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   LAG Hessen, 28.05.2014 - 2 Sa 1548/13   

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https://dejure.org/2014,32883
LAG Hessen, 28.05.2014 - 2 Sa 1548/13 (https://dejure.org/2014,32883)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28.05.2014 - 2 Sa 1548/13 (https://dejure.org/2014,32883)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28. Mai 2014 - 2 Sa 1548/13 (https://dejure.org/2014,32883)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 WissZeitVG, § 2 WissZeitVG

  • IWW

    § 2 Abs. 1 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 Satz 3 WissZeitVG, § ... 69 Abs. 2 ArbGG, § 1 WissZeitVG, § 1 Abs. 1 WissZeitVG, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. b, c ArbGG, §§ 66 Abs. 1 ArbGG, 519, 520 Abs. 1, 3, 5 ZPO, § 2 Abs. 1 Satz 2 - 4 WissZeitVG, § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG, § 313 Abs. 3 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 17 Satz 2 TzBfG, § 7 Halbs. 1 KSchG, § 2 Abs. 1 Satz 4 WissZeitVG, § 1 Abs. 1 Satz 5 WissZeitVG, § 17 Satz 1 TzBfG, § 2 Abs. 4 Satz 1 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 Satz 2 und 3 WissZeitVG, § 2 Abs. 3 Satz 1 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 WissZeitVG, §§ 66, 32 Abs. 3 Nr. 3 Hessisches Hochschulgesetz, § 66 HHG, § 3 Abs. 1 Nr. 8 der Lehrverpflichtungsverordnung des Landes Hessen, § 2 Abs. 1 Satz 3 der Lehrverpflichtungsverordnung des Landes Hessen, Richtlinie 1999/70/EG, Art. 5 Abs. 3 GG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WissZeitVG § 1; WissZeitVG § 2; HSchulG HE § 66
    Anwendungsbereich WissZeitVG; Lehrkräfte für besondere Aufgaben

  • rechtsportal.de

    WissZeitVG § 1 ; WissZeitVG § 2 ; HSchulG HE § 66

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 01.06.2011 - 7 AZR 827/09

    Persönlicher Geltungsbereich des WissZeitVG

    Auszug aus LAG Hessen, 28.05.2014 - 2 Sa 1548/13
    aa) Die Kammer folgt der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09, zitiert nach Juris) , wonach sich der Begriff des "wissenschaftlichen und künstlerischen Personals" eigenständig bestimmt.

    Sie ist nach Aufgabenstellung und anzuwendender Arbeitsmethode darauf angelegt, neue Erkenntnisse zu gewinnen und zu verarbeiten, um den Erkenntnisstand der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin zu sichern oder zu erweitern ( vgl. BAG, Urteile vom 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09, a.a.O., und 19. März 2008 - 7 AZR 1100/06, zitiert nach Juris ).

    Wissenschaftliche Betätigung ist eine Lehrtätigkeit aber nur dann, wenn dem Lehrenden die Möglichkeit zur eigenständigen Forschung und Reflexion verbleibt; die wissenschaftliche Lehrtätigkeit ist insofern von einer unterrichtenden Lehrtätigkeit ohne Wissenschaftsbezug abzugrenzen ( vgl. BAG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09, a.a.O. ).

    (1) Der personelle Anwendungsbereich des WissZeitVG bestimmt sich nach der bereits angezogenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ( Urteil vom 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09, a.a.O. ) autonom nach dem WissZeitVG.

    Die zuletzt bis zum 14. April 2014 bei dem beklagten Land für die ... A-Universität ... ausgeübte Tätigkeit der Klägerin im Institut für Romanistik in der Abteilung französische Literatur- und Kulturwissenschaften ist aufgrund dieser Umstände bereits von vornherein nicht mit derjenigen einer Fremdsprachenlektorin vergleichbar, die überwiegend mit der bloßen Vermittlung von Sprachkenntnissen betraut ist und die nach der grundlegenden Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts folgerichtig regelmäßig nicht dem Begriff des wissenschaftlichen Personals nach § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG unterfällt ( vgl. BAG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09, a.a.O. ).

  • ArbG Gießen, 01.11.2013 - 10 Ca 480/12
    Auszug aus LAG Hessen, 28.05.2014 - 2 Sa 1548/13
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 01. November 2013 - Aktenzeichen 10 Ca 480/12 - wird zurückgewiesen.

    Wegen des weiteren erstinstanzlichen Vorbringens und der Anträge der Parteien wird gem. § 69 Abs. 2 ArbGG auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Gießen vom 1. November 2013 - Az. 10 Ca 480/12 (Bl. 151 - 154 - R d. A.) - Bezug genommen.

    Das Arbeitsgericht Gießen hat mit dem am 1 November 2013 verkündeten Urteil - 10 Ca 480/12 (Bl. 150 - 159 d. A.) - die Klage insgesamt abgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Gießen vom 1. November 2013 - 10 Ca 480/12.

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 1. November 2013 - 10 Ca 480/12 - ist gem. §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. b und c ArbGG - u. a. als Berufung in einem Rechtsstreit über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - statthaft.

  • LAG Hamburg, 31.10.2012 - 3 Sa 66/12

    Wirksamkeit einer Befristung gemäß §§ 2 Abs 1 S 2, Abs 1 S 1 WissZeitVG

    Auszug aus LAG Hessen, 28.05.2014 - 2 Sa 1548/13
    Es reicht aus, dass die Tätigkeit als solche mit wissenschaftlichem Gepräge geeignet war (so bereits LAG Hamburg, Urteil vom 31. Oktober 2012 - 3 Sa 66/12); auf die genauere tatsächliche Ausgestaltung durch die Lehrkräfte für besondere Aufgaben kann es regelmäßig nicht ankommen.

    Wie das LAG Hamburg ( Urteil vom 31. Oktober 2012 - 3 Sa 66/12, zitiert nach Juris, Rdnr. 38 ) in diesem Zusammenhang in einem vergleichbaren Sachverhalt zutreffend ausführt, konnte die Klägerin ihre Erkenntnisquellen in die Auswahl der Themen ihrer jeweiligen Lehrveranstaltungen ebenso einfließen lassen wie sie schon mit der Gestaltung und Vorbereitung der Lehrveranstaltungen die Möglichkeit zur eigenständigen Reflexion und Forschung gehabt hat.

    Für die Kammer reicht es aus, dass die Tätigkeit der Klägerin danach als solche mit wissenschaftlichem Gepräge geeignet war ( vgl. LAG Hamburg, Urteil vom 31. Oktober 2012 - 3 Sa 66/12, a.a.O., Rdnr. 38 ).

    Es kann nur darauf ankommen, ob die Tätigkeit als solche dazu geeignet ist, da anderenfalls immer erst aufgrund der im Einzelfall erbrachten Leistungen festgestellt werden könnte, ob ein wissenschaftlicher Mitarbeiter zum "wissenschaftlichen Personal" iSd. § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG gehört oder nicht ( LAG Hamburg, Urteil vom 31. Oktober 2012 - 3 Sa 66/12, a.a.O., Rdnr. 38 ).

  • BAG, 10.07.2013 - 7 AZR 761/11

    Vertretungsbefristung - "Abordnungsvertretung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.05.2014 - 2 Sa 1548/13
    Wie die Kammer in diesem Zusammenhang bereits entschieden hat, können die Maßstäbe der Missbrauchskontrolle ( vgl. BAG, Urteile vom 10. Juli 2013 - 7 AZR 761/11 und 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09, zitiert nach Juris ) bei Befristungen im Wissenschaftsbereich keine Anwendung finden, soweit es - wie hier - um Befristungen vor und nach der Promotion geht.
  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus LAG Hessen, 28.05.2014 - 2 Sa 1548/13
    Wie die Kammer in diesem Zusammenhang bereits entschieden hat, können die Maßstäbe der Missbrauchskontrolle ( vgl. BAG, Urteile vom 10. Juli 2013 - 7 AZR 761/11 und 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09, zitiert nach Juris ) bei Befristungen im Wissenschaftsbereich keine Anwendung finden, soweit es - wie hier - um Befristungen vor und nach der Promotion geht.
  • BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 136/09

    Befristung - Vertretung - sonstiger Sachgrund

    Auszug aus LAG Hessen, 28.05.2014 - 2 Sa 1548/13
    Diese wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch durch die Erhebung einer Klage vor dem Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit gewahrt (vgl. BAG, Urteil vom 2, Juni 2010 - 7 AZR 136/09 - Rn. 13 mwN, AP Nr. 71 zu § 14 TzBfG).
  • BAG, 19.03.2008 - 7 AZR 1100/06

    Befristung - staatliche Forschungseinrichtung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.05.2014 - 2 Sa 1548/13
    Sie ist nach Aufgabenstellung und anzuwendender Arbeitsmethode darauf angelegt, neue Erkenntnisse zu gewinnen und zu verarbeiten, um den Erkenntnisstand der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin zu sichern oder zu erweitern ( vgl. BAG, Urteile vom 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09, a.a.O., und 19. März 2008 - 7 AZR 1100/06, zitiert nach Juris ).
  • BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 512/96

    Kündigungsschutzklage und allgmeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO

    Auszug aus LAG Hessen, 28.05.2014 - 2 Sa 1548/13
    Da beide Parteien bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz keine Tatsachen vorgetragen haben, die den Schluss auf weitere Beendigungstatbestände zulassen, fehlt diesem sogenannten allgemeinen Feststellungsantrag das erforderliche besondere Feststellungsinteresse, § 256 Abs. 1 ZPO (vgl. für die Kündigung: BAG, Urteil vom 13. März 1997 - 2 AZR 512/96 - zu II 1 a und b der Gründe, AP Nr. 38 zu § 4 KSchG 1969 ).
  • BAG, 20.04.2016 - 7 AZR 657/14

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Lehrkraft für besondere Aufgaben

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Mai 2014 - 2 Sa 1548/13 - wird zurückgewiesen.
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