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   LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2011 - 2 Sa 705/10   

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LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2011 - 2 Sa 705/10 (https://dejure.org/2011,11998)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.06.2011 - 2 Sa 705/10 (https://dejure.org/2011,11998)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - 2 Sa 705/10 (https://dejure.org/2011,11998)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fordern und Entgegennahme beträchtlicher Schmiergeldzahlungen stellt wichtigen Grund für außerordentliche Kündigung dar; Außerordentliche Kündigung eines Vorruhestandsverhältnisses bei Fordern und Entgegennahme beträchtlicher Schmiergeldzahlungen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Vorruhestand - außerordentliche Kündigung

  • hensche.de

    Kündigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung eines Vorruhestandsverhältnisses bei Fordern und Entgegennahme beträchtlicher Schmiergeldzahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung eines Vorruhestandsverhältnisses

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG München, 14.12.1988 - 5 Sa 967/87

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Ansprüche aus einem

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2011 - 2 Sa 705/10
    An die Kündigungsmöglichkeit des Vorruhestandsverhältnisses sind keine abweichenden Anforderungen zu § 626 Abs. 1 BGB zu stellen, insbesondere nicht, wie im Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 14.12.1988 - 5 Sa 967/87 - ausgeführt, dass die Anforderungen an die gleichen Voraussetzungen geknüpft werden müssen wie an den Widerruf einer betrieblichen Altersversorgung.

    Die Kammer hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung wegen der Anforderungen des Kündigungsgrundes in einem Vorruhestandsverhältnisses und wegen möglicher Divergenz zur Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München vom 14.12.1988 - 5 Sa 967/87 - zugelassen.

  • BAG, 10.10.1989 - 3 AZR 200/88

    Tarifvertrag: Funktionen - Schutz des Arbeitnehmers vor wirtschaftlicher

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2011 - 2 Sa 705/10
    Unter dem Geltungsbereich des Vorruhestandsgesetzes (VRG), welches Ende 1988 ausgelaufen und durch das Altersteilzeitgesetz abgelöst wurde, bestand in der Rechtsprechung Einigkeit, dass das Vorruhestandsverhältnis als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist (vgl. BAG Urteil vom 10.10.1989 - 3 AZR 200/88).
  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 30/00

    Fristlose Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers - Entgegennahme

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2011 - 2 Sa 705/10
    Durch sein gezeigtes Verhalten zerstört er das Vertrauen in seine Zuverlässigkeit und Redlichkeit (vgl. BAG Urteil vom 21.06.2001 2 AZR 30/00).
  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 973/94

    Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2011 - 2 Sa 705/10
    Ob neben der Tätereigenschaft eine Tathandlung beim Tatbestand der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr vorliegt, kann letztlich offen bleiben, weil es ausreicht, dass der gewährte Vorteil allgemein die Gefahr begründet, der Annehmende werde nicht mehr allein die Interessen seines Arbeitgebers wahrnehmen (vgl. BAG Urteil vom 15.11.1995 2 AZR 973/94, BAG Urteil vom 17.08.1972 2 AZR 415/71).
  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 25/07

    Verdachtskündigung - Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2011 - 2 Sa 705/10
    Ein Kündigungsberechtigter darf den Ausgang eines Strafverfahrens abwarten und seinen Kündigungsentschluss davon abhängig machen (vgl. BAG Urteil vom 05.06.2008 2 AZR 25/07).
  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 415/71

    Nachschieben von Kündigungsgründen bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2011 - 2 Sa 705/10
    Ob neben der Tätereigenschaft eine Tathandlung beim Tatbestand der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr vorliegt, kann letztlich offen bleiben, weil es ausreicht, dass der gewährte Vorteil allgemein die Gefahr begründet, der Annehmende werde nicht mehr allein die Interessen seines Arbeitgebers wahrnehmen (vgl. BAG Urteil vom 15.11.1995 2 AZR 973/94, BAG Urteil vom 17.08.1972 2 AZR 415/71).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2008 - 10 Sa 70/08

    Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer wegen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2011 - 2 Sa 705/10
    So hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz bereits zutreffend festgestellt, dass ein Geständnis in einem Strafprozess im Rahmen der freien richterlichen Beweiswürdigung in einem anschließenden Arbeitsgerichtsprozess eine so große Beweiskraft entfalten kann, dass es zur richterlichen Überzeugungsbildung ausreicht, auch wenn es von der betreffenden Partei mittlerweile widerrufen worden ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.05.2008 10 Sa 70/08).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.10.2014 - 22 TaBV 1/14

    Fristlose Verdachtskündigung eines Betriebsratsmitglieds - Vorteilsgewährung

    Die Arbeitgeberin hat in der zweiten Beschwerdeerwiderung belegt (Zitat aus LAG Rheinland-Pfalz 09.06.2011 - 2 Sa 705/10), dass es unerheblich ist, ob jemand tatsächlich Einfluss auf die Auftragsvergabe hatte.
  • LAG Hessen, 24.02.2014 - 17 Sa 967/13

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Koordinators des

    Es reicht vielmehr aus, dass der gewährte Vorteil allgemein die Gefahr begründet, der Annehmende werde nicht mehr allein die Interessen des Geschäftsherrn wahrnehmen (BAG 21. Juni 2001 - 2 AZR 30/00 - EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 7; BAG 15. November 1985 - 2 AZR 974/94 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 73; LAG Hessen 29. August 2012 - 6 Sa 1396/11 - nv., juris; LAG Rheinland-Pfalz 09. Juni 2011 - 2 Sa 705/10 - Volltext: juris; LAG Düsseldorf 24. August 2001 - 18 Sa 366/01 - LAGE BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 4) .
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