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   LAG Hamm, 24.10.2007 - 2 Sa 922/07   

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https://dejure.org/2007,8970
LAG Hamm, 24.10.2007 - 2 Sa 922/07 (https://dejure.org/2007,8970)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24.10.2007 - 2 Sa 922/07 (https://dejure.org/2007,8970)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24. Oktober 2007 - 2 Sa 922/07 (https://dejure.org/2007,8970)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung; Entlassungssperre gemäß § 18 Abs. 1 KSchG hindert nicht den Ausspruch der Kündigung - kein Konsultationsverfahren gemäß § 17 Abs. 2 KSchG in betriebsratslosen Betrieben.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 1 Abs. 2 Satz 1, 17, 18 KSchG
    Kündigung wegen Betriebsstilllegung; Entlassungssperre gemäß § 18 Abs. 1 KSchG hindert nicht den Ausspruch der Kündigung - kein Konsultationsverfahren gemäß § 17 Abs. 2 KSchG in betriebsratslosen Betrieben.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Wirksamkeit einer wegen Betriebsstilllegung ausgesprochenen fristgemäßen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Kriterien für die Einordnung einer betriebsbedingten Kündigung als sozial gerechtfertigt; Voraussetzungen für die Annahme einer ...

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1; ; KSchG § 17; ; KSchG § 18

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Massenentlassung bei Betriebsstilllegung - Ausspruch der Kündigung auch während gesetzlicher Entlassungssperre - kein Konsultationsverfahren in betriebsratslosen Betrieben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)

    Auszug aus LAG Hamm, 24.10.2007 - 2 Sa 922/07
    Eine aus diesem Grunde erklärte ordentliche Kündigung ist sozial gerechtfertigt, wenn die Stilllegungsentscheidung zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits greifbare Formen angenommen hat und eine vernünftige betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, dass bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist ein Beschäftigungsbedarf für die gekündigten Arbeitnehmer nicht mehr besteht (BAG vom 19.06.1991 - 2 AZR 127/91, AP Nr. 53 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; BAG vom 18.01.2001 - 2 AZR 514/99, NZA 2001, 719).
  • LAG Hamm, 15.11.2006 - 2 Sa 427/06

    Zur Frage der groben Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl bei einem

    Auszug aus LAG Hamm, 24.10.2007 - 2 Sa 922/07
    Vorliegend hat die Beklagte eine fristgerechte Kündigung zum 31.01.2007 und damit zu einem Zeitpunkt nach Ablauf der Monatsfrist des § 18 Abs. 1 KSchG ausgesprochen (vgl. Urteil der Kammer vom 15.11.2006 - 2 Sa 427/06 sowie LAG Hamm vom 29.06.2006 - 15 Sa 299/06).
  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 696/99

    Kündigung wegen Betriebsstillegung: Notwendigkeit eines wirksamen

    Auszug aus LAG Hamm, 24.10.2007 - 2 Sa 922/07
    Diese Voraussetzungen sind erfüllt, denn durch die Vorlage des Gesellschafterbeschlusses vom 25.09.2006 ist hinreichend dokumentiert, dass die behauptete Entscheidung tatsächlich getroffen worden ist (vgl. dazu BAG vom 05.04.2001 - 2 AZR 696/99, NZA 2001, 949).
  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 24.10.2007 - 2 Sa 922/07
    Die danach eingetretenen Umsetzungsschritte können als Bestätigung der Ernsthaftigkeit der Stilllegungsabsicht berücksichtigt werden (BAG vom 27.11.2003 - 2 AZR 48/03, NZA 2004, 477).
  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 514/99

    Kündigung wegen Betriebsstillegung

    Auszug aus LAG Hamm, 24.10.2007 - 2 Sa 922/07
    Eine aus diesem Grunde erklärte ordentliche Kündigung ist sozial gerechtfertigt, wenn die Stilllegungsentscheidung zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits greifbare Formen angenommen hat und eine vernünftige betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, dass bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist ein Beschäftigungsbedarf für die gekündigten Arbeitnehmer nicht mehr besteht (BAG vom 19.06.1991 - 2 AZR 127/91, AP Nr. 53 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; BAG vom 18.01.2001 - 2 AZR 514/99, NZA 2001, 719).
  • LAG Hamm, 29.06.2006 - 15 Sa 299/06

    Betriebsstilllegung aufgrund unternehmerischer Entscheidung;

    Auszug aus LAG Hamm, 24.10.2007 - 2 Sa 922/07
    Vorliegend hat die Beklagte eine fristgerechte Kündigung zum 31.01.2007 und damit zu einem Zeitpunkt nach Ablauf der Monatsfrist des § 18 Abs. 1 KSchG ausgesprochen (vgl. Urteil der Kammer vom 15.11.2006 - 2 Sa 427/06 sowie LAG Hamm vom 29.06.2006 - 15 Sa 299/06).
  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 935/07

    Kündigung und Entlassungssperre

    Dementsprechend werden von der "Sperrfrist" nur solche Kündigungen unmittelbar erfasst, deren Kündigungsfrist kürzer als die Sperrfrist sind (vgl. zum Ganzen v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 18 Rn. 18; MünchKommBGB/Hergenröder 5. Aufl. § 18 KSchG Rn. 14; KR/Weigand 8. Aufl. § 18 KSchG Rn. 5; Lembke/Oberwinter NJW 2007, 721, 726; Bauer/Krieger/Powietzka DB 2005, 445, 447; Dornbusch/Wolff BB 2007, 2297, 2998; Reinhard RdA 2007, 207, 210; LAG Hamm 24. Oktober 2007 - 2 Sa 922/07 -).
  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 924/07

    Kündigung und Entlassungssperre

    Dementsprechend werden von der "Sperrfrist" nur solche Kündigungen unmittelbar erfasst, deren Kündigungsfrist kürzer als die Sperrfrist sind (vgl. zum Ganzen v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 18 Rn. 18; MünchKommBGB/Hergenröder 5. Aufl. § 18 KSchG Rn. 14; KR/Weigand 8. Aufl. § 18 KSchG Rn. 5; Lembke/Oberwinter NJW 2007, 721, 726; Bauer/Krieger/Powietzka DB 2005, 445, 447; Dornbusch/Wolff BB 2007, 2297, 2998; Reinhard RdA 2007, 207, 210; LAG Hamm 24. Oktober 2007 - 2 Sa 922/07 -).
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