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LAG Hessen, 03.11.2010 - 2 Sa 979/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- hensche.de
Kündigung: Außerordentlich, Abmahnung, Kündigung: Stalking, Stalking, Kündigung: Fristlos
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 31.03.2010 - 7 Ca 3503/09
- LAG Hessen, 03.11.2010 - 2 Sa 979/10
- BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 258/11
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 258/11
Außerordentliche Kündigung - Erfordernis einer Abmahnung - Rüge- und Warnfunktion …
Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 3. November 2010 - 2 Sa 979/10 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als es auf die Berufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 31. März 2010 - 7 Ca 3503/09 - abgeändert und festgestellt hat, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung des beklagten Landes vom 13. November 2009 nicht aufgelöst worden ist. - ArbG Frankfurt/Main, 07.02.2017 - 16 Ca 5933/16
Dauernde Flugdienstuntauglichkeit; Betriebliches Eingliederungsmanagement; …
Ein derartiger Grund ist gegeben, wenn bei verständiger Betrachtungsweise der Wunsch des Arbeitnehmers nach Erteilung eines Zwischenzeugnisses berechtigt erscheint, was bei rechtlichen oder tatsächlichen Veränderungen des Arbeitsverhältnisses anzunehmen ist ( vgl. nur Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 03. November 2010 - 2 Sa 979/10 -, juris, Rn. 36, m. w. N. ).