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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2016 - 2 Sa 213/15   

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https://dejure.org/2016,15828
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2016 - 2 Sa 213/15 (https://dejure.org/2016,15828)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14.06.2016 - 2 Sa 213/15 (https://dejure.org/2016,15828)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14. Juni 2016 - 2 Sa 213/15 (https://dejure.org/2016,15828)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbegründete Annahmeverzugsklage bei arbeitsvertraglicher Freistellung zum Ausgleich von Überstundenausgleich im Leiharbeitsverhältnis

  • hensche.de

    Annahmeverzug, Überstunden

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AÜG § 1; AÜG § 11 Abs. 4; BGB § 615
    Leiharbeitnehmer; Arbeitnehmerüberlassung; Annahmeverzug; Überstunde; Mehrarbeit - Annahmeverzug und Freistellung des Arbeitnehmers zum Ausgleich geleisteter Überstunden

  • rechtsportal.de

    AÜG § 11 Abs. 4 S. 2; BGB § 615 S. 1
    Unbegründete Annahmeverzugsklage bei arbeitsvertraglicher Freistellung zum Ausgleich von Überstundenausgleich im Leiharbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Annahmeverzug - und die Freistellung zum Überstundenausgleich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entschädigung für verfallenen Urlaub

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 604/14

    "equal pay" - Gesamtvergleich - Vergleichsentgelt

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2016 - 2 Sa 213/15
    In diesen Gesamtvergleich sind alle Vergütungsbestandteile als Teilerfüllung einzustellen, die der Arbeitnehmer im Verleihzeitraum erhalten hat unabhängig davon, aus welchem Anlass sie der Arbeitgeber bezahlt hat (BAG 21. Oktober 2015 - 5 AZR 604/14 - NZA 2016, 422).

    Der Anspruch des Leiharbeitnehmers auf gleiches Arbeitsentgelt nach § 10 Absatz 4 AÜG ist ein die vertragliche Vergütungsabrede korrigierender gesetzlicher Entgeltanspruch, der mit jeder Überlassung entsteht und jeweils für die Dauer der Überlassung besteht (BAG 21. Oktober 2015 - 5 AZR 604/14 - NZA 2016, 422; BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - NZA 2013, 1226).

    Denn für die Zeit des Einsatzes beim Fremdarbeitgeber ersetzt der Anspruch aus gleiches Arbeitsentgelt nach § 10 Absatz 4 AÜG den vertraglichen Entgeltanspruch vollständig (BAG 21. Oktober 2015 aaO).

    Da der Kläger nicht nachweisen konnte, dass B. überhaupt Zuschläge zahlt, müssen die vom Beklagten bezahlten Zuschläge in Höhe von 20, 84 Euro brutto sogar als Teilerfüllung für den equal-pay-Anspruch des Klägers anspruchsmindernd berücksichtigt werden (Gesamtvergleich mit Saldierung vgl. BAG 21. Oktober 2015 aaO).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2015 - 5 Sa 138/14

    Lohnzahlungsanspruch - Leiharbeitnehmer - unentschuldigtes Fehlen - Überstunden -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2016 - 2 Sa 213/15
    Diese arbeitsvertragliche Regelung gilt im Arbeitsverhältnis der Parteien unabhängig davon, dass die auf dieser Basis tatsächlich getroffene Regelung zur Ausgestaltung des Arbeitszeitkontos wegen Unklarheiten und auch wegen Verstoß gegen § 11 Absatz 4 Satz 2 AÜG nicht wirksam vereinbart wurde (so richtig LAG Mecklenburg-Vorpommern 19. Februar 2015 - 5 Sa 138/14; 13. Oktober 2015 - 2 Sa 113/15 und 22. Dezember 2015 - 2 Sa 105/15).

    Das Arbeitszeitkonto im Leiharbeitsverhältnis darf nicht dazu eingesetzt werden, § 11 Absatz 4 Satz 2 AÜG zu umgehen und das vom Verleiher zu tragende Beschäftigungsrisiko auf den Leiharbeitnehmer abzuwälzen (BAG 16. April 2014 - 5 AZR 483/12 - LAG Berlin-Brandenburg 17. Dezember 2014 - 15 Sa 982/14 - LAG Mecklenburg-Vorpommern 19. Februar 2015 aaO).

  • BAG, 15.09.2011 - 8 AZR 846/09

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Chefarztes - Verzugslohn - Verjährung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2016 - 2 Sa 213/15
    Gewährt der Arbeitgeber einen rechtzeitig verlangten Urlaub nicht und verfällt der Urlaub sodann aufgrund seiner Befristung, so wandelt sich der Urlaubsanspruch in einen Schadensersatzanspruch um, welcher nicht der gesetzlichen Befristung des § 7 Absatz 3 BUrlG unterliegt (BAG 15. September 2011 - 8 AZR 846/09 - NZA 2012, 377; BAG 11. April 2006 - 9 AZR 523/05 - AP Nr. 28 zu § 7 BUrlG Übertragung).

    Wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist, so ist der Arbeitnehmer nach § 251 Absatz 1 BGB in Geld zu entschädigen (BAG 15. September 2011 aaO; BAG 11. April 2006 aaO).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.2015 - 2 Sa 105/15

    Equal Pay - Tarifgebundenheit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2016 - 2 Sa 213/15
    Diese arbeitsvertragliche Regelung gilt im Arbeitsverhältnis der Parteien unabhängig davon, dass die auf dieser Basis tatsächlich getroffene Regelung zur Ausgestaltung des Arbeitszeitkontos wegen Unklarheiten und auch wegen Verstoß gegen § 11 Absatz 4 Satz 2 AÜG nicht wirksam vereinbart wurde (so richtig LAG Mecklenburg-Vorpommern 19. Februar 2015 - 5 Sa 138/14; 13. Oktober 2015 - 2 Sa 113/15 und 22. Dezember 2015 - 2 Sa 105/15).

    Ergänzend wird auf die Urteile des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 19. Februar 2015, vom 13. Oktober 2015 und vom 22. Dezember 2015 (aaO) Bezug genommen, die Sachverhalte betreffen, die sich auf den Beklagten bzw. auf ein Unternehmen beziehen, an dem er beteiligt ist und für bei denen inhaltsgleiche Regelungen zum Stundenkonto zu bewerten waren.

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 523/05

    Geltendmachung von Urlaub - Urlaubserteilung - Urlaubsübertragung.

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2016 - 2 Sa 213/15
    Gewährt der Arbeitgeber einen rechtzeitig verlangten Urlaub nicht und verfällt der Urlaub sodann aufgrund seiner Befristung, so wandelt sich der Urlaubsanspruch in einen Schadensersatzanspruch um, welcher nicht der gesetzlichen Befristung des § 7 Absatz 3 BUrlG unterliegt (BAG 15. September 2011 - 8 AZR 846/09 - NZA 2012, 377; BAG 11. April 2006 - 9 AZR 523/05 - AP Nr. 28 zu § 7 BUrlG Übertragung).

    Wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist, so ist der Arbeitnehmer nach § 251 Absatz 1 BGB in Geld zu entschädigen (BAG 15. September 2011 aaO; BAG 11. April 2006 aaO).

  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 368/13

    Arbeitnehmerüberlassung - Nachweispflichten des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2016 - 2 Sa 213/15
    Die Auskunft des Entleihers über das einem vergleichbaren Stammarbeitnehmer gewährte Arbeitsentgelt ist das gesetzlich vorgesehene Mittel, das dem Leiharbeitnehmer ermöglichen soll, die Einhaltung des Gebots der Gleichbehandlung zu überprüfen und die Höhe des Anspruchs aus § 10 Abs. 4 AÜG zu berechnen (BAG 25. März 2015 - 5 AZR 368/13).
  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1048/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2016 - 2 Sa 213/15
    Trägt er nichts vor oder lässt er sich nicht substantiiert ein, gilt der Inhalt der vom Leiharbeitnehmer vorgetragenen Auskunft als zugestanden (BAG 24. September 2014 - 5 AZR 254/13; BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 1048/12).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2014 - 15 Sa 982/14

    Leiharbeit - Arbeitszeitkonto - Nichteinsatzzeiten - keine Verrechnung mit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2016 - 2 Sa 213/15
    Das Arbeitszeitkonto im Leiharbeitsverhältnis darf nicht dazu eingesetzt werden, § 11 Absatz 4 Satz 2 AÜG zu umgehen und das vom Verleiher zu tragende Beschäftigungsrisiko auf den Leiharbeitnehmer abzuwälzen (BAG 16. April 2014 - 5 AZR 483/12 - LAG Berlin-Brandenburg 17. Dezember 2014 - 15 Sa 982/14 - LAG Mecklenburg-Vorpommern 19. Februar 2015 aaO).
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2016 - 2 Sa 213/15
    Hat der Arbeitnehmer keine Urlaubswünsche angemeldet, so ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer anzuhören oder seine Urlaubswünsche zu erfragen, um den Urlaubszeitraum von sich aus zu bestimmen (BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - BAGE 130, 119 = AP Nr. 39 zu § 7 BUrlG).
  • BAG, 15.05.2001 - 1 AZR 672/00

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2016 - 2 Sa 213/15
    Soweit es sich bei dem jeweiligen 10. des Monats (Fälligkeitstag) um einen Samstag, einen Sonntag oder einen Feiertag gehandelt hat, hat das Gericht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 15. Februar 2001 - 1 AZR 672/00) den Tag, ab dem Verzugs-Zinsen zustehen, auf den zweiten Werktag danach festgesetzt.
  • BAG, 16.04.2014 - 5 AZR 483/12

    Leiharbeitsverhältnis - Annahmeverzug - Arbeitszeitkonto

  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

  • BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 63/11

    Urlaubsanspruch - Untergang trotz Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2015 - 2 Sa 113/15

    Verrechnung eines negativen Saldos auf dem Arbeitszeitkonto mit den letzten

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 254/13

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 294/12

    Gesamtvergleich - Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt

  • BAG, 10.07.2012 - 9 AZR 11/11

    Verfall des Urlaubs - Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2014 - 21 Sa 221/14

    Verantwortung des Arbeitgebers für die Urlaubsgewährung, Schadensersatz,

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