Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 03.07.2014 - 2 Sa 556/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 626 Abs 1 BGB, § 1 Abs 2 KSchG
Außerordentliche Arbeitgeberkündigung wegen Spesenbetrugs - Darlegungs- und Beweislast - IWW
§ 626 Abs. 2 BGB, §§ ... 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 626 Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 2 KSchG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 1 Abs. 1 KSchG, §§ 1 Abs. 1, 23 Abs. 1 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Poliers wegen Spesenbetrugs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Poliers wegen Spesenbetrugs
- rechtsportal.de
BGB § 626 Abs. 1
Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Poliers wegen Spesenbetrugs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht: Keine Kündigung bei versehentlich falscher Spesenabrechnung
- beck-blog (Kurzinformation)
Tod des Familienhundes
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung eines Poliers wegen Spesenbetrugs unwirksam
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 04.12.2013 - 4 Ca 769/13
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.07.2014 - 2 Sa 556/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 994/12
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag desArbeitgebers
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.07.2014 - 2 Sa 556/13
Ein Spesenbetrug kann selbst dann als Grund zur fristlosen Kündigung ausreichen, wenn es sich um einen einmaligen Vorfall und um einen geringen Betrag handelt (… BAG 06. September 2007 - 2 AZR 264/06 - Rn. 23, NZA 2008, 636; BAG 11. Juli 2013 - 2 AZR 994/12 - Rn. 22, NZA 2014, 250 ).Zwar liegt ein vorsätzliches Handeln bereits dann vor, wenn die Unrichtigkeit und der auf ihr beruhende rechtswidrige Erfolg für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen wird ( BAG 11. Juli 2013 - 2 AZR 994/12 - Rn. 22, NZA 2014, 250 ).
Das wiederum ist nicht der Fall, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen - wie etwa eine Abmahnung - von Seiten des Arbeitgebers geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken ( BAG 11. Juli 2013 - 2 AZR 994/12 - Rn. 20, NZA 2014, 250 ).
- BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06
Fristlose Kündigung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.07.2014 - 2 Sa 556/13
Ein Spesenbetrug kann selbst dann als Grund zur fristlosen Kündigung ausreichen, wenn es sich um einen einmaligen Vorfall und um einen geringen Betrag handelt ( BAG 06. September 2007 - 2 AZR 264/06 - Rn. 23, NZA 2008, 636;… BAG 11. Juli 2013 - 2 AZR 994/12 - Rn. 22, NZA 2014, 250 ).Den Kündigenden trifft die Darlegungs- und Beweislast auch für diejenigen Tatsachen, die einen vom Gekündigten behaupteten Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgrund ausschließen ( BAG 06. September 2007 - 2 AZR 264/06 - Rn. 24, NZA 2008, 636 m.w.N. ).
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2014 - 5 Sa 497/14
Beginn der Kündigungserklärungsfrist - Darlegungs- und Beweislast bei der …
Jedoch ist bewusstes und damit vorsätzliches Handeln von der Erklärung versehentlich falscher Angaben zu unterscheiden (…vgl. BAG 11.07.2013 - 2 AZR 994/12 - Rn. 22 mwN; LAG Rheinland-Pfalz 03.07.2014 - 2 Sa 556/13 - Rn. 22, 24, Juris).