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   LAG Niedersachsen, 27.02.2019 - 2 Sa 244/18   

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LAG Niedersachsen, 27.02.2019 - 2 Sa 244/18 (https://dejure.org/2019,21330)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.02.2019 - 2 Sa 244/18 (https://dejure.org/2019,21330)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Februar 2019 - 2 Sa 244/18 (https://dejure.org/2019,21330)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 687 Abs. 2; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 202 Abs. 1; BGB § 280; BGB § 307 Abs. 1 S. 1; BGB § 667; BGB § 823; BGB 309 Nr. 7; BGB 681 S. 2
    Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Materielle Reichweite einer in einem Arbeitsvertrag enthaltenen Ausschlussfrist für "alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis"

  • Wolters Kluwer

    Allgemeine Geschäftsbedingung; Ausschlussfrist; Haftung des Arbeitnehmers; Schadensersatz; Schmiergeldannahme; Vorsätzliche Pflichtver...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Allgemeine Geschäftsbedingung; Ausschlussfrist; Haftung des Arbeitnehmers; Schadensersatz; Schmiergeldannahme; Vorsätzliche Pflichtverletzung - Vorsatzhaftung des Arbeitnehmers

  • rechtsportal.de

    Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang einer Ausschlussfrist in einem Formulararbeitsvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2019, 465
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (42)

  • BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 3/05

    Haftung des Arbeitnehmers - Vertragliche Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.02.2019 - 2 Sa 244/18
    Das Bundesarbeitsgericht gehe in seinen Entscheidungen vom 26. Mai 1981 (- 3 AZR 269/78 -) und vom 27. Oktober 2005 (- 8 AZR 3/05 -) davon aus, dass kein schuldhaftes Zögern vorliege, wenn ein Arbeitgeber, der durch strafbare Handlungen von Arbeitnehmern geschädigt worden sei, vor der Geltendmachung seiner Schadensersatzansprüche zunächst den Ausgang eines Strafverfahrens abwarte, von dem er sich eine weitere Aufklärung des streitigen Sachverhaltes versprechen dürfe.

    Die Vorschriften dienen nicht dem Schutz des Klauselverwenders vor den vor ihm selbst vorformulierten Vertragsbedingungen (BAG, 27. Oktober 2005 - 8 AZR 3/05 - Rn. 16; BGH 2. April 1998 - IX ZR 79/97 - NJW 1998, 2281).

    Schadensersatzforderungen können geltend gemacht werden, sobald der Gläubiger in der Lage ist, sich den erforderlichen Überblick ohne schuldhaftes Zögern zu verschaffen und er seine Forderungen wenigstens annähernd beziffern kann (BAG, 28. Juni 2018 - 8 AZR 141/16 - Rn. 43; BAG, 18. August 2011 - 8 AZR 187/10 - Rn. 43; BAG, 14. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - Rn. 54; BAG, 11. März 2006 - 5 AZR 511/05 - Rn. 14; BAG, 27. Oktober 2005 - 8 AZR 3/05 - Rn. 19; BAG, 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - Rn. 28).

    Soweit die Klägerin unter Hinweis auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Mai 1981 (- 3 AZR 269/78 -) und vom 27. Oktober 2005 (- 8 AZR 3/05 -) die Auffassung vertritt, sie hätte den Ausgang des Strafverfahrens gegen den Beklagten abwarten dürfen, bevor sie zivilrechtliche Ansprüche gegen ihn machen muss, deshalb sei die Fälligkeit noch nicht eingetreten bzw. die Verfallfrist sei nicht abgelaufen, ist dem nicht zu folgen.

    In der Entscheidung vom 27. Oktober 2005 (- 8 AZR 3/05 -) verweist das Bundesarbeitsgericht auf die Grundsätze aus der Entscheidung vom 26. Mai 1981.

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.02.2019 - 2 Sa 244/18
    Hat also ein Anspruch seinen Grund in der arbeitsvertraglichen Beziehung der Parteien, ist er ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis (vgl. BAG, 21. Januar 2010 - 6 AZR 556/07 -, Rn. 19, BAG, 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/16 - NZA 2007, 1154 f.; BAG, 30. Oktober 2008 - 8 AZR 886/07 - NJOZ 2009, 2946).

    Schadensersatzforderungen können geltend gemacht werden, sobald der Gläubiger in der Lage ist, sich den erforderlichen Überblick ohne schuldhaftes Zögern zu verschaffen und er seine Forderungen wenigstens annähernd beziffern kann (BAG, 28. Juni 2018 - 8 AZR 141/16 - Rn. 43; BAG, 18. August 2011 - 8 AZR 187/10 - Rn. 43; BAG, 14. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - Rn. 54; BAG, 11. März 2006 - 5 AZR 511/05 - Rn. 14; BAG, 27. Oktober 2005 - 8 AZR 3/05 - Rn. 19; BAG, 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - Rn. 28).

  • BAG, 26.05.1981 - 3 AZR 269/78

    Ausschlußklausel - Bundesrahmentarifvertrag - Baugewerbe - Polier -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.02.2019 - 2 Sa 244/18
    Das Bundesarbeitsgericht gehe in seinen Entscheidungen vom 26. Mai 1981 (- 3 AZR 269/78 -) und vom 27. Oktober 2005 (- 8 AZR 3/05 -) davon aus, dass kein schuldhaftes Zögern vorliege, wenn ein Arbeitgeber, der durch strafbare Handlungen von Arbeitnehmern geschädigt worden sei, vor der Geltendmachung seiner Schadensersatzansprüche zunächst den Ausgang eines Strafverfahrens abwarte, von dem er sich eine weitere Aufklärung des streitigen Sachverhaltes versprechen dürfe.

    Soweit die Klägerin unter Hinweis auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Mai 1981 (- 3 AZR 269/78 -) und vom 27. Oktober 2005 (- 8 AZR 3/05 -) die Auffassung vertritt, sie hätte den Ausgang des Strafverfahrens gegen den Beklagten abwarten dürfen, bevor sie zivilrechtliche Ansprüche gegen ihn machen muss, deshalb sei die Fälligkeit noch nicht eingetreten bzw. die Verfallfrist sei nicht abgelaufen, ist dem nicht zu folgen.

  • BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 556/07

    Arbeitgeberdarlehen - Tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.02.2019 - 2 Sa 244/18
    Selbst unabdingbare gesetzliche Ansprüche unterfallen einer tariflichen Ausschlussfrist, weil diese nicht den Inhalt, sondern deren Geltendmachung und deren zeitlichen Begrenzung betreffen (vgl. BAG, 30. März 1961 - 2 AZR 101/61- Rn. 10; BAG, 16. Januar 2002 - 5 AZR 430/00 - Rn. 20; BAG, 21. Januar 2010 - 6 AZR 556/07 - Rn. 19).

    Hat also ein Anspruch seinen Grund in der arbeitsvertraglichen Beziehung der Parteien, ist er ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis (vgl. BAG, 21. Januar 2010 - 6 AZR 556/07 -, Rn. 19, BAG, 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/16 - NZA 2007, 1154 f.; BAG, 30. Oktober 2008 - 8 AZR 886/07 - NJOZ 2009, 2946).

  • BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 141/16

    Schadensersatz - Mitverschulden - Ausschlussklausel - Grundsatz von Treu und

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.02.2019 - 2 Sa 244/18
    Schadensersatzforderungen können geltend gemacht werden, sobald der Gläubiger in der Lage ist, sich den erforderlichen Überblick ohne schuldhaftes Zögern zu verschaffen und er seine Forderungen wenigstens annähernd beziffern kann (BAG, 28. Juni 2018 - 8 AZR 141/16 - Rn. 43; BAG, 18. August 2011 - 8 AZR 187/10 - Rn. 43; BAG, 14. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - Rn. 54; BAG, 11. März 2006 - 5 AZR 511/05 - Rn. 14; BAG, 27. Oktober 2005 - 8 AZR 3/05 - Rn. 19; BAG, 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - Rn. 28).

    Der Einwand, eine Frist für die Geltendmachung eines Anspruchs sei nicht gewahrt, greift generell in solchen Fällen nicht durch, in denen sich eine Partei damit in Widerspruch zu ihrem eigenen vorausgegangenen Verhalten setzt und für die andere Partei ein schützenswerter Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn sonstige besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BAG, 28. Juni 2018 - 8 AZR 141/16 - Rn. 38).

  • LAG Niedersachsen, 14.09.2005 - 15 Sa 1610/03

    Herausgabeanspruch von Schmiergeld gegenüber einem Angestellten des öffentlichen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.02.2019 - 2 Sa 244/18
    Auch die Entscheidungen des Landesarbeitsgerichtes Niedersachsen vom 14. September 2005 (- 15 Sa 1610/03 -) und des 5. Strafsenates des Bundesgerichtshofes vom 15. März 2001 (- 5 StR 454/00 -) statuierten keinen solchen Grundsatz.

    Sowohl das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in seiner Entscheidung vom 14. September 2005 (- 15 Sa 1610/03 -) als auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 15. März 2001 (- 5 StR 554/00 -) verlangten für eine Beweislastumkehr, dass die Schmiergeldzahlungen mehr als 5 % der zwischen den Unternehmen getätigten Umsätze betrügen.

  • BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12

    Ausschlussfrist - Anspruch wegen behaupteter vorsätzlicher Schädigung (Mobbing) -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.02.2019 - 2 Sa 244/18
    Die in einem Formulararbeitsvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingung enthaltene Ausschlussfrist von drei Monaten für "alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" erfasst neben vertraglichen Schadensersatzansprüchen auch Ansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer wegen Haftung aus vorsätzlicher Pflichtverletzung (entgegen BAG, 20. Juni 2013, 8 AZR 280/12).

    Das Bundesarbeitsgericht hat unter anderem mit Urteil vom 20. Juni 2013 (- 8 AZR 280/12 - Rn. 20 f.) ausgeführt, weil die Verjährung bei Haftung wegen Vorsatzes gemäß § 202 Abs. 1 BGB nicht im Voraus durch Rechtsgeschäft erleichtert werden könne und § 202 Abs. 1 BGB nicht nur Vereinbarungen über die Verjährung, sondern auch über Ausschlussfristen erfasse, sei regelmäßig davon auszugehen, dass die Vertragspartner mit vereinbarten Ausschlussklauseln keine Fälle anders als das Gesetz und unter Verstoß gegen die gesetzliche Verbotsnorm im Sinne von § 134 BGB regeln wollten.

  • OLG Braunschweig, 09.11.2018 - 5 U 5/17

    Bindung des Gerichts des Schadensersatzprozesses gem.§ 945 ZPO an die im

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.02.2019 - 2 Sa 244/18
    Hinzu kommt, dass im Eilverfahren weit geringere Beweisanforderungen (Glaubhaftmachung) gelten, während auf das Schadenersatzverfahren die Grundsätze des Strengbeweises Anwendung finden (vgl. OLG Braunschweig, 9. November 2018 - 5 U 5/17 - Rn. 29 m. w. N.).
  • BGH, 10.02.2011 - I ZB 63/09

    Parallelverwendung - Nebenintervention: Rechtliches Interesse wegen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.02.2019 - 2 Sa 244/18
    Dabei ist der Begriff des rechtlichen Interesses weit auszulegen (BGH, 3. Juli 2018 - II ZB 28/16 - Rn. 10; BGH, 10. Februar 2011 - I ZB 63/09 - Rn. 10; BGH, 21. April 2016 - I ZR 198/13 - Rn. 190 - 191).
  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.02.2019 - 2 Sa 244/18
    Das Gesetz nimmt dabei in Kauf, dass das Ergebnis der Schätzung mit der Wirklichkeit vielfach nicht übereinstimmt; allerdings soll die Schätzung möglichst nahe an diese heranführen (BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 49; 20. September 2006 - 10 AZR 439/05 - Rn. 37).
  • BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 439/05

    Wettbewerbsverbot im Ausbildungsverhältnis

  • BGH, 26.11.1984 - VIII ZR 188/83

    Formularmäßige Vereinbarung der Zurückhaltung offener Warenlieferungen bis zur

  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 753/14

    Ausschlussfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Verfall "vertraglicher"

  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 429/07

    Zweistufige Ausschlussfrist in AGB

  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 804/11

    Arbeitsvertrag - Weisungsrecht - Verpflichtung des Arbeitnehmers, die

  • BAG, 30.03.1962 - 2 AZR 101/61

    Ausschlußfristen - Tarifvertrag - Krankengeldzuschuß - Rahmentarifvertrag für

  • BGH, 18.11.2015 - VII ZB 57/12

    Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren: Beschlussentscheidung über

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

  • BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 295/13

    Urlaub - Ausschluss von Doppelansprüchen

  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 886/07

    Schadensersatz - einzelvertraglich in Bezug genommene tarifliche Ausschlussfrist

  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 37/11

    Schadenersatz bei Beschädigung von Versorgungsleitungen: Auslagenpauschale für

  • BGH, 11.02.1982 - III ZR 184/80

    Zulassung als Streithelfer als Vorausetzung der Revision gegen die Zurückweisung

  • BGH, 10.01.2006 - VIII ZB 82/05

    Zulässigkeit der Nebenintervention im Mahnverfahren; Umfang der

  • LAG Hamm, 09.09.2014 - 14 Sa 389/13

    AGB; Auslegung; Ausschlussfrist; Schadensersatz; unerlaubte Handlung;

  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 198/13

    Keine pauschale Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen der VG Wort

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 370/10

    Schadensersatz - tatrichterliche Schätzung - unlautere Abwerbung von Mitarbeitern

  • BGH, 24.06.2009 - VIII ZR 332/07

    Höhe des entgangenen Gewinns ("Mindestschaden") eines Versicherungsmaklers bei

  • BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 187/10

    Schadensersatz - Tarifliche Ausschlussfrist

  • BAG, 17.11.2016 - 6 AZR 487/15

    Eingruppierung eines an einem Gymnasium als Lehrer beschäftigten

  • BGH, 27.09.2017 - XII ZR 48/17

    Zivilprozess: Tatrichterliche Überzeugungsbildung hinsichtlich der Wahrheit einer

  • BGH, 26.02.2009 - Xa ZR 141/07

    Verkürzung der Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Reisemängeln unwirksam

  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 511/05

    Ausschlussfristen - AGB-Kontrolle

  • BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 399/10

    Urlaubsabgeltung - Länge tariflicher Ausschlussfristen

  • BGH, 02.04.1998 - IX ZR 79/97

    Wirksamkeit einer Bürgschaft auf erstes Anfordern; Aufklärungspflichten des

  • BGH, 03.07.2018 - II ZB 28/16

    Rechtliches Interesse eines Gesellschafters am Beitritt zum Rechtsstreit bei

  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 196/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 253/09

    Geschäftsführer-Anstellungsvertrag als Verbrauchervertrag - zweistufige

  • BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 430/00

    Entgeltfortzahlung - tarifliche Ausschlußfrist

  • BAG, 26.03.1987 - 6 AZR 297/85

    Anfechtbarkeit der Zulassung der Nebenintervention im Endurteil durch sofortige

  • BGH, 23.10.1991 - XII ZR 144/90

    Erleichterung der Beweisführung und Darlegungslast bei Anspruch auf Ersatz des

  • BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00

    Urteil gegen Mitarbeiter des Blutspendedienstes rechtskräftig

  • BGH, 26.03.1962 - II ZR 151/60

    Zahlung von Schmiergeldern an einen Vertreter des anderen Vertragsteils -

  • BAG, 26.11.2020 - 8 AZR 58/20

    Verfallklausel - Haftung wegen Vorsatzes

    b) Diese tragende Begründung des Landesarbeitsgerichts hat die Klägerin sowohl mit der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung, auf die sie in der Revisionsbegründung zulässigerweise Bezug genommen hat (§ 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 551 Abs. 3 Satz 2 ZPO) , als auch mit ihrer Revisionsbegründung angegriffen und unter Hinweis auf die aus ihrer Sicht zutreffende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 27. Februar 2019 (- 2 Sa 244/18 -) geltend gemacht, dass von der Ausschlussklausel in § 13 des Arbeitsvertrags vom 22. Dezember 2010 alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erfasst seien.
  • BAG, 25.02.2021 - 8 AZR 171/19

    Herausgabe- und Schadensersatzansprüche - Ansprüche aus eigenem und abgetretenem

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 27. Februar 2019 - 2 Sa 244/18 - aufgehoben.
  • BAG, 09.10.2019 - 8 AZN 562/19

    Beschränkte Zulassung der Revision - Klage und Widerklage - Arresturteil -

    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 27. Februar 2019 - 2 Sa 244/18 - wird als unzulässig verworfen.
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