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Rechtsprechung
   LAG Saarland, 25.11.2009 - 2 Sa 36/09   

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LAG Saarland, 25.11.2009 - 2 Sa 36/09 (https://dejure.org/2009,26057)
LAG Saarland, Entscheidung vom 25.11.2009 - 2 Sa 36/09 (https://dejure.org/2009,26057)
LAG Saarland, Entscheidung vom 25. November 2009 - 2 Sa 36/09 (https://dejure.org/2009,26057)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung einer Erzieherin nach Beendigung der Tätigkeit und Aufnahme bei einem anderen Arbeigeber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Erzieherin nach Beendigung der Tätigkeit und Aufnahme bei einem anderen Arbeigeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 15.02.1984 - 5 AZR 192/82

    Mutterschutz - Jahresurlaub

    Auszug aus LAG Saarland, 25.11.2009 - 2 Sa 36/09
    § 17 Absatz 1 Satz 1 BEEG betrifft dabei nicht nur den gesetzlichen Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz und den Urlaub nach anderen gesetzlichen Vorschriften, sondern auch den Urlaub aufgrund von tariflichen Regelungen (BAG, Urteil vom 15. Februar 1984, 5 AZR 192/82, NZA 1985, 27).

    Während der Elternzeit ruht aber das Arbeitsverhältnis mit der Folge, dass die Hauptleistungspflichten, also die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung und die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Entgeltzahlung, für die Dauer der Elternzeit vollständig entfallen (dazu BAG, Urteil vom 15. Februar 1984, 5 AZR 192/82, NZA 1985, 27 und Buchner/Becker, Mutterschutzgesetz , Bundeselterngeld- und Erziehungsgeldgesetz, 8. Auflage 2008, Randnummer 25 vor den §§ 15 bis 21 BEEG).

  • BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 273/82

    Urlaubsanspruch und Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Saarland, 25.11.2009 - 2 Sa 36/09
    Dazu hat das Bundesarbeitsgericht ausgeführt, mit der Regelung werde erkennbar das Ziel verfolgt, die Belastung der Betriebe durch Fehlzeiten einzuschränken; längerfristig abwesenden Arbeitnehmern solle dadurch der tarifliche Anspruch gekürzt werden (zu weiteren ähnlichen tariflichen Regelungen auch BAG, Urteil vom 24. Oktober 1989, 8 AZR 253/88, NZA 1990, 499, und BAG, Urteil vom 26. Mai 1983, 6 AZR 273/82, NJW 1984, 1834 ).
  • BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 660/87

    Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von

    Auszug aus LAG Saarland, 25.11.2009 - 2 Sa 36/09
    Das Arbeitsverhältnis des Klägers mit der Beklagten bestand während des gesamten Jahres 2008 ununterbrochen, denn das Arbeitsverhältnis besteht auch während der Elternzeit fort, während der Elternzeit ruhen lediglich die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Hauptleistungspflichten (dazu beispielsweise BAG, Urteil vom 10. Mai 1989, 6 AZR 660/87, NZA 1989, 759 und BAG, Urteil vom 10. Februar 1993, 10 AZR 450/91, NZA 1993, 801 ).
  • BAG, 24.10.1989 - 8 AZR 253/88

    Kein Verfall des Urlaubsanspruchs während der Inanspruchnahme von

    Auszug aus LAG Saarland, 25.11.2009 - 2 Sa 36/09
    Dazu hat das Bundesarbeitsgericht ausgeführt, mit der Regelung werde erkennbar das Ziel verfolgt, die Belastung der Betriebe durch Fehlzeiten einzuschränken; längerfristig abwesenden Arbeitnehmern solle dadurch der tarifliche Anspruch gekürzt werden (zu weiteren ähnlichen tariflichen Regelungen auch BAG, Urteil vom 24. Oktober 1989, 8 AZR 253/88, NZA 1990, 499, und BAG, Urteil vom 26. Mai 1983, 6 AZR 273/82, NJW 1984, 1834 ).
  • BAG, 10.02.1993 - 10 AZR 450/91

    Jahressonderzahlung - Kürzung - Erziehungsurlaub - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Saarland, 25.11.2009 - 2 Sa 36/09
    Das Arbeitsverhältnis des Klägers mit der Beklagten bestand während des gesamten Jahres 2008 ununterbrochen, denn das Arbeitsverhältnis besteht auch während der Elternzeit fort, während der Elternzeit ruhen lediglich die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Hauptleistungspflichten (dazu beispielsweise BAG, Urteil vom 10. Mai 1989, 6 AZR 660/87, NZA 1989, 759 und BAG, Urteil vom 10. Februar 1993, 10 AZR 450/91, NZA 1993, 801 ).
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 165/95

    Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ende des

    Auszug aus LAG Saarland, 25.11.2009 - 2 Sa 36/09
    Diese drei Urlaubstage, die die Beklagte dem Kläger nicht gewährt hat, wurden aufgrund der gesetzlichen Regelung in § 17 Absatz 2 BEEG, mit der sichergestellt werden soll, dass die Inanspruchnahme von Elternzeit nicht zu einem Verfall des Erholungsurlaubs führt, und die als gesetzliche Sonderregelung der Verfallvorschrift des § 7 Absatz 3 BUrlG vorgeht (BAG, Urteil vom 20. Mai 2008, 9 AZR 219/07, NZA 2008, 1237 , und BAG, Urteil vom 23. April 1996, 9 AZR 165/95, NJW 1996, 3293 ) in das Urlaubsjahr 2009 übertragen.
  • BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 419/98

    Urlaubsanspruch im Fleischerhandwerk Niedersachsen

    Auszug aus LAG Saarland, 25.11.2009 - 2 Sa 36/09
    Mit einer tariflichen Regelung, die in die gleiche Richtung ging, hatte sich das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 18. Mai 1999 ( 9 AZR 419/98, NZA 2000, 157 ) zu befassen.
  • BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 180/00

    Verweisung auf das Tarifniveau in anderem Tarifgebiet

    Auszug aus LAG Saarland, 25.11.2009 - 2 Sa 36/09
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (dazu etwa BAG, Urteil vom 4. April 2001, 4 AZR 180/00, BAGE 97, 271 , und BAG, Urteil vom 18. April 2007, 4 AZR 661/05, abrufbar bei juris, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 190/02

    Urlaub - Rechtsmißbrauch

    Auszug aus LAG Saarland, 25.11.2009 - 2 Sa 36/09
    Denn nachdem die Beklagte es noch im Urlaubsjahr 2008 zu Unrecht abgelehnt hatte, dem Kläger auch die drei weiteren Urlaubstage zu gewähren, ist sie mit der Erfüllung des Urlaubsanspruch des Klägers in Verzug geraten, mit der Folge, dass sie dem Kläger nach Ablauf des Urlaubsjahres 2008 drei Urlaubstage als Ersatzurlaub zu gewähren hat (zu dem insoweit bestehenden Schadensersatzanspruch beispielsweise BAG, Urteil vom 18. März 2003, 9 AZR 190/02, ZTR 2004, 36 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 661/05

    Tarifauslegung

    Auszug aus LAG Saarland, 25.11.2009 - 2 Sa 36/09
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (dazu etwa BAG, Urteil vom 4. April 2001, 4 AZR 180/00, BAGE 97, 271 , und BAG, Urteil vom 18. April 2007, 4 AZR 661/05, abrufbar bei juris, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 219/07

    Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit - Änderung der Senatsrechtsprechung

  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 197/10

    Urlaub - Elternzeit

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 25. November 2009 - 2 Sa 36/09 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 2 Sa 36/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13992
LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 2 Sa 36/09 (https://dejure.org/2009,13992)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.04.2009 - 2 Sa 36/09 (https://dejure.org/2009,13992)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. April 2009 - 2 Sa 36/09 (https://dejure.org/2009,13992)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Tarifliche Überleitungsbestimmungen zur Besitzstandswahrung

  • Judicialis

    TVÜ-VKA § 1 Abs. 1; ; TVÜ-VKA § 1 Abs. 1 Satz 1; ; BAT § 22; ; TVöD § 16 Abs. 2 Satz 2; ; TVG § 3 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    TVÜ-VKA § 1 Abs. 1 S. 1; TVöD § 16 Abs. 2 Satz 2
    Tarifliche Überleitungsbestimmungen zur Besitzstandswahrung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 27.11.2008 - 6 AZR 632/08

    Anwendbarkeit des TVÜ-VKA

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 2 Sa 36/09
    § 1 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA stellt die allgemeine Regel auf, dass der TVÜ-VKA nur Anwendung findet, wenn das Arbeitsverhältnis über den 01. Oktober hinaus ununterbrochen fortbesteht (vgl. wörtlich BAG, Urteil vom 27.11.2008 - 6 AZR 632/08 - (bei juris Rdnr. 16)).

    Die Entscheidung des Rechtsstreits hängt nicht von einer Tarifauslegung, sondern von einer einfachen Rechtsanwendung ab, im Übrigen sind die streitigen Rechtsfragen bereits durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27.11.2008 - 6 AZR 632/08 - hinreichend geklärt.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.05.2011 - 5 Sa 190/10

    Kein Anspruch auf Strukturausgleich und kinderbezogenen Entgeltbestandteil (§§

    Auf den Umstand des nahtlosen Anschlusses der beiden Arbeitsverhältnisse komme es nicht an, entscheidend sei, dass zwischen den Klageparteien zum Stichtag nach § 1 TVÜ-Länder (30. September 2006) kein Arbeitsverhältnis bestanden habe (unter Berufung auf LAG Rheinland-Pfalz 23. April 2009 - 2 Sa 36/09).
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