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   LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2013 - 2 Sa 540/12   

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https://dejure.org/2013,27906
LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2013 - 2 Sa 540/12 (https://dejure.org/2013,27906)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.05.2013 - 2 Sa 540/12 (https://dejure.org/2013,27906)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Mai 2013 - 2 Sa 540/12 (https://dejure.org/2013,27906)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeldanspruch bei rechtwidriger Videoüberwachung am Arbeitsplatz; Zahlungsklage des Arbeitnehmers bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zur Erforderlichkeit der Videoüberwachung

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Schmerzensgeld wegen Videoüberwachung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Schmerzensgeld wegen Videoüberwachung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schmerzensgeldanspruch bei rechtwidriger Videoüberwachung am Arbeitsplatz; Zahlungsklage des Arbeitnehmers bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zur Erforderlichkeit der Videoüberwachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Schmerzensgeldanspruch nach rechtswidriger Videoüberwachung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • ArbG Leipzig, 03.04.2012 - 9 Ca 3854/11

    Unbegründete Degradierung eines Arbeitnehmers ist Mobbing

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2013 - 2 Sa 540/12
    Hinsichtlich der Höhe des Schmerzensgeldes nehme er Bezug auf das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig zu einem Mobbing, wonach das 6, 5-fache Gehalt als Ersatz für angemessen erachtet worden sei (Arbeitsgericht Leipzig 9 Ca 3854/11).

    Soweit der Kläger hinsichtlich der Höhe des Schmerzensgeldes auf das "Urteil zu einem Mobbing des Arbeitsgerichts Leipzig" (ArbG Leipzig 9 Ca 3854/11) Bezug genommen hat, reicht das für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung des Arbeitsgerichts nicht aus.

  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 552/09

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2013 - 2 Sa 540/12
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen ( st. Rspr., vgl. BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 11, NZA 2011, 767; BAG 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 - Rn. 14, AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 45 ).
  • BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 543/11

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Berufung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2013 - 2 Sa 540/12
    Insbesondere lässt sich nicht erkennen, ob und inwieweit sich die Argumentation der in Bezug genommenen Entscheidung auf die tragenden Gründe der angefochtenen Entscheidung bezieht und damit überhaupt geeignet ist, diese in Frage zu stellen ( BAG 19. Februar 2013 - 9 AZR 543/11 - Rn. 15, [juris] ).
  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09

    Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2013 - 2 Sa 540/12
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen ( st. Rspr., vgl. BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 11, NZA 2011, 767; BAG 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 - Rn. 14, AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 45 ).
  • ArbG Lübeck, 20.06.2019 - 1 Ca 538/19

    Schadensersatz für unzulässige Verwendung eines Mitarbeiterfotos auf

    aa) Die Höhe einer Entschädigung für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts richtet sich nach der Intensität, die von der Art, Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, Anlass und Beweggrund des Handelns sowie dem Grad seines Verschuldens und der Qualität des geschützten Bereichs (vgl. etwa Strauf, Anmerkung zu LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.05.2013 - 2 Sa 540/12 - ZD 2014, 41, 43).

    Für mehrtätige bis mehrmonatige Videoüberwachung am Arbeitsplatz wurden Beträge zwischen 650, 00 EUR (LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.05.2013 - 2 Sa 540/12 - ZD 2014, 41 ff.), 1.000,00 EUR (BAG, Urt. v. 19.02.2015 - 8 AZR 1007/13, NJW 2015, 2749, 2751 f.) und 7.000,00 EUR (LAG Hessen, Urt. v. 25.10.2010 - 7 Sa 1586/09) als angemessen erachtet.

  • AG München, 13.08.2014 - 345 C 5551/14

    Dash Cam im Straßenverkehr

    Entsprechend verfährt die Rechtsprechung zur Problematik der Videoüberwachung am Arbeitsplatz (vgl. nur BAG, Urteil vom 21.06.2012, Az. 2 AZR 153/11 Ziffer 30: "Danach ist die heimliche Videoüberwachung eines Arbeitnehmers zulässig, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht, weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Verdachts ergebnislos ausgeschöpft sind, die verdeckte Videoüberwachung damit praktisch das einzig verbleibende Mittel darstellt und sie insgesamt nicht unverhältnismäßig ist (...)."; vgl. ferner LAG Hamm, Urteil vom 30.10.2012, Az. 9 Sa 158/12; LAG Mainz, Urteil vom 23.05.2013, Az. 2 Sa 540/12).
  • LAG Schleswig-Holstein, 01.06.2022 - 6 Ta 49/22

    Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung als Voraussetzung der

    So hat das LAG Rheinland-Pfalz bei einer Videoüberwachung am Arbeitsplatz 650, 00 EUR festgesetzt (LAG Rheinland-Pfalz 23.05.2013 - 2 Sa 540/12 - Rn. 27) und das BAG bei Bildaufnahmen und Videoaufzeichnungen 1.000,00 EUR (BAG 19.02.2015 - 8 AZR 1007/13 - Rn. 31 ff.).
  • ArbG Gelsenkirchen, 21.02.2017 - 5 Ca 1708/16

    Heimliche Arbeitnehmerüberwachung - Schadensersatzanspruch

    Bei der Zumessung ist zu berücksichtigen, dass in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung Entschädigungen in Höhe von 3.500,00 EUR bei einer unzulässigen, permanenten Videoüberwachung (Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt/Main vom 08.11.2013, 22 Ca 9428/12) und bei einer ständigen Videoüberwachung von 7.000,00 EUR (Urteil des LAG Hamm vom 25.10.2010, 7 Sa 1586/09, MDR 2011, S. 346), bei einer Beobachtung wegen des Verdachts von Diebstahls von Werbematerial von 650, 00 EUR (Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 23.05.2013, 2 Sa 540/12) und von 1.000,00 EUR bei einer rechtswidrigen Videoaufzeichnung im Rahmen einer Krankenkontrolle (Urteil des LAG Hamm vom 11.07.2013, 11 Sa 312/13) ausgeurteilt worden sind.
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