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   LAG Sachsen, 17.01.2007 - 2 Sa 808/05   

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https://dejure.org/2007,3250
LAG Sachsen, 17.01.2007 - 2 Sa 808/05 (https://dejure.org/2007,3250)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 17.01.2007 - 2 Sa 808/05 (https://dejure.org/2007,3250)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 17. Januar 2007 - 2 Sa 808/05 (https://dejure.org/2007,3250)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • LAG Sachsen PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Kündigung wegen des unbefugten Bearbeitens von Computerprogrammen am Notebook des Arbeitgebers; Pflicht des Arbeitnehmers zur Herausgabe der Arbeitsmittel nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Gesetzlicher Eigentumserwerb des Arbeitgebers durch ...

  • Betriebs-Berater

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Löschens eines Computerprogramms von einem Notebook des Arbeitgebers

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 241 Abs. 2; ; BGB § 667; ; BGB § 858; ; BGB § 860; ; BGB § 950 Abs. 1; ; BGB § 985; ; BGB § 986 Abs. 1 Satz 1; ; UrhG § 69 b Abs. 1; ; StGB § 303 a; ; StGB § 303 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhaltensbedingte Kündigung bei Entfernung eines Anwendungsprogramms vom Notebook der Arbeitgeberin

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • legalit.de (Entscheidungsbesprechung)

    Software-Deinstallation als arbeitsvertragliche Pflichtverletzung?

  • uni-jena.de PDF, S. 74 (Entscheidungsanmerkung)

    Software als Sache!? (Dr. Jan Eichelberger; GB 4/2008, S. 320)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 416
  • BB 2008, 844
  • K&R 2008, 256
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.02.1989 - IX ZR 236/86

    Pflicht zur Anzeige von Verstößen gegen ein vertragliches Wettbewerbsverbot

    Auszug aus LAG Sachsen, 17.01.2007 - 2 Sa 808/05
    Während früher die Auffassung vorherrschte, die Treuepflicht ergebe sich aus dem sog. Wesen des Arbeitsverhältnisses als einem personenrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis, werden heute die unter dem Begriff "Treuepflicht" zusammengefassten Nebenpflichten zunehmend aus allgemeinen schuldrechtlichen Grundsätzen, insbesondere dem alle Schuldverhältnisse beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) abgeleitet (vgl. zusammenfassend BGH vom 23.02.1989 - IX ZR 236/86 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Treuepflicht).
  • OLG Karlsruhe, 06.10.1986 - 6 U 160/86

    Nutzungsrechte an Individualprogrammen

    Auszug aus LAG Sachsen, 17.01.2007 - 2 Sa 808/05
    Das Aufspielen eines Programms durch den Kläger auf diesen Rechner stellt einen Verarbeitungsvorgang i. S. der Regelung des § 950 BGB dar (vgl. OLG Karlsruhe vom 06.10.1986 - 6 U 160/86 - CR 1987, 19), was seitens der Beklagten aufgrund ihrer Arbeitgeberstellung dem Kläger gegenüber als "Herstellerin" i. S. des § 950 Abs. 1 Satz 1 BGB zum gesetzlichen Eigentumserwerb geführt hat.
  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02

    Kündigung wegen Strafanzeige

    Auszug aus LAG Sachsen, 17.01.2007 - 2 Sa 808/05
    In Sonderheit muss er den Eintritt von Schäden des Arbeitgebers verhindern (vgl. m. z. N. aus jüngerer Zeit etwa BAG vom 03.07.2003 - 2 AZR 235/02 - BAGE 107, 36).
  • BAG, 14.11.1984 - 5 AZR 443/80

    Anspruch auf Abgeltung für drei Urlaubs- und sechs Hausarbeitstage

    Auszug aus LAG Sachsen, 17.01.2007 - 2 Sa 808/05
    Während früher die Auffassung vorherrschte, die Treuepflicht ergebe sich aus dem sog. Wesen des Arbeitsverhältnisses als einem personenrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis, werden heute die unter dem Begriff "Treuepflicht" zusammengefassten Nebenpflichten zunehmend aus allgemeinen schuldrechtlichen Grundsätzen, insbesondere dem alle Schuldverhältnisse beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) abgeleitet (vgl. zusammenfassend BGH vom 23.02.1989 - IX ZR 236/86 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Treuepflicht).
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 206/14

    Herausgabeanspruch bei Interview-Tonbändern

    aa) Teilweise wird in diesem Zusammenhang ohne nähere Begründung angenommen, das Aufspielen eines Programms auf eine für Firmenzwecke bestimmte Diskette oder auf einen Rechner stellten Verarbeitungsvorgänge im Sinne des § 950 BGB dar (OLG Karlsruhe, CR 1987, 19, 20; LAG Chemnitz, CR 2008, 553).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 8/20

    Außerordentliche Kündigung wegen unberechtigter Datenlöschung in erheblichem

    Denn es gehört zu den vertraglichen Nebenpflichten eines Arbeitsverhältnisses im Sinne des § 241 Abs. 2 BGB, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber den Zugriff auf betriebliche Dateien nicht verwehrt oder unmöglich macht (vgl. LAG Hessen 5. August 2013 - 7 Sa 1060/10 - Rn. 62, RDV 2014, 167; Ebert ArbRB 2014, 378, 379; zum Löschen eines Programms auf dem dienstlichen Rechner vgl. LAG Sachsen 17. Januar 2007 - 2 Sa 808/05 - Rn. 70 ff., LAGE KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 96) .
  • OLG Köln, 01.08.2014 - 6 U 20/14

    Befragter hat Anspruch auf Herausgabe von Tonbändern mit Interviews

    Die Rechtsprechung hat dagegen beispielsweise im Speichern eines Computerprogramms auf einer Diskette die Herstellung einer neuen Sache im Sinn des § 950 BGB gesehen (OLG Karlsruhe, CR 1987, 19, 20; vgl. auch LAG Chemnitz, MMR 2008, 416, 417).
  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 408/13

    Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr -

    Die Frage, ob eine zeitnah nach Zugang einer fristlosen Kündigung angebotene Weiterbeschäftigung für die Dauer des Kündigungsschutzprozesses bei der Interessenabwägung zu Lasten des Arbeitgebers Berücksichtigung finden könnte (so Sächsisches LAG 17. Januar 2007 - 2 Sa 808/05 - zu B I der Gründe mit zust. Anm. Höhne jurisPR-ITR 7/2009; Simon/Koschker BB 2008, 844) , stellt sich hier nicht.
  • ArbG Arnsberg, 23.04.2013 - 1 Ca 1139/12

    Musik und Filme in der Kreispolizeibehörde des Hochsauerlandkreises - fristlose

    Handlungen die den Straftatbestand der Computersabotage nach § 303 b StGB zum Nachteil des Arbeitgebers begründen, können ebenfalls einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darstellen (vgl. LAG Sachsen, Urteil vom 17.01.2007, 2 Sa 808/05, juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 10.03.2021 - 6 Sa 265 öD/20

    Kündigung, außerordentlich, wichtiger Grund, Unterlagen, Vernichtung

    Denn es gehört zu den vertraglichen Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis im Sinne des § 241 Abs. 2 BGB, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber den Zugriff auf dienstliche Unterlagen nicht verwehrt oder unmöglich macht (vgl. LAG Hessen, 05.08.2013 - 7 Sa 1060/10 - Rn. 62 zur Datenlöschung; zum Löschen eines Programms auf dem dienstlichen Rechner vgl. LAG Sachsen, 17.01.2007 - 2 Sa 808/05 - Rn. 70 ff und LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 8/20 - Rn. 51).
  • ArbG Suhl, 20.12.2023 - 6 Ca 54/23
    Denn es gehört zu den vertraglichen Nebenpflichten eines Arbeitsverhältnisses im Sinne des § 241 Abs. 2 BGB, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber den Zugriff auf betriebliche Dateien nicht verwehrt oder unmöglich macht (vgl. LAG Hessen 5. August 2013 - 7 Sa 1060/10 - Rn. 62, RDV 2014, 167; Ebert ArbRB 2014, 378, 379; zum Löschen eines Programms auf dem dienstlichen Rechner vgl. LAG Sachsen 17. Januar 2007 - 2 Sa 808/05 - Rn. 70 ff., LAGE KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 96).
  • VG Ansbach, 10.08.2011 - AN 8 PE 11.01502

    Vernichtung der Unterlagen und Löschung der Datensammlung durch den Vorsitzenden

    Nachdem das zur Speicherung zur Verfügung gestellte Material im Eigentum des Universitätsklinikums steht, stellt das Aufspielen eines Programms auf dessen Rechnern einen Verarbeitungsvorgang im Sinne der Regelung des § 950 BGB dar, was zum gesetzlichen Eigentumserwerb des Klinikums geführt hat (vgl. LAG Sachsen vom 17.1.2007, Az.: 2 Sa 808/05 mit Verweis auf OLG Karlsruhe vom 6.10.1986, Az.: 6 U 160/86).
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