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   LAG Baden-Württemberg, 23.11.2011 - 2 Sa 77/11   

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https://dejure.org/2011,5739
LAG Baden-Württemberg, 23.11.2011 - 2 Sa 77/11 (https://dejure.org/2011,5739)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.11.2011 - 2 Sa 77/11 (https://dejure.org/2011,5739)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. November 2011 - 2 Sa 77/11 (https://dejure.org/2011,5739)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze - Altersdiskriminierung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höchstaltersgrenze in einer Versorgungsordnung; Betriebliche Altersversorgung; Verstoß gegen Altersdiskriminierung

  • hensche.de

    Diskriminierung: Alter, Altersdiskriminierung, Betriebsrente, Betriebliche Altersversorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Höchstaltersgrenze in einer Versorgungsordnung; Verstoß gegen Altersdiskriminierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Altersdiskriminierung durch betriebliche Altersversorgung

Sonstiges

  • anwalt24.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Ältere Arbeitnehmer dürfen in der betrieblichen Altersversorgung nicht benachteiligt werden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 469/04

    Betriebliche Altersversorgung: Wartezeit, Unverfallbarkeitsfristen,

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.11.2011 - 2 Sa 77/11
    Bis zum Inkrafttreten des AGG sind (zum Teil bis 20jährige) anspruchsausschließende Wartezeiten grundsätzlich für zulässig erachtet worden (zuletzt BAG 19. April 2005 - 3 AZR 469/04 - AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Unverfallbarkeit, Rn. 26).

    Mit Wartezeiten lassen sich das Versorgungsrisiko und damit die Kosten der Altersversorgung beschränken und das Interesse der Arbeitnehmer an längerer Betriebszugehörigkeit fördern (BAG 19. April 2005 aaO).

  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06

    Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.11.2011 - 2 Sa 77/11
    Trotz der in § 2 Abs. 2 Satz 2 AGG enthaltenen Verweisung auf das Betriebsrentengesetz gilt das AGG auch für die betriebliche Altersversorgung (BAG 11. Dezember 2007 - 3 AZR 249/06 - AP Nr. 1 zu § 2 AGG Rn. 23).
  • BAG, 14.01.1986 - 3 AZR 456/84

    Versorgungsregelung - Betriebsrente - Höchsteintrittsalter - Bedingung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.11.2011 - 2 Sa 77/11
    Zwar sind Höchstaltersgrenzen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bislang für zulässig erachtet worden (BAG 14. Januar 1986 - 3 AZR 456/84 - AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung Rn. 22).
  • BAG, 09.04.1991 - 3 AZR 598/89

    Abbau einer Überversorgung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.11.2011 - 2 Sa 77/11
    Bis zum Inkrafttreten des AGG sind (zum Teil bis 20jährige) anspruchsausschließende Wartezeiten grundsätzlich für zulässig erachtet worden (zuletzt BAG 19. April 2005 - 3 AZR 469/04 - AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Unverfallbarkeit, Rn. 26).
  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.11.2011 - 2 Sa 77/11
    Im Zeitpunkt des Inkrafttretens des AGG am 18.08.2006 hat das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien noch bestanden (zuletzt BAG 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 - AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung Rn. 63).
  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 69/12

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 23. November 2011 - 2 Sa 77/11 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 29.02.2012 - 12 Sa 1430/11

    Betriebliche Altersversorgung; Altersdiskriminierung; Beschäftigungsbeginn;

    Geboten ist eine Prüfung der Angemessenheit und der Erforderlichkeit der Mittel die zur Erreichung des verfolgten Zwecks eingesetzt werden (so für § 10 Satz 3 Nr. 4 AGG: BAG 11.08.2009 - 3 AZR 23/08, NZA 2010, 404 Rn. 41; LAG Düsseldorf 09.04.2010 - 9 Sa 690/09, NZA-RR 2010, 653 Rn. 78; LAG Baden-Württemberg 23.11.2011 - 2 Sa 77/11, juris Rn. 48; Höfer, Betriebsrentenrecht, Stand Juni 2011, ART 805.9).

    Je niedriger die Höchstaltersgrenze ist, desto gewichtiger müssen die Gründe i.S.v. § 10 Satz 1, 2 AGG sein (LAG Baden-Württemberg 23.11.2011 a.a.O. Rn. 51).

    Wie das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 23.11.2011 a.a.O. Rn. 50) geht auch die erkennende Kammer davon aus, dass eine zehnjährige, schon bislang zulässige Wartezeit (vgl. z.B. BAG 19.04.2005 a.a.O. Rn. 26) auch unter der Geltung des AGG zulässig bleibt.

    Diesen Ausführungen des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 23.11.2011 a.a.O. Rn. 50; ebenso für weitere Zulässigkeit der Wartezeiten in der betrieblichen Altersversorgung z.B. Rolfs in Blomeyer/Otto/Rolfs a.a.O. Anh. § 1 Rn. 167) schließt sich die erkennende Kammer an.

  • LAG München, 15.01.2013 - 7 Sa 573/12

    Hinterbliebenenversorgung und Altersdiskriminierung.

    ee) Das Bundesarbeitsgericht hat in dem zitierten Urteil vom 11.08.2009 - 3 AZR 23/08 weiter ausgeführt, dass das vom nationalen Gesetzgeber verfolgte Ziel der Förderung der betrieblichen Altersversorgung ein legitimes Ziel iSd. § 10 Satz 1 AGG ist und daher die Festsetzung von Altersgrenzen in den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit europarechtlich in der Regel zulässig ist, da damit Hindernisse, die der Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung entstehen können, beseitigt werden (ebenso LAG BadenWürttemberg 23.11.2011 - 2 Sa 77/11 Rdnr. 51 in iuris sowie LAG Düsseldorf 29.02.2012 - 12 Sa 1430/11 Rdnr. 47 in iuris) und dass dabei im Regelfall die Voraussetzungen des § 10 Sätze 1 und 2 AGG vorliegen.

    Allerdings muss die differenzierende Maßnahme zur Erreichung eines rechtmäßigen Ziels geeignet und erforderlich sein und eine im Verhältnis zur Bedeutung des Ziel nach angemessenen Eingriff in die Rechte der Beteiligten darstellen (BAG Urteil 20.04.2010 - 3 AZR 509/08, BAG Urteil 11.08.2009 - 3 AZR 23/08, LAG Düsseldorf 29.02.2012 - 12 Sa 1430/11, LAG Baden-Württemberg 23.11.2011 - 2 Sa 77/11).

  • LAG Baden-Württemberg, 24.09.2012 - 9 Sa 48/12

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenzen - Altersdiskriminierung -

    Die Revision war wegen grundsätzlicher Bedeutung und im Hinblick auf die bereits anhängigen Verfahren des LAG Baden-Württemberg (v. 23.11.2011 - 2 Sa 77/11) und des LAG Düsseldorf (AZ BAG: 3 AZR 356/12) zuzulassen.
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