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   LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2017 - 2 Sa 468/16   

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https://dejure.org/2017,45658
LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2017 - 2 Sa 468/16 (https://dejure.org/2017,45658)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.07.2017 - 2 Sa 468/16 (https://dejure.org/2017,45658)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Juli 2017 - 2 Sa 468/16 (https://dejure.org/2017,45658)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 7 Nr 4.3 BauRTV, § 611 Abs 1 BGB, § 612 Abs 1 BGB, § 2 Abs 1 ArbZG
    Vergütung von Reisezeiten - Auslandseinsatz

  • IWW

    § 247 BGB, § ... 2 Abs. 1 S. 1 ArbZG, Art. 2 Ziff. 1 der Richtlinie 2003/88/EG, § 612 BGB, § 612 Abs. 1 BGB, Art. 2 Ziffer 1 der Richtlinie 2003/88/EG, § 64 Abs. 1, 2 Buchst. b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 106 GewO, § 138 Abs. 3 ZPO, § 138 Abs. 2 ZPO, § 7 Nr. 4.3 BRTV, §§ 611 Abs. 1, 612 Abs. 1 BGB, § 2 Abs. 1 ArbZG, § 3 BetrVG, § 77 Abs. 3 BetrVG, § 242 BGB, § 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Anspruchs auf Vergütung der erforderlichen Zeit für die An- und Abreise von einer Arbeitsstelle "ohne tägliche Heimfahrt" gem. § 7 Nr. 4.3 RTV-Bau

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsstelle; Ausland; Ausschlussfristen; Baugewerbe; Entsendevertrag; Flugzeug; Geltungsbereich; Mehrarbeitszuschlag; Reisezeit; Vergütung von Reisezeiten; Auslandseinsatz

  • rechtsportal.de

    Auslegung des Anspruchs auf Vergütung der erforderlichen Zeit für die An- und Abreise von einer Arbeitsstelle "ohne tägliche Heimfahrt" gem. § 7 Nr. 4.3 RTV-Bau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 355/12

    Vergütung von Fahrzeiten - auswärtige Arbeitsstelle - Auslösung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2017 - 2 Sa 468/16
    Denn die Qualifikation einer bestimmten Zeitspanne als Arbeitszeit im Sinne des gesetzlichen Arbeitszeitschutzrechts führt nicht zwingend zu einer Vergütungspflicht, wie umgekehrt die Herausnahme bestimmter Zeiten aus der Arbeitszeit nicht die Vergütungspflicht ausschließen muss ( BAG 12. Dezember 2012 - 5 AZR 355/12 - Rn. 16, NZA 2013, 1158 ).

    Durch Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann eine gesonderte Vergütungsregelung für eine andere als die eigentliche Tätigkeit und damit auch für Fahrt- bzw. Reisezeiten vom Betrieb zur auswärtigen Arbeitsstelle getroffen werden ( vgl. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 226/16 - Rn. 23, juris; BAG 12. Dezember 2012 - 5 AZR 355/12 - Rn. 18, NZA 2013, 1158 ).

  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 226/16

    Tarifvertragliche Regelung der Wegezeitenvergütung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2017 - 2 Sa 468/16
    Durch Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann eine gesonderte Vergütungsregelung für eine andere als die eigentliche Tätigkeit und damit auch für Fahrt- bzw. Reisezeiten vom Betrieb zur auswärtigen Arbeitsstelle getroffen werden ( vgl. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 226/16 - Rn. 23, juris; BAG 12. Dezember 2012 - 5 AZR 355/12 - Rn. 18, NZA 2013, 1158 ).
  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 171/10

    Auslandseinsatz eines Bauarbeiters - übliche Vergütung - tarifliche

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2017 - 2 Sa 468/16
    Dieser erstreckt sich nach § 1 Abs. 1 auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, wobei der systematische Zusammenhang mit § 1 Abs. 2 zeigt, dass insoweit der Sitz des Betriebs und nicht der jeweilige Tätigkeitsort des Arbeitnehmers entscheidend ist; die Grenze wird - allenfalls - dadurch gezogen, dass ein Arbeitsverhältnis nicht deutschem Recht unterfällt ( vgl. BAG 20. April 2011 - 5 AZR 171/10 - Rn. 19, NZA 2011, 1173 ).
  • BAG, 19.03.2009 - 8 AZR 722/07

    Betriebsübergang - Erlassvertrag zur Umgehung der Rechtsfolgen des § 613a Abs. 1

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2017 - 2 Sa 468/16
    Im Hinblick darauf, dass der Kläger von Seiten der Beklagten auf eine Auszahlung mit der Oktober-Gehaltsabrechnung verwiesen worden war, kann sie sich jedenfalls gemäß § 242 BGB nicht darauf berufen, dass der Kläger seine Ansprüche nicht bis zum 31. Oktober 2015, sondern erst nach Erhalt der Gehaltsabrechnung für den Monat Oktober 2015 mit Schreiben vom 10. November 2015 geltend gemacht hat ( vgl. hierzu BAG 19. März 2009 - 8 AZR 722/07 - Rn. 34, NZA 2009, 1091 ).
  • BAG, 15.12.1998 - 3 AZR 179/97

    Reisegeld im Baugewerbe

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2017 - 2 Sa 468/16
    Die Einschränkung auf die "erforderliche" Fahrtzeit hat nämlich nur die Bedeutung, sachlich nicht nachvollziehbare Umwege, überflüssige Unterbrechungen oder Ähnliches aus dem Anspruch auf Reisezeitvergütung auszuschließen; ansonsten kommt es darauf an, welche Zeit der Arbeitnehmer tatsächlich gebraucht hat ( BAG 15. Dezember 1998 - 3 AZR 179/97 - Rn. 34; NZA 1999, 599 ).
  • BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 553/17

    Vergütung von Reisezeiten bei Auslandsentsendung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. Juli 2017 - 2 Sa 468/16 - aufgehoben, soweit es der Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 7. Juli 2016 - 1 Ca 4/16 - stattgegeben hat.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.06.2019 - 2 Sa 31/19

    Vergütung von Reisezeiten - Erforderlichkeit - Auslandseinsatz

    Hiergegen hat sich der Kläger mit seiner Berufung gewandt; wegen des wechselseitigen Vorbringens der Parteien in dem zuvor unter dem Aktenzeichen 2 Sa 468/16 geführten Berufungsverfahren wird auf den Tatbestand des Urteils des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. Juli 2017 - 2 Sa 468/16 - Bezug genommen.

    Auf die Berufung des Klägers hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 13. Juli 2017 - 2 Sa 468/16 - das Urteil des Arbeitsgerichts teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 1.329,04 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB aus 538, 80 EUR seit 1. Oktober 2015 und aus 790, 24 EUR seit 1. Dezember 2015 (als Vergütung für weitere 37 Reisestunden) zu zahlen, während es die Berufung im Übrigen (hinsichtlich vom Kläger verlangter Überstundenzuschläge) - inzwischen rechtskräftig - zurückgewiesen hat.

    Auf die Revision der Beklagten hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 17. Oktober 2018 - 5 AZR 553/17 - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. Juli 2017 - 2 Sa 468/16 - aufgehoben, soweit es der Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 7. Juli 2016 - 1 Ca 4/16 - stattgegeben hat, und die Sache im Umfang der Aufhebung zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

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