Rechtsprechung
LAG Hessen, 04.08.2010 - 2 Sa 422/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsmäßigkeit einer außerordentlichen Kündigung ohne vorherige Abmahnung; Notwendigkeit einer nicht erfolgsversprechenden Abmahnung vor einer außerordentlichen Kündigung
- Betriebs-Berater
Kündigung wegen Missbrauchs von Bonuspunkten
- hensche.de
Kündigung: Außerordentlich
- Betriebs-Berater
Kündigung wegen Missbrauch von Bonuspunkten
- Betriebs-Berater
Kündigung wegen Missbrauch von Bonuspunkten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Tankstellenmitarbeiters wegen Umbuchung von Bonuspunkten; Abmahnungserfordernis bei verhaltensbedingter Kündigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Missbrauch von Bonuspunkten
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Kündigungsgrund: Missbrauch von Bonuspunkten
- beck-blog (Kurzinformation)
Missbrauch von Bonuspunkten rechtfertigt nicht ohne weiteres eine Kündigung
- lto.de (Kurzinformation)
Vor Kündigung wegen Missbrauchs von Bonuspunkten Abmahnung erforderlich
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Bonuspunkte nicht auf die Karte von Kollegen buchen!
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Missbrauch von Bonuspunkten rechtfertigt keine Kündigung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Kundenbonussystem missbraucht - Dem Tankstellenmitarbeiter durfte aber nicht ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Missbrauch von Bonuspunkten
- hessen.de (Pressemitteilung)
Missbrauch von Bonuspunkten
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 26.11.2009 - 21 Ca 5136/09
- LAG Hessen, 04.08.2010 - 2 Sa 422/10
- LAG Hessen, 27.10.2010 - 2 Sa 422/10
Papierfundstellen
- BB 2011, 1204
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- ArbG Frankfurt/Main, 26.11.2009 - 21 Ca 5136/09
Anforderungen an die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines …
Auszug aus LAG Hessen, 04.08.2010 - 2 Sa 422/10
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 26. November 2009 - 21 Ca 5136/09 - wird zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 26. November 2009 - 21 Ca 5136/09 abzuändern und die Klage abzuweisen.
- BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08
Verhaltensbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Hessen, 04.08.2010 - 2 Sa 422/10
Selbst bei Störungen des Vertrauensbereichs durch Eigentums- und Vermögensdelikte kann es danach Fälle geben, in denen eine Abmahnung nicht ohne Weiteres entbehrlich erscheint (vgl. BAG vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 103/08, AP Nr. 59 zu § 1 KSchG verhaltensbedingte Kündigung, KR/Fischermeier 9. Aufl. § 626 BGB Rn. 264 m. w. N.).Dies gilt etwa, wenn dem Arbeitnehmer zwar die Verbotswidrigkeit seines Verhaltens hinreichend klar ist, er aber Grund zu der Annahme haben durfte, der Arbeitgeber würde dieses nicht als ein so erhebliches Fehlverhalten werten, dass dadurch der Bestand des Arbeitsverhältnisses auf dem Spiel stünde (BAG vom 23. Juni 2009 a. a. O.).
- BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96
Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher …
Auszug aus LAG Hessen, 04.08.2010 - 2 Sa 422/10
Deshalb wird erst nach einer Abmahnung die erforderliche Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass sich der Arbeitnehmer auch in Zukunft nicht vertragsgetreu verhalten werde (vgl. BAG vom 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96, AP Nr. 137 zu § 626 BGB und vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 649/94, AP Nr. 34 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).Eine solche Situation ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer eindeutig nicht gewillt ist, sich vertragsgerecht zu verhalten, was wiederum der Fall ist, wenn er seine Vertragsverletzungen hartnäckig und uneinsichtig fortsetzt, obwohl er die Vertragswidrigkeit seines Verhaltens kennt (vgl. BAG vom 4. Juni 1997 a. a. O.).
- BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98
Fristlose Kündigung (Loyalitätsverstoß)
Auszug aus LAG Hessen, 04.08.2010 - 2 Sa 422/10
Grundsätzlich ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Abmahnung erforderlich, wenn wegen eines nicht vertragsgerechten Verhaltens gekündigt werden soll und die Störungen im Leistungsbereich liegen, wobei dies für jede Kündigung gilt, die wegen eines Verhaltens des Arbeitnehmers oder aus einem Grund in seiner Person ausgesprochen werden soll, den er durch sein steuerbares Verhalten beseitigen kann, wenn also eine Wiederherstellung des Vertrauens erwartet werden kann (vgl. BAG vom 11. März 1999 - 2 AZR 507/98, AP Nr. 149 zu § 626 BGB und vom 17. Februar 1994 - 2 AZR 616/93, AP Nr. 116 zu § 626 BGB). - BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98
Außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen …
Auszug aus LAG Hessen, 04.08.2010 - 2 Sa 422/10
Eine Abmahnung ist deshalb dann entbehrlich, wenn es um schwere Pflichtverletzungen geht, deren Rechtswidrigkeit für den Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und bei denen eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (vgl. BAG Urteil vom 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98, AP Nr. 42 zu § 15 KSchG und vom 1. Juli 1999 - 2 AZR 676/98, AP Nr. 11 zu § 15 BBiG). - BAG, 24.01.1990 - 4 AZR 493/89
Gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes - Vorliegen …
Auszug aus LAG Hessen, 04.08.2010 - 2 Sa 422/10
Als Tatsachen sind konkrete, nach Zeit und Raum bestimmte, der Vergangenheit oder der Gegenwart angehörige Geschehnisse oder Zustände anzusehen (vgl. BAG Urteil vom 25. August 1982 - 4 AZR 878/79, AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifliche Übung; BAG vom 24. Januar 1990 - 4 AZR 493/89, AP Nr. 125 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau). - BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 649/94
Verhaltensbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Hessen, 04.08.2010 - 2 Sa 422/10
Deshalb wird erst nach einer Abmahnung die erforderliche Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass sich der Arbeitnehmer auch in Zukunft nicht vertragsgetreu verhalten werde (vgl. BAG vom 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96, AP Nr. 137 zu § 626 BGB und vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 649/94, AP Nr. 34 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung). - BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98
Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Auszug aus LAG Hessen, 04.08.2010 - 2 Sa 422/10
Eine Abmahnung ist deshalb dann entbehrlich, wenn es um schwere Pflichtverletzungen geht, deren Rechtswidrigkeit für den Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und bei denen eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (vgl. BAG Urteil vom 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98, AP Nr. 42 zu § 15 KSchG und vom 1. Juli 1999 - 2 AZR 676/98, AP Nr. 11 zu § 15 BBiG). - BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 616/93
Abmahnung - Kündigung - Kündigungsverbot - Erziehungsurlaub - Adoptivkind
Auszug aus LAG Hessen, 04.08.2010 - 2 Sa 422/10
Grundsätzlich ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Abmahnung erforderlich, wenn wegen eines nicht vertragsgerechten Verhaltens gekündigt werden soll und die Störungen im Leistungsbereich liegen, wobei dies für jede Kündigung gilt, die wegen eines Verhaltens des Arbeitnehmers oder aus einem Grund in seiner Person ausgesprochen werden soll, den er durch sein steuerbares Verhalten beseitigen kann, wenn also eine Wiederherstellung des Vertrauens erwartet werden kann (vgl. BAG vom 11. März 1999 - 2 AZR 507/98, AP Nr. 149 zu § 626 BGB und vom 17. Februar 1994 - 2 AZR 616/93, AP Nr. 116 zu § 626 BGB). - BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 878/79
Tarifvertrag: Tarifliche Übrung - Auslegung - Ausforschungsbeweis
Auszug aus LAG Hessen, 04.08.2010 - 2 Sa 422/10
Als Tatsachen sind konkrete, nach Zeit und Raum bestimmte, der Vergangenheit oder der Gegenwart angehörige Geschehnisse oder Zustände anzusehen (vgl. BAG Urteil vom 25. August 1982 - 4 AZR 878/79, AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifliche Übung; BAG vom 24. Januar 1990 - 4 AZR 493/89, AP Nr. 125 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau). - LAG Hessen, 11.12.2008 - 9 Sa 1075/08
Kündigung wegen Buchens von Bonuspunkten Dritter auf eigene Kundenkarte
Rechtsprechung
LAG Hessen, 27.10.2010 - 2 Sa 422/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- IWW
- Wolters Kluwer
Unterbliebene Berücksichtigung einer wechselnden Anschrift bei den Rubrumsangaben
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 26.11.2009 - 21 Ca 5136/09
- LAG Hessen, 04.08.2010 - 2 Sa 422/10
- LAG Hessen, 27.10.2010 - 2 Sa 422/10