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   LAG Hessen, 01.12.2010 - 2 Sa 687/10   

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LAG Hessen, 01.12.2010 - 2 Sa 687/10 (https://dejure.org/2010,17496)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01.12.2010 - 2 Sa 687/10 (https://dejure.org/2010,17496)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01. Dezember 2010 - 2 Sa 687/10 (https://dejure.org/2010,17496)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    123 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines Arbeitsvertrags wegen Täuschung des Arbeitgebers über beruflichen Werdegang; Anfechtung bei fehlendem Nachweis der Kausalität zwischen Täuschungshandlung und Abschluss eines zweiten Arbeitsvertrages

  • rabüro.de

    Zur Anfechtung eines Folgearbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung beim Abschluss des ersten Vertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung des Arbeitsvertrag wegen Täuschung des Arbeitgebers über beruflichen Werdegang; unbegründete Anfechtung bei fehlendem Nachweis der Kausalität zwischen Täuschungshandlung und Abschluss eines zweiten Arbeitsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 15.05.1997 - 2 AZR 43/96

    Anfechtung eines in der Revisionsinstanz geschlossenen Vergleichs wegen

    Auszug aus LAG Hessen, 01.12.2010 - 2 Sa 687/10
    Er ist jedoch zu verneinen, wenn die getäuschte Partei den Vertrag ohne Rücksicht auf den Umfang der Täuschung abgeschlossen hat (vgl. BAG vom 15. Mai 1997 - 2 AZR 43/96, AP Nr. 45 zu § 123 BGB a.a.O. m.w.H.).

    Die Darlegungs- und Beweislast für die eine vorsätzliche Täuschung begründenden Umstände sowie deren Ursächlichkeit für die angefochtene Willenserklärung trägt der Anfechtende; das gilt auch, soweit es um eine Täuschung durch arglistiges Verschweigen geht (vgl. BAG vom 15. Mai 1997 a.a.O.; RGRK-Krüger-Nieland, aaO, Rn 68 f., m.w.N.).

  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus LAG Hessen, 01.12.2010 - 2 Sa 687/10
    Für die Annahme der Kausalität genügt allerdings schon Mitursächlichkeit der Täuschung und es reicht aus, wenn der Getäuschte Umstände dargetan hat, die für seinen Entschluss von Bedeutung sein können und die Täuschung nach der Lebenserfahrung Einfluss auf die Entscheidung haben kann (vgl. vgl. BAG vom 12. Mai 2010 - 2 AZR 544/08, NZA 2010, 1250; BAG vom 28. November 2007 - 6 AZR 1108/06, AP Nr. 36 zu § 620 BGB Aufhebungsvertrag; BAG vom 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98, AP Nr. 50 zu § 123 BGB MünchKommBGB/Kramer 5. Aufl., § 123 Rn 12 ).
  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 497/97

    Kündigung gegenüber einem Hochschullehrer wegen repressiven Verhaltens in der DDR

    Auszug aus LAG Hessen, 01.12.2010 - 2 Sa 687/10
    Es reicht deshalb nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch den Erstrichter mit formelhaften Wendungen zu rügen (vgl. BAG 10. Februar 2005 - 6 AZR 183/04, NZA 2005, 597; BAG vom 6. März 2003 - 2 AZR 596/02, BB 2003, 1561; BAG vom 11. März 1998 - 2 AZR 497/97, AP Nr. 49 zu § 519 ZPO; Hess. LAG vom 12. Mai 2003, 16 Sa 160/03).
  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 544/08

    Gerichtlicher Vergleich - Anfechtung - Drohung

    Auszug aus LAG Hessen, 01.12.2010 - 2 Sa 687/10
    Für die Annahme der Kausalität genügt allerdings schon Mitursächlichkeit der Täuschung und es reicht aus, wenn der Getäuschte Umstände dargetan hat, die für seinen Entschluss von Bedeutung sein können und die Täuschung nach der Lebenserfahrung Einfluss auf die Entscheidung haben kann (vgl. vgl. BAG vom 12. Mai 2010 - 2 AZR 544/08, NZA 2010, 1250; BAG vom 28. November 2007 - 6 AZR 1108/06, AP Nr. 36 zu § 620 BGB Aufhebungsvertrag; BAG vom 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98, AP Nr. 50 zu § 123 BGB MünchKommBGB/Kramer 5. Aufl., § 123 Rn 12 ).
  • BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 564/03

    Tarifliche Wochenarbeitszeit für Hausmeister

    Auszug aus LAG Hessen, 01.12.2010 - 2 Sa 687/10
    Die Berufungsbegründung muss eine Bezeichnung der Umstände enthalten, aus denen sich die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergibt (vgl. BAG vom 14. Oktober 2004 - 6 AZR 564/03, AP Nr. 3 zu § 2 BAT SR 2r Rn 42).
  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 183/04

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

    Auszug aus LAG Hessen, 01.12.2010 - 2 Sa 687/10
    Es reicht deshalb nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch den Erstrichter mit formelhaften Wendungen zu rügen (vgl. BAG 10. Februar 2005 - 6 AZR 183/04, NZA 2005, 597; BAG vom 6. März 2003 - 2 AZR 596/02, BB 2003, 1561; BAG vom 11. März 1998 - 2 AZR 497/97, AP Nr. 49 zu § 519 ZPO; Hess. LAG vom 12. Mai 2003, 16 Sa 160/03).
  • BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 596/02

    Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Hessen, 01.12.2010 - 2 Sa 687/10
    Es reicht deshalb nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch den Erstrichter mit formelhaften Wendungen zu rügen (vgl. BAG 10. Februar 2005 - 6 AZR 183/04, NZA 2005, 597; BAG vom 6. März 2003 - 2 AZR 596/02, BB 2003, 1561; BAG vom 11. März 1998 - 2 AZR 497/97, AP Nr. 49 zu § 519 ZPO; Hess. LAG vom 12. Mai 2003, 16 Sa 160/03).
  • BGH, 27.04.1972 - II ZR 150/68

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines Vergleiches - Voraussetzungen für eine

    Auszug aus LAG Hessen, 01.12.2010 - 2 Sa 687/10
    Im Verschweigen von Tatsachen bzw. im Unterlassen einer Aufklärung kann eine zur Anfechtung berechtigende Täuschung nur dann liegen, wenn eine Offenbarungspflicht besteht, etwa weil das Verschweigen gegen Treu und Glauben verstößt und der Vertragspartner unter den gegebenen Umständen die Mitteilung der verschwiegenen Tatsachen hätte erwarten dürfen (vgl. BGH Urteil vom 27. April 1972 - II ZR 150/68, WM 1972, 1443; Staudinger/Singer/von Finckenstein, BGB (2004), § 123 Rn 10 ff., m.w.N.; RGRK-Krüger-Nieland, BGB, 12. Aufl., § 123 Rn 16 und 18 m.w.N.).
  • BAG, 11.11.1993 - 2 AZR 467/93

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus LAG Hessen, 01.12.2010 - 2 Sa 687/10
    Die Täuschungshandlung muss zu einem Irrtum des Getäuschten führen, und der Irrtum muss für eine Willenserklärung ursächlich sein, die der Getäuschte ohne die Täuschung nicht, mit anderem Inhalt oder jedenfalls nicht zu diesem Zeitpunkt abgegeben hätte (vgl. BAG vom 11. November 1993 - 2 AZR 467/93, AP Nr. 38 zu § 123 BGB m.w.H.).
  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06

    Aufhebungsvertrag - Form - Bedenkzeit

    Auszug aus LAG Hessen, 01.12.2010 - 2 Sa 687/10
    Für die Annahme der Kausalität genügt allerdings schon Mitursächlichkeit der Täuschung und es reicht aus, wenn der Getäuschte Umstände dargetan hat, die für seinen Entschluss von Bedeutung sein können und die Täuschung nach der Lebenserfahrung Einfluss auf die Entscheidung haben kann (vgl. vgl. BAG vom 12. Mai 2010 - 2 AZR 544/08, NZA 2010, 1250; BAG vom 28. November 2007 - 6 AZR 1108/06, AP Nr. 36 zu § 620 BGB Aufhebungsvertrag; BAG vom 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98, AP Nr. 50 zu § 123 BGB MünchKommBGB/Kramer 5. Aufl., § 123 Rn 12 ).
  • BAG, 01.08.1985 - 2 AZR 101/83

    Anfechtung wegen Verschweigen der Gleichstellung

  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 472/96

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages

  • BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 549/97

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - Falschbeantwortung der Frage nach

  • LAG Hessen, 24.06.2010 - 11 Sa 45/10
  • LAG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - 3 Sa 65/17

    Anfechtung eines Arbeitsverhältnisses - arglistige Täuschung - Fragerecht des

    aa) Fragen nach der Ausbildung, Qualifikationen und dem beruflichen Werdegang einschließlich Aus- und Weiterbildungszeiten sind grundsätzlich zulässig; der Arbeitnehmer ist daher zur wahrheitsgemäßen Beantwortung der Frage nach früheren Beschäftigungsverhältnissen und deren Dauer verpflichtet, denn nur hierdurch kann die Eignung für eine vorgesehene Tätigkeit ermittelt werden (LAG Hamm 28. August 2015 - 18 Sa 335/15 - juris; LAG Hessen 1. Dezember 2010 - 2 Sa 687/10 - juris).
  • LAG Hamm, 28.08.2015 - 18 Sa 335/15

    Anfechtung des Arbeitsverhältnisses einer Lehrererin wegen Verschweigens des

    (aa) Eine Offenbarungspflicht besteht für den Arbeitnehmer gemäß §§ 311 Abs. 2 Nr. 1, 241 Abs. 2 BGB bei den Verhandlungen über die Begründung eines Arbeitsverhältnisses im Hinblick auf solche Tatsachen, hinsichtlich derer der Arbeitgeber nach Treu und Glauben Mitteilung erwarten darf, weil sie für ihn im Hinblick auf den in Betracht kommenden Arbeitsplatz von ausschlaggebender Bedeutung sind; dies gilt jedenfalls, sofern der Arbeitgeber nach verschiedenen Tatsachen zulässigerweise hätte fragen dürfen (BAG, Urteil vom 12.05.2011 - 2 AZR 479/09, Urteil vom 28.02.1991 - 2 AZR 357/90, Urteil vom 21.02.1991 - 2 AZR 449/90; Hessisches LAG, Urteil vom 01.12.2010 - 2 Sa 687/10).

    Der Arbeitgeber kann zu Recht erwarten, bei der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses über den beruflichen Werdegang des Bewerbers unterrichtet zu werden, da nur hierdurch die Eignung des Bewerbers ermittelt werden kann (Hessisches LAG, Urteil vom 01.12.2010 - 2 Sa 687/10).

    Um eine Anfechtung rechtfertigen zu können, muss zwischen der Täuschungshandlung und der Willenserklärung Kausalität bestehen (vgl. dazu Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 01.12.2010 - 2 Sa 687/10 m.w.N.).

    Der Streitfall ist nicht vergleichbar mit dem Sachverhalt, der dem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 01.12.2010 - 2 Sa 687/10 - zugrunde lag.

  • LAG Hessen, 17.02.2017 - 14 Sa 690/16

    Krankheitsbedingte Kündigung; BEM; Prognose

    Entsprechendes ergibt sich auch nicht aus der zitierten Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 1. Dezember 2010 (2 Sa 687/10).
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