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   LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10   

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LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10 (https://dejure.org/2010,9676)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10 (https://dejure.org/2010,9676)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - 2 Sa 2022/10 (https://dejure.org/2010,9676)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame Verdachtskündigung eines Fahrers im Begleitdienst wegen sexueller Belästigung einer Patientin; Nachweis der den Verdacht begründenden Tatsachen; Anhörung des Betroffenen bei Terminierung unter Vorwand und Abhaltung unter untypischen Umständen

  • Betriebs-Berater

    Verdachtskündigung

  • Betriebs-Berater

    Verdachtskündigung

  • Betriebs-Berater

    Verdachtskündigung bei Summe von Taten

  • Betriebs-Berater

    Verdachtskündigung bei Summe von Taten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1
    Unwirksame Verdachtskündigung eines Fahrers im Begleitdienst wegen sexueller Belästigung einer Patientin; unzureichender Nachweis der den Verdacht begründenden Tatsachen; fehlerhafte Anhörung des Betroffenen bei Terminierung unter Vorwand und Abhaltung unter untypischen ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verdachtskündigung: Tatsachen, auf welche sich der Verdacht stützt, sind konkret zu benennen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verdachtskündigung wegen sexuellen Belästigung und ordnungsgemäße Anhörung des Arbeitnehmers

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Kündigung wegen des Verdachts auf sexuelle Belästigung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einzelne nicht sexuelle Handlungen begründen in ihrer Gesamtheit nicht den Verdacht einer sexuellen Belästigung - Verdachtsbegründende Handlungen müssen zudem feststehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2011, 424
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 961/06

    Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10
    Eine Verdachtskündigung ist dann zulässig, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und wenn der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. beispielsweise BAG vom 13.03.2008 - 2 AZR 961/06 - NZA 2008, 809; BAG vom 12.03.2009 - 2 ABR 24/08 - NZA-RR 2010, 180, jeweils mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts).

    Die Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer Verdachtskündigung soll diesem die Möglichkeit geben, den gegen ihn bestehenden Verdacht zu entkräften (BAG vom 13.03.2008 - 2 AZR 961/06 - NZA 2008, 809).

    In diesem Zusammenhang ist dem Arbeitnehmer Gelegenheit zu geben, entweder einen Rechtsanwalt hinzuziehen oder sich über einen Rechtsanwalt innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich zu äußern (LAG Berlin-Brandenburg vom 06.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - Der Betrieb 2009, 2724; für das Recht des Arbeitnehmers auf Zuziehung eines Rechtsanwalts auch BAG vom 13.03.2008 - 2 AZR 961/06 - NZA 2008, 809).

  • BAG, 12.03.2009 - 2 ABR 24/08

    Verdachtskündigung - Missbrauch von psychisch kranken Personen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10
    Eine Verdachtskündigung ist dann zulässig, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und wenn der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. beispielsweise BAG vom 13.03.2008 - 2 AZR 961/06 - NZA 2008, 809; BAG vom 12.03.2009 - 2 ABR 24/08 - NZA-RR 2010, 180, jeweils mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts).

    Er muss dringend sein, d. h. bei einer kritischen Prüfung muss eine auf Beweisanzeichen (Indizien) gestützte große Wahrscheinlichkeit für die erhebliche Pflichtverletzung (Tat) gerade dieses Arbeitnehmers bestehen (BAG vom 12.03.2009 - 2 ABR 24/08 - NZA-RR 2010, 180).

  • LAG Düsseldorf, 25.06.2009 - 5 TaBV 87/09

    Außerordentliche Verdachtskündigung; Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10
    Nach einer Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 25.06.2009 - 5 TaBV 87/09 - soll davon auszugehen sein, dass dann, wenn ein Arbeitnehmer, der in dem Verdacht steht, eine schwere arbeitsvertragliche Pflichtverletzung begangen zu haben, unter dem Vorwand, mit ihm ein Fachgespräch zu führen, in die Räume der Geschäftsleitung gelockt wird, um ihn zu einer beabsichtigten Verdachtskündigung anzuhören, es sich nicht um den hinreichenden Versuch des Arbeitgebers handele, den Sachverhalt umfassend aufzuklären.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.11.2009 - 6 Sa 1121/09

    Arbeitnehmeranhörung bei Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10
    In diesem Zusammenhang ist dem Arbeitnehmer Gelegenheit zu geben, entweder einen Rechtsanwalt hinzuziehen oder sich über einen Rechtsanwalt innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich zu äußern (LAG Berlin-Brandenburg vom 06.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - Der Betrieb 2009, 2724; für das Recht des Arbeitnehmers auf Zuziehung eines Rechtsanwalts auch BAG vom 13.03.2008 - 2 AZR 961/06 - NZA 2008, 809).
  • BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 189/04

    Ordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10
    Es kommt nicht darauf an, ob der Tatvorwurf erwiesen ist, sondern darauf, ob die vom Arbeitgeber zur Begründung des Verdachts vorgetragenen Tatsachen einerseits den Verdacht rechtfertigen (Rechtsfrage, Schlüssigkeit des Vortrages) und, falls ja, ob sie tatsächlich zutreffen (Tatsachenfrage, Beweiserhebung und Beweiswürdigung) (BAG vom 10.02.2005 - 2 AZR 189/04 - NZA 2005, 1056).
  • BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 845/13

    Verdachtskündigung - Berufsausbildungsverhältnis

    (b) In Rechtsprechung und Literatur wird die Themenbekanntgabe vor der Anhörung gefordert (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 16. Dezember 2010 - 2 Sa 2022/10 - Rn. 31; HaKo/Gieseler 4. Aufl. § 626 BGB Rn. 52; Lange/Vogel DB 2010, 1066, 1069; Klenter AiB 2012, 616, 619; vgl. auch Sasse/Freihube ArbRB 2006, 15, 16) .
  • ArbG Berlin, 12.07.2013 - 28 Ca 3420/13

    Unwirksame Verdachtskündigung einer Kassiererin - fehlerhafte vorherige Anhörung

    Hegt der Arbeitgeber den Verdacht erheblicher Vertragsverstöße gegen eine Arbeitsperson und will er sich deshalb die prozeduralen Voraussetzungen sogenannter "Verdachtskündigung" verschaffen, so hat er die betreffende Zielperson für die zur Aufklärung anberaumte Befragung im Interesse sachgerechter Vorbereitung regelmäßig bereits bei der Einladung auf die anstehende Thematik und die in Betracht kommenden Folgen hinzuweisen (LAG Berlin-Brandenburg 30.03.2012 - 10 Sa 2271/11 - NZA-RR 2012, 353 [II.2.]; 2.11.2012 - 6 Sa 1280/12 - n.v. [2.2.2.]; 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10 - LAGE § 611 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 10 [2.2.4.]).

    Ihr ist außerdem die Möglichkeit einzuräumen, sich zur fraglichen Konsultation von einer (auch anwaltlichen) Person ihres Vertrauens begleiten zu lassen (s. zu Rechtsanwalt schon LAG Berlin-Brandenburg 6.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8 [Leitsatz]; 16.12.2010 a.a.O.; 30.03.2012 a.a.O.; s. auch bereits BAG 13.03.2008 - 2 AZR 961/06 - NZA 2008, 809 [B.I.2 a. - Rn. 18]).(Rn.165).

    - "Juris"-Rn. 75] - Zitat Fn. 170; dass. 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10 - LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 10 [2.2.4.]: "Es kann dahinstehen, ob der Arbeitgeber dem anzuhörenden Arbeitnehmer bereits bei der Einladung zu dem Anhörungsgespräch exakte Hinweise auf den Inhalt der Vorwürfe geben muss oder nicht; dies wird ganz sicher der Fall sein, wenn der Kläger sich aufgrund von Aufzeichnungen, Unterlagen etc. auf ein solches Gespräch vorbereiten muss.

    - "Juris"-Rn. 75] - Zitat Fn. 170; dass. 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10 - LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 10 [2.2.4.]: "Es kann dahinstehen, ob der Arbeitgeber dem anzuhörenden Arbeitnehmer bereits bei der Einladung zu dem Anhörungsgespräch exakte Hinweise auf den Inhalt der Vorwürfe geben muss oder nicht; dies wird ganz sicher der Fall sein, wenn der Kläger sich aufgrund von Aufzeichnungen, Unterlagen etc. auf ein solches Gespräch vorbereiten muss.

    - "Juris"-Rn. 75] - Zitat Fn. 170; dass. 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10 - LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 10 [2.2.4.]: "Es kann dahinstehen, ob der Arbeitgeber dem anzuhörenden Arbeitnehmer bereits bei der Einladung zu dem Anhörungsgespräch exakte Hinweise auf den Inhalt der Vorwürfe geben muss oder nicht; dies wird ganz sicher der Fall sein, wenn der Kläger sich aufgrund von Aufzeichnungen, Unterlagen etc. auf ein solches Gespräch vorbereiten muss.

  • ArbG Berlin, 11.03.2016 - 28 Ca 4642/15

    Kündigung wegen Tätlichkeit an Pflegeheimbewohner - Beweiswürdigung

    dazu bereits BAG 13.3.2008 (Fn. 168) [B.I.2 a. - "Juris"-Rn. 18], wonach man "dem Arbeitnehmer die Zuziehung eines Rechtsanwalts für die Anhörung zuzugestehen" habe; zum Stand der Judikatur insoweit etwa auch ArbG Berlin 12.7.2013 - 28 Ca 3420/13 - BB 2013, 2100 = AE 2013, 173 (Leitsätze; Volltext: "Juris") [Leitsatz 1.]: "Hegt der Arbeitgeber den Verdacht erheblicher Vertragsverstöße gegen eine Arbeitsperson und will er sich deshalb die prozeduralen Voraussetzungen sogenannter 'Verdachtskündigung' verschaffen, so hat er die betreffende Zielperson für die zur Aufklärung anberaumte Befragung im Interesse sachgerechter Vorbereitung regelmäßig bereits bei der Einladung auf die anstehende Thematik und die in Betracht kommenden Folgen hinzuweisen ( LAG Berlin-Brandenburg 30.02.2012 - 10 Sa 1171/11 - NZA-RR 2012, 353 [II.2.]; 2.11.2012 - 6 Sa 1280/12 - n.v. [2.2.2.]; 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10 - LAGE § 611 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 10 [2.2.4.]).

    Ihr ist außerdem die Möglichkeit einzuräumen, sich zur fraglichen Konsultation von einer (auch anwaltlichen) Person ihres Vertrauens begleiten zu lassen (s. zu Rechtsanwalt schon LAG Berlin-Brandenburg 6.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 8 [Leitsatz]; 16.12.010 a.a.O.; 30.03.2012 a.a.O.; s. auch bereits BAG 13.03.2008 - 2 AZR 961/06 - NZA 2008, 809 [B.I.2 a. - Rn. 18]".S. dazu bereits BAG 13.3.2008 (Fn. 168) [B.I.2 a. - "Juris"-Rn. 18], wonach man "dem Arbeitnehmer die Zuziehung eines Rechtsanwalts für die Anhörung zuzugestehen" habe; zum Stand der Judikatur insoweit etwa auch ArbG Berlin 12.7.2013 - 28 Ca 3420/13 - BB 2013, 2100 = AE 2013, 173 (Leitsätze; Volltext: "Juris") [Leitsatz 1.]: "Hegt der Arbeitgeber den Verdacht erheblicher Vertragsverstöße gegen eine Arbeitsperson und will er sich deshalb die prozeduralen Voraussetzungen sogenannter 'Verdachtskündigung' verschaffen, so hat er die betreffende Zielperson für die zur Aufklärung anberaumte Befragung im Interesse sachgerechter Vorbereitung regelmäßig bereits bei der Einladung auf die anstehende Thematik und die in Betracht kommenden Folgen hinzuweisen ( LAG Berlin-Brandenburg 30.02.2012 - 10 Sa 1171/11 - NZA-RR 2012, 353 [II.2.]; 2.11.2012 - 6 Sa 1280/12 - n.v. [2.2.2.]; 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10 - LAGE § 611 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 10 [2.2.4.]).

    184) S. dazu bereits BAG 13.3.2008 (Fn. 168) [B.I.2 a. - "Juris"-Rn. 18], wonach man "dem Arbeitnehmer die Zuziehung eines Rechtsanwalts für die Anhörung zuzugestehen" habe; zum Stand der Judikatur insoweit etwa auch ArbG Berlin 12.7.2013 - 28 Ca 3420/13 - BB 2013, 2100 = AE 2013, 173 (Leitsätze; Volltext: "Juris") [Leitsatz 1.]: "Hegt der Arbeitgeber den Verdacht erheblicher Vertragsverstöße gegen eine Arbeitsperson und will er sich deshalb die prozeduralen Voraussetzungen sogenannter 'Verdachtskündigung' verschaffen, so hat er die betreffende Zielperson für die zur Aufklärung anberaumte Befragung im Interesse sachgerechter Vorbereitung regelmäßig bereits bei der Einladung auf die anstehende Thematik und die in Betracht kommenden Folgen hinzuweisen ( LAG Berlin-Brandenburg 30.02.2012 - 10 Sa 1171/11 - NZA-RR 2012, 353 [II.2.]; 2.11.2012 - 6 Sa 1280/12 - n.v. [2.2.2.]; 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10 - LAGE § 611 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 10 [2.2.4.]).

  • ArbG Berlin, 30.01.2015 - 28 Ca 12971/14

    Verhaltensbedingte Kündigung - fristlose Kündigung - Aufhebungsvertrag -

    - "Juris"-Rn. 75] - Zitat Fn. 278; dass. 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10 - LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 10 [2.2.4.]: "Es kann dahinstehen, ob der Arbeitgeber dem anzuhörenden Arbeitnehmer bereits bei der Einladung zu dem Anhörungsgespräch exakte Hinweise auf den Inhalt der Vorwürfe geben muss oder nicht; dies wird ganz sicher der Fall sein, wenn der Kläger sich aufgrund von Aufzeichnungen, Unterlagen etc. auf ein solches Gespräch vorbereiten muss.

    - "Juris"-Rn. 75] - Zitat Fn. 278; dass. 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10 - LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 10 [2.2.4.]: "Es kann dahinstehen, ob der Arbeitgeber dem anzuhörenden Arbeitnehmer bereits bei der Einladung zu dem Anhörungsgespräch exakte Hinweise auf den Inhalt der Vorwürfe geben muss oder nicht; dies wird ganz sicher der Fall sein, wenn der Kläger sich aufgrund von Aufzeichnungen, Unterlagen etc. auf ein solches Gespräch vorbereiten muss.

    - "Juris"-Rn. 75] - Zitat Fn. 278; dass. 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10 - LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 10 [2.2.4.]: "Es kann dahinstehen, ob der Arbeitgeber dem anzuhörenden Arbeitnehmer bereits bei der Einladung zu dem Anhörungsgespräch exakte Hinweise auf den Inhalt der Vorwürfe geben muss oder nicht; dies wird ganz sicher der Fall sein, wenn der Kläger sich aufgrund von Aufzeichnungen, Unterlagen etc. auf ein solches Gespräch vorbereiten muss.

  • LAG Hamm, 09.06.2011 - 15 Sa 410/11

    Unbegründete Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen widerrechtlicher Drohung;

    (a) Zwar lässt die Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Anhörung des Arbeitnehmers zu einer Verdachtskündigung erkennen, dass dem Arbeitnehmer Gelegenheit zu geben ist, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen (LAG Berlin-Brandenburg vom 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10, juris, unter Hinweis auf BAG vom 13.03.2008 - 2 AZR 961/06, NZA 2008, 809 sowie LAG Berlin-Brandenburg vom 06.11.2009 - 6 Sa 1121/09, DB 2009, 2724).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2011 - 25 Sa 2421/10

    Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers - Verdacht des Arbeitszeitbetrugs

    In diesem Zusammenhang ist dem Arbeitnehmer auch Gelegenheit zu geben, entweder einen Rechtsanwalt hinzuziehen oder sich über einen Rechtsanwalt innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich zu äußern (BAG vom 13. März 2008 - 2 AZR 961/06 - a. a. O.; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 2 Sa 2022/10 - DB 2011, 424 = ArbR 2011, 100; LAG Berlin-Brandenburg vom 06. November 2009 - 6 Sa 1121/09 - a. a. O.).
  • ArbG Paderborn, 16.02.2011 - 2 Ca 1818/10

    Aufhebungsvertrag, Gebot fairen Verhandelns

    Anderenfalls führe dies zur Unwirksamkeit der Anhörung (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10 - juris; LAG Berlin-Brandenburg vom 06.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - juris; BAG vom 13.03.2008 - 2 AZR 961/06 - NZA 2008, 809; Eylert/Friedrichs, DB 2007, 2203).
  • ArbG Solingen, 20.09.2012 - 4 Ca 343/12

    Kündigung eines nicht freigestellten Mitglieds des örtlichen Betriebsrates unter

    Zur Anhörung des Arbeitnehmers gehört es, ihm deutlich zu machen, dass der Arbeitgeber aufgrund konkreter Verdachtsmomente einen entsprechenden Verdacht hegt und darauf ggf. eine Kündigung zu stützen beabsichtigt (LAG Berlin-Brandenburg v. 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10, juris Rz.20).
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