Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 01.08.2013 - 2 Sa 6/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
Abgrenzung zwischen Dienst- oder Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung
- Justiz Baden-Württemberg
Abgrenzung zwischen Dienst- oder Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung
- lag-baden-wuerttemberg.de
- IWW
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Scheinwerkvertrag mit IT-Dienstleister
- arbeitsrecht-hessen.de
Scheinwerkvertrag mit IT-Dienstleister
- Betriebs-Berater
Abgrenzung zwischen Dienst- oder Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AÜG § 10 Abs. 1 S. 1; AÜG § 9 Nr. 1
Abgrenzung von Werk- oder Dienstvertrag zur Arbeitnehmerüberlassung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Abgrenzung zwischen Dienst- oder Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (34)
- lag-baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung)
Werkverträge
- beck-blog (Kurzinformation)
Daimler beschäftigte IT-Experten in Scheinwerkverträgen
- heise.de (Pressebericht, 01.08.2013)
Daimler beschäftigte IT-Experten in Scheinwerkverträgen
- faz.net (Kurzinformation)
Kann ich mich mit einem Werkvertrag einklagen?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Arbeitnehmerüberlassung und Scheinwerkvertrag
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Abgrenzung zwischen Dienst- oder Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Abgrenzung zwischen Dienst- oder Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Urteil zum Thema Scheinwerkvertrag - Scheindienstvertrag
- lto.de (Kurzinformation)
Scheinwerkverträge - IT-Experten haben Arbeitsverhältnis mit Daimler
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Abgrenzung zwischen Dienst- oder Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abgrenzung von Werkvertrag oder Dienstvertrag zur Arbeitnehmerüberlassung
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zum Zustandekommen von Arbeitsverhältnissen aufgrund von Schweinwerkverträgen
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - Daimler hat IT-Fachkräfte mit Scheinwerkverträgen beschäftigt
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Scheinwerk-/Scheindienstverträge bei Daimler?
- arbeitsrechtsiegen.de (Kurzinformation)
Jahrelanger Fremdpersonaleinsatz Arbeitsverhältnis
- spiegel.de (Pressebericht, 01.08.2013)
Daimler beschäftigte IT-Experten in Scheinwerkverträgen
- dreher-partner.de (Kurzinformation)
Werkvertrag kann zum Arbeitsvertrag werden
- sh-recht.de (Kurzinformation)
Beschäftigung im Rahmen eines Scheinwerkvertrages führt zum Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses
- cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)
Abgrenzung Werk-, Dienstvertrag und Arbeitnehmerüberlassung
- channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)
Stichwort Scheinselbstständigkeit - Wann gilt jemand als Scheinselbstständiger?
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Scheinwerkvertrag
- haufe.de (Kurzinformation)
Scheinwerkverträge bei Daimler - Mitarbeiter müssen jetzt fest angestellt werden
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Arbeitsverhältnis nach jahrelangem Fremdmitarbeitereinsatz - Arbeitsvertrag
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Arbeitsverhältnis nach jahrelangem Fremdmitarbeitereinsatz - Arbeitsrecht
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach jahrelangem Fremdmitarbeitereinsatz
- templin-thiess.de (Pressemitteilung)
Schein-Werkvertrag - Urteil zugunsten der Arbeitnehmer
- juve.de (Kurzinformation)
Streit um Werkverträge: IT-Spezialisten setzten sich gegen Daimler durch
- anwalt.de (Kurzinformation)
Scheinwerk-/Scheindienstverträge bei Daimler
- juraforum.de (Kurzinformation)
IT-Fachkräfte mit Scheinwerkverträgen bei Daimler beschäftigt
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
"Kettenwerkvertrag" ist Arbeitsvertrag
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Tatsächliche Durchführung eines Vertrages kann für Arbeitnehmerüberlassung sprechen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Beschäftigung von IT-Fachkräften im Rahmen von Scheinwerkverträgen
- lag-baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Scheinwerk-/Scheindienstverträge bei Daimler? Die Kläger waren bei der Daimler AG im Rahmen eines Scheinwerkvertrages beschäftigt. Deshalb ist zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis zu Stande gekommen.
- lag-baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Scheinwerk-/Scheindienstverträge bei Daimler?
Besprechungen u.ä. (5)
- wolterskluwer-online.de (Entscheidungsbesprechung)
Der Werkvertrag als Flexibilisierungsinstrument
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)
Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
EDV-Betreuer klagen erfolgreich gegen die AG Daimler auf Feststellung eines Arbeitsverhältnisses
- taylorwessing.com (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Werkverträge und Freelancer-Einsätze unter besonderer Beobachtung
- osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)
Scheinwerkverträge können zu unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung führen
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 29.10.2012 - 28 Ca 9536/11
- LAG Baden-Württemberg, 01.08.2013 - 2 Sa 6/13
- BAG - 9 AZR 748/13 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Papierfundstellen
- NZA 2013, 1017
- BB 2013, 2809
- BB 2013, 3136
Wird zitiert von ... (23)
- OLG Stuttgart, 08.07.2015 - 4 U 182/14
Unterlassungsanspruch: Veröffentlichung mit versteckter Kamera aufgenommener …
Wie auch das Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 01.08.2013 (2 Sa 6/12, NZA 2013, 1017) zeige, hätten die vom Landgericht herangezogenen Umstände durchaus Indizwirkung und könnten Beleg für das Vorliegen eines Scheinwerkvertrages sein. - LAG Baden-Württemberg, 03.12.2014 - 4 Sa 41/14
Unzulässige Berufung auf Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis des Verleihers - …
Die Vertragspraxis lässt aber nur dann Rückschlüsse auf den wirklichen Geschäftswillen der Vertragspartner zu, wenn die zum Vertragsabschluss berechtigten Personen die vom Vertragswortlaut abweichende Vertragspraxis kennen und sie zumindest billigen (BAG 15. April 2014 - 3 AZR 395/11 - juris; BAG 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - juris; LAG Baden-Württemberg 1. August 2013 - 2 Sa 6/13 - NZA 2013, 1017).Die Darlegungs- und Beweislast für die Umstände, aus denen sich ergeben soll, dass es sich bei dem drittbezogenen Personalansatz um eine Arbeitnehmerüberlassung handelt, trägt diejenige Partei, die daraus für sich günstige Rechtsfolgen herleiten will, also der klagende Arbeitnehmer (LAG Baden-Württemberg 1. August 2013 aaO).
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2016 - 3 Sa 476/15
Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag - Beweislast
Maßgeblich für die Abgrenzung ist weder die von den Parteien gewünschte Rechtsfolge noch die Bezeichnung des Vertrags durch die Parteien, sondern der tatsächliche Inhalt der Vereinbarung, der sich aus dem Wortlaut des Vertrages und dessen tatsächlicher Abwicklung ergebende wirkliche Wille der Vertragspartner, sofern die aufseiten der Vertragsparteien zum Vertragsabschluss berechtigten Personen die abweichende Vertragspraxis kannten und sie zumindest geduldet haben (BAG 06.08.2003 EzA § 1 AÜG Nr. 13; BGH 25.06.2002 NZA 2002, 1086 m. Anm. Schüren/Riederer/Frfr. von Paar SAE 2004, 61 ff;. BAG 25.09.2013 - 10 AZR 282/12, EzA § 611 BGB 2002 Arbeitnehmerbegriff Nr. 25 = NZA 2013, 1348; 21.11.2013 - 6 AZR 23/12, EzA-SD 3/2014 S. 12 LS; BAG BW 01.08.2013 LAGE § 10 AÜG Nr. 11 = NZA 2013, 1017; s. Heise/Friedl NZA 2015, 129 ff., Scrum).11 = NZA 2013, 1017; ArbG Bln.
Wenn es sich bei diesen Direktbeauftragungen nicht um untypische Einzelfälle, sondern um beispielhafte Erscheinungsformen einer durchgehend geübten Vertragspraxis handelt, ist von einem Scheinwerkvertrag auszugehen (LAG BW 01.08.2013 LAGE § 10 AÜG Nr. 11 = NZA 2013, 1017; Hamann/Rudnik NZA 2015, 449 ff., s. Heise/Friedl NZA 2015, 129 ff: Scrum).
Dann ist es Sache des Arbeitgebers, die für das Gegenteil sprechenden Tatsachen darzulegen und zu beweisen, wonach die Abgrenzungskriterien Eingliederung und Weisungsstruktur auch in der gelebten Vertragsdurchführung werkvertragstypisch ausgestaltet sind (LAG BW 01.08.2013 - 2 Sa 6/13, LAGE § 10 AÜG Nr. 11 = NZA 2013, 1017; s. Francken NZA 2013, 985 ff.; Werths BB 2014, 1408 ff., s. Heise/Friedl NZA 2015, 129 ff.; Scrum).
- LAG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 3 Sa 33/14
Werkvertrag; verdeckte Arbeitnehmerüberlassung; Scheinwerkvertrag; Treu und …
Insofern unterscheidet sich der Fall von dem, der dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 01. August 2013 (2 Sa 6/13 - NZA 2013, 1017) zu Grunde lag (LAG Baden-Württemberg 10. Oktober 2014 - 17 Sa 22/14). - LAG Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 15 Sa 90/14
Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung; Treu und Glauben; Scheinwerkvertrag
Werde eine starke Einbindung in den Betriebsablauf an dieser Stelle als wahr unterstellt, hätte die Firma C. den Kläger zwar unter dem Deckmantel eines Werkvertrages der Beklagten als Arbeitnehmer überlassen (vgl. dazu LAG Baden-Württemberg vom 01.08.2013 - 2 Sa 6/13 - Rn. 134).Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg habe mit Urteil vom 01.08.2013 (2 Sa 6/13) den inhaltsgleichen schriftlichen Vertrag im Falle der Kollegen H. und J. unabhängig von der Vertragspraxis nicht als Werkvertrag eingeordnet.
Insofern unterscheidet sich der Fall von dem, der dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 01. August 2013 (2 Sa 6/13 - NZA 2013, 1017) zu Grunde lag (LAG Baden-Württemberg 10. Oktober 2014 - 17 Sa 22/14).
- LG Stuttgart, 09.10.2014 - 11 O 15/14
Daimler unterliegt im Rechtsstreit gegen SWR
[1] Eine Überlassung zur Arbeitsleistung i. S. d. § 1 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 AÜG liegt vor, wenn einem Entleiher Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden, die (1.) in dessen Betrieb eingegliedert sind und (2.) ihre Arbeit allein nach Weisungen des Entleihers in dessen Interesse ausführen (…BAG, Urt. v. 18.01.2012, 7 AZR 723/10, juris Rn. 26, Urt. v. 06.08.2003, 7 AZR 180/02, juris Rn. 38;… Urt. v. 13.08.2008, 7 AZR 269/07, juris Rn. 14; LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 01.08.2013, 2 Sa 6/13, juris Rn. 79). - LAG Niedersachsen, 19.01.2015 - 8 Sa 643/14
Abgrenzung von Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitnehmerüberlassung lässt sich auch bei einer Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung einer sekundären Darlegungs- und Beweislast des Klägers (vgl. LAG Baden-Württemberg vom 1. August 2013 - 2 Sa 6/13, NZA 2013, 1017) und unter Berücksichtigung der vorgetragenen abweichenden Vertragsgestaltung nicht feststellen. - SG Kassel, 04.09.2013 - S 12 KR 246/12
Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - equal pay - Beitragsnachforderung - …
Solche Werkverträge dürften mit Preis (vgl. Preis, Werkverträge zur Umgehung des AÜG - kein empfehlenswerter Weg! in BB 2012, 1ff sowie Freckmann/Gallini, Verändert Equal Pay die Leiharbeitsbranche? in BB 2013, 309ff; Tuengerthal/Rothenhöfer, Eine Lanze für den Werkvertrag, BB 2013, 53ff) dann nämlich vielfach nichts anderes als den unverhohlenen Versuch, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht und dabei auch die Restriktionen des Arbeitnehmerüberlassungsrechts zu umgehen, darstellen (vgl. hierzu weiter Greiner, Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzungsfragen und aktuelle Rechtspolitik, NZA 2013, 697ff, 704 sowie zuletzt u.a. Finanzgericht des Saarlandes, Beschluss vom 25.07.2013, 1 V 1184/13 und LAG BW, Urteil vom 01.08.2013, 2 Sa 6/13). - LAG Baden-Württemberg, 04.07.2017 - 15 Sa 73/16
Verwirkung eines kraft gesetzlicher Fiktion zustandegekommenen …
Dies ergebe die Anwendung der vom Bundesarbeitsgericht in dessen Urteil vom 15.04.2014 (…3 AZR 395/11 - dort insbesondere Rn. 20 bis 22) entwickelten, vom Arbeitsgericht im Einzelnen zitierten Grundsätze ebenso wie die Anwendung der vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in dessen Urteil vom 01.08.2013 (2 Sa 6/13) entwickelten, vom Arbeitsgericht gleichfalls im Einzelnen zitierten Grundsätze auf den vorliegenden Fall. - ArbG Berlin, 05.09.2013 - 33 Ca 5347/13
Abgrenzung einer Arbeitnehmerüberlassung von Werk- bzw. Dienstvertrag bei …
Sache des beklagten Arbeitgebers ist es dann die für das Gegenteil sprechenden Tatsachen darzulegen und zu beweisen, wonach die Abgrenzungskriterien Weisungsstruktur und Risikotragung auch in der gelebten Vertragsdurchführung werkvertragstypisch ausgestaltet sind (LAG Baden-Württemberg v. 01.08.2013, 2 Sa 6/13). - LSG Baden-Württemberg, 17.12.2013 - L 11 R 4928/12
- LAG Niedersachsen, 19.01.2015 - 8 Sa 668/14
Abgrenzung von Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung
- LAG Niedersachsen, 19.01.2015 - 8 Sa 640/14
Abgrenzung von Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung
- LAG Niedersachsen, 19.01.2015 - 8 Sa 1114/14
Abgrenzung von Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung
- LAG Niedersachsen, 19.01.2015 - 8 Sa 620/14
Abgrenzung von Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung
- LAG Niedersachsen, 19.01.2015 - 8 Sa 669/14
Abgrenzung von Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung
- LAG Niedersachsen, 19.01.2015 - 8 Sa 663/14
Abgrenzung von Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung
- LAG Niedersachsen, 19.01.2015 - 8 Sa 637/14
Abgrenzung von Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung
- LAG Niedersachsen, 19.01.2015 - 8 Sa 667/14
Abgrenzung von Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung
- LAG Niedersachsen, 19.01.2015 - 8 Sa 639/14
Abgrenzung von Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung
- LAG Niedersachsen, 19.01.2015 - 8 Sa 638/14
Abgrenzung von Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung
- ArbG Stuttgart, 12.08.2014 - 5 Ca 751/14
- LAG München, 06.02.2014 - 4 Sa 819/13
Dienstleistungsvertrag/Arbeitnehmerüberlassungsvertrag