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   LAG Rheinland-Pfalz, 13.03.2014 - 2 Sa 96/13   

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https://dejure.org/2014,16750
LAG Rheinland-Pfalz, 13.03.2014 - 2 Sa 96/13 (https://dejure.org/2014,16750)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.03.2014 - 2 Sa 96/13 (https://dejure.org/2014,16750)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. März 2014 - 2 Sa 96/13 (https://dejure.org/2014,16750)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    20.000 Euro Schmerzensgeld wegen isoliertem Arbeiten ohne Hilfsmittel

  • arbeitsrecht-hessen.de

    20.000 Euro Schmerzensgeld wegen isoliertem Arbeiten ohne Hilfsmittel

  • ra.de
  • anwalt24.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schmerzensgeldanspruch eines Lagerarbeiters bei Einzelbeschäftigung in Lagerhalle nach erfolgreichem Rechtsstreit gegen Arbeitgeberin

  • rechtsportal.de

    Schmerzensgeldanspruch eines Lagerarbeiters bei Einzelbeschäftigung in Lagerhalle nach erfolgreichem Rechtsstreit gegen Arbeitgeberin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.03.2014 - 2 Sa 96/13
    Ein Entschädigungsanspruch wegen eines rechtswidrigen und schuldhaften Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht hat darüber hinausgehend zur Voraussetzung, dass zum einen eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, was von Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, Anlass und Beweggrund sowie Grad des Verschuldens abhängt, und zum anderen die Beeinträchtigung nach der Art der Verletzung nicht auf andere Weise befriedigend ausgeglichen werden kann ( BAG 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - Rn. 122 und 123, NZA 2007, 1154 ).

    Treten - wie hier - in zeitlichem Zusammenhang mit feststehenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen bei dem betroffenen Arbeitnehmer Erkrankungen auf, spricht jedenfalls ein starkes Indiz für die Kausalität ( BAG 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 -, Rn. 95, NZA 2007, 1154 ).

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.03.2014 - 2 Sa 96/13
    Im Übrigen hat der Schädiger für psychisch bedingte (Folge-) Schäden einer Verletzungshandlung haftungsrechtlich selbst dann einzustehen, wenn sie auf einer psychischen Anfälligkeit bzw. Vorschädigung des Betroffenen beruhen ( BGH 30. April 1996 - VI ZR 55/95 - Rn. 18, NJW 1996, 2425; vgl. auch BAG 25. Oktober 2007 - 8 AZR 593/06 - Rn. 89, NZA 2008, 223 ).

    Bei der Festsetzung des für angemessen gehaltenen Schmerzensgeldes sind dem Gericht im Rahmen des § 308 ZPO durch die Angabe eines Mindestbetrages oder einer Größenordnung nach oben keine Grenzen gezogen ( BGH 30. April 1996 - VI ZR 55/95 - Rn. 34, NJW 1996, 2425 ).

  • BGH, 30.10.2008 - III ZB 41/08

    Beginn einer Berufungsbegründungsfrist ab Zustellung eines Ursprungsurteils;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.03.2014 - 2 Sa 96/13
    In aller Regel wird aber eine Partei eine unzulässige Hauptberufung als zulässige Anschlussberufung retten wollen ( BGH 06. Mai 1987 - IV b ZR 51/86 - NJW 1987, 3263; BGH 30. Oktober 2008 - III ZB 41/08 - NJW 2009, 442 ).

    Entgegen der Ansicht der Beklagten genügt die Berufungsbegründung des Klägers vom 26. März 2013, die nach § 524 Abs. 3 Satz 1 ZPO als wiederholte Anschließung behandelt werden kann ( vgl. BGH 30. Oktober 2008 - III ZB 41/08 - NJW 2009, 442 ), auch inhaltlich den formellen Erfordernissen des § 524 ZPO.

  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 546/09

    Mobbing - offenkundige oder gerichtskundige Tatsachen - Hinweispflicht - Anspruch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.03.2014 - 2 Sa 96/13
    In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass es Fälle gibt, in welchen die einzelnen, vom Arbeitnehmer dargelegten Handlungen oder Verhaltensweisen seiner Arbeitskollegen, Vorgesetzten oder seines Arbeitgebers für sich allein betrachtet noch keine Rechtsverletzungen darstellen, jedoch die Gesamtschau der einzelnen Handlungen oder Verhaltensweisen zu einer Vertrags- oder Rechtsgutsverletzung führt, weil deren Zusammenfassung aufgrund der ihnen zugrunde liegenden Systematik und Zielrichtung zu einer Beeinträchtigung eines geschützten Rechtes des Arbeitnehmers führt ( BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 546/09 - Rn. 17, NZA-RR 2011, 378 ).

    Er umfasst damit auch den Anspruch auf Unterlassung der Herabwürdigung und Missachtung durch andere ( BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 546/09 - Rn. 19, NZA-RR 2011, 378 ).

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06

    Mobbing - Schmerzensgeld - Entlassung des Störers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.03.2014 - 2 Sa 96/13
    Im Übrigen hat der Schädiger für psychisch bedingte (Folge-) Schäden einer Verletzungshandlung haftungsrechtlich selbst dann einzustehen, wenn sie auf einer psychischen Anfälligkeit bzw. Vorschädigung des Betroffenen beruhen ( BGH 30. April 1996 - VI ZR 55/95 - Rn. 18, NJW 1996, 2425; vgl. auch BAG 25. Oktober 2007 - 8 AZR 593/06 - Rn. 89, NZA 2008, 223 ).
  • BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 51/86

    Begründung der Anschlußberufung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.03.2014 - 2 Sa 96/13
    In aller Regel wird aber eine Partei eine unzulässige Hauptberufung als zulässige Anschlussberufung retten wollen ( BGH 06. Mai 1987 - IV b ZR 51/86 - NJW 1987, 3263; BGH 30. Oktober 2008 - III ZB 41/08 - NJW 2009, 442 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2013 - 2 Ta 38/13

    Zwangsvollstreckungsverfahren - Unklarheiten über den Inhalt eines

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.03.2014 - 2 Sa 96/13
    Der Zwangsgeldantrag des Klägers ist nach dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 02. April 2013 - 2 Ta 38/13 - allein deshalb erfolglos geblieben, weil im formalisierten Zwangsvollstreckungsverfahren nicht geklärt werden kann, zu welchen Arbeitsbedingungen eine ausgeurteilte Weiterbeschäftigung zu erfolgen hat, wenn sich aus dem Titel kein bestimmter Inhalt dieser Bedingungen entnehmen lässt.
  • LAG Hessen, 27.03.2017 - 17 Sa 806/16

    Ruhezeiten des fliegenden Personals können auch mit Urlaub oder wegen

    Denn auch im Verfahrensrecht gilt entsprechend § 140 BGB der Grundsatz, dass eine fehlerhafte Prozesshandlung in eine zulässige und wirksame Prozesshandlung umzudeuten ist, wenn deren Voraussetzungen eingehalten sind, die Umdeutung dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (vgl. BAG 18. März 2014 - 3 AZR 952/11 - BAGE 147, 291; LAG Rheinland.Pfalz 13. März 2014 - 2 Sa 96/13 - n.v., juris) .
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