Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 15.12.2010 - 2 Sa 742/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- hensche.de
Aufhebungsvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Braunschweig, 25.03.2010 - 6 Ca 654/09
- ArbG Braunschweig, 11.05.2010 - 6 Ca 654/09
- LAG Niedersachsen, 15.12.2010 - 2 Sa 742/10
- BAG, 11.07.2012 - 2 AZR 42/11
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (8)
- LAG Düsseldorf, 19.03.2010 - 9 Sa 1138/09
Aufhebungsverträge - Altersdiskriminierung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.12.2010 - 2 Sa 742/10
Im Falle eines Vergleichs über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses verliert sie diesen Charakter nicht und stellt zugleich auch eine Gegenleistung des Arbeitgebers für die Einwilligung des Arbeitnehmers in die Auflösung des Arbeitsverhältnisses dar, durch die eine gerichtliche Auseinandersetzung zum Fortbestand des Arbeitsverhältnisses vermieden beziehungsweise (beim Prozessvergleich) beendet wird (LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.03.2010, 9 Sa 1138/09, Rdnr. 39, zitiert nach Juris-web, LAGE § 346 BGB 2002 Nr. 1, Revision eingelegt 6 AZR 342/10).Der Rücktritt von einem Aufhebungsvertrag führt nicht zu dessen Unwirksamkeit, sondern begründet gegebenenfalls einen aus dem Rückgewährschuldverhältnis gegebenen Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers (vgl. auch Roth in EWiR 2010, 449; Besgen/ Velten in NZA 2010, 561).
- BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 342/10
Gerichtlicher Vergleich - Anfechtung - Drohung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.12.2010 - 2 Sa 742/10
Im Falle eines Vergleichs über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses verliert sie diesen Charakter nicht und stellt zugleich auch eine Gegenleistung des Arbeitgebers für die Einwilligung des Arbeitnehmers in die Auflösung des Arbeitsverhältnisses dar, durch die eine gerichtliche Auseinandersetzung zum Fortbestand des Arbeitsverhältnisses vermieden beziehungsweise (beim Prozessvergleich) beendet wird (LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.03.2010, 9 Sa 1138/09, Rdnr. 39, zitiert nach Juris-web, LAGE § 346 BGB 2002 Nr. 1, Revision eingelegt 6 AZR 342/10). - BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 544/08
Rücktritt des Arbeitnehmers von Aufhebungsvertrag bei ausbleibender …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.12.2010 - 2 Sa 742/10
Seine prozessbeendende Wirkung ist dann nicht eingetreten, die Rechtshängigkeit des Prozesses hat fortbestanden (BAG, Urteil vom 12.05.2010, 2 AZR 544/08, Rdnr. 15, zitiert nach Jurisweb, NZA 2010, 1250).
- BAG, 25.02.2010 - 6 AZR 911/08
Zum Anspruch des Käufers auf Erstattung von Mietwagenkosten nach Rücktritt vom …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.12.2010 - 2 Sa 742/10
Der Rücktritt von einem Aufhebungsvertrag führt nicht zu dessen Unwirksamkeit, sondern begründet gegebenenfalls einen aus dem Rückgewährschuldverhältnis gegebenen Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers (vgl. auch Roth in EWiR 2010, 449; Besgen/ Velten in NZA 2010, 561). - BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 16/07
Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.12.2010 - 2 Sa 742/10
Durch den Rücktritt wird der Vertrag in ein Rückgewährschuldverhältnis umgestaltet (BGH, Urteil vom 28.11.2007, VIII ZR 16/07, Rdnr. 10, zitiert nach Jurisweb, NJW 2008, 911). - BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05
Auslegung eines Abfindungsvergleichs
Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.12.2010 - 2 Sa 742/10
Die Anfechtung kann daher in einen Rücktritt umgedeutet werden (BGH, Urteil vom 07.06.2006, VIII ZR 209/05, Rdnr. 16, zitiert nach Jurisweb, NJW 2006, 2839). - BAG, 25.06.1987 - 2 AZR 504/86
Anfechtung des Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.12.2010 - 2 Sa 742/10
Eine Abfindung, die nach Maßgabe der §§ 9 und 10 KSchG durch Gerichtsurteil zuerkannt wird, ist nach der Entscheidung des BAG vom 25.06.1987 (NZA 1988, Seite 466) ein vermögensrechtliches Äquivalent für den Verlust des Arbeitsplatzes und hat damit Entschädigungsfunktion. - BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 449/90
Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.12.2010 - 2 Sa 742/10
Sie kann aber auch in dem Verschweigen von Tatsachen bestehen, sofern der Erklärende zur Offenbarung der fraglichen Tatsachen verpflichtet ist (vgl. BAG, Urteil vom 21.02.1991, 2 AZR 449/90, Rdnr. 20, zitiert nach Jurisweb, NZA 1991, 719).
- BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 357/10
Aufhebungsvertrag - Rücktritt nach Insolvenzantrag
Deshalb bedarf auch die Frage keiner Entscheidung, ob gemäß der Auffassung des Landesarbeitsgerichts und eines Teils des Schrifttums (Schaub/Linck ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 122 Rn. 37; Moll/Bengelsdorf MAH Arbeitsrecht § 46 Rn. 348; Bauer NZA 2002, 169, 171; ders. Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge 8. Aufl. I Rn. 164; KR/Spilger 9. Aufl. AufhebungsV Rn. 26) bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 323 Abs. 1 BGB Rechtsfolge des Rücktritts von einem Aufhebungsvertrag der rückwirkende Wegfall dieses Vertrags ist oder ob ein bei Ausübung des Rücktrittsrechts bereits beendetes Arbeitsverhältnis im Wege der Rückabwicklung des Aufhebungsvertrags neu begründet werden muss (vgl. LAG Niedersachsen 15. Dezember 2010 - 2 Sa 742/10 - Rn. 60, LAGE BGB 2002 § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 9; ArbG Siegburg 9. Februar 2010 - 5 Ca 2017/09 - ZIP 2010, 1101, 1102; Besgen/Velten NZA-RR 2010, 561, 562 f.; Roth Anm. EWiR 2010, 449, 450) . - BAG, 11.07.2012 - 2 AZR 42/11
Prozessvergleich - Anfechtung - Rücktritt
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 15. Dezember 2010 - 2 Sa 742/10 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. - BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 342/10
Aufhebungsvertrag - Rücktritt nach Insolvenzeröffnung
Darum bedarf die Frage keiner Entscheidung, ob gemäß der Auffassung des Landesarbeitsgerichts und eines Teils des Schrifttums ein bei Ausübung des Rücktrittsrechts bereits beendetes Arbeitsverhältnis im Wege der Rückabwicklung des Aufhebungsvertrags neu begründet werden muss (vgl. LAG Niedersachsen 15. Dezember 2010 - 2 Sa 742/10 - Rn. 60, LAGE BGB 2002 § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 9; ArbG Siegburg 9. Februar 2010 - 5 Ca 2017/09 - ZIP 2010, 1101, 1102; Besgen/Velten NZA-RR 2010, 561, 562 f.; Roth Anm. EWiR 2010, 449, 450) oder ob bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 323 Abs. 1 BGB Rechtsfolge des Rücktritts von einem Aufhebungsvertrag der rückwirkende Wegfall dieses Vertrags ist (Schaub/Linck ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 122 Rn. 37; Moll/Bengelsdorf MAH Arbeitsrecht § 46 Rn. 348; Bauer NZA 2002, 169, 171; ders. Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge 8. Aufl. I Rn. 164; KR/Spilger 9. Aufl. AufhebungsV Rn. 26) . - BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 583/10
Rücktritt vom Aufhebungsvertrag während des Insolvenzeröffnungsverfahrens
Deshalb bedarf auch die Frage keiner Entscheidung, ob gemäß der Auffassung des Landesarbeitsgerichts und eines Teils des Schrifttums (Schaub/Linck ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 122 Rn. 37; Moll/Bengelsdorf MAH Arbeitsrecht § 46 Rn. 348; Bauer NZA 2002, 169, 171; ders. Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge 8. Aufl. I Rn. 164; KR/Spilger 9. Aufl. AufhebungsV Rn. 26) bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 323 Abs. 1 BGB Rechtsfolge des Rücktritts von einem Aufhebungsvertrag der rückwirkende Wegfall dieses Vertrags ist oder ob ein bei Ausübung des Rücktrittsrechts bereits beendetes Arbeitsverhältnis im Wege der Rückabwicklung des Aufhebungsvertrags neu begründet werden muss (vgl. LAG Niedersachsen 15. Dezember 2010 - 2 Sa 742/10 - Rn. 60, LAGE BGB 2002 § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 9; ArbG Siegburg 9. Februar 2010 - 5 Ca 2017/09 - ZIP 2010, 1101, 1102; Besgen/Velten NZA-RR 2010, 561, 562 f.; Roth Anm. EWiR 2010, 449, 450) .