kluwer

    Streit über die Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung eines Arbeitsvertrages; Geltendmachung der Sozialwidrigkeit einer Kündigung; Voraussetzungen für eine rechtmäßige Kündigung auf Grund außerbetrieblichen Verhaltens; Vertragsverletzung durch eine außerdienstliche ...

  • Judicialis

    KSchG § 1; ; BAT § 8 Abs. 1; ; GG Art. 1; ; GG Art. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1; BAT § 8 Abs. 1; GG Art. 1; GG Art. 5
    Kündigung; verfassungsrechtliche Meinungsäußerung; außerdienstliches Verhalten; öffentlicher Dienst

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 351
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95

    Kündigung wegen ausländerfeindlicher Flugblätter

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2002 - 2 Sa 150/02
    Wird durch eine Äußerung die Menschenwürde eines anderen angetastet, die als Wurzel aller Grundrechte mit keinem Grundrecht abwägungsfähig ist, muss die Meinungsfreiheit stets zurücktreten (BAG Urteil vom 14.2.1996 - 2 AZR 274/95 - EzA § 626 BGB n.F. Nr. 160 unter Hinweis auf BVerfG vom 25.8.1994 - 1 BvR 1423/92 - NJW 1994, 2943 und vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 - NJW 1995, 3303).

    Ist z.B. ein Angestellter des öffentlichen Dienstes für die Verbreitung ausländerfeindlicher Flugblätter verantwortlich, ist dies an sich geeignet, eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu begründen (BAG Urteil vom 14.2.1996 - 2 AZR 274/95 - EzA § 626 BGB n.F. Nr. 160).

  • BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 1685/92

    Zur Rechtmäßigkeit einer arbeitsrechtlichen Abmahnung wegen Äußerungen in einem

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2002 - 2 Sa 150/02
    Eine allein polemische oder verletzende Formulierung entzieht eine Äußerung noch nicht dem Schutz der Meinungsfreiheit (BVerfG Beschluss vom 16.10.1998 - 1 BvR 1685/92 - EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 40).

    Die Vorschrift des § 8 Abs. 1 BAT ist eine das Grundrecht der freien Meinungsäußerung beschränkende allgemeine Norm i. S. des Artikel 5 Abs. 2 GG (BVerfG Beschluss vom 16.10.1998 - 1 BvR 1685/92 - EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 40; Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann/Dassau, § 8 BAT, 2.3.3.).

  • BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 456/82

    Ordentliche Kündigung eines im Angestelltenverhältnis beschäftigten

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2002 - 2 Sa 150/02
    Wie das Arbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat, kann außerbetriebliches Verhalten eine Kündigung nur rechtfertigen, wenn das Arbeitsverhältnis konkret berührt wird, sei es im Leistungsbereich im Bereich der betrieblichen bzw. dienststellenbezogene Verbundenheit aller Mitarbeiter, im personalen Vertrauensbereich oder im Unternehmensbereich bzw. im behördlichen Aufgabenbereich (BAG Urteil vom 06.06.1984 - 7 AZR 456/82 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 12 = AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 verhaltensbedingte Kündigung).
  • BVerfG, 25.08.1994 - 1 BvR 1423/92

    Soldaten sind Mörder

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2002 - 2 Sa 150/02
    Wird durch eine Äußerung die Menschenwürde eines anderen angetastet, die als Wurzel aller Grundrechte mit keinem Grundrecht abwägungsfähig ist, muss die Meinungsfreiheit stets zurücktreten (BAG Urteil vom 14.2.1996 - 2 AZR 274/95 - EzA § 626 BGB n.F. Nr. 160 unter Hinweis auf BVerfG vom 25.8.1994 - 1 BvR 1423/92 - NJW 1994, 2943 und vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 - NJW 1995, 3303).
  • BAG, 21.10.1982 - 2 AZR 591/80

    Loyalitätspflicht eines Arztes

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2002 - 2 Sa 150/02
    Die Grundrechtseinschränkung muss im Hinblick auf das zu schützende Rechtsgut geeignet und erforderlich sein und der angestrebte Erfolg muss in einem angemessenen Verhältnis zu der Einbuße stehen, die die Grundrechtsbeschränkung für den Grundrechtsträger bedeutet (BAG Urteil vom 21.10.1982 - 2 AZR 591/80 - EzA § 1 KSchG Tendenzbetrieb Nr. 12).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2002 - 2 Sa 150/02
    Wird durch eine Äußerung die Menschenwürde eines anderen angetastet, die als Wurzel aller Grundrechte mit keinem Grundrecht abwägungsfähig ist, muss die Meinungsfreiheit stets zurücktreten (BAG Urteil vom 14.2.1996 - 2 AZR 274/95 - EzA § 626 BGB n.F. Nr. 160 unter Hinweis auf BVerfG vom 25.8.1994 - 1 BvR 1423/92 - NJW 1994, 2943 und vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 - NJW 1995, 3303).
  • BVerfG, 06.06.1988 - 2 BvR 111/88

    Grenzen der politischen Meinungsfreiheit des Richters

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2002 - 2 Sa 150/02
    Seine politischen Meinungsäußerungen dürfen nicht Formen annehmen, die den Eindruck entstehen lassen könnten, er werde bei seiner Amtsführung nicht loyal gegenüber seinem Dienstherrn und nicht neutral gegenüber jedermann sein (BVerfG Beschluss der 3. Ka. des 2. Sen. vom 6.6.1988 - 2 BvR 111/88 - EzA Art. 5 GG Nr. 20).
  • ArbG Frankfurt/Main, 13.07.2016 - 15 Ca 1744/16

    Kündigungsschutzverfahren bei der Thomas Cook AG wegen des Vorwurfs einer

    Ein diskriminierendes und rassistisches Verhalten eines Arbeitnehmers vermag grundsätzlich eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen (vgl. z.B. LAG SchleswigHolstein 6.8. 2002- 2 Sa 150/02 - NZA-RR 2004, 351).
  • ArbG Berlin, 05.09.2022 - 22 Ca 1647/22

    Außerordentliche Kündigung - Vorwurf antisemitischer und israelfeindlicher

    So war die Klägerin von der Süddeutschen Zeitung im Vorfeld von deren Berichterstattung mit vergleichbaren Aussagen konfrontiert worden, so konkret mit derjenigen, in der sie Israel als einen Krebs bezeichnet haben soll, der herausgeschnitten werden müsse (N.B.: Eine Äußerung mit diesem Wortlaut trägt die Beklagte im Verfahren nicht vor. Ähnlichkeit besteht zu der für den 11.07.2016 vorgetragenen Bezeichnung der " israelischen Besatzung als Krebs ", mit dem allerdings nicht geringen Unterschied, dass sich dies nach dem Vortrag der Beklagten nicht auf Israel, sondern auf die israelische Besatzung bezogen haben soll, sowie mit der für den 18.08.2014 vorgetragenen indirekten Bezeichnung des Zionismus als " Krebs, den man entfernen muss, um gesund zu werden ". Da die Äußerung - siehe oben - schon aus zeitlichen Gründen keine Vertragspflichtverletzung darstellen würde, kann dahinstehen, ob der unterschiedliche sprachliche Bezugspunkt - Israel einerseits, Zionismus andererseits - unter anderen Umständen einen Unterschied in der Bewertung bedingen würde, wobei die Kammer nicht verkennt, dass sich hinter antizionistischen Formulierungen auch Antisemitismus verbergen kann; vgl. dazu auch LAG Schleswig-Holstein 06.08.2002 - 2 Sa 150/02, NZA-RR 2004, 351, 352; LG München I 30.11.2016 - 25 O 17754/16, BeckRS 2016, 20531, unter IV. 7. der Gründe).
  • VG Berlin, 22.04.2008 - 35 A 397.07

    Ausweisung wegen sog. Hasspredigten im Internet

    Der Kläger hat die Attentate vom 11. September 2001 mit ca. 3.000 Toten (USA) und 7. Juli 2005 mit 52 Toten und über 700 Verletzten (London), zu denen sich die terroristische Vereinigung Al-Qaida bekannt hat und die - angesichts der Anzahl der Opfer und ihrer weltweiten politischen Bedeutung - konkrete terroristische Taten von dem nach § 55 Abs. 2 Nr. 8 lit. a) AufenthG erforderlichem Gewicht darstellen (vgl. zu den Anschlägen vom 11. September 2001 BGH, Urteil vom 16. November 2006 - 3 StR 139/06 -, NJW 2007, 384 [387ff.]; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 6. August 2002 - 2 Sa 150/02 -, NZA-RR 2004, 351; sowie LAG Nürnberg, Urteil vom 13. Januar 2004 - 6 Sa 128/03 -, NZA-RR 2004, 347) gebilligt und zugleich für vergleichbare Terroranschläge geworben.

    Zudem werden die herausgegriffenen Passagen nicht durch andere mäßigende Formulierungen abgeschwächt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. November 2002 - 1 BvR 232/97 -, NJW 2003, 660; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 6. August 2002 - 2 Sa 150/02 -, NZA-RR 2004, 351 [352]).

  • LAG Nürnberg, 20.09.2013 - 8 Sa 123/13

    Außerordentliche Kündigung wegen Schlechtleistung - Erforderlichkeit einer

    Zur Eignung als wichtiger Kündigungsgrund "an sich" muss jedoch der Pflichtverletzung ein großes Gewicht zukommen wie z.B. massive Schmähkritik in Gestalt des Vergleiches der Verhältnisse beim Arbeitgeber mit dem Nationalsozialismus oder mit einem KZ (BAG, NZA 2006, 650), schwerwiegende geschäftsschädigende Äußerung (LAG Berlin, NZA-RR 2003, 362), rassistische und menschenverachtende Äu- 8 Sa 123/13 - 20 ßerungen (LAG Baden-Württemberg, BeckRS 2009, 61835), Provokationen mit der Folge erheblicher Betriebsfriedensstörungen (LAG Schleswig-Holstein, NZA-RR 2004, 351) oder strafrechtlich relevante Drohungen und schwere Fälle von Nötigung und Erpressung (LAG Hamburg, NZA-RR 2008, 577).
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