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   LAG Rheinland-Pfalz, 14.11.2013 - 2 Sa 338/13   

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https://dejure.org/2013,41979
LAG Rheinland-Pfalz, 14.11.2013 - 2 Sa 338/13 (https://dejure.org/2013,41979)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.11.2013 - 2 Sa 338/13 (https://dejure.org/2013,41979)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. November 2013 - 2 Sa 338/13 (https://dejure.org/2013,41979)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Darlegungslast des Arbeitnehmers zur Vergütungspflicht geleisteter Überstunden; Zahlungsklage eines Küchenhelfers bei unsubstantiierten Darlegungen zu den über die im Rahmen einer Leistungszulage entlohnte Mehrarbeit hinausgehenden Überstunden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Darlegungslast des Arbeitnehmers zur Vergütungspflicht geleisteter Überstunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Billigung von Überstunden erfolgt nicht bereits durch beanstandungslose Entgegennahme der Arbeitszeitaufzeichnungen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12

    Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.11.2013 - 2 Sa 338/13
    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass geleistete Überstunden angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit erforderlich waren, trägt der Arbeitnehmer als derjenige, der den Anspruch erhebt ( BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 13 - 15 m.w.N. ).

    (1) Für eine ausdrückliche Anordnung von Überstunden muss der Arbeitnehmer vortragen, wer wann auf welche Weise wie viele Überstunden angeordnet hat ( BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 16 ).

    Dabei begründet allein die Anwesenheit des Arbeitnehmers im Betrieb keine Vermutung dafür, Überstunden seien zur Erbringung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen ( BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 17 ).

    Vielmehr muss der Arbeitnehmer darlegen, wer wann auf welche Weise zu erkennen gegeben habe, mit der Leistung welcher Überstunden einverstanden zu sein ( BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 19 ).

    Erst wenn dieses feststeht, ist es Sache des Arbeitgebers darzulegen, welche Maßnahmen er zur Unterbindung der von ihm nicht gewollten Überstundenleistung ergriffen hat ( BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 21 ).

    Erst wenn der Arbeitnehmer seine Aufzeichnungen hinsichtlich der Arbeitsleistung konkretisiert und mit einem Hinweis auf eine (weitergehende) Überstundenleistung verbindet, ist der Arbeitgeber gehalten, dem nachzugehen und ggf. gegen nicht gewollte Überstunden einzuschreiten ( BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 22 ).

  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09

    Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.11.2013 - 2 Sa 338/13
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen ( st. Rspr., vgl. BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 11, NZA 2011, 767; BAG 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 - Rn. 14, AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 45 ).
  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 552/09

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.11.2013 - 2 Sa 338/13
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen ( st. Rspr., vgl. BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 11, NZA 2011, 767; BAG 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 - Rn. 14, AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 45 ).
  • BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 517/07

    Aufhebungsvertrag - Wiedereinstellungsanspruch - Anforderungen an die

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.11.2013 - 2 Sa 338/13
    Fehlt sie zu einem Streitgegenstand, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig ( BAG 08. Mai 2008 - 6 AZR 517/07 - Rn. 28, NZA 2008, 1148 ).
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.11.2013 - 2 Sa 338/13
    Das Arbeitsgericht hat zu Recht darauf verwiesen, dass die zur Ermittlung der Zuschläge erforderlichen Angaben vom Kläger schriftsätzlich nicht hinreichend substantiiert dargelegt worden sind und die als Anlage beigefügten Stundenlisten das Gericht nicht verpflichten, sich die erforderlichen (Zeit-)Angaben aus den Anlagen selbst zusammenzusuchen ( vgl. BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 29 ).
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