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   LAG Schleswig-Holstein, 05.08.2008 - 2 Sa 74/08   

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https://dejure.org/2008,3531
LAG Schleswig-Holstein, 05.08.2008 - 2 Sa 74/08 (https://dejure.org/2008,3531)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.08.2008 - 2 Sa 74/08 (https://dejure.org/2008,3531)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. August 2008 - 2 Sa 74/08 (https://dejure.org/2008,3531)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Annahmeverzug des Arbeitgebers bei einer außerordentlichen Kündigung; Möglichkeit einer Bewertung einer Arbeitsbescheinigung als eine ausgesprochene Kündigung; Anspruch auf Vergütung auch für eine nicht geleistete Arbeit

  • Judicialis

    BGB § 620; ; BGB § 615; ; BGB § 623

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 620; BGB § 615; BGB § 623
    Annahmeverzug; Klageerhebung; Arbeitsbescheinigung; Inhalt; Kündigungserklärung; keine Kündigungserklärung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht: Arbeitsbescheinigung ist keine Kündigungserklärung

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Arbeitsbescheinigung stellt grundsätzlich keine Kündigungserklärung dar

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht: Arbeitsbescheinigung ist keine Kündigungserklärung

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Annahmeverzugslohn bei nicht bewiesener Kündigung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitsbescheinigung ist keine Kündigungserklärung - Annahmeverzugslohn bei nicht bewiesener Kündigung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Köln, 05.12.2006 - 9 Sa 937/06

    Annahmeverzug; tatsächliches Arbeitsangebot

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.08.2008 - 2 Sa 74/08
    Selbst wenn der Steuerberater oder ein Mitarbeiter des Steuerberaters dem Arbeitnehmer von dem Inhalt der Arbeitsbescheinigung Mitteilung macht, stellt diese Mitteilung nicht eine Willenserklärung des Arbeitgebers, sondern lediglich die Unterrichtung über eine vom Arbeitgeber erteilte Meldung dar (LAG Köln Urteil v. 05.12.2006 - 9 Sa 937/06 - NZA-RR 2007, 283 = Haufe-Index 1704914).
  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.08.2008 - 2 Sa 74/08
    Der Arbeitgeber gerät durch den Ausspruch der fristlosen Kündigung in Annahmeverzug (BAG Urteil v. 09.08.1984 - 2 AZR 374/83 - EZA BGB § 615 Nr. 43).
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