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   LAG Sachsen, 15.09.1999 - 2 Sa 519/99   

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https://dejure.org/1999,5475
LAG Sachsen, 15.09.1999 - 2 Sa 519/99 (https://dejure.org/1999,5475)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 15.09.1999 - 2 Sa 519/99 (https://dejure.org/1999,5475)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 15. September 1999 - 2 Sa 519/99 (https://dejure.org/1999,5475)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 445 Abs. 1, § 447, § 448
    Erweiterte Auslegung des § 448 ZPO unter dem Gesichtspunkt der sogenannten "Waffengleichheit" bei beweisbedürftigem Inhalt von "Vier-Augen-Gesprächen"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • ArbG Bautzen - 1 Ca 1028/99
  • LAG Sachsen, 15.09.1999 - 2 Sa 519/99

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 724
  • NZA 2000, 1184 (Ls.)
  • NZA-RR 2000, 497
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • EGMR, 27.10.1993 - 14448/88

    DOMBO BEHEER B.V. v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus LAG Sachsen, 15.09.1999 - 2 Sa 519/99
    »Eine Parteianhörung im Sinne des § 141 ZPO steht im Lichte der Entscheidung des EGMR vom 27.10.1993 (37/1992/382/460 [Dombo Beheer B.V./Niederlande]) - bei entsprechender Würdigung des Wahrheitsgehalts der Bekundung - dem Beweismittel der Parteivernehmung gleich.«.

    Damit hat es folgende Bewandtnis: Neuerdings wird wegen einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ( EGMR vom 27.10.1993 - 37/1992/382/460 [Dombo Beheer B. V./Niederlande] -, NJW 1995, 1413, 1414) erwogen, ob § 448 ZPO unter dem Gesichtspunkt der sogenannten "Waffengleichheit" erweitert ausgelegt werden kann (vgl. Streitstand Musielak/Huber, ZPO , 1999, § 448 Rdn. 7 m.d.N. zu Fußnote 14).

    Voraussetzung ist nach der Entscheidung des EGMR sowie auch nach der Literatur (Nachweise bei Musielak/Huber, aaO.) stets, daß ein "Repräsentant" (so EGMR vom 27.10.1993, aaO., 1414, unter Nr. 34) oder eine "maßgebliche Person" (Musielak/Huber, aaO., m.w.N.) auf der Gegenseite als Zeuge vernommen werden kann, der andere Gesprächspartner (das wäre hier der Kläger) aber Partei ist.

  • BAG, 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06

    Pflicht zur Parteivernehmung oder Parteianhörung

    Dies ist für die Fallgestaltung, dass in einem Zivilprozess eine Seite auf einen ihr nahestehenden Zeugen zurückgreifen kann, während die andere Seite an einem "Vieraugengespräch" lediglich allein beteiligt war, in der Rechtsprechung anerkannt (BVerfG 21. Februar 2001 - 2 BvR 140/00 - NJW 2001, 2531, zu III 1 b der Gründe; BAG 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - BAGE 100, 52, zu B III 2 b bb der Gründe; zu Unrecht skeptisch: Sächsisches LAG 15. September 1999 - 2 Sa 519/99 - NZA-RR 2000, 497).
  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 396/00

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung mit einer außerordentlichen

    Nachdem das Arbeitsgericht die Parteivernehmung durchgeführt hat, kann letztlich dahingestellt bleiben, ob das erkennende Gericht die Benachteiligung der einen Partei nur über den Weg einer Parteivernehmung lösen kann (so wohl EGMR Urteil vom 27. Oktober 1993 - 37/1992/382/460 - NJW 1995, 1413; Thomas/Putzo ZPO 23. Aufl. § 448 Rn. 4) oder ob - wofür allerdings alles spricht - dem Grundsatz der Waffengleichheit auch dadurch Genüge getan werden kann, daß die durch ihre prozessuale Stellung bei der Aufklärung des "Vier-Augen-Gesprächs" benachteiligte Partei nach § 141 ZPO persönlich angehört wird (BGH 16. Juli 1998 aaO; 9. Oktober 1997 aaO; Sächs. LAG 15. September 1999 - 2 Sa 519/99 - NZA-RR 2000, 497, 498).
  • KG, 06.10.2008 - 12 U 196/08

    Würdigung von Zeugenaussagen im Verkehrsunfallprozess

    Dabei kann dahinstehen, ob der Auffassung des Sächsisches LAG (Beschluss vom 15. September 1999 - 2 Sa 519/99 - MDR 2000, 724) dahin zu folgen ist, dass eine Parteianhörung i.S.d. § 141 ZPO im Lichte der Entscheidung des EGMR vom 27. Oktober 1993 (37/1992/383/460) - bei entsprechender Würdigung des Wahrheitsgehalts der Bekundung - dem Beweismittel der Parteivernehmung gleich steht.
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