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   LAG Nürnberg, 26.09.2012 - 2 Sa 75/12   

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https://dejure.org/2012,36115
LAG Nürnberg, 26.09.2012 - 2 Sa 75/12 (https://dejure.org/2012,36115)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 26.09.2012 - 2 Sa 75/12 (https://dejure.org/2012,36115)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 26. September 2012 - 2 Sa 75/12 (https://dejure.org/2012,36115)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Auflösende Bedingung; volle Erwerbsminderung auf Dauer

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Eintritt einer auflösenden Bedingung - Volle Erwerbsminderung auf Dauer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses einer stellvertretenden Pflegedienstleiterin bei Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung auf unbestimmte Dauer

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 21, 14 TzBfG; 3, 7 AGG; 33 Abs. 2 TVöD
    TVöD: kein Verstoß der auflösenden Bedingung bei Erwerbsminderung gegen höherrangiges Recht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses einer stellvertretenden Pflegedienstleiterin bei Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung auf unbestimmte Dauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 15.03.2006 - 7 AZR 332/05

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 26.09.2012 - 2 Sa 75/12
    Die Aufzählung ist jedoch nur beispielhaft und soll weder andere von der Rechtsprechung bisher anerkannte noch weitere Gründe für Befristungen und auflösende Bedingungen ausschließen, wenn sie den in § 14 Abs. 1 TzBfG zum Ausdruck kommenden Wertungsmaßstäben entsprechen und den in dem Sachgrundkatalog des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1-8 TzBfG genannten Sachgründen von ihrem Gewicht her gleichwertig sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG vom 02.06.2010 - 7 AZR 136/09; vom 09.12.2009 - 7 AZR 399/08; vom 15.03.2006 - 7 AZR 332/05).

    Wie das BAG für die insoweit inhaltsgleiche Vorgängerregelung des § 59 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 BAT bereits entschieden hat (BAG vom 15.03.2006 - 7 AZR 332/05), dient die Tarifregelung einerseits dem Schutz des Arbeitnehmers, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seine bisherige Tätigkeit zu verrichten und bei dem bei einer Fortsetzung der Tätigkeit die Gefahr einer weiteren Verschlimmerung seines Gesundheitszustandes besteht.

    Erst die Einbindung der Interessen des Arbeitnehmers durch die Anknüpfung an die rentenrechtliche Versorgung rechtfertigen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung (BAG vom 15.03.2006, a.a.O.).

  • BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 440/03

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Erwerbsunfähigkeitsrente

    Auszug aus LAG Nürnberg, 26.09.2012 - 2 Sa 75/12
    Sowohl die Berücksichtigung der Interessen des Arbeitgebers als auch die Rechtssicherheit erfordern vielmehr, dass der Eintritt der Rechtsfolgen des § 33 Abs. 2 Satz 1 TVöD nur bis zum Eintritt der formellen Rechtskraft des Rentenbescheids und gegebenenfalls bis zum Ablauf einer kurzen Mitteilungsfrist ungeklärt bleiben darf (BAG vom 23.06.2004 - 7 AZR 440/03 - Rdnr. 33, zitiert nach juris, m.w.N., zu § 59 BAT).

    Danach darf der Arbeitgeber auf die Bestandskraft des Bescheids vertrauen (BAG vom 23.06.2004, a.a.O.).

  • BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 48/10

    Diskriminierung - ethnische Herkunft - Deutschkurs

    Auszug aus LAG Nürnberg, 26.09.2012 - 2 Sa 75/12
    Rechtmäßiges Ziel im Sinne von § 3 Abs. 2 AGG ist jedes legitime Ziel, das von einem berechtigten Interesse getragen wird (vgl. BAG vom 22.06.2011 - 8 AZR 48/10, Rdnr. 38, zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg, a.a.O., m.w.N.).

    Erforderlich ist sie, wenn es bei gleicher Erfolgsgeeignetheit kein milderes Mittel gibt und angemessen ist die Differenzierung, wenn aufgrund einer Zweck-Mittel-Relation die Schwere des Eingriffs im Verhältnis zur Bedeutung des Ziels zurücktritt (BAG vom 22.06.2011 - 8 AZR 48/10 - Rdnr. 38, zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg, a.a.O.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.10.2011 - 4 Sa 1720/11

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen der Gewährung einer Rente wegen voller

    Auszug aus LAG Nürnberg, 26.09.2012 - 2 Sa 75/12
    Es kann aber zu ihren Gunsten ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass die Personen, die eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, zumindest überwiegend auch eine Behinderung im Sinne des § 1 AGG haben (LAG Berlin-Brandenburg vom 26.10.2011 - 4 Sa 1720/11).

    Der Fall der vollen Erwerbsminderung auf Dauer ist hier gerade nicht genannt (vgl. LAG Sachsen vom 21.06.2006 - 2 Sa 818/05; LAG Berlin-Brandenburg vom 26.10.2011 - 4 Sa 1720/11).

  • BAG, 27.07.2011 - 7 AZR 402/10

    Postbeschäftigungsunfähigkeit - Bedingungseintritt - Klagefrist - verlängerte

    Auszug aus LAG Nürnberg, 26.09.2012 - 2 Sa 75/12
    Streitgegenstand dieses Antrags ist sowohl, ob die auflösende Bedingung wirksam vereinbart wurde, als auch, ob die auflösende Bedingung eingetreten ist (BAG vom 27.07.2011 - 7 AZR 402/10 - Rdnr. 23 zitiert nach juris, m.w.N.).

    Die Drei-Wochen-Frist begann mit Zugang der Beendigungsmitteilung vom 12.04.2011 am 18.04.2011 (BAG vom 27.07.2011 - 7 AZR 402/10 - Rdnr. 27 zitiert nach juris, m.w.N.) und endete am 09.05.2011 (§ 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 alt. 1 BGB).

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 1020/08

    Personenbedingte Kündigung - Krankheit - freier Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Nürnberg, 26.09.2012 - 2 Sa 75/12
    In einem solchen Fall ist nämlich grundsätzlich auch eine ordentliche Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt (vgl. zuletzt BAG vom 10.06.2010 - 2 AZR 1020/08).
  • LAG Sachsen, 21.07.2006 - 2 Sa 818/05

    Bestandsstreitigkeit

    Auszug aus LAG Nürnberg, 26.09.2012 - 2 Sa 75/12
    Der Fall der vollen Erwerbsminderung auf Dauer ist hier gerade nicht genannt (vgl. LAG Sachsen vom 21.06.2006 - 2 Sa 818/05; LAG Berlin-Brandenburg vom 26.10.2011 - 4 Sa 1720/11).
  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 855/94

    Unzulässige Berufung - 5 Monatsfrist bei erstinstanzlichem Urteil

    Auszug aus LAG Nürnberg, 26.09.2012 - 2 Sa 75/12
    Dies wäre nur dann der Fall gewesen, wenn das Ersturteil nicht innerhalb von fünf Monaten nach Verkündung mit vollständigem Tatbestand und Entscheidungsgründen schriftlich niedergelegt, vom Vorsitzenden unterschrieben und der Geschäftsstelle zum Zwecke der Zustellung übergeben worden wäre (BAG vom 13.09.1995, 2 AZR 855/94; GmS-OGB vom 27.04.1993 - 1/92).
  • BAG, 09.12.2009 - 7 AZR 399/08

    Befristung - tariflich geregelter sonstiger Sachgrund

    Auszug aus LAG Nürnberg, 26.09.2012 - 2 Sa 75/12
    Die Aufzählung ist jedoch nur beispielhaft und soll weder andere von der Rechtsprechung bisher anerkannte noch weitere Gründe für Befristungen und auflösende Bedingungen ausschließen, wenn sie den in § 14 Abs. 1 TzBfG zum Ausdruck kommenden Wertungsmaßstäben entsprechen und den in dem Sachgrundkatalog des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1-8 TzBfG genannten Sachgründen von ihrem Gewicht her gleichwertig sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG vom 02.06.2010 - 7 AZR 136/09; vom 09.12.2009 - 7 AZR 399/08; vom 15.03.2006 - 7 AZR 332/05).
  • BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 136/09

    Befristung - Vertretung - sonstiger Sachgrund

    Auszug aus LAG Nürnberg, 26.09.2012 - 2 Sa 75/12
    Die Aufzählung ist jedoch nur beispielhaft und soll weder andere von der Rechtsprechung bisher anerkannte noch weitere Gründe für Befristungen und auflösende Bedingungen ausschließen, wenn sie den in § 14 Abs. 1 TzBfG zum Ausdruck kommenden Wertungsmaßstäben entsprechen und den in dem Sachgrundkatalog des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1-8 TzBfG genannten Sachgründen von ihrem Gewicht her gleichwertig sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG vom 02.06.2010 - 7 AZR 136/09; vom 09.12.2009 - 7 AZR 399/08; vom 15.03.2006 - 7 AZR 332/05).
  • LAG Baden-Württemberg, 16.07.2012 - 10 Sa 8/12

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses - auflösende Bedingung - Sachgrund -

  • BAG, 10.12.2014 - 7 AZR 1002/12

    Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 26. September 2012 - 2 Sa 75/12 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Niedersachsen, 11.12.2013 - 2 Sa 206/13

    Wirksame Tarifregelung zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses bei Zustellung

    Vorliegend kann zugunsten des Klägers davon ausgegangen werden, dass die Personen, die eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, zumindest überwiegend auch die Behinderung i.S. des § 1 AGG aufweisen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, 26. Oktober 2011 - 4 Sa 1720/11 - ZTR 2012, 455; LAG Nürnberg, 26. September 2012 - 2 Sa 75/12 - EzTöD 100 § 33 TVöD-AT Erwerbsminderungsrente Nr. 7).

    Wenn der Arbeitnehmer insoweit ohnehin aus dem Arbeitsverhältnis nicht seinen Lebensunterhalt bestreiten kann und demgegenüber die Rente die materielle Absicherung gewährleistet, tritt die Schwere des Eingriffs im Verhältnis zur Bedeutung des Zieles zurück (vgl. LAG Nürnberg, 26. September 2012 - 2 Sa 75/12 - a.a.O. LAG Berlin-Brandenburg, 26. Oktober 2011 - 4 Sa 1720/11 - a.a.O.).

    Es fehlt bereits an einer für die Analogie erforderlichen planwidrigen Regelungslücke im Gesetz (vgl. LAG Nürnberg, 26. September 2012 - 2 Sa 75/12 a.a.O.).

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