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   LAG Hamm, 28.11.2012 - 2 Sa 920/12   

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LAG Hamm, 28.11.2012 - 2 Sa 920/12 (https://dejure.org/2012,104797)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28.11.2012 - 2 Sa 920/12 (https://dejure.org/2012,104797)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28. November 2012 - 2 Sa 920/12 (https://dejure.org/2012,104797)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • ArbG Minden, 30.01.2013 - 3 Ca 960/12
    Auszug aus LAG Hamm, 28.11.2012 - 2 Sa 920/12
    Zwischen den Parteien ist beim Arbeitsgericht Minden (3 Ca 960/12) ein weiteres Kündigungsschutzverfahren anhängig, das eine Kündigung der Beklagten vom 10.07.2012 zum Gegenstand hat.

    Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass die Beklagte am 10.07.2012 eine weitere Beendigungskündigung erklärt hat, die Gegenstand des beim Arbeitsgericht Detmold unter dem Az. 3 Ca 960/12 anhängigen Kündigungsschutzverfahrens ist, in dem die Parteien insbesondere über die Anwendbarkeit des KSchG nach § 23 KSchG streiten.

  • LAG Köln, 02.04.2008 - 7 Sa 864/07

    Teilzeitarbeitsverhältnis; Vollzeitstelle; Aufstockungswunsch;

    Auszug aus LAG Hamm, 28.11.2012 - 2 Sa 920/12
    Kann nämlich ein Arbeitgeber ein Teilzeitverlangen einer Vollzeitkraft nach § 8 TzBfG bzw. eine beantragte Aufstockung der Arbeitszeit einer Teilzeitkraft nach § 9 TzBfG nicht ohne weiteres mit der pauschalen Begründung ablehnen, dass er nach seinem organisatorischem Konzept nur Teilzeitkräfte bzw. nur Vollzeitkräfte beschäftigen wolle (vgl. dazu BAG, Urt. v. 15.08.2006 - 9 AZR 8/06, NZA 2007, 255 zum § 9 TzBFG und BAG, Urt. v. 08.05.2007 - 9 AZR 1112/06, NJW 2007, 3661; LAG Köln, Urt. v. 02.04.2008 - 7 Sa 864/07, NZA-RR 2009, 66 zu § 8 TzBfG), so muss dies erst Recht dann gelten, wenn der Arbeitgeber nicht nur die Erfüllung eines geltend gemachten Anspruchs auf Aufstockung bzw. Verringerung der Arbeitszeit mit einer arbeitszeitorganisatorischer Begründung pauschal ablehnt, sondern eine bereits bestehende Rechtsposition des Arbeitnehmers durch den Ausspruch eine Beendigungskündigung beseitigen will, obwohl auch eine Änderungskündigung möglich wäre.
  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 548/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Reduzierung des Arbeitsvolumens und Kurzarbeit

    Auszug aus LAG Hamm, 28.11.2012 - 2 Sa 920/12
    Vermieden werden soll außerdem, dass die unternehmerische Entscheidung lediglich als Vorwand benutzt wird, um Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeit fortbestehen und lediglich die Arbeitsvertragsinhalte und die gesetzlichen Kündigungsschutzbestimmungen als zu belastend angesehen werden (vgl. BAG, Urt. v. 24.05.2012 - 2 AZR 124/11, NZA 2012, 1223; Urt. v. 23.02.2012 - 2 AZR 548/10, NJW 2012, 2747; Urt. v. 13.02.2008 - 2 AZR 1041/06, NZA 2008, 819).
  • BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 28.11.2012 - 2 Sa 920/12
    Da wirtschaftliche Gründe, insbesondere die Absicht allein, Lohnkosten im Betrieb oder in einem bestimmten Bereich zu senken, eine betriebsbedingte Kündigung nicht rechtfertigen kann (vgl. BAG, Urt. v. 12.11.1998 - 2 AZR 91/98, NZA 1999, 471; Urt. v. 12.12.1996 - 2 AZR 879/95, EzA § 2 KSchG Nr. 32).
  • BAG, 19.12.1985 - 2 AZR 190/85

    Weiterbeschäftigungsanspruch nach Verurteilung zur Weiterbeschäftigung und

    Auszug aus LAG Hamm, 28.11.2012 - 2 Sa 920/12
    Denn diese Kündigung ist jedenfalls wegen des entstandenen Streits über die Anwendbarkeit des KSchG eine neue Kündigung, bei der ein anderer Sachverhalt streitentscheidend und die auch nicht offensichtlich unwirksam ist (vgl. dazu BAG, Urt. v. 19.12.1985 - 2 AZR 190/85, BAGE 50, 319 = AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht; LAG Hessen, Urt. v. 06.03.2012 - 19 Sa 1342/11, juris).
  • LAG Hamm, 26.09.1996 - 8 Sa 162/96

    Änderungskündigung: Umwandlung einer Vollzeitstelle in zwei Halbtagstellen

    Auszug aus LAG Hamm, 28.11.2012 - 2 Sa 920/12
    Ob der Arbeitgeber dabei darlegen muss, wieso der Ausspruch der Kündigung, die auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der bisherigen Vollzeitkraft gerichtet ist, durch dringende betriebliche Erfordernisse im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG bedingt ist, obwohl der Beschäftigungsbedarf als solcher nicht auf Dauer vollständig weggefallen ist (vgl. LAG Hamm, Urt. v. 26.09.1996 - 8 Sa 162/96, juris, zur Umwandlung einer Vollzeitstelle in zwei Halbzeitstellen keine unternehmerische Entscheidung und LAG Nürnberg, Urt. v. 23.02.2006 - 5 Sa 224/05, juris zur Umwandlung einer Teilzeitstelle in eine Vollzeitstelle), kann ebenfalls dahingestellt bleiben.
  • LAG Nürnberg, 23.02.2006 - 5 Sa 224/05

    Betriebsbedingte Änderungskündigung wegen der Umwandlung einer Teilzeit- in eine

    Auszug aus LAG Hamm, 28.11.2012 - 2 Sa 920/12
    Ob der Arbeitgeber dabei darlegen muss, wieso der Ausspruch der Kündigung, die auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der bisherigen Vollzeitkraft gerichtet ist, durch dringende betriebliche Erfordernisse im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG bedingt ist, obwohl der Beschäftigungsbedarf als solcher nicht auf Dauer vollständig weggefallen ist (vgl. LAG Hamm, Urt. v. 26.09.1996 - 8 Sa 162/96, juris, zur Umwandlung einer Vollzeitstelle in zwei Halbzeitstellen keine unternehmerische Entscheidung und LAG Nürnberg, Urt. v. 23.02.2006 - 5 Sa 224/05, juris zur Umwandlung einer Teilzeitstelle in eine Vollzeitstelle), kann ebenfalls dahingestellt bleiben.
  • LAG Hessen, 06.03.2012 - 19 Sa 1342/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit - freier

    Auszug aus LAG Hamm, 28.11.2012 - 2 Sa 920/12
    Denn diese Kündigung ist jedenfalls wegen des entstandenen Streits über die Anwendbarkeit des KSchG eine neue Kündigung, bei der ein anderer Sachverhalt streitentscheidend und die auch nicht offensichtlich unwirksam ist (vgl. dazu BAG, Urt. v. 19.12.1985 - 2 AZR 190/85, BAGE 50, 319 = AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht; LAG Hessen, Urt. v. 06.03.2012 - 19 Sa 1342/11, juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.2009 - 5 Sa 198/08

    Teilzeitarbeit - Lehrkraft - Nichtteilnahme am Lehrerpersonalkonzept

    Auszug aus LAG Hamm, 28.11.2012 - 2 Sa 920/12
    Dass die Weiterbeschäftigung der Klägerin als Teilzeitkraft nicht hinnehmbare betriebsorganisatorische Probleme aufwerfen würde, hat die Beklagte, die bisher im Bereich der Auftragsbearbeitung sowohl eine Vollzeit- als auch eine Teilzeitkraft beschäftigt hat, nicht dargelegt (vgl. dazu auch LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 20.01.2009 - 5 Sa 198/08, juris).
  • BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 8/06

    Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hamm, 28.11.2012 - 2 Sa 920/12
    Kann nämlich ein Arbeitgeber ein Teilzeitverlangen einer Vollzeitkraft nach § 8 TzBfG bzw. eine beantragte Aufstockung der Arbeitszeit einer Teilzeitkraft nach § 9 TzBfG nicht ohne weiteres mit der pauschalen Begründung ablehnen, dass er nach seinem organisatorischem Konzept nur Teilzeitkräfte bzw. nur Vollzeitkräfte beschäftigen wolle (vgl. dazu BAG, Urt. v. 15.08.2006 - 9 AZR 8/06, NZA 2007, 255 zum § 9 TzBFG und BAG, Urt. v. 08.05.2007 - 9 AZR 1112/06, NJW 2007, 3661; LAG Köln, Urt. v. 02.04.2008 - 7 Sa 864/07, NZA-RR 2009, 66 zu § 8 TzBfG), so muss dies erst Recht dann gelten, wenn der Arbeitgeber nicht nur die Erfüllung eines geltend gemachten Anspruchs auf Aufstockung bzw. Verringerung der Arbeitszeit mit einer arbeitszeitorganisatorischer Begründung pauschal ablehnt, sondern eine bereits bestehende Rechtsposition des Arbeitnehmers durch den Ausspruch eine Beendigungskündigung beseitigen will, obwohl auch eine Änderungskündigung möglich wäre.
  • BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 1112/06

    Verringerungsanspruch - Arbeitszeit

  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 442/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 1041/06

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06

    Kündigung - Anforderungsprofil - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • BAG, 12.12.1996 - 2 AZR 879/95
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

  • BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 579/16

    Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten - Kürzung des Urlaubsanspruchs

    Die Berufung der Beklagten hatte beim Landesarbeitsgericht keinen Erfolg (LAG Hamm 28. November 2012 - 2 Sa 920/12 -) .
  • LAG Hamm, 04.12.2013 - 4 Sa 474/13
    Die hiergegen eingelegte Berufung der Beklagten wurde vom Landesarbeitsgericht Hamm (2 Sa 920/12) durch Urteil vom 28.11.2012 rechtskräftig zurückgewiesen.

    Dabei handelt es sich um einen gegenüber der Kündigung vom 27.09.2011 anderen Lebenssachverhalt, sodass die Beklagte nicht durch die Entscheidung des LAG Hamm vom 28.11.2012 in dem Verfahren 2 Sa 920/12 gehindert war, der Klägerin erneut zu kündigen.

  • ArbG Minden, 30.01.2013 - 3 Ca 960/12

    Anwendbarkeit des KSchG, gemeinsamer Betrieb, unternehmerische Zusammenarbeit,

    In dem Berufungsverfahren vor dem LAG Hamm mit dem Aktenzeichen 2 Sa 920/12 ist durch Urteil vom 28.11.2012 die Feststellung der Unwirksamkeit der arbeitgeberseitigen Kündigung vom 27.09.2011 bestätigt worden.
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