Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2015 - 2 Sa 428/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 199 Abs 1 Nr 2 BGB, § 204 Abs 1 Nr 1 BGB, § 615 S 1 BGB
Zahlungsansprüche aus Annahmeverzug - Verjährung - Beginn - Kenntnis - anspruchsbegründende Tatsachen - IWW
§ 11 Nr. 3 KSchG, § ... 64 Abs. 1, 2 Buchst. b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, §§ 195, 199 Abs. 1 BGB, § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 615 Satz 1 BGB, §§ 280 Abs. 1, 283 BGB, § 204 Abs. 1 BGB, § 194 Abs. 1 BGB, §§ 203 ff. BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verjährung von Annahmeverzugsansprüchen eines Chefarztes nach rechtskräftiger Stattgabe seiner Kündigungsschutzklage
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 194 Abs. 1
Verjährung von Annahmeverzugsansprüchen eines Chefarztes nach rechtskräftiger Stattgabe seiner Kündigungsschutzklage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 25.02.2014 - 7 Ca 3855/13
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2015 - 2 Sa 428/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 593/12
Bestimmtheit des Streitgegenstands - objektive Klagehäufung - Vergütung wegen …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2015 - 2 Sa 428/14
Etwas anderes gilt nur dann, wenn und solange dem Arbeitnehmer die Erhebung einer die Verjährung hemmenden Klage (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB) unzumutbar ist ( BAG 24. September 2014 - 5 AZR 593/12 - Rn. 33 - 36, NZA 2015, 35 ).Nur ausnahmsweise kann die Rechtsunkenntnis den Verjährungsbeginn hinausschieben, wenn eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage besteht, die selbst ein rechtskundiger Dritter nicht zuverlässig einzuschätzen vermag; denn in diesem Fall fehlt es an der Zumutbarkeit einer Klageerhebung ( BAG 24. September 2014 - 5 AZR 593/12 - Rn. 37, NZA 2015, 35 ).
Für die analoge Anwendung der §§ 203 ff. BGB ist mangels einer Regelungslücke kein Raum ( BAG 24. September 2014 - 5 AZR 593/12 - Rn. 39, NZA 2015, 35 ).
Im Hinblick darauf, dass das Bundesarbeitsgericht die Verjährungsproblematik mit seinem Urteil vom 24. September 2014 - 5 AZR 593/12 - bereits entschieden hat und es gemäß den obigen Ausführungen auf die Frage, ob Ansprüche aus entgangenen Liquidationserlösen unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges oder nur unter Schadensersatzgesichtspunkten geltend gemacht werden können, nicht ankommt, war weder eine Vertagung des Rechtsstreits noch die Gewährung des beantragten Schriftsatznachlasses veranlasst.
- BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2015 - 2 Sa 428/14
Diese Entscheidung ist rechtskräftig ( LAG Rheinland-Pfalz 22. Februar 2011 - 3 Sa 474/09 - und BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - ).Unabhängig davon sei er der Ansicht, dass die Verjährung der Ansprüche aus Annahmeverzug erst mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - zu laufen begonnen habe, weil er erst von diesem Zeitpunkt an rechtskräftig festgestanden habe, dass die angefochtenen Kündigungen aus dem Jahr 2008 rechtsunwirksam seien.
- BAG, 15.09.2011 - 8 AZR 846/09
Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Chefarztes - Verzugslohn - Verjährung …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2015 - 2 Sa 428/14
Auch die für die Zeit bis zum 10. September 2009 geltend gemachten Ansprüche aus entgangenen Liquidationserlösen sind im Jahr 2009 fällig geworden, und zwar unabhängig davon, ob diese gemäß der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf § 615 Satz 1 BGB beruhen oder nur aus einer entsprechenden Schadensersatzverpflichtung (§§ 280 Abs. 1, 283 BGB) gemäß der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15. September 2011 - 8 AZR 846/09 - resultieren können.
- BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07
Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess (Art 2 Abs 1 …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2015 - 2 Sa 428/14
Im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 01. Dezember 2010 - 1 BvR 1682/07) habe auch das Bundesarbeitsgericht mit seinem Urteil vom 19. September 2012 - 5 AZR 627/11 - entschieden, dass der Arbeitnehmer zugleich mit einer Bestandsschutzklage die vom Ausgang des Rechtsstreits abhängigen Ansprüche gerichtlich geltend mache. - LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2011 - 3 Sa 474/09
Außerordentliche Kündigung wegen Telefonierens im Operationssaal
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2015 - 2 Sa 428/14
Diese Entscheidung ist rechtskräftig ( LAG Rheinland-Pfalz 22. Februar 2011 - 3 Sa 474/09 - und BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - ). - BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11
Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2015 - 2 Sa 428/14
Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich nicht gehindert, sie ratierlich geltend zu machen ( BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 31, NZA 2012, 971 ). - BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 627/11
Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2015 - 2 Sa 428/14
Im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 01. Dezember 2010 - 1 BvR 1682/07) habe auch das Bundesarbeitsgericht mit seinem Urteil vom 19. September 2012 - 5 AZR 627/11 - entschieden, dass der Arbeitnehmer zugleich mit einer Bestandsschutzklage die vom Ausgang des Rechtsstreits abhängigen Ansprüche gerichtlich geltend mache. - LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2012 - 3 Sa 500/12
Außerordentliche Kündigung - Wettbewerbsverbot - Interessenabwägung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2015 - 2 Sa 428/14
Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten ist vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit - rechtskräftigem - Urteil vom 18. Dezember 2012 - 3 Sa 500/12 - zurückgewiesen worden.