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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.01.2013 - 2 Sa 94/12   

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https://dejure.org/2013,6004
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.01.2013 - 2 Sa 94/12 (https://dejure.org/2013,6004)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09.01.2013 - 2 Sa 94/12 (https://dejure.org/2013,6004)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09. Januar 2013 - 2 Sa 94/12 (https://dejure.org/2013,6004)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordnungsgemäße Unterrichtung über Betriebsübergang bei fehlendem Hinweis auf Neugründung der Betriebserwerberin

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordnungsgemäße Unterrichtung über Betriebsübergang bei fehlendem Hinweis auf Neugründung der Betriebserwerberin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 430/10

    Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung - verspäteter Widerspruch

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.01.2013 - 2 Sa 94/12
    Diese schlagwortartige Schilderung der dem Betriebsübergang zugrunde liegenden Umstände ist ausreichend (vgl. BAG, 8 AZR 430/10 mit weiteren Nachweisen).

    Hier weist die Beklagte zutreffend darauf hin, dass die juristisch richtige Darlegung der kündigungsschutzrechtlichen Stellung für die verschiedenen Arbeitnehmergruppen das Unterrichtungsschreiben völlig unverständlich machen würde (vgl. S. 16 der Berufungsbegründung; ebenso LAG Brandenburg vom 30.04.2010, 9 Sa 480/10, BAG - 8 AZR 430/10 -).

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05

    Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs.

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.01.2013 - 2 Sa 94/12
    Notwendig ist aber ein Hinweis darauf, ob die Normen kollektivrechtlich oder individualrechtlich fortwirken (vgl. BAG vom 13.07.2006, 8 AZR 305/05, BAGE 119, 91 = AP BGB, § 613a Nr. 312 = EzA BGB 2002, § 613a Nr. 56).

    Die Hinweise auf die Rechtsfolgen müssen präzise sein und dürfen keinen juristischen Fehler enthalten (BAG vom 13.07.2006, 8 AZR 305/05, BAGE 119, 91= AP BGB, § 613a Nr. 312 = EzA BGB 2002, § 613a Nr. 56), wobei nicht bereits dann ein solcher vorliegt, wenn es zu der Rechtsfrage auch andere Rechtsprechungen oder Meinungen als die dargestellte herrschende Rechtsprechung, insbesondere die des Bundesarbeitsgerichts, gibt.

  • BAG, 10.12.1996 - 1 ABR 32/96

    Auszugleichende Nachteile bei Betriebsänderung durch Spaltung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.01.2013 - 2 Sa 94/12
    Die Regelung des § 112a Abs. 2 BetrVG gilt nämlich auch beim Übergang eines alten Betriebes auf ein neugegründetes Unternehmen (vgl. BAG, 1 ABR 32/96).
  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 541/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.01.2013 - 2 Sa 94/12
    Entgegen der dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23.07.2009 - 8 AZR 541/08 - zugrunde liegenden Fallgestaltung ist hier davon auszugehen, dass das gesamte "Vermögen" des Betriebes S... übertragen worden ist und auch ernsthaft eine Fortführungsabsicht bestand.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2010 - 9 Sa 480/10

    Widerspruch gegen Betriebsübergang - Unterrichtungsfehler - Unverständlichkeit -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.01.2013 - 2 Sa 94/12
    Hier weist die Beklagte zutreffend darauf hin, dass die juristisch richtige Darlegung der kündigungsschutzrechtlichen Stellung für die verschiedenen Arbeitnehmergruppen das Unterrichtungsschreiben völlig unverständlich machen würde (vgl. S. 16 der Berufungsbegründung; ebenso LAG Brandenburg vom 30.04.2010, 9 Sa 480/10, BAG - 8 AZR 430/10 -).
  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 303/05

    Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.01.2013 - 2 Sa 94/12
    In Aussicht genommen sind Maßnahmen frühestens dann, wenn ein Stadium konkreter Planungen erreicht ist (vgl. BAG vom 13.07.2006, 8 AZR 303/05, BAGE 119, 81 = AP BGB, § 613a Nr. 311 = EzA BGB 2002, § 613a Nr. 55).
  • BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Schadensersatz

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.01.2013 - 2 Sa 94/12
    Dem bisherigen Arbeitgeber und/oder dem neuen Inhaber - je nachdem, wer die Unterrichtung vorgenommen hat - obliegt dann die Darlegungs- und Beweislast für die ordnungsgemäße Erfüllung der Unterrichtungspflicht, indem mit entsprechenden Darlegungen und Beweisangeboten die Einwände des Arbeitnehmers entkräftet werden (vgl. BAG vom 31.01.2008, 8 AZR 1116/06, AP BGB, § 613a Unterrichtung Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 85).
  • BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 174/07

    Unterrichtung über einen Betriebsübergang - Verwirkung des Rechts zum Widerspruch

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.01.2013 - 2 Sa 94/12
    Zu den beim Übernehmer geltenden Rechten und Pflichten gehört grundsätzlich weiter die Anwendbarkeit tariflicher Normen und die Frage, inwieweit beim Veräußerer geltende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durch beim Erwerber geltende Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen abgelöst werden (vgl. BAG vom 27.11.2008, 8 AZR 174/07, BAGE 128, 328 = AP BGB, § 613a Nr. 363 = EzA BGB 2002, § 613a Nr. 106).
  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 808/07

    Schadensersatz: Abfindungsanspruch wegen Auflösungsverschuldens oder aus dem

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.01.2013 - 2 Sa 94/12
    Ob eine erfolgte Unterrichtung den Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB entsprochen hat, unterliegt der gerichtlichen Überprüfung (vgl. BAG vom 22.01.2009, 8 AZR 808/07, AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 4 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 105).
  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 538/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruchsrecht

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.01.2013 - 2 Sa 94/12
    Damit war der Kläger in die Lage versetzt worden, Erkundigungen über den künftigen Betriebserwerber, insbesondere auch durch Einsichtnahme in das zuständige Handelsregister, einzuholen und unter der angegebenen Adresse einen Widerspruch gegenüber dem neuen Inhaber erklären zu können (vgl. BAG vom 23.07.2009, 8 AZR 538/08, BAGE 131, 258 = AP BGB, § 613a Unterrichtung Nr. 10 = EzA BGB 2002, § 613a Nr. 114).
  • LAG Düsseldorf, 29.04.2008 - 6 Sa 1809/07

    Berufungen von Siemens zurückgewiesen

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